Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Stromausfall Münsterland => Thema gestartet von: Cremer am 06. Dezember 2005, 15:20:58
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Siehe hier:
Es wird jetzt Zeit, dass auf der politischen Seite etwas unternommen wird
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12397
Die Bundesnetzargentur hat noch nichts vorliegen.
Wäre es nicht ein leichtes, so ein Stück Stahl abzuschneiden und zur Stahlanalyse/Bruchfestigkeit zu geben? Es liegt doch genug \"Schrott\" auf den Äckern im Münsterland herum. Dann bräuchte man nicht mehr lange zu rätseln, ob oder ob nicht auch die Sprödigkeit dazu beigetragen hat.
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@Cremer:
Ein Beweissicherungsverfahren läuft. Der Ausgang könnte für alle Kunden von Bedeutung sein, die an der fraglichen, zusammengebrochenen Leitung \"hingen\" und nun Schadenersatz verlangen. Da das Ergebnis des selbst. Beweisverfahrens nach § 493 ZPO streng genommen zunächst einmal nur \"inter partes\" wirkt, sollte dafür gesorgt werden, dass etwas Stahl aufbewahrt wird.
Es gilt höchstes Augenmerk auf das Verfahren zu richten.
Es könnte zum Präzedenzfall werden.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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Radio RST meldet 08.12.2005 10:54 Uhr:
SPD-MdB A. Schwall-Düren aus Metelen will Schadensersatzklagen
gegen RWE unterstützen
Stahlbauprofessor Prof. Rolf Kindmann, Bochum will so schnell wie
möglich Ochtruper Strommasten untersuchen.
08.12.2005 / 07:40 Uhr
http://www.radiorst.de/service/beitraege.php
Gruß
Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden
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@ Graf Koks,
dient das Beweissicherungsverfahren nicht gerade dem Erhalt der Beweise ?
Ich denke mal, dass dem Antragsteller dann auch Möglichkeiten gegeben werden, um an das Material heran zu kommen, oder ?
Oder muss man sich die Beweise in einem solchen Verfahren selbst besorgen ? Wäre das ohne irgendeine Genehmigung dann nicht Diebstahl ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers