Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => StW Schneeberg => Thema gestartet von: DieAdmin am 11. September 2009, 20:18:18
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Zum Urteil vom 28.08.09 - Az: 1 C 0271/08 (nicht rechtskräftig):
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2530/
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Hatten die Stadtwerke Schneeberg exakt die gleiche Preisklausel, die auch dem Urteil des OLG Frankfurt vom 5.5.09 zugrunde lag? Im Tatbestand steht davon gar nichts. In den Entscheidungsgründen wird dann aber genau diese Klausel geprüft. Dabei wird das Urteil des OLG Frankfurt meines Erachtens in weiten Teilen nur abgeschrieben. Weis jemand genaueres zum Sachverhalt und zur Vertragslage, die dem Urteil zugrunde lag?