Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 14. Oktober 2006, 15:26:55

Titel: LG Leipzig untersagt Preisklauseln in Bestpreis- Verträgen
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Oktober 2006, 15:26:55
[ 10-O-631-06  13-10-2006 ]

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ116083241914695/link262272A.html


Damit scheinen die Gaspreiserhöhungen der SWL seit 2004 wohl insgesamt Geschichte zu sein:

http://www.lvz-online.de/aktuell/content/4817.html

http://www.lvz-online.de/aktuell/content/204367.html
Titel: LG Leipzig untersagt Preisklauseln in Bestpreis- Verträgen
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2006, 18:57:45
[ 10-O-631-06  13-10-2006 ]

Das Urteil wurde veröffentlicht:

http://www.vzs.de/mediabig/22622A.pdf (Achtung ca. 5 MB)

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1907/


Anzumerken ist, dass das auf Seite 14 in Bezug genommene Urteil des LG Bonn vom 07.09.2006 nicht nur eine Billigkeitskontrolle einer Preiserhöhung, sondern eine Billigkeitskontrolle der erhöhten Preise insgesamt bzw. des einseitig festgesetzten Gaspreises insgesamt gestattet. Allerdings soll dabei wohl nur die Preiserhöhung im Streit gestanden haben.

Nach entsprechen Entscheidungen genügt die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Billigkeitskontrolle gerade nicht dafür,  dass eine Klausel nicht gem. § 307 BGB benachteiligend  ist.


Siehe hier:

http://www.pontepress.de/pdf/200602U18.pdf

http://www.pontepress.de/pdf/200502OLGStgt13_01_2005.pdf


"Einseitige Bestimmungsrechte, die sich ein Verwender vorbehält, sind in besonderer Weise geeignet, das Interesse des Vertragsprtners an der jederezeitigen Kenntnis der vertraglichen Rechts- und Pflichtenlage unzumutbar zu beeinträchtigen. Das gilt unanbhängig von den Beschränkungen, die bei der Ausübung des Bestimmungsermessens zu beachten sind, und des Schutzes, den die Nachprüfungsmöglichkeit nach § 315 Abs. 3 BGB gewährt."
(OLG Stuttgart, NJW-RR 2005 852).

Zudem hatte der BGH in der Entscheidung NJW 2005, 2919 es abgelehnt, den Bestimmungen der AVBV eine Leitbildfunktion zuzubilligen.