Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Ranja am 01. August 2008, 22:15:42
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Hallo
Ich hab von RWE die Jahresabrechnung erhalten und soll die ganze Summe bis zum befristeten Datum bezahlen. Das kann ich leider nicht, daher hab ich denen ein Ratenzahlungsangebot gemacht. Das haben die aber abgelehnt. Jetzt wollen die mir das Gas sperren, wenn ich nicht die volle Summe bezahle.
Nun meine Frage. Kann ich etwas dagegen tun?
Kann ich einfach so trotzdem eine Rate bezahlen um damit meine Zahlungswilligkeit zu zeigen?
Kann ich Regionalgas Hausverbot geben?
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus
LG Ranja
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@Ranja,
sorry,
wenn berechtigte Forderungen bestehen, sind diese zu leisten.
was anderes wäre es, wenn Sie gegen die zu hohen Preise und gegen die Preissteigerungen Widerspruch eingelegt hätten.
Dies kann man auch rückwirkend tun.
Ich weiß nicht, wie hoch die Forderungen sind und aus was sie resultieren (Gassondervertrag zum Heizen oder Grundversorgungsvertrag nur zum Kochen). Deshalb könnte es mehr oder weniger relevant sein.
Also, wie hoch ist die Fordérung und aus welchem Gas- Vertrag setzt sich dies zusammen.
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Die Forderung beläuft sich auf 170 EURO und es ist aus einem Grundversorgungsvertrag. (Hab eine 1 Zimmerwhg, 30qm)
Ich wollte das in 2 Monatsraten abzahlen.
Jetzt wollte ich auch den Gasanbieter wechseln und einen günstigeren nehmen. Welche Abschlagshöhe ist normal und ab welcher Höhe kann man Widerspruch einlegen? Ich kenn mich da überhaupt nicht aus.
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zunächst am Wochenende hier lesen:
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=36
- die \"WICHTIG\" - Beiträge.
Vielleicht gibt es ja \"Rebellen\" in Deiner Umgebung, die Dir weiterhelfen können ?!
Guck mal unter den Mitgliedern und in der Rubrik Deines Versorgers.
Gruß
e-Stromer
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@Ranja:
Wenn Sie sowieso die Hälfte bezahlen können, also etwa 85 Euro, dann würde ich mir an Ihrer Stelle die anderen 85 Euro bei irgendeinem Freund oder Verwandten leihen. Sie können demjenigen das Geld ja dann nach Ihrer eigenen Planung in spätestens 4 Wochen zurückgeben.
Sich deshalb mit dem Gasversorger rumzustreiten und eine (Kosten verursachende) Gassperre zu riskieren, lohnt doch gar nicht.
ciao,
sh
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Ach ja die Sperrdrohung für den 12.08.08 hab ich von einer Sachbearbeiterin per email erhalten. Gilt das trotzdem?
Aber heute habe ich von Regionalgas eine 1.Mahnung erhalten, wo drin steht:
Bzgl. dieser Forderung können wir ab dem 29.08.08 von unserem Recht auf Liefereinstellung Gebrauch machen, sofern Sie bis dahin nicht einen Ausgleich herbeigeführt haben
Ist nun die email gültig oder das Schreiben?
Was ist, wenn man mir den Gas schon am 12.08.08 sperrt und nicht wie es im Schreiben steht ab dem 29.08.08? Kann ich dann was dagegen tun?
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@Ranja,
m.E. gelten E-mails noch nicht, also der Termin 29.8.08 ist dann die Deadline
Ob sie sperren werden, ist nicht unbedingt gesagt.
Bzgl. dieser Forderung können wir ab dem 29.08.08 von unserem Recht auf Liefereinstellung Gebrauch machen, sofern Sie bis dahin nicht einen Ausgleich herbeigeführt haben
Da steht das Wort \"können\" und nicht \"werden wir\"
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Schliesslich muss der genaue Sperrtermin mitgeteilt werden.
Gruß
NN
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Und was ist, wenn (laut E mail von einer Regionalgas Mitarbeiterin), mir vielleicht doch schon am 12.08.08 das Gas gesperrt wird?
Kann ich dann was dagegen tun bzw. dagegen angehen?
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@Ranja
Hallo Ranja,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann geht es in Ihrem Fall auch nicht um einen Einwand gem. § 315 BGB, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass es Ihnen im Augenblick nicht möglich ist, eine berechtigte und fällige Forderung des EVU zu begleichen.
Bei einem Grundversorgungsvertrag ist die GasGVV (http://www.bundesrecht.juris.de/gasgvv/index.html)anzuwenden.
Dort ist in § 19 GasGVV geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Versorgungsunterbrechung gerechtfertigt ist.
In Betracht zu ziehen ist u.U. eine genauere Betrachtung des § 19 Abs. 2 Satz 2 GasGVV.
Zum Einen im Hinblick auf die Unverhältnismäßigkeit und zum Anderen mit Blick auf die hinreichende Aussicht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen werden.
Mit dieser Thematik müsste sich Ihr Rechtsbeistand befassen, wenn Sie sich gegen die Unterbrechung der Gasversorgung wehren möchten, ist ein gerichtliches Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von Nöten.
Sollte es Ihnen irgendwie möglich sein den geschuldeten Betrag aufzutreiben (evtl. z.B. Freunde, Verwandte, Pfandhaus), so ist das nach meiner Meinung mit Abstand der empfehlenswerteste Weg.
Grüße
belkin
@Cremer
Steht in der GasGVV irgendeine Formvorschrift bzgl. der Androhung einer Unterbrechung der Energieversorgung?
Sollte keine Formvorschrift eingreifen, dann ist m.E. die Androhung auch durch eine E-Mail möglich und wirksam. Es ist lediglich eine Beweisfrage für das EVU.
Grüße
belkin
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Also ich hab am 30.07.08 eine e mail von einer Regionalgas Mitarbeiterin erhalten, das wenn ich bis zum 12.08.08 die Forderung nicht begleiche, wird mir dann das Gas an dem Tag gesperrt.
Aber am 01.08.08 hab ich dann ein Schreiben bzw. die 1. Mahnung per Post von Regionalgas erhalten, wo drin steht:
Bezgl. dieser Forderungen können wir ab dem 29.08.08 von unserem Recht auf Liefereinstellung Gebrauch machen, sofern Sie nicht bis dahin einen Ausgleich herbeigeführt haben.
Was ist den nun gültig? Die email oder das Schreiben?
Wenn das Schreiben gültig ist, ist das gut für mich, weil ich dann jetzt einen Teil der Forderung bezahlen kann und Ende August, den Rest.
Nur meine Frage ist: Was ist, wenn die mir (laut email der Regionalgas Mitarbeiterin) schon am 12.08.08 das Gas sperren und nicht wie im Schreiben steht, erst ab dem 29.08.08? Kann ich dann dagegen angehen bzw. was dagegen tun. Ich hab ja dann als Nachweis, das Schreiben von Regionalgas!!!!
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@Ranja, folgen Sie dem Rat von @belkin. Riskieren Sie nicht die Sperre. Wenn die Sperre realisiert ist, ist es zu spät. Es wird unangenehm und es kostet unnötig.
Reden Sie am Montag mit dem Versorger. Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie die Forderung bis Ende August begleichen, gehe ich davon aus, dass der Versorger nicht sperrt. Das wäre dann auch nicht gerechtfertigt (siehe Rat von @belkin!).
Bieten Sie die Zahlungen wie beschreiben an und lassen Sie sich das bei Annahme schriftlich bestätigen. Die Zusagen gegenüber dem Versorger sollten Sie einhalten! Der Versorger wird und muss Ihnen in Zukunft sonst nichts mehr glauben. ;)
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Ich glaub Sie verstehen mich nicht so ganz.
Ich möchte einfach nur wissen, ob nun die email vom 30.07.08 gültig ist, das man mir am 12.08.08 das Gas sperren wird oder das Schreiben per Post vom 01.08.08, das mir das Gas erst ab dem 29.08.08 gesperrt werden kann?
Denn wenn das Schreiben gültig ist, besteht ja kein Problem, weil ich das ja dann bis ende August bezahlt habe.
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Original von Ranja
Ich glaub Sie verstehen mich nicht so ganz.
.......
@Ranja, ich vermute eher umgekehrt. Das lässt sich doch nachlesen. @belkin hat die Quelle genannt: 19 GasGVV.
Die Sperre muss vier Wochen vor der Sperre angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden. Jetzt können Sie selbst rechnen.
Die Frage ist, wann die erste Sperrandrohung erfolgt ist. Gab es vor dem email noch keine Mahnung etc..
Ich verstehe Sie trotzdem nicht, handeln ist so oder so angesagt. Wenn Sie nichts tun wird die Sperre die Folge sein, wann auch immer.
PS:
Gegebenenfalls riskieren Sie auch eine Überschneidung wenn Ihr Versorger die Sperre einleitet. Was machen Sie denn, wenn der Versorger die Sperre drei Werktage vor Ende August ankündigt? Dann kommt sicher die nächste Frage; wer bezahlt die Kosten?
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@Ranja
Wie ich bereits in meinem vorherigen Beitrag erläutert habe, habe ich in der GasGVV keine Formvorschrift gefunden bzgl. der Androhung einer Unterbrechung der Gasversorgung.
Meiner Meinung nach, reicht daher die Androhung in Form einer E-Mail aus.
Allerdings wäre, falls es sich bei der E-Mail um die erstmalige Androhung handeln würde, die 4 Wochenfrist nicht gewahrt worden.
Nur, das bringt Ihnen auch nichts, wenn am 12.08.08 das Gas abgedreht wird. Was jemand nach dem Gesetz darf und was nicht, spiegelt sich leider oft nicht in dem wahren Handeln wieder.
Es besteht dann zwar die Möglichkeit sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, aber das ist mit Kosten, Mühen und \"Nerven\" verbunden, auch wenn man am Ende Recht bekommt.
Ich persönlich halte die Wahrscheinlichkeit für nicht gering, dass bereits am 12.08.08 die Versorgung unterbrochen wird.
Falls Sie es genau wissen wollen, können Sie das EVU ja auffordern, sich eindeutig zu äußern.
Nur, was am 12.08.08 oder an einem anderen Tag in der Zukunft passieren wird, kann ich nicht vorhersagen. Mir fehlt dazu die Fähigkeit die Glaskugel zu interpretieren.
Ironie beiseite, ich verstehe Ihre missliche Lage. Und Sie haben womöglich gute Chancen die Sache vor Gericht zu gewinnen, nur ist das m.E. aus den oben genannten Gründen bei 85 Euro in keinem Verhältnis.
Grüße
belkin
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hier die email, die ich am 30.07.08 erhalten habe.
Sehr geehrte Frau ......,
Der derzeitige Außenstand in Höhe von 164,78 € ist umgehende zu überweisen.
Sollten wir bis zum 04.08.2008 keine Zahlung erhalten haben, werden wir am 12.08.2008 zwischen 08.00 - 08.30 Uhr die Gasversorgung einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
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@Ranja
Diese Info hilft doch bei den dargelegten Voraussetzungen und Folgen auch nicht weiter.
Sie sollten im Übrigen darauf bedacht sein, keine Namen zu veröffentlichen. Ihren haben Sie, wie ich sehe, auch entfernt.
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@belkin,
Eine E-mail für einen solche Sperrandrohung halte ich nicht für wirksam.
Im Vertragswesen sind E-mails m.E. bisher nicht rechtwirksam.
Daher muss ein Schreiben mit Unterschrift erfolgen.
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Das Schreiben bzw. die Mahnung, die ich am 01.08.08 per Post erhalten habe, ist auch ohne Unterschrift!!!
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@Cremer
Bzgl. Ihrer Ansicht zu Emails und Vertragswesen trifft Ihre Aussage/Ansicht aber grds. überhaupt nicht zu.
Aber das Thema führt dann doch weiter weg vom eigentlichen Problem von @Ranja.
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Ich bleib bei meiner Empfehlung: Zahlen, und das Geld dazu notfalls irgendwo leihen.
Es auf die Sperre ankommen zu lassen, ist wegen 85 Euro Irrsinn..... denn dann wirds richtig teuer und unangenehm!
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@belkin,
da bin ich aber anderer Ansicht
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Es kann hier noch lange spekuliert werden, ob die Androhung per mail zulässig ist oder nicht. Es hilft der Fragenden nicht weiter!
@Ranja
Sie bekommen Erdgas im Rahmen der Grundversorgung oder als Sondertarif geliefert?
Haben Sie einen Einspruch nach §315 bzw. §307 BGB eingelegt?
Wenn nicht halten Sie die Preise für gerechtfertigt und erkennen den Nachzahlungsbetrag an. Warum?
Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage sind Sie vom guten Willen Ihres Versorgers abhängig und diesen scheint er nicht zu haben.
Sie sollten sich überlegen, ob sie nicht doch einen Einspruch gegen die Rechnung einlegen.
Gehen Sie zu einem Anwalt!
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Ich will ja nicht schwarzmalen, aber bei einem Streitwert zwischen 85,- und 170,- € wird sich wahrscheinlich jeder Anwalt so richtig ins Zeug legen, um das höchstmögliche rauszuholen.
Gruß
NN
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@Ranja
Das einfachste wäre doch, den Versorger zu fragen, welcher Termin nun gelten soll.
Zu diesem wäre dann zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Versorgungseinstellung vorliegen. Die Sperre ist auch in § 24 NDAV geregelt.
@Netznutzer
Beim Streit um eine Versorgungseinstellung kann der Streitwert dem vertraglichen Leistungsentgelt für ein Jahr und mehr entsprechen (nicht maßgeblich also Höhe des ausstehenden Betrages, um deretwegen gesperrt werden soll).