Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke EVB Huntetal => Thema gestartet von: Hansi815 am 16. August 2008, 13:13:53
-
Hallo! Ich habe Widerspruch gegen die aktuelle Gaspreiserhöhung eingelegt. Die Stadtwerke bestehen allerdings weiterhin auf die volle Preiserhöhung. Der angebliche Grund dafür ist, dass die Stadtwerke ein kommunales Unternehmen ist und kein privatwirtschaftliches. Daher ist der Aufsichtsrat mit gewählten Vertretern der Bevölkerung besetzt. Natürlich hat der Aufsichtsrat der Preiserhöhung zugestimmt.
Muss ich die Preiserhöhung trotzdem hinnehmen?
Danke im voraus!
-
... nöö, man kann trotzdem widersprechen, nur weil es ein kommunaler Betrieb ist haben die keine anderen Rechte als Privatunternehmen.
Gruß
Mac
-
@Hansi815
Nicht nur der Erhöhung widersprechen, sondern dem Gesamtpreis(=Arbeitspreis in gesamter Höhe + Grundpreis).
Vgl. dazu auch die vielen Erläuterungen im Forum.
Gruß
belkin
-
Mit anderen Worten: die Kunden haben sich die Preiserhöhung letztendlich selbst verpasst.
Da hat wohl der zuständige Texter zuviel gechlortes Wasser beim Schwimmen in den quersubventionierten Schwimmbädern runtergeschluckt?
Oder anderweitig schlechten Stoff geraucht :D
-
Erstmal Danke für die Antworten. Ich hätte aber noch zwei Fragen:
1. Wer kann mir sagen, wo ich die Preisentwicklung bei den Einkaufspreise der Stadtwerke für Erdgas finde?
2. Gibt es ein Gerichtsurteil o.ä. wonach auch kommunale Unternehmen einen Widerspruch akzeptieren müssen?
Danke!
-
Original von Hansi815
2. Gibt es ein Gerichtsurteil o.ä. wonach auch kommunale Unternehmen einen Widerspruch akzeptieren müssen?
Danke!
Wenn das eine Scherzfrage sein sollte, ist es keine gute, wenn nicht - ohne Worte 8o
reichen 12 Seiten mit Urteilen, incl. BGH-Entscheidungen?
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40&sid=
Schon mal darüber nachgedacht, wofür die 3 Buchstaben BGB stehen?
-
Was bedeutet das
OLG Celle, B. v. 21.02.2008 - 13 U 160/06 (Kart) - Gasversorger soll Kostenentwicklung nachweisen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9089&sid=)
dann für mich? Ich bin kein Jurist.
-
Ihre Stadtwerke begegnen Ihnen als Versorger auf Augenhöhe und nicht in einem öffentlich-rechtlichen Über-Unterordnungsverhältnis.
Suchen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen das Unverständliche ausdeutscht, der Ihnen das Vertragsverhältnis klärt, der ggf. mit § 315 BGB was anfangen kann bzw. weiß, was man unter Transparenzgebot versteht.
Sparen Sie Zeit, Mühe und Aufwand und lassen Sie die Arbeit jemandem zukommen, der dafür ausgebildet ist.