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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 15. August 2008, 19:16:26

Titel: OLG Düsseldorf: behördlich genehmigte Netzentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle
Beitrag von: RR-E-ft am 15. August 2008, 19:16:26
OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2007 - VI - 3 Kart 8/07 (V) (http://www.pontepress.de/pdf/U18_200802.pdf)

Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Entgeltgegenehmigung der Regulierungsbehörde nur eine Höchstpreisgenehmigung ist, im Rechtsverhältnis Netzbetreiber- Netznutzer es sich bei der Feststezung der Netzentgelte um eine einseitige Leistungsbestimmung des Netzbetreibers gem. § 315 Abs. 1 BGB handelt, die der gerichtlichen Billigkeitskontrolle durch die ordentlichen Gerichte unterliegt.