Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: Zeus am 07. August 2008, 23:54:23
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Aufklärungsfrage :
Ein Grundversorger beliefert seine Kunden mit Erdgas nur nach dem Allgemeinen Tarif in verschiedenen Verbrauchsstufen. Hiermit fallen z. B. in Gemeinden unter 100000 Einwohner Konzessionsabgaben in der Höhe von 0,27 Cent/kWh an. Nun beliefert \"e wie einfach\" die selbe Gemeinde nach dem Motto \"wir bleiben immer um 0,24 Ct/kWh brutto unter den Allgemeinen Preise ihres lokalen Grundversorgers. Werden hier dann nur 0,03 Cent/ kWh abgeführt ( Sondervertrag ?) oder auch 0,27 Ct/kWh, weil es beim lokalen Versorger keine Wahltarife gibt ?
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KAV §2 (6)
alles weitere müssen sie schon e-wie-einfach, einen betroffenen vnb oder die juristen fragen...
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Tipp: unter dem Suchwort Konzessionsabgabe/Gewinnbegrenzung. Dort findet man etliche Ausführungen dazu. Auch: Ein Vertrag mit einem überörtlichen Versorger ist stets ein Sondervertrag und unterliegt damit der 0,03 Cent/kWh Konzessionsabgabe. Das ist deren (oft einziger) Preisvorteil und führte schon zum Aufruhr in den Städten, die \"großzügigerweise\" selbst bei Sonderverträgen (nicht -tarifen) sich nicht an die Konzessionsabgabenverordnung halten u. 0,27 Cent abkassieren. Bis in den Bundesrat ist dieses Thema vorgedrungen. Leider ein noch immer u. überall zu beobachtendes Verhalten.