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Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: Felidae2010 am 26. Juli 2008, 08:23:25

Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: Felidae2010 am 26. Juli 2008, 08:23:25
Leider hat meine Bank wegen fehlender 0,06 Eurocent auf dem Konto meine Abschlagzahlung in Höhe von 6,00 Euro für die Gasag zurückgebucht. Ich habe sofort eine Mail an die Gasag geschickt, sie mögen den Betrag nochmals abbuchen, wenn es geht ohne hohe Gebühr.
Keine Reaktion auf die Mail, stattdessen ein Brief mit der Aufforderung um Zahlung innerhalb der nächsten 6 Tage plus angefallener Rücklastschriftkosten in Höhe von 9,50 Euro.
Das finde ich eine Frechheit, was soll ich zahlen. Bin geneigt, nur die 6,00 Euro zu zahlen.
So weit ich mich erinnern kann, ist das das 1.Mal, dass die Gasag von mir enttäuscht wurde.
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: userD0009 am 26. Juli 2008, 11:18:57
Ganz allgemein gesprochen:

Dem EVU sind durch die Lastschriftrückgabe wegen fehlendem Guthaben Kosten entstanden(vgl. z.B. hier (http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html)).
Diese Kosten kann er grundsätzlich, wenn sie der Kunde verschuldet hat, z.B. wegen fehlenden Kontoguthabens, und sich der Kunde/Vertragspartner im Verzug befand, auch als Schadensersatz geltend machen.

Ob nun 1 Eurocent oder 1000 Euro die Ursache für die Nichteinlösung einer Lastschrift war(en) spielt dabei keine Rolle.

Die Höhe des entstandenen Schadens muss das EVU darlegen.

Grüße
belkin
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: Felidae2010 am 26. Juli 2008, 15:18:57
Hallo belkin,

wo steht denn, das die Gebühr über 150% betragen darf?
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: userD0009 am 26. Juli 2008, 16:12:35
Die Regelungen über Schadensersatz bei Verträgen finden sich allgemein in den §§ 280ff. BGB.

Wenn dem EVU ein Schaden in Höhe von 9,50 Euro entstanden ist, dann hat den der Schuldner zu ersetzen, wenn er den Schaden verschuldet hat.

Die Höhe des Schadens hat das EVU darzulegen.

Bei einer nicht einlösbaren Lastschrift erheben die Banken Gebühren(für ihren Arbeitsaufwand). Und diese Gebühren werden dem Beauftragenden in Rechnung gestellt. Wie hoch diese Gebühren sind, kann ich nicht genau sagen. Im Internet finden sich Angaben ab 3 Euro.

Diese Kosten sind ein Schaden für den EVU.

Dass bei dem EVU noch weitere Kosten durch z.B. den Mahnvorgang entstehen, leuchtet mir eigentlich ein.

Auch diese Kosten stellen einen Schaden dar.

Die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten hat also das EVU darzulegen, wenn diese bestritten werden. Dass durch den Darlegungsaufwand evtl. weitere Kosten(Schaden) entstehen, ist u.U. auch möglich.
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: Felidae2010 am 27. Juli 2008, 07:13:03
Was ist denn EVU?
Vielleicht hat hier ein RA noch eine andere Meinung, danke
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: ben100 am 27. Juli 2008, 10:08:08
EVU= Energieversorgungsunternehmen
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: Felidae2010 am 30. Juli 2008, 16:44:23
Lieber belkin,

dieses hier als Info: habe der Gasag einen netten Brief geschrieben, mit der Bitte um Darstellung der Höhe der entstandenen Kosten.
Heute hat die Gasag only die 6,00 Euro abgebucht, ohne jegliche Nebenkosten. Donnerwetter.
Naja, ist ja auch das 1. Mal gewesen.
Ich hoffe, das war nicht nur so eine Computermäßige Nochmal-Abbuchung, und da kommt noch ein Rattenschwanz hinterher.
Ich werde berichten.
Danke für das feetback vom 26.07.08 und an ben100

Grüße
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: userD0009 am 31. Juli 2008, 12:33:54
Hallo Felidae2010,

handelt es sich bei dem abgebuchten Betrag auch um die noch ausstehende Abschlagszahlung, und nicht um eine neue, evtl. die aktuelle Abschlagszahlung?

Sollte das EVU auf die Gebühren verzichtet haben, dann wirklich \"toi, toi\", erlebt man auch nicht alle Tage.

Viele Grüße
belkin
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: Felidae2010 am 31. Juli 2008, 13:09:45
Hy,

nein, das ist die aktuelle Abbuchung.
Die nächste ist ja erst im nächsten Monat.

Lieben Dank
Titel: Mahnung Gasag
Beitrag von: Felidae2010 am 19. August 2008, 23:29:43
Hallo belkin,

für diesen Monat hat nun die Gasag korrekter Weise wieder ihre 6,00 Euro abgebucht. Soll heißen, auf die horrende Mahngebühr vom Vormonat haben die Herrschaften verzichtet.
Das nochmals als Info!
Grüße aus Berlin
felidae2010