Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => SWB Energie und Wasser => Thema gestartet von: Mario Schmitz am 02. Mai 2006, 16:40:16

Titel: Grundpreiserhöhung für GAS rückwirkend rechtens?
Beitrag von: Mario Schmitz am 02. Mai 2006, 16:40:16
Hallo zusammen,

ca. 1 Monat nach dem die Abschlußrechnung für 2005 kam, folgte ein weiterer Brief, in dem uns vonden Stadtwerken Bonn mitgeteilt das ein falscher Grundreis für das Jahr 2005 festgelegt wurde und wir jetzt rückwirkend zum 01.01.2005 einen höheren Grundpreis zahlen müssen.

Gruß
Mario Schmitz
Titel: Grundpreiserhöhung für GAS rückwirkend rechtens?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Mai 2006, 20:36:28
@Mario Schmitz

Die Erhöhung der Grundgebühr erfolgt nicht rückwirkend durch eine Rechnung, sondern durch die Ausübung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts im Sinne von § 315 BGB entweder durch öffentliche Bekanntmachung gem. § 4 II AVBV oder durch Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung, ist also vollkommen unabhängig von der Rechnung.

Eine falsche Rechnung kann gem. § 21 AVBV korrigiert werden.

Richjten Sie Ihr besonderes Augenmerk darauf, dass die in Rechnung gestellten Preise überhaupt Ihrem aktuellen Vertrag entsprechen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Grundpreiserhöhung für GAS rückwirkend rechtens?
Beitrag von: Mario Schmitz am 02. Mai 2006, 21:46:04
Ich korrigiere..

Es handelt sich um ein einzelnes Schreiben.

Darin heißt es:

"Bei einer Überprüfung unserer Abrechnungsdaten haben wir festgestellt, dass Ihnen irrtümlich kein Grundpreis berechnet wurde

...
Vor diesem Hintergrund der geschilderten Fakten haben wir die Verbrauchsabrechnung vom 27.12.2005 berichtigt."
Titel: Grundpreiserhöhung für GAS rückwirkend rechtens?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Mai 2006, 21:55:35
@Mario Schmitz


Siehe § 21 AVBV.