Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => MVV Energie => Thema gestartet von: SteGro am 18. August 2008, 07:22:56
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Hallo zusammen,
ich erhielt letzte Woche ein Schreiben von MVV in dem einerseits eine Preiserhöhung angekündigt wird (Verbrauchspreis + fast 30% !!!) und außerdem (das ist mein Problem) eine Änderung der Vertragsbedingungen zu meiner Sondervereinbarung.
Die neuen Vertragsbedingungen werden automatisch zum 01.10.2008 wirksam und enthalten ein Preisänderungsrecht, welches vermutlich der aktuellen Rechtsprechung standhält.
Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zum bestehenden Vertrag hatte ich bis jetzt immer bestritten.
Ein Widerspruch gegen die Anpassung des Gaspreises oder die Änderung der Gaslieferbedingungen hat die automatische Kündigung des Vertrages zur Folge.
Falle ich bei einem Widerspruch in die Grund-/Ersatzversorgung?
Welche Möglichkeiten habe ich dann?
Vielen Dank im voraus,
SteGro
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@SteGro,
Wer erzählt denn so etwas?
Ein Widerspruch gegen die Anpassung des Gaspreises oder die Änderung der Gaslieferbedingungen hat die automatische Kündigung des Vertrages zur Folge.
und das verstehe ich auch nicht ganz:
und außerdem (das ist mein Problem) eine Änderung der Vertragsbedingungen zu meiner Sondervereinbarung.
Ist dies eine spezielle Sondervereinbarung, z.B. mit einer auf eine ganz bestimmte Laufzeit abgestimmten Vertrag?
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Das mir der bestehende Vertrag bei Widerspruch autom. gekündigt wird steht auf einem Beiblatt \"Ergänzung/Änderung zu Gaslieferbedingungen...\" das dem Schreiben der MVV beilag.
Die bestehende Sondervereinbarung war an keine Laufzeit gebunden.
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@SteGro
Ob der Energieversorger ein Kündigungsrecht hat, ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Ebenso, ob die Gaslieferbedingungen nachträglich geändert werden können/dürfen.
Das aktuelle \"Beiblatt\" ist dafür ohne Bedeutung.
Also in die geltenden Vertragsunterlagen schauen.
Gruß
belkin
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Der bestehende (Sonder-)Vertrag verweist auf die AVBGasV.
Im Schreiben der MVV wird darauf hingewiesen, das die AVBGasV am 08.11.2006 außer Kraft getreten ist und durch die GasGVV abgelöst wurde. Aufgrung gesetzl. Vorgaben wäre MVV gehalten meinen Vertrag entsprechend umzustellen (rückwirkend ab 08.11.2007 !!!)
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@SteGro,
Falsch,
Die (neue) GasGVV gilt in/bei Verträgen in der Grundversorgung, siehe § 1 der GasGVV:
\"Diese Versorgung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 des EnWG zu Allgemeienn Preisen mit gas zu beliefern haben\"
Die (bisherige) AVBgasV gilt weiterhin bei Sonderverträgen.
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Aha, und was soll ich denen jetzt schreiben?
Wenn ich bis 01.09. nicht widerspreche, gelten die Änderungen der Gaslieferbedingungen als genehmigt.
Wenn ich widerspeche wird der Vertrag zum 01.10. gekündigt.
Edit:
Außerdem dachte ich die AVBGasV gilt bei Sonderverträgen eben NICHT?
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Original von Cremer
@SteGro,
Die (bisherige) AVBgasV gilt weiterhin bei Sonderverträgen.
Das ist so wohl ebenso falsch!
@SteGro
bitte z.B. mal hier lesen:
Normsondervertrag? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=10123)
Gelten für Altverträge die AVBGasV oder die GVV? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9862)
Sondervertragskunden Argumentationshilfen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5696)
Bitte auch mal etwas stöbern, Ende letzten und Anfang diesen Jahres gibt es massenhaft Threads zu diesem Thema.
Tip: keine Antwort ist manchmal die beste Antwort.
Sicher aber dann, wenn Schweigen auf ein \"Angebot\" nicht als Annahme gewertet werden kann!
Auch dazu gibt es hier reichlich Infos ;)
Derartige Änderungskündigungen sind weder notwendig noch rechtens:
Landeskartellebhörde NRW: Änderungskündigung kartellrechtswidrig (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9611)
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Mein Schweigen kann also -anders als von MVV dargestellt- nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet werden?
Ist das juristisch korrekt??
Dann würde ich nämlich erstmal gar nichts machen.
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korrekt.
obwohl manche hier auch der Meinung sind, dass man eine derartige Vertragsänderung unverzüglich zurückweisen sollte.
aber gar nichts machen? - stöbern und lesen, lesen lesen ;)
und Dir Deine eigene Meinung bilden.
Dann kannst Du Dich immer noch entscheiden.
Sicher ist, dass ein SV so lange besteht, so lange er nicht rechtswirksam gekündigt worden ist.
Gibt es in Deinem Vertrag überhaupt eine Kündigungsklausel?
Und ebenso sicher ist es, dass eine Änderungskündigung im Falle eines Widerspruchs nach 315 etc. nicht rechtens ist.
Im Falle der Nichtbeachtung hilft es manchmal auch schon, den Versorgern in deutlichen Worten eine kleine Beschwerdeflut bei den zuständigen Behörden anzudrohen ;)
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Wie gesagt, mein bestehender Vertrag verweist auf die AVBGasV.
Der Vertrag kam damals durch \"konkludentes Handeln\" zustande.
MVV bezeichnete unser Vertragsverhältnis auch stets als Sonderabkommen, auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt den ich explizit per Unterschrift angenommen hätte (nur \"Begrüßungsschreiben\") und keinen konkret vereinbarten Anfangspreis.
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Du musst wirklich noch mal etwas genauer hier im Forum nachlesen!!
Vor allem in den Grundsatzfragen.
Wie gesagt, mein bestehender Vertrag verweist auf die AVBGasV.
in den AGB oder Sonderbedingungen?
Bei den AGB fragt man sich, ob diese überhaupt wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind. Falls ja unterliegen sie dann des weiteren der Inhaltskontrolle nach §305 ff.
Die neuen Vertragsbedingungen werden automatisch zum 01.10.2008 wirksam und enthalten ein Preisänderungsrecht, welches vermutlich der aktuellen Rechtsprechung standhält.
Wie willst Du das! denn bitte beurteilen können?
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So, ich habe gestern nach Feierabend nochmal in den Vertrag geschaut, wegen einer Kündigungsklausel, und er besteht eigentlich nur aus zwei Sätzen:
Einmal das die AVBGasV bestandteil des Vertrages sind und zum Anderen, dass die Laufzeit ein Jahr beträgt und sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängert wenn nicht (abweichend von AVBGasV) zwei Monate vor Ablauf schriftl. gekündigt wird.
So steht\'s drin.