Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kulmbach => Thema gestartet von: RebellA am 29. Juli 2008, 02:32:35
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Kann jemand Genaueres erklären?
Der Leistungspreis pro kWh (Gas) beträgt zur Zeit xx,xx Cent.
Der Leistungspreis soll ein interner Preis der Stadtwerke mit Bezug zu den
Liefermengen und -preisen sein.
Jeweiliger Leistungspreis wird Stadträten genannt und diese stimmen
den Preiserhöhungen nach solcher Nennung zu.
danke
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@RebellA,
wie, wo, was??? :(
Ihre Frage ist nicht zu verstehen. :( :(
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Ein Leistungspreis wird i.A. ab einer bestimmen Anschlussleistung aufwärts erhoben.
Was ein Leistungspreis ist, und wann und wie er dem Kunden berechnet wird, kann man den Tarifbestimmungen des Versorgers entnehmen.
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@Cremer - danke
sogenannter Leistungspreis (xx,xx Cent) soll ein interner Preis
der Stadtwerke mit Bezug zu den Liefermengen und -preisen sein
(wie eingangs beschrieben).
Deshalb ja meine Frage, ob jemand mehr bezüglich \"Leistungspreis\" weiß.
@Superhaase - danke
weißt vielleicht gar noch ein bisschen mehr? 8)
z.B. bei \"wem\" Anschlussleistung?
Meinst Du beim Endverbraucher?
(Kann eigentlich nicht sein, weil (aus interner Info v Presse) es heißt:
der Kunde hat nicht diesen Preis pro kWh zu zahlen:
(xx,xx CENT - also zweistellig !!
In den Tarifbestimmungen lese ich das:
b) Sondertarife
S-Tarif X: Arbeitspreis 5,xx ct./kWh (4,xx ct./kWh)
Leistungspreis 0,xx EUR/kW/Monat (0,xx EUR)
je installierte Leistung (NWB)
S-Tarif Y: Arbeitspreis 4,xx ct./kWh (4,xx ct./kWh)
Leistungspreis 1,xx EUR/kW/Monat (1,xx EUR)
je installierte Leistung (NWB)
Diese Sondertarife gelten ab 2x,xx kW/NWB.
Ich bin so \"klug als wie zuvor\" ;-)
Gruß RebellA
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Wenn es wirklich ein \"interner\" Preis ist, dann kann es dem Endkunden ja völlig egal sein.
Wenn es Ihnen nicht egal ist (weil Sie z.B. Stadtrat sind und wissen wollen, worüber Sie eigentlich abstimmen ;)), dann sollten Sie da mal bei den Stadtwerken nachfragen. Nur die können Ihnen dann helfen, denn an die internen Berechnungsgrundlagen kommt man von außen wohl nicht ran.
ciao,
sh
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ein Leistungspreis der alleiniger Anhaltspunkt für eine Preiserhöhung sein soll, davon habe ich noch nie gehört. wäre mal interessant zu wissen, wie sich dieser errechnen soll.
ansonsten hört sich das ganze sehr nach \"alter\" Welt an. stichwort: City-Gate-Liefer-Verträge. Wer ein bisschen auf der Seite des Bundes der Energieverbraucher sucht wird z.B. alte Preisformeln zu diesem Thema finden. Wie auch immer der Bund der Energieverbraucher an die Daten gekommen ist.
Ansonsten schließe ich mich sh an. was interessiert Sie der interne Kram beim Stadtwerk?!
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S-Tarif Y: Arbeitspreis 4,xx ct./kWh (4,xx ct./kWh)
Leistungspreis 1,xx EUR/kW/Monat (1,xx EUR)
je installierte Leistung (NWB)
Wenn dieses Preisgefüge so ist, wie bereits in anderen Foren erläutert, so nimmt anscheinend dein Versorger einen Grundpreis, der auf den KW-Wert der Heizungsanlage (NWB) zielt. Also bei 20 kW Heizungsanlage 20 x xx,xx €. Hinzu kommt der kWh Wert x,xx ct/kWH und wahrscheinlich ein Preis für den Zähler, oder dieser ist im o.g. Leistungspreis enthalten.
Gruß
NN