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Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: jaz am 11. September 2019, 18:54:07

Titel: Faktoren nach Wechsel der Heizkostenverteiler deutlich höher
Beitrag von: jaz am 11. September 2019, 18:54:07
Hallo,

bei mir wurden im vorigen Jahr alle Heizkostenverteiler (HKV) an den Heizkörpern gewechselt. Die HKV vorher und nachher sind elektrisch. HKV nach Verdampfer-Prinzip waren vorher nicht montiert.

Nunmehr habe ich auf der Nebenkostenabrechnung für das Heizen deutlich höhere Faktoren für die neuen HKV als für die alten. Teilweise ist der Faktor um 500% gestiegen.

Ebenfalls erwähnt werden muss, dass es keine Änderungen an den Heizkörpern gegeben hat und die neuen HKV sind exakt an der selben Stelle montiert die die vorherigen.

Kann mir jemand Informationen darüber liefern ob solch eine Anpassung der Faktoren, gemessen an obiger Schilderung, rechtens ist oder kann mir jemand weiterführende Informationen zu dieser Thematik bereitstellen?

Vielen Dank im Voraus.

jaz
Titel: Re: Faktoren nach Wechsel der Heizkostenverteiler deutlich höher
Beitrag von: corsair am 24. Oktober 2019, 20:56:10
Wenn die Faktoren für alle HK prozentual in etwa gleich gestiegen sind, könnte ich es nachvollziehen, ist ja schließlich nur eine Verhältnisrechnung.
Titel: Re: Faktoren nach Wechsel der Heizkostenverteiler deutlich höher
Beitrag von: Hermann.d.Ä. am 19. Dezember 2019, 13:08:56
Hi
einfach mal beim Vermieter / Verwalter freundlich die Bewertungsprotokolle deiner Heizkörper anfordern.
Aus diesen ist dann das Zustandekommen der "Faktoren" ersichtlich.
Titel: Re: Faktoren nach Wechsel der Heizkostenverteiler deutlich höher
Beitrag von: RolandKiel am 15. Januar 2020, 09:11:27
Was für Möglichkeiten habe ich eigentlich, wenn der Vermieter die Bewertungsprotokolle vom Heizkörper nicht "rausrücken" will?
Titel: Re: Faktoren nach Wechsel der Heizkostenverteiler deutlich höher
Beitrag von: Didakt am 15. Januar 2020, 17:03:53
Siehe § 259 BGB. Sie können vom Vermieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen verlangen, die Ihrer erhaltenen Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen, auch die Aushändigung von Kopien, wenn Sie die Kosten dafür übernehmen.
Sie können gem. BGH-Urteil für eine Plausibilitätskontrolle auch die Einsicht in die Abrechnungen von anderen Mietern des Hauses verlangen, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Abrechnung anzweifeln. Ggf. rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, notfalls Ihre Rechte einklagen.