Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke EVB Huntetal => Thema gestartet von: Hansi815 am 16. August 2008, 13:13:53

Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: Hansi815 am 16. August 2008, 13:13:53
Hallo! Ich habe Widerspruch gegen die aktuelle Gaspreiserhöhung eingelegt. Die Stadtwerke bestehen allerdings weiterhin auf die volle Preiserhöhung.  Der angebliche Grund dafür ist, dass die Stadtwerke ein kommunales Unternehmen ist und kein privatwirtschaftliches. Daher ist der Aufsichtsrat mit gewählten Vertretern der Bevölkerung besetzt. Natürlich hat der Aufsichtsrat der Preiserhöhung zugestimmt.

Muss ich die Preiserhöhung trotzdem hinnehmen?
Danke im voraus!
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: Macinally am 17. August 2008, 17:27:56
... nöö, man kann trotzdem widersprechen, nur weil es ein kommunaler Betrieb ist haben die keine anderen Rechte als Privatunternehmen.

Gruß
Mac
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: userD0009 am 17. August 2008, 18:19:23
@Hansi815

Nicht nur der Erhöhung widersprechen, sondern dem Gesamtpreis(=Arbeitspreis in gesamter Höhe + Grundpreis).

Vgl. dazu auch die vielen Erläuterungen im Forum.

Gruß
belkin
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: Kampfzwerg am 18. August 2008, 12:48:23
Mit anderen Worten: die Kunden haben sich die Preiserhöhung letztendlich selbst verpasst.
Da hat wohl der zuständige Texter zuviel gechlortes Wasser beim Schwimmen in den quersubventionierten Schwimmbädern runtergeschluckt?
Oder anderweitig schlechten Stoff geraucht  :D
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: Hansi815 am 19. August 2008, 21:42:56
Erstmal Danke für die Antworten. Ich hätte aber noch zwei Fragen:
1. Wer kann mir sagen, wo ich die Preisentwicklung bei den Einkaufspreise der Stadtwerke für Erdgas finde?
2. Gibt es ein Gerichtsurteil o.ä. wonach auch kommunale Unternehmen einen Widerspruch akzeptieren müssen?
Danke!
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: Kampfzwerg am 20. August 2008, 10:29:56
Zitat
Original von Hansi815
2. Gibt es ein Gerichtsurteil o.ä. wonach auch kommunale Unternehmen einen Widerspruch akzeptieren müssen?
Danke!
Wenn das eine Scherzfrage sein sollte, ist es keine gute, wenn nicht - ohne Worte  8o

reichen 12 Seiten mit Urteilen, incl. BGH-Entscheidungen?
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40&sid=
Schon mal darüber nachgedacht, wofür die 3 Buchstaben BGB stehen?
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: Hansi815 am 25. August 2008, 19:17:17
Was bedeutet  das
 OLG Celle, B. v. 21.02.2008 - 13 U 160/06 (Kart) - Gasversorger soll Kostenentwicklung  nachweisen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9089&sid=)
 dann für mich? Ich bin kein Jurist.
Titel: Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Beitrag von: RuRo am 25. August 2008, 21:02:03
Ihre Stadtwerke begegnen Ihnen als Versorger auf Augenhöhe und nicht in einem öffentlich-rechtlichen Über-Unterordnungsverhältnis.

Suchen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen das Unverständliche ausdeutscht, der Ihnen das Vertragsverhältnis klärt, der ggf. mit § 315 BGB was anfangen kann bzw. weiß, was man unter Transparenzgebot versteht.

Sparen Sie Zeit, Mühe und Aufwand und lassen Sie die Arbeit jemandem zukommen, der dafür ausgebildet ist.