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Hallo holdi411,

nein, es ist kein Schreibfehler. Der Abschluss war vor etwa einen Monat. Inzwischen hat die SEV auch abgesenkt. Derzeit für denselben Tarif Arbeitspreis 39,42 Cent / kWh, Grundgebühr gleichbleibend. Ich geh - anhand der bisherigen Erfahrungen - davon aus, dass hier ein einheitlicher Preis für alle Kunden in dem Tarif und Netzgebiet gilt. Welcher das am Ende auch immer sein wird. Er wird zumindest nicht höher als bei Abschluss liegen.

Inzwischen habe ich auch wegen den Auswirkungen der Strompreisbremse einen neuen Abschlagsplan erhalten mit gesenkten Abschlag. Ob der darin angegebene 80%-Verbrauch auch abgesegnet vom Netzbetreiber ist, vermag ich dem Schreiben nicht zu entnehmen. Er errechnet sich zumindest aus dem beim Wechsel angegebenen Jahresverbrauch.
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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von berghaus am 27. März 2023, 18:52:19 »
@Didakt

Vielen Dank für die Tabelle und die weiteren Empfehlungen in den PN.

Aber das mit dem Abschlag von 389,00 € sehe und rechne ich ganz anders.

Zu dem Zeitpunkt der ersten Abrechnung von E.ON im Juni 2022 musste ich von rund 30.000 kWh/Jahr ausgehen, weil es uns trotz intensiver Heizung mit Holz mit einem Kaminofen und Herunterdrehen der Heizkörperventile (im Wohnzimmer meistens ganz aus) in den drei Jahren zuvor nicht gelungen war, wesentlich unter 30.000 kWh/Jahr zu kommen.

Mit dem Verbrauch in 2021 von 30.731 kWh mit den 14 Tage vor der Rechnung genannten Preisen 0,135/220,44 ergaben  sich bei 12 Abschlägen 364 € ,
 bei 11 Abschlägen sogar 397,00 €.
Auch die proportionale Hochrechnung des Verbrauchs der Rechnung von E.O im Juni22 von 11.830 kWh an 146 Tagen auf 365 Tage ergab ja 29.575 kWh
Nimmt man den Verbrauch vom Jahresanfang (+ 12) Tage dazu, ergeben 13.497 kWh an 158 Tagen sogar 31.180 kWh/Jahr!

Wenig später im September22 kam dann das Schreiben mit noch höheren Preisen (17,26/220,44), die dann nicht gekommen sind, mit der Empfehlung die Abschläge selbst anzupassen/zu erhöhen. Im Dezember22 wurde dann nicht abgebucht.

Weitere Gaspreiserhöhungen (auch in der GV) waren zu erwarten und kamen dann auch ab Februar23 mit 16,99/198,21bei 7% MwSt.

Soweit ich sehe, resultiert die Erstattung wesentlich aus der konsequenten Einsparung von Gas in der 2. Jahreshälfte, verursacht durch die extrem warme Witterung, viel Urlaub, wenig Personen im Haus und konsequente Holzheizung.

Ob uns das auch im Jahr 2023 gelingt, ist noch offen. Insbesondere die Witterung (Wärme) lässt zu wünschen übrig.

Und wie gesagt, es kommt mir nicht auf 20 € mehr oder weniger bei den Abschlägen an. Das Endergebnis muss stimmen.

Meine Freude bei Erstattungen resultiert nicht aus der Erstattung wegen zu hoher Abschläge, sondern aus niedrigem Verbrauch und niedrig(er)en Preisen.

berghaus 27.03.23


 
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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von Didakt am 27. März 2023, 17:54:37 »
@ berghaus

Na ja, lassen wir das. Der Abschlag von 389 € korrespondiert doch von Anfang an überhaupt nicht mit Ihrem Verbrauch und ist viel zu hoch angesetzt. Die hohe zu erwartende Guthabenerstattung ist doch ein Beleg dafür. Es ist in der Tat für mich verwunderlich, dass Sie im Verlauf des Jahres den Abschlag nicht angepasst haben. Das ist heute ruckzuck über das Kurdenportal des EVU möglich. Der Versorger freut sich natürlich über Ihren Anteil an seiner Liqiuditätssicherung.

Die Festlegung auf den auf Monat September entfallenden Prognoseanteil hat überhaupt nichts mit dem Ziel eines Spareffekts für 2022 zu tun. Er sollte – angedacht im Sept., Okt. 22 – vielmehr verhindern, dass die Verbrauchsangaben bis zum Jahresende 22 hin nicht exorbitant in die Höhe schießen, um sich damit einen Vorteil für die Dez. Soforthilfe und die erst ab 01.01.2023 wirksam werdende Preisbremse mit der 80%-Regelung zu verschaffen. Eine 80 %-Regelung für 2022 existiert schlichtweg nicht.

Wie dem auch sei, die Schlussrechnung des EVU führt hoffentlich zu einer akzeptablen Lösung.

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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von berghaus am 27. März 2023, 17:24:07 »
@Didakt

Ich habe ja  immer Angst, dass doch noch Fehler in meinen Angaben und Berechnungen sind.

Aber soweit ich sehe, ist alles richtig.

Zur Ergänzung:

Zählerstände (cbm x 10,893 = kWh)

Datum      Stand(cbm) cbm        kWh
01.01.22     43.770
                                       153       1.667
12.01.22     45.923
                                    1.086     11.830   
08.06.22     45.009
                                       739      8.050
31.12.22     45.748                                  . 
                                       1.825   21.546

Der Verbrauch im Jahr 2022 war tatsächlich zu den Verbräuchen 2019 – 2020 (31.757/ 29.379/30.731 kWh) extrem niedrig. (80 % von 30.000 =  24.000)

Nun sollen sowohl bei der Dezemberhilfe als auch bei der Gaspreisbremse ja die nicht bestraft werden, die (wie wir) schon 2022 mit dem Energiesparen angefangen haben.

Deshalb gehen beide Gesetze von der Prognose des Versorgers aus, mit der dieser vor dem September oder spätestens Ende September 2022 den Verbrauch prognostiziert hat.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15.11.22 § 2 Ab. 2
„Das arbeitsbezogene Preiselement nach Satz 1 Nummer 1 ergibt sich bei Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, aus der Multiplikation von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat“


Spätere tatsächliche (Jahres)Verbräuche dürfen m.E. dabei keine Rolle spielen.

In meinem Fall wurde mit der Rechnung vom 26.06.2022 mit den für August angekündigten Preisen der Abschlag für ab Juli und auch für den September mit 389,00 € festgelegt.

Zu dem Zeitpunkt kann die Prognose für den September auf Grund vielleicht vom Netzbetreiber genannter früherer Verbräuche nur 30.000 KWh gewesen sein.

(30.000 x 0,135) + 220,44 = 4.270,44 € ./. 11 = 388.22 aufgerundet 389,00 €

Spätere Zählerstände nach dem 07.06.2022 lagen dem Versorger und Westnetz bis Ende September nicht vor und konnten allenfalls proportional oder über Gradtagszahlen aus dem Verbrauch für 146 + 12 Tage errechnet werden.

Es kann und darf deshalb nicht um den tatsächlichen Verbrauch im September 2022 gehen, der sich erst aus der Ablesung Ende des Jahres errechnet und auch nicht aus einem kurzen Zeitraum von nur 146 Tagen.in der ersten Jahreshälfte.

Das hätte mit dem Wort ‚Prognose‘ nichts zu tun und würde sowohl für die Dezemberhilfe als auch für die Gaspreisbremse die bestrafen, die schon das ganze Jahr über gespart haben.

Wir könnten sicher nicht noch mal weitere 20 % einsparen.

Irgendwo habe ich gelesen, dass bei unplausiblen oder nicht vorhanden Angaben für Jahresverbräuche bis September der Verbrauch für das Jahr 2021 zugrunde gelegt werden kann.

Mehr möchte ich gar nicht und 'betrügen' schon gar nicht!

Ich würde mich allerdings freuen, wenn Ihre offensichtlich fehlerfreie Abrechnung meines Falles hier oder in den PN wieder auftauchen würde.

berghaus 27.03.23
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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von Didakt am 27. März 2023, 12:42:58 »
@ berghaus,

es bleibt mir leider nicht erspart, wegen Ihrer fragwürdigen Mengenangaben über Ihren Gasverbrauch im Jahre 2022 nochmal diesen Thread aufzusuchen. Ein Grund auch, weshalb ich die zuvor von mir hier eingestellte Tabelle „Vorab-Schlussrechnung“ gelöscht habe.

Unter Antwort #4 beziffern Sie den anzunehmenden Jahresverbrauch in 2022 mit 21.546 kWh.

Aus Ihren weiteren Angaben unter Antwort #4 ergibt sich für das erste Halbjahr 22 bis zum 07.06. der Wert von 11.830 kWh (Rest für 12 Tage fehlt), aus Antwort #9 für das zweite Halbjahr 22 (ab 08.06.22) ein Wert von ca. 739 m³ x 10,893 = 8.050 kWh, somit für 2022 zusammen 19.880 kWh.

Welcher Jahreswert stimmt denn nun? Ziemlich diffuse Angaben, um daraus etwas Aussagekräftiges abzuleiten! Ich geb’s auf!

Egal, welcher Jahreswert in Frage kommt. Bei diesen Verbrauchsmengen etwa für die Berechnung der Dez. Soforthilfe eine Verbrauchsprognose von 30.000 kWh/Jahr und davon 1/12 = 2500 kWh als Sept.-Anteil zugrunde legen zu wollen, ist illusorisch und grenzt an Betrugsabsicht.

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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von Didakt am 25. März 2023, 13:05:59 »
Hallo @ berghaus,

mit der Darlegung Ihrer weitestgehend authentischen Daten aus Ihrer Verbrauchskontrolle lässt sich ja schon eine einigermaßen aussagekräftige Vorab-Schlussrechnung für Ihre Gaslieferung erstellen. Die kommende Abrechnung des EVU wird davon wohl kaum erheblich abweichen. Das Ergebnis ist aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen. Das stattliche Restguthaben spricht für sich und wirkt wie ein zinsloses Darlehen, das Sie E.ON generös gewährten.

Der Umgang meines „Lieblingsversorgers“ aus grauer Vorzeit mit Ihnen als Kunden ist aus meiner Sicht ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die Abzocke diente wohl in erster Linie der erfolgreichen Liquiditätssicherung, mit der Sie augenscheinlich ja auch einverstanden sind.

Den hier im Forum immer wieder empfohlenen Grundsatz „Never f… the Hotline“ haben Sie leider nicht beherzigt. Ihr Warten auf eine Antwort zu Ihrer Frage der Verbrauchsprognose hätten Sie abkürzen können, wenn Sie schriftlich das Beschwerdemanagement von E.ON eingeschaltet und hilfsweise auf die Anrufung der SE hingewiesen hätten. Ich solchen Fällen habe ich mich damals immer erfolgreich an die Geschäftsleitung des Unternehmens gewendet. Die Antwort ließ dann nicht lange auf sich warten.

Das zugesagte Musterschreiben habe ich Ihnen per PN übersandt.

Das war’s nun mit meinem ausnahmsweisen Kurzbesuch im Forum. Ihnen alles Gute und freundliche Grüße nach Arnsberg.


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Strom (Allgemein) / Re: Wie lang dauert die Stromabschaltung bei Zählerwechsel?
« Letzter Beitrag von EviSell am 25. März 2023, 08:42:18 »
@holdi411,

das sind beispielsweise Flächenbrüter von der Firma BRUJA. Solch einen habe ich im Einsatz. Der Brüter wird das überstehen, aber meine Befürchtung dreht sich da um den Inhalt, dass mir die sich entwickelten Küken absterben. Das meine ich mit "verheerend". Kann ich nur hoffen, dass das Styropor solange das Brutklima aufrecht erhalten kann. Da kann also ein Schaden entstehen, den man nicht mit Geld beziffern kann (außer Technokraten, die können das.)
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Strom (Allgemein) / Re: Wie lang dauert die Stromabschaltung bei Zählerwechsel?
« Letzter Beitrag von holdi411 am 24. März 2023, 19:16:20 »
Hallo EviSell,

zum Thema "Moderne Messeinrichtung":

Bei mir hat dieser Austausch im Dez. 2022  nur ca. 15-20 Min gedauert.
Dein "Flächenbrüter" müsste das überstehen.
Was aber ist ein "Flächenbrüter"?
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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von berghaus am 24. März 2023, 15:51:12 »
@Didakt

Zitat: "Verwunderlich ist, ...."

Nein:  Abgesehen davon, dass mir die Höhe der Abschläge solange egal ist, wie ich nicht erwarte, dass der Versorger ein "gewollter Pleitegeier" (wie z.B. BEV) ist und ich (nicht mehr) hinter jedem Zinspfennig bei der Anlage z.B. in Tagesgeld hinterherjage,

ergibt sich der Abschlag  aus dem Preis ab 01.08.2022 (s. #12) bei 11 Abschlägen wie folgt:

30.000 x 0,135 + 220,44 = 4.270,44 € ./. 11 = 388,22  => 389 €

sag ich doch: "Das ist eine vernünftige Prognose!"

Was Sie in #12 nicht sehen können, ist, dass nicht nur E.ON, sondern auch mir die Preiserhöhung (ab 01.08.22) schon bekannt war, weil das Preiserhöhungsschreiben schon 11 Tage vor der Rechnung vom 25.06.22  mit 14.06.22 datiert.

Ich war bei meinem Widerspruchsschreiben gegen die Sept22Prognose (23.401 kWh) vom 23.02.23 (bisher ohne Antwort, Erinnerung 20.03.23) von 12 Monaten Abschläge ausgegangen und hatte rückwärts 32.945 kWh als E.ON-Prognose (im Juni) errechnet.

Die Abschläge: E.ON Juli - Dezember: 5 x 389, weil im Dezember keine Abbuchung
                      E.ON Jan 389, Feb 389, März 155,39 ab April 311,13 (Goldgas ab April: 263 bei meiner Prognose 24.900)

Das E.ON-PrognoseAbschlagsschreiben vom 27.01.2023 ist insofern falsch und die errechneten Brems-Abschläge unrichtig, als am Ende des Schreibens erwähnt wird, dass für diese Berechnung die am 1. März geltenden Preise mit 19% Mehrwertsteuer /brutto 18,90/220,44(19%) statt 16,99/198,21(7%) zugrunde gelegt wurden.

Ob dies der (nicht von Menschen verursachte) Systemfehler ist, von dem eine freundliche Mitarbeiterin in einem einstündigen Gespräch (eigentlich in einem anderen meiner Betreungsfälle) sprach, weiß ich nicht.
Sie sah auch ein, dass die Prognose von 23.401 kWh zu niedrig ist, wenn man 11.830 kWh an 146 Tagen auf 365 Tage = 29.575 kWh hochrechnet, und wollte es schon ändern.

Sie rief dann zurück und sagte, "schlechte Nachrichten" und dass die dafür zuständigen 'Kollegen' der Änderung nicht zugestimmt hätten (warum auch immer).

Ich bat dann dringend um überhaupt mal eine Antwort nach einem Monat.

berghaus 24.03.23
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Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von Didakt am 24. März 2023, 12:59:01 »
Hallo @ Adminin,

der Ordnung halber wäre es doch sicher zweckmäßig, die Beiträge dieses Threads ab # Frage 3 unter das Board „Gas (Allgemein) einzugliedern: Titel des neuen Threads „Gaspreisbremse“, eröffnet von @ berghaus.

Danke und freundliche Grüße.
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