Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E wie Einfach => Thema gestartet von: knulli1966 am 17. Juli 2008, 22:01:08
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Hallo, seit Oktober 07 bin ich glücklicher e-wie-einfach-Gasnutzer. Mitte April 08 teilt mir mein Grundversorger mit, dass e-wie-einfach seinen \"Zahlungsverpflichtungen zur Netznutzung\" nicht nachgekommen ist und daher die \"Netznutzung für e-wie-einfach ab 01.05.08 ausgesetzt wird\". Ich erhalte also eine Ersatzversorgung, 4 Wochen später eine erste Zahlungsaufforderung zur Abschlagszahlung. Am 31.07. ,also in 13 Tagen, läuft diese Ersatzversorgung aus und ich habe ZWEI Probleme:
Erstens: Ich zahle brav meine (hohen) Abschläge an e-wie-einfach und parallel soll ich jetzt an meinen Grundversorger zahlen?
Zweitens: Stehe ich tatsächlich ab dem 1. August unter der kalten Dusche?
Anrufe bei e wie einfach brachten nur Vertröstungen, es \"sei in Klärung\" und der \"Fachabteilung übergeben\" worden. Eine Fristsetzung zur schriftlichen Klätung verstrich ohne Reaktion seitens e-wie-einfach.
Ich bin kurz davor, einen Anwalt aufzusuchen, hat sonst noch jemand eine andere Idee?
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Das ganze der Bundesnetzagentur bzw. dem zuständigen Kartellamt mitteilen und Ruhe bewareb. Zahlen mußt du nur an deinen jetzigen Versorger an sonst niemanden. Gesperrt werden kannst du nicht!
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@ bjo
woher nehmen Sie die Basis für Ihre unrichtigen Pauschalaussagen?
Weder die Netzagentur noch das BKartA haben Interesse an nicht gezahlten NN-Entgelten, wenn sogar von E-W-E mirgeteilt wird, dass Klärungsbedarf besteht.
Zahlen muss man an den Versorger, der liefert, das ist richtig, Wenn man an zwei zahlt, zahlt man einen zuviel. Wer Lieferant iist, teilt der NETZBETREIBER mit und sonst niemand.
Gesperrt werden kann selbstverständlich, wenn die berechtigten Forderugen an den Lieferanten nicht beglichen werden.
Vielleicht mal weniger pauschal Fragen beantworten...
Gruß
NN
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OK war nicht eindeutig!
- gesperrt werden kann er wegen dieser Sache nicht
- er kann gesperrt werden wenn er seinen Vertraglichen Verpflichtungen mit seinem Versorger nicht nachkommt
- Kartellämter und Bundesnetzagentur können vielleicht nichts ausrichten
sind aber sehr wohl interressiert daran zu erfahren wenn was schief geht!
(so in einer Mail an mich)
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Original von bjo
OK war nicht eindeutig!
- gesperrt werden kann er wegen dieser Sache nicht
- er kann gesperrt werden wenn er seinen Vertraglichen Verpflichtungen mit seinem Versorger nicht nachkommt
- Kartellämter und Bundesnetzagentur können vielleicht nichts ausrichten
sind aber sehr wohl interressiert daran zu erfahren wenn was schief geht!
(so in einer Mail an mich)
Danke für eure Antworten, nochmal für mich: Wer ist denn z.Zt. mein Versorger? E wie Einfach, an den ich meine monatl. Abschläge zahle oder der Grundversorger vor Ort, der jetzt Geld sehen will?
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Zahlen muss man an den Versorger, der liefert, das ist richtig, Wenn man an zwei zahlt, zahlt man einen zuviel. Wer Lieferant iist, teilt der NETZBETREIBER mit und sonst niemand.
Gruß
NN