@bernd7,
es ist nicht zwingend erforderlich, den Anbieternamen zu nennen. Aber der Vorteil ist, dass andere hier über die Erfahrungen mit konkreten Anbietern lesen können. Unter den Bereich "Stadt/Versorger" (https://forum.energienetz.de/index.php/board,35.0.html)" ist ein ganzes Füllhorn an Anbieter-Bereichen. Wenn Sie den Anbieter nennen, würde ich diesen Thread dann in den entsprechenden Bereich verschieben. Sollte der Anbieter noch nicht vorhanden sein, lege ich dessen Bereich an.
Hallo @bernd7, Einschalten der Schlichtungsstelle führt, bei berechtigten Beanstandungen, meist sehr schnell zum Erfolg und ist für den Verbraucher kostenlos.
Die Situation bei Euch ist mir nicht ganz klar, wo kommen die 145 Tage her, wann und wie wurde die Preiserhöhung mitgeteilt, welche Fristen waren einzuhalten?
Wenn eine finale Ablehnung eures Anliegens, am besten schriftlich, durch den Versorger vorliegt, -wir machen da nix- muss nicht die 6 Wochenfrist eingehalten werden, dann kann sofort die Schlichtung starten, und das kostet den Versorger Zeit und Geld. Ich wünsche viel Erfolg.👍
??? also, ich komme da auf 14 weitere Tage im „Wuchertarif“, nicht 145...
So kurzfristige Kündigungen gehen leider öfters mal schief, hatte ich auch schon, muss dann jeder für sich selbst anhand der im strittigen Zeitraum genutzten Energie entscheiden, ob die Differenz zwischen „Wucherpreis“ und Schnäppchentarif den zu erwartenden Aufwand lohnt.
Warum hacken eigentlich alle auf den Versorgern und angeblichen „Wucherpreisen“ herum, war das nicht das erklärte Ziel unserer neuen Regierung ;)
Die Preisentwicklung war doch schon lange absehbar, was wurde gejubelt über die CO2 Abgabe, klar, da wars noch billig auf dem Weltmarkt... wir freuen uns über unsere Solaranlage und ich persönlich ergötze mich am Gejammer über die „Wucherpreise“, wurde geliefert wie bestellt ;D ;D
Trotzdem wünsche ich euch viel Erfolg!
Von wo beziehst du Gas wenn dir bei Verdoppelt und verdreifachten Preisen so richtig was abgeht und du das richtig toll findest?8) Ich bin seit 01.01.2022 ganz entspannt in der Ersatzversorgung der Gasuf und warte erstmal ab. Mein Versorger möchte mir zwar auch einen abweichenden Tarif „Allgemeine Preise V2“ für „neue“ Kunden aufdrücken, zu 18Ct/Kwh, ich bin aber recht guter Hoffnung, daß ich die alten Preise mit 8Ct / Kwh bekomme, das wird sicher die Schlichtungsstelle beschäftigen... >:(
Wucher, wucher, wucher ist das und gehört verboten! >:-(
@Erdferkel,
...
P.S. Dass mit deinen BP-Aktien glaube ich dir natürlich. ;D
...Entweder nach 4 Wochen ohne Reaktion des Versorgers zum vorgetragenen Anliegen, oder, wenn man eine endgültige Absage erhalten hat, geht das auch sofort.
@bernd7
Um mal auf die Schlichtungsstelle zurückzukommen. Wenn ich mich recht erinnere, gehört zu den Formalien bei der Schlichtungsstelle, dass man 4 Wochen den Versorger Zeit geben muss, ehe man eine Schlichtung beantragt. Mir scheint, dass die noch nicht um sind?
Wichtig ist natürlich auch, dass man die Weigerungen des Versorgers nachweisen kann. Da sind geführte Telefonate ungünstig. Schreiben in Text- bzw. Schriftform sind nachweisbarer zur Beilage an den Schlichtungsantrag.