Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => REWAG Regensburg => Thema gestartet von: Datko am 13. August 2007, 21:29:57

Titel: \"Mein\" Vertrag von 1993, was ist zu beachten?
Beitrag von: Datko am 13. August 2007, 21:29:57
Ich habe den Erdgasversorgungsvertrag aus dem Jahre 1993 ins Internet gestellt.
-> Schriftverkehr -> Vertrag 26.07.1993



- Wie stellt sich nach diesem Vertrag die Preisgestaltung dar?
- Was hat es mit den unten erwähnten Anlagen ( AVBGasV ...) auf sich. Haben die etwas mit der Preisgestaltung zu tun?

Danke
Joachim Datko
Titel: \"Mein\" Vertrag von 1993, was ist zu beachten?
Beitrag von: RR-E-ft am 13. August 2007, 21:35:45
@Datko

Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen sicher gern ein Anwalt, wenn Sie sich vertrauensvoll an einen solchen wegen einer Beratung im konkreten Fall wenden.
Titel: \"Mein\" Vertrag von 1993, was ist zu beachten?
Beitrag von: Datko am 13. August 2007, 21:56:45
Natürlich gerne, nur sollte es im Ernstfall ein Spezialist werden, der der \"deutschen Gaswirtschaft\" gewachsen ist.
Titel: \"Mein\" Vertrag von 1993, was ist zu beachten?
Beitrag von: RR-E-ft am 14. August 2007, 12:55:34
@Datko

Dann sollten Sie so frühzeitig wie möglich nach einem solchen Kollegen suchen, der bereit ist, ggf.  die Vertretung zu übernehmen.