Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 27. Februar 2006, 15:50:52

Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2006, 15:50:52
[ E7-C-7040-06-X  24-01-2006 ; 9-T-137-06 15-02-2006 ]

EWE hat die Angemessenheit einer Gaspreiserhöhung nachzuweisen und darf die Versorgung bei Zahlungskürzung nicht einstellen.

Eine verivox- Meldung spricht von einer Strompreiserhöhung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13610

Es soll sich jedoch wohl um die Gaspreiserhöhungen handeln:

Quelle: http://www.ez-net.de/information/noz_print/ez/13084830.html

Ems-Zeitung 25.02.2006


EWE darf Kundin den Gashahn nicht zudrehen

Von Gerd Schade

Papenburg/Oldenburg

Die Verbraucher stöhnen über stetig steigende Gaspreise. Meistens aber werden die Erhöhungen zähneknirschend hingenommen. Eine ältere Dame aus dem nördlichen Emsland hat sich jedoch gewehrt - mit Erfolg. Gegen den Energieversorger EWE errang sie vor dem Landgericht Oldenburg nun einen Etappensieg.

Wie der Papenburger Rechtsanwalt Dr. Ralf Mol- zahn gegenüber unserer Zeitung mitteilte, hat das Gericht der EWE Mitte Februar per einstweiliger Verfügung untersagt, seiner Mandantin den Gashahn zuzudrehen (AZ: 9T137/06). Die Verfügung gelte so lange, "bis die EWE den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung gegenüber der Verbraucherin offen gelegt hat", erklärte Molzahn. Die Dame hatte sich auch durch Mahnungen der EWE nicht einschüchtern lassen und nur den alten Gaspreis zuzüglich einer ihrerseits als akzeptabel angesehenen Erhöhung von zwei Prozent gezahlt.

Durch die Entscheidung des Gerichts sind nach Einschätzung des Juristen die Chancen für jeden einzelnen Kunden erheblich gestiegen, sich erfolgreich gegen die Gaspreiserhöhungen zu wehren. Mit dem Druckmittel, die Versorgung einzustellen, könne die EWE ihre Erhöhungen gegenüber den Verbrauchern nicht mehr durchsetzen, so Molzahn.

Bei der EWE lag der Gerichtsbeschluss nach Angaben von Pressesprecherin Nina Zipplies bis gestern noch nicht vor. Daher könne das Unternehmen momentan keine Stellungnahme abgeben.

In der jetzt entschiedenen Angelegenheit hatte die ältere Dame bereits im Februar 2005 gegen die seinerzeit gültige und jede weitere Gaspreiserhöhung der EWE Widerspruch eingelegt und die Unbilligkeit der Preissteigerung gerügt. "Daraufhin hatte die EWE zunächst mit einem Standardschreiben geantwortet und die Verbraucherin fehlerhaft dahingehend informiert, dass sie zunächst die geforderte Erhöhung akzeptieren und bezahlen müsse und gegebenenfalls hinterher eine Rückforderung einklagen könne", berichtete Molzahn.

Dieser Auffassung der EWE habe das Landgericht Oldenburg jetzt unter Berufung auf eine neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen Riegel vorgeschoben. Molzahn: "Danach sind Verbraucher keineswegs darauf verwiesen, zunächst den geforderten Betrag zu zahlen und dann in einem langwierigen Rückforderungsprozess ihr Glück zu versuchen." Vielmehr treffe den Energieversorger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geforderte Preissteigerung angemessen sei.

Das Gericht bezog sich in der Entscheidung auch auf eine derzeit anhängige Sammelklage gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE beim Landgericht Oldenburg.


Nun gilt es bei EWEwohl etwas richtig zu stellen:


http://www.ewe.de/363_5767.php?navpoint=1.1

Eine Pressemitteilung der EWE zu dem neuen Beschluss des LG Oldenburg sucht man indes bisher vergebens.

Indes wer A sagt muss auch B schreiben.

Möglicherweise gibt es eine selektive Auswahl, Gerichtsentscheidungen zugunsten der Kunden werden nicht kommuniziert.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: biene am 27. Februar 2006, 16:06:41
@Fricke

Danke für den Hinweis!

Das ist ja endlich mal wieder ne gute Nachricht für unser Eck!
Bin gespannt ob das in der Zeitung steht.... halte euch auf dem Laufenden.

Gruß Biene
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2006, 16:56:05
@Biene

Musste den Beitrag noch einmal berichtigen wegen unterschiedlicher Darstellungen in den Medien.

Laut Auskunft von Herrn Kollegen Dr. Molzahn geht es um die Gaspreiserhöhung.

In Papenburg und Umgebung soll über den Rundfunk die Nachricht verbreitet werden, EWE wolle/ habe ihrerseits Rechtsmittel eingelegt, fraglich nur, welches.

Mit dem Beschluss vom 15.02.2006 - Az. 9 T 137/06 hat das LG Oldenburg nach sofortiger Beschwerde ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss des AG Oldenburg vom 24.01.2006 - E7 C 7040/06 (X)  aufgehoben.

Nun kann EWE womöglich hiergegen Rechtsmittel einlegen, um eine mündliche Verhandlung zu erzwingen.

In der Entscheidung wird ausgeführt:

\"Aber auch wenn man in beiden Punkten abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Unbilligkeitseinrede als von § 30 AVBGasV als erfaßt ansehen und diese dann für wirksam erachten würde, widerspricht es Treu und Glauben und wäre unverhältnismäßig, wenn die Antragsgegnerin allein wegen des Einbehalts nur eines Teils der von ihr angesetzten Tariferhöhung die Energielieferung ohne weitere Aufklärung über die Grundlagen der Erhöhung und deren Billigkeit einfach einstellt. Dies gilt umso mehr, als bereits bei der Kammer eine Sammelklage gegen die Billigkeit der Tariffestsetzung anhängig ist, in deren Verlauf eine endgültige Klärung über die Billigkeit der durch die Antragsgegnerin vorgenommenen Leistungsbestimmung zu erwarten ist.
Die bereits erfolgte Sperrandrohung durch die Antragsgegnerin stellt einen hinreichenden Verfügungsgrund dar.\"


Die Entscheidung des LG Oldenburg liegt dem Bund der Energieverbraucher im gesamten Wortlaut vor.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: biene am 28. Februar 2006, 07:54:53
@ Fricke

Ich habe gestern zufällig in einer Nachrichtensendung - Regional  den einzigen Hinweis gefunden, dass die EWE hier den Fall vor Gericht verloren hat  ( bei Radio Bremen)

Gasversorger dürfen Preiserhöhung nicht mit Sperre durchsetzen
Wer Gas-Preiserhöhungen nicht anerkennt, dem darf der Versorger nicht so ohne weiteres das Gas abklemmen. Erst muss der Gaslieferant beweisen, dass seine Preisanhebung angemessen ist. Das hat das Landgericht Oldenburg entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die von einer 11-prozentigen Gaspreiserhöhung der Oldeburger EWE nur 2 Prozent akzeptiert hatte und dann kein Gas mehr bekommen sollte.


In der heutigen Zeitung müsste das eigentlich auf der ersten Seite stehen......
nichts.

Und auf der Homepage von EWE ist noch nichts ausgebessert worden.
Sollten da allgemein die Anwälte nicht mal Druck machen?

Die Leute werden doch glatt für dumm verkauft - oder?

Gruß Biene
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Februar 2006, 11:35:40
@Biene

Ich wüsste nicht, wie man den Versorger zwingen könnte, nicht nur versorgergünstige Entscheidungen zu kommunizieren.

Es ist Sache der Kunden, in den Medien ggf. deutlich darauf hinzuweisen, dass einem eine unausgewogene  Kommunikationspolitik des Unternehmens nicht gefällt und welchen Eindruck die Kunden dadurch gewinnen.

Leserbriefe etc. pp. können da vielleicht weiterhelfen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: energienetz am 28. Februar 2006, 12:41:58
hab mir das Urteil faxen lassen und es wird gleich auch bei uns im Netz stehen. Es geht übrigens nur um Gas.
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Februar 2006, 13:04:51
@energienetz



Hier besteht ggf. noch Berichtigungsbedarf:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=4985&back_cont_id=4043


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: uwes am 28. Februar 2006, 19:13:41
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@energienetz

Hier besteht ggf. noch Berichtigungsbedarf:


Das kommt, wenn man PM\'en ohne inhaltliche Prüfung einfach durch Kopieren und Einfügen in einen eigenen Text übernimmt und dabei ohne Bedenken ganz das zitieren vergisst.

Hätte der Verfasser der Internetseite die Meldung bei Verifox richtig gelesen, dann wäre ihm aufgefallen, dass es (von Anfang an) um die Gaspreiserhöhungen gegangen wäre.

Uwes
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Februar 2006, 19:42:25
@Uwes

Diese Darstellung ist unzutreffend und wohl allein darauf zurückzuführen, dass man hinterher bekanntlich immer klüger ist:

Die Meldung bei Verivox sah gestern noch ganz anders aus, wurde offensichtlich überarbeitet, so dass nun Text und Überschrift nicht mehr zusammenpassen. Gestern ging es in dem Beitrag ausschließlich um Strom.

Genau genommen handelt es sich wohl  bei dem Beitrag auf der Seite haargenau um die ursprüngliche gestrige Verivox-Meldung.

Wenn man nicht alles selbst recherchieren kann, muss man sich auf Quellen verlassen, die man natürlich mit angeben sollte. Verivox gilt zurecht als zuverlässige Quelle. Fehler passieren überall mal.

Womöglich lag der Fehler bereits bei dpa.

Ohne die unzutreffende Verivox- Meldung gestern wäre ich nicht sogleich  auf den Beitrag in der EZ gestoßen, um so den Kontakt zum Papenburger Kollegen herzustellen, der mir sogleich die Entscheidung zur Verfügung gestellt hat.

Verivox wurde auf die anderslautenden Meldungen hingeweisen.

Möglicherweise gibt es ja noch eine Entscheidung, welche zur ursprünglichen Meldung passt....

Jedenfalls steht diese begrüßenswerte Entscheidung des LG Oldenburg bereits nach kurzer Zeit einem großen Publikum bundesweit zur Verfügung:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=605&file=dl_mg_1141127913.pdf

Die Vernetzung der Gruppen tut ein übriges.

Das ist die Leistung, die zählt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: biene am 28. Februar 2006, 20:07:08
Klasse!

Lob an Euch! - es ist schon wirklich super, wenn solche wichtigen Urteile bereits nach kurzer Zeit für uns \"Betroffenen\" zur Verfügung gestellt werden können.

nur komisch - auf der EWE-Seite ist bisher nichts erwähnt worden...... aber das ist ja kaum verwunderlich.

Wichtig ist, dass unsere Betroffenen mehr informiert werden - die z.B. kein Internet haben - oder?

Gruß

biene
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: uwes am 01. März 2006, 17:31:16
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Gestern ging es in dem Beitrag ausschließlich um Strom.

Aha. Hatte ich nicht gesehen.

Uwes
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 03. März 2006, 17:11:39
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)

RECHTSBEHELF
03.03.2006, 14:17 Uhr

EWE widerspricht Untersagung der Gassperre

Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Oldenburg, einer Kundin, die nur einen Teil der Gaspreiserhöhung zahlt, nicht das Gas abstellen zu dürfen, will der Oldenburger Energieversorger EWE jetzt Rechtsmittel einlegen. Eine mündliche Verhandlung habe nicht stattgefunden, monierte die EWE.
   
Oldenburg (red) - Der Oldenburger Energiedienstleister EWE will gegen die ihm am Montag zugestellte einstweilige Verfügung des Landgerichtes Oldenburg Rechtsbehelfe einlegen. Das Gericht hatte dem Antrag einer EWE-Kundin stattgegeben und dem Unternehmen untersagt, Außenstände, die aus der Nichtzahlung der Gaspreiserhöhungen resultieren, mittels einer Sperrung einzufordern. Zudem hatte es die EWE aufgeforder, die Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen nachzuweisen.

\"EWE wurde von dem Landgericht Oldenburg in dieser Sache nicht angehört. Eine mündliche Verhandlung, in der EWE hätte Stellung nehmen können, fand nicht statt. Daher wird EWE nun Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, um Stellung zu nehmen und - wie zuvor in anderen Verfahren - die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung nachvollziehbar darzulegen\", erläuterte EWE-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Brinker das Vorgehen seines Unternehmens.



Die Billigkeitskontrolle kann grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gemacht werden. Darüber ist in einem anderen Verfahren zu entscheiden.

Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung der LG Mannheim, Düsseldorf, Bonn, Heilbronn darf der Kunde die Zahlungen kürzen.

EWE müsste demnach eben auf Zahlung klagen. Genau diesen Schritt scheint das Unternehmen durch die Sperrandrohung umgehen zu wollen.

Womöglich erscheint eine Sperrandrohung bei anhaltender Kälte als probates Mittel, den Widerstand einer alten Dame gegen die nicht nachvollziehbare Preiserhöhung zu brechen.....

Zahlen oder frieren.... Keine feine Art im Umgang mit langjährigen Kunden.

Das Vorgehen des Unternehemens erscheint nun schon etwas verbissen.

Schließlich gehört der EWE- Vorstandsvorsitzende selbst zum Vorstand des BGW.

http://www.bgw.de/de/bgw/organisation/praesidium_und_vorstand

Dieser soll seinen Mitgliedern gerade empfohlen haben, nicht mit Versorgungseinstellung zu drohen, sondern es bei Mahnungen zu belassen.

http://www.stadtwerke-neumuenster.de/downloads/BGW_zu_LG_Heilbronn.pdf

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 06. März 2006, 17:47:00
Die aktuelle PM der EWE zum Thema:

http://www.ewe.de/363_5798.php?navpoint=1.1
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: uwes am 06. März 2006, 19:33:27
Ich hatte es schriftlich moniert, dass EWE einseitig informierte.

Daher jetzt diese PM. Man wollte der Presse nicht noch einmal eine Breitseite für Negativberichterstattung liefern.
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: Graf Koks am 06. März 2006, 21:15:49
@uwes, @>RR-E-ft:

Natürlich will man nicht klagen. Das kostet Geld und führt zu unangenehmen Fragen seitens der Gerichte, wie der Fall Bad Kreuznach gezeigt hat.

Kurzes Statement an Herrn Dr. Brincker: Warum wurde die EWE mit einer einstweiligen Verfügung belegt und noch nicht einmal angehört?

Der Verfügungsgrund resultiert hier daraus, dass die EWE die Versorgungseinstellung ausdrücklich angedroht hat. Die damit verbundene Beeinflussung der Entschließungsfreiheit des Kunden ist anstößig, da der EWE der Hintergrund der vermeintlichen Zahlungsrückstände bekannt ist und man daher davon ausgehen muss, dass die Sperrandrohung bewusst als Mittel gewählt wird, den Kunden ohne das Risiko eines Entgeltprozesses – in dem dann von Gesetzes wegen über die Billigkeit zu entscheiden bzw. durch das Gericht ein billiger Preis zu bestimmen wäre - zur Zahlung des Unterschiedsbetrages zu bewegen.

Es ist dem Kunden folglich unter keinen Umständen zuzumuten, weiterhin dem vertragsbrüchigen Verhalten der EWE ausgesetzt zu sein.

Mag die EWE ihr rechtliches Gehör im Widerspruchsverfahren nach §§ 936, 924 ZPO suchen. Einstweilige Verfügungen ergehen - noch dazu bei einem so klaren Sachverhalt - regelmäßig ohne mündliche Verhandlung. Was will Herr Dr. Brincker denn vortragen?   Das alles nicht ernst gemeint war, das ganze Säbelrasseln, die Tiraden, die frechen Schreiben ?  Wir sind gespannt.

Nur eines kann glaube ich versprochen werden: Räuberpistole ist nicht mehr. Dass die Entscheidung im Widerspruchserfahren aufgehoben wird, halte ich für ausgeschlossen.

Und im Übrigen: Auf den Nachweis der Billigkeit i.S.d. § 315 BGB warten wir ja nun alle schon lange. Warum wird denn gekürzt?  Wie fing denn alles an?  Natürlich hat auch Kollege Fricke völlig richtig konstatiert, dass ein Eilverfahren nicht der Ort ist, um über streitige Ansprüche zu verhandeln.  Gerade deshalb darf eben NICHT der Gashahn abgestellt werden. Erst mit der Bestimmung des billigen Preises wird überhaupt etwas fällig.  So einfach ist das.


Schlimmer als diese juristische Erkenntnisresistenz finde ich aber, dass Herr Dr. Brincker nicht einmal im Traum daran denkt, sich bei der Kundin zu entschuldigen.  



M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: Graf Koks am 06. März 2006, 21:58:10
Kleine Fundsache von der HP der EWE:
http://www.ewe.de/363_5798.php?navpoint=1.1

EWE stellt lediglich klar, dass der Erdgasanschluss der Kundin nicht – wie teilweise berichtet – gesperrt worden sei. Zudem sei der Antrag der Kundin auf einstweilige Verfügung in erster Instanz vom Amtsgericht Oldenburg mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass nicht jeder nach eigenem Gutdünken den Gaspreis festsetzen könne. Würden dies alle Gasabnehmer der EWE tun, dann wäre EWE binnen kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Gasversorgung sicherzustellen.

Wirklich ein wahres Schätzchen, diese Versorgerseite. Still und fast unbemerkt stilblütet es dort vor sich hin. Man muss schon ein gerüttet Maß an Desinteresse für das Bürgerliche Gesetzbuch mitbringen, um sich zu einer solchen Posse hinreißen zu lassen. Gutdünken ... da darf man sich als Richter auch nicht allzu sehr wundern, wenn man in der Beschwerdeinstanz \"umgedreht\" wird.  Wer hier nach Gutdünken vorgeht, wissen die geneigten Leser ja sicher nur zu gut.


Übrigends: Bislang funktioniert das mit der Gasversorgung sehr gut in der BRD, auch mit ca. 500 000 Widersprüchen. Es gab noch nicht einmal Gewinnwarnungen. Also, alles roger.


M.f.G.
Graf Koks
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: Cremer am 07. März 2006, 11:18:23
@Graf koks,

für eine solche falsche Presse-/ Tatsachendarstellung sollte man der EWE eine Abmahnung zukommen lassen.
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: RR-E-ft am 07. März 2006, 15:43:56
@Graf Koks


So gesehen:

Damit kein Gericht überhaupt erst auf die Idee kommen könnte, der Kunde zahle \"nach Gutdünken\", müsste man nach dem Unbilligkeitseinwand gegen den Gesamtpreis die Zahlungen wohl immer vollständig einstellen, bis ein Gericht die Billigkeit der geforderten Preise überprüft, ggf. einen billigen Preis festgesetzt hat und ein solcher Preis fällig geworden ist.

So wäre jedenfalls sichergestellt, dass es zu keinen \"beliebigen\" Zahlungen der Kunden kommen kann.

Denn bisher handelt es sich wohl immer um beliebige Zahlungen der Kunden, nämlich nach dem Belieben des monopolistischen Versorgers.

So hatte es ja das Amtsgericht Karlsruhe vollkommen zutreffend ausgeurteilt.

Und es steht zu erwarten, dass der BGH auf die Revision gegen das Berufungsurteil des LG Karlsruhe dieses Urteil wieder herstellt, wenn er nicht eine Verletzung einer Hinweispflicht in der ersten Instanz feststellt, welche entgegenstehen könnte. Dann käme es zu einer Zurückverweisung zur weiteren Tatsachenaufklärung.


Es ist nun gar nicht auszuschließen, dass das Gericht auf Rechtsmittel noch viel deutlichere Ausführungen macht. Man denke nur an LG Düsseldorf und LG Bonn....

Eine Weise aus Kindertagen:

http://ingeb.org/Lieder/kleiners.html



Das Rechtsmittel nun still und leise zurückzunehmen, nachdem man sich mit einer PM dazu an die Öffentlichkeit gewandt hatte, ist ja auch schlecht möglich....

Womöglich hätte man aus Unternehmenssicht gut daran getan, es dabei zu belassen und dem Landgericht nicht noch Widerworte entgegenzusetzen, welche noch zu einer Verschlimmböserung führen könnten.

Nicht umsonst empfiehlt der BGW:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=612&file=dl_mg_1141577659.pdf

Dass nun gerade ein BGW- Vorstand diese Empfehlung beharrlich ignoriert, welche doch auf der durch die Herren Kollegen Dres. Kunth/ Tüngler (Freshfields Bruckhaus Deringer) erarbeiteten BGW- PraxisInfo gründet, ist wenig verständlich.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
Beitrag von: Graf Koks am 19. März 2006, 03:51:41
@RR-E-ft:

... nun ja, jeder Anwalt kennt sie, die BERATUNGSRESISTENTEN Mandanten.

Ist denn schon ein Termin zur Verhandlung über ein Einspruch angesetzt ?


M.f.G.

Graf Koks