Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWV Energie- und Wasserversorgung => Thema gestartet von: joerg2007 am 08. Februar 2007, 12:38:45
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hallo,
zunächst danke ich allen schreibern hier im forum für ihre beitrage. das macht mut.
der Gasversorger EWV, stolberg, wendet bei mir eine vielleicht neue taktik an.
obwohl eine einzugsermächtigung vorliegt - diese wurde vom versorger gekündigt, nach meinem protest wieder in kraft gesetzt - weigert sich der versorger jetzt doch, die von mir zugestandenen abschläge einzuziehen.
er fordert mich auf, meinerseits zahlungen vorzunehmen und unterstellt mir eine "totale zahlungsverweigerung", obwohl ich mehrfach aufgefordert habe, die bestehende einzugsermöchtigung weiter zu nutzen.
bei wem wurde ebenso vorgegangen und wie soll ich mich verhalten?
gruss
joerg2007
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@joerg2007,
Bei mir war das bereits im Januar 2005 so.
Hatte Einzugsermächtigung begrenzt, daraufhin haben die SWK zurückgegeben.
Zahle seither per online banking
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@ joerg2007
Siehe hier:
Energie- und Wasserversorgung EWV GmbH Stolberg (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2257)
und dann halt eben, wenn Ihr Versorger dass mit der Einzugsermächtigung
nicht mehr handeln kann, z. B. per Dauerauftrag zum entsprechenden Termin.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
http://www.faire-energiepreise.de