Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Wechsler am 12. Juni 2017, 20:14:15

Titel: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 12. Juni 2017, 20:14:15
Ich werde hier noch nicht Roß und Reiter nennen, um mir keine Nachteile bei ggf. erfolgenden rechtlichen Schritten einzuhandeln.

Folgende Sachlage:

Umzug innerhalb des Netzgebietes des Strom- und Gasnetzbetreibers. Der Netzbetreiber ist die Tochterfirma des Grundversorgers S am selben Firmensitz.
Am alten Standort Stromanschluß mit Strombezug durch Stromlieferant E (Jahresvertrag, Preis paßt).
Am neuen Standort Strom- und Erdgasanschluß vorhanden.

Hergang:

März:
Mitteilung an Stromlieferant E über den bevorstehenden Umzug im Mai.
Belieferungsauftrag an Grundversorger S über Erdgas, Sondervertrag über ein Jahr mit geringem Grundpreis (da künftiger Gasverbrauch (ohne Heizung) noch unbekannt).

April:
Grundversorger S stellt sich tot, keine Vertragsbestätigung für Gas-Sondervertrag.
Strom-Zählernummer inzwischen bekannt, Mitteilung an Stromlieferant E

Ende April:
Vermieter meldet Nutzerwechsel an den Grundversorger (sich also ab). Grundversorger S meldet sich noch immer nicht.  Rückfrage ergibt: Wir müssen bis zur Anmeldung des Stromanschlusses warten, weil wir unsere Prozesse nicht im Griff haben (Der Kundenbetreuer des Grundversorgers sprach hier meines Eindrucks nach als Vertreter des Netzbetreibers.)

Mitte Mai:
Grundversorger S sendet Vertragsbestätigung über Grundversorgung: Strom- und Erdgas nach GVV, zustandegekommen durch den Bezug von Energie. Beigefügte Preistabelle: Mond.
Belieferungsauftrag an Gaslieferant M, da Grundversorger offenbar inkompetent und die Grundversorgung natürlich schnellstmöglich abgestellt werden soll.
Mitteilung vom Stromlieferant E: Versorgung beginnt rückwirkend ab Anfang Mai sobald vom Netzbetreiber bestätigt.

Ende Mai:
Vertragsbestätigung von Gaslieferant M: Herzlichen Glückwunsch zum Vertrag, Belieferung ab Mai 2018. (!)

Juni:
Rückfrage bei Stromlieferant E, Antwort: Netzbetreiber hat nicht reagiert. Warten noch auf Rückmeldung.

Ergebnis: Ich stecke jetzt in der Grundversorgung fest, der Grundversorger bucht bereits Abschläge ab, mein Stromlieferant hängt in der Luft und mein Gaslieferant will mich erst nächstes Jahr beliefern.

Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 13. Juni 2017, 11:27:02
Sie haben mehrere Baustellen:
Zunächst würde ich mal Gaslieferant M fragen, warum er Sie erst ab Mai 2018 beliefern will (vielleicht hat ihm einer mitgeteilt, dass Sie noch Vertrag bis dann hätten. Wenn ja, WER hat ihm dieses mitgeteilt ? Der Netzbetreiber ?).

Dann würde ich Netzbetreiber anschreiben (per Einschreiben/Einwurf mit Online-Sendungsverfolgung) und ihn auffordern a) dem Stromlieferanten E den Anschluß frei zu  machen und b) die Sache mit dem Gaslieferanten S klarzustellen. (Wenn Sie in der Grundversorgung sind, haben Sie IMMER die Möglichkeit der Kündigung mit 2 Wochen Frist, das weiß auch der Netzbetreiber ;) ). Beides mit Fristsetzung 14 Tagen versehen.

Darüber hinaus würde ich dem Netzbetreiben eine schriftliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur für den Fall androhen, dass er nicht fristgerecht handelt.

Insgesamt sollten Sie aus beiden Grundversorgungsverträgen zügig raus kommen. Sie hätten vermutlich sogar Anspruch auf rückwirkende Abwicklung oder Schadensersatz, aber das würde ich nur machen, wenn ich Langeweile hätte.  ;)
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 13. Juni 2017, 14:33:07
Vielen Dank für die Antwort.

Zunächst würde ich mal Gaslieferant M fragen, warum er Sie erst ab Mai 2018 beliefern will (vielleicht hat ihm einer mitgeteilt, dass Sie noch Vertrag bis dann hätten. Wenn ja, WER hat ihm dieses mitgeteilt ? Der Netzbetreiber ?).
Der Grundversorger S hat die Kündigung der Grundversorgung durch Gaslieferant M entsprechend beantwortet: Vertragslaufzeit bis April 2018. Diesen angeblichen Vertrag habe ich aber bis heute nicht in den Händen, im Gegenteil es wird ein gemeinsamer Abschlag gemäß GVV-Vertragsbestätigung für Strom und Erdgas berechnet nach den Preisen der Grundversorgung vom Konto eingezogen.

Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist. Als ich die Bestätigung für die Grundversorgung bekam, habe ich mir deshalb einen Gasanbieter gesucht, der nur Erdgas liefern kann. Vermutlich ist beim Netzbetreiber jetzt ein Sondervertrag für beide Energieträger bis April 2018 hinterlegt, obwohl es eigentlich gar keinen gibt. Das muß ich aber noch rausfinden, der Stromlieferant E ist da nicht sehr hilfreich.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 14. Juni 2017, 09:29:10
Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist.
Das ist mehr als Quatsch. Lassen Sie sich nicht von denen veräppeln. Sie sollten allerdings jegliche Kommunikation aus Beweisgründen schriftlich führen und wichtig Schreiben per Einschreiben/Einwurf verschicken. Per Online-Sendungsverfolfgung können Sie den Zugang verfolgen und das dann ebenfalls aus Be3weisgründen ausdrucken.

Als ich die Bestätigung für die Grundversorgung bekam, ...
Wenn Sie tatsächlich eine Vertragsbestätigung für die Grundversorgung erhalten haben und KEINE für einen Sondervertrag, dann konfrontieren Sie Ihren Versorger mit diesen Fakten und fragen, warum er gegenüber anderen Anbietern eine Vertragslaufzeit bis Mai 2018 angibt. Drohen Sie ihm auch Schadensersatz und eine Meldung an die Bundesnetzagentur an. Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie auch an den Netzbetreiber, damit auch der über den Sachverhalt informiert ist (ist er vermutlich eh, aber er wird gegenteiliges behaupten, wenn es drauf ankommt.  ;) ) !
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 14. Juni 2017, 12:04:20
Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist.
Das ist mehr als Quatsch. Lassen Sie sich nicht von denen veräppeln.
Der Kundenbetreuer des Grundversorgers S benutzte mir gegenüber die Formulierung "wir als Netzbetreiber". Leider habe ich das nicht schriftlich. Rein rechtlich gehen den hiesigen Kraftwerksbetreiber meine sonstigen Verträge mit anderen Energielieferanten nichts an, aber der Kollege fühlte sich dafür nicht nur irgendwie zuständig, durch meinen Stromvertrag mit Lieferant E solle es ja überhaupt erst zu Problemen mit dem Gassondervertrag S gekommen sein. Ja ne, ist klar.

Zitat
Sie sollten allerdings jegliche Kommunikation aus Beweisgründen schriftlich führen und wichtig Schreiben per Einschreiben/Einwurf verschicken. Per Online-Sendungsverfolfgung können Sie den Zugang verfolgen und das dann ebenfalls aus Be3weisgründen ausdrucken.
Ich nutze dafür gern das Faxgerät und schicke es dann per Post hinterher.

Zitat
Wenn Sie tatsächlich eine Vertragsbestätigung für die Grundversorgung erhalten haben und KEINE für einen Sondervertrag, dann konfrontieren Sie Ihren Versorger mit diesen Fakten und fragen, warum er gegenüber anderen Anbietern eine Vertragslaufzeit bis Mai 2018 angibt. Drohen Sie ihm auch Schadensersatz und eine Meldung an die Bundesnetzagentur an.
Ist mir auch von der Verbraucherzentrale so empfohlen worden. Dem neuen Gaslieferanten sind die Fakten auch bekannt, er verfügt inzwischen auch über eine Kopie der Grundversorgungs-Vertragsbestätigung.

Ich wette, sobald der Grundversorger mit der seinen Fehler bemerkt hat, kommt mit zwei Monaten Verspätung eine Vertragsbestätigung für den Sondervertrag hinterher. Obwohl der Vertragszweck (keine Scherereien haben + keine Grundversorgung) längst hinfällig ist.

Zitat
Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie auch an den Netzbetreiber, damit auch der über den Sachverhalt informiert ist (ist er vermutlich eh, aber er wird gegenteiliges behaupten, wenn es drauf ankommt.  ;) ) !
Wenn ich dem Grundversorger schreibe, weiß der Netzbetreiber auch davon, die residieren nämlich unter derselben Anschrift. Der "Netzbetreiber" ist nicht mehr als ein zweiter Briefkasten am Firmensitz des Grundversorgungsunternehmens. (Vielleicht ist es auch derselbe, das müßte ich nachsehen.) Aber ich werde natürlich gern so tun, als seien die rechtlich getrennt.

Edit: Da braucht man gar nicht weiterforschen, der Grundversorger führt den Netztreiber gleich mit in seinem Impressum auf seiner Webseite.  ;D

Deshalb habe ich die ganze Geschichte ("mehrere Baustellen") in einen Thread zusammengefaßt, weil ich das ursächliche Problem für das ganze Chaos sowohl die fehlende saubere Trennung zwischen Netzbetreiber und Grundversorger als auch dessen fehlende saubere Trennung zwischen Erdgas- und Stromanschluß vermute.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 14. Juni 2017, 12:52:53
Zitat von: @ Wechsler
[…] … Am alten Standort Stromanschluß mit Strombezug durch Stromlieferant E (Jahresvertrag, Preis paßt)….
[…] … März: Mitteilung an Stromlieferant E über den bevorstehenden Umzug im Mai. …

Was heißt denn „Mitteilung an Stromlieferant“. Mit diesem Lieferant muss doch ein Vertragsverhältnis bestanden haben. Die AGB hierzu enthalten doch sicherlich Bestimmungen, wie im Umzugsfall zu verfah-ren ist. Ist der Vertrag ordentlich gekündigt worden? In der Regel werden hierfür Kündigungsfristen von nur 14 Tagen eingeräumt oder auch die Fortsetzung der Belieferung der neuen Abnahmestelle angeboten. Wenn nicht, waren Probleme schon vorprogrammiert.

Im Übrigen: Die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und die Geschäftspro-zesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) enthalten maßgebliche Bestimmungen, die von den Lieferanten und Netzbetreibern form- und fristgerecht sowie bindend einzuhalten sind.

Wenn bei der Einleitung und Begleitung von Lieferantenwechseln eigenes Verschulden des Verbrauchers auszuschließen ist, kann und sollte unter Bezug auf die o.a. Geschäftsprozesse gegen Versäumnisse der Lieferanten und Netzbetreiber unmittelbar und nachdrücklich interveniert werden mit dem Ziel, die bishe-rigen Entscheidungen zu revidieren. Möglichkeiten dafür sind noch gegeben.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 14. Juni 2017, 18:06:47
Was heißt denn „Mitteilung an Stromlieferant“. Mit diesem Lieferant muss doch ein Vertragsverhältnis bestanden haben. Die AGB hierzu enthalten doch sicherlich Bestimmungen, wie im Umzugsfall zu verfah-ren ist. Ist der Vertrag ordentlich gekündigt worden? In der Regel werden hierfür Kündigungsfristen von nur 14 Tagen eingeräumt oder auch die Fortsetzung der Belieferung der neuen Abnahmestelle angeboten. Wenn nicht, waren Probleme schon vorprogrammiert.
Dessen AGB sind da klar und eindeutig: Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik ist der Stromversorger bis spätestens vier Wochen nach Umzug in Kenntnis zu setzen (ist bereits Wochen vorher passiert, siehe Startpost) und setzt die Lieferung dann an der neuen Lieferstelle fort. Eine Kündigung ist nur für den Umzug ins Ausland vorgesehen. Ich will den Stromvertrag auch gar nicht kündigen, denn ein neuer käme inzwischen teurer. Der Stromlieferant soll halt liefern. Im Gebiet des selben Netzbetreibers sollte das kein Problem sein.

Gestern habe ich wie bereits geschrieben mit dem Gaslieferanten M telefoniert, um Licht ins Dunkel zu bringen und habe ihm mitgeteilt, daß ich in der Erdgasgrundversorgung bin, er also früher liefern kann als 2018. Ich habe sonst noch niemanden kontaktiert.

Heute sind der Post gewesen:

Vertragsbestätigung/Abschlagsplan von Stromlieferant E, Lieferbeginn 23. Juni 2017, das ist in ca. zwei Wochen.

Vertragsbestätigung von Grundversorger S mit einer neuen Kundennummer, Grundversorgung mit Strom (!), Lieferbeginn 23. Juni 2017 (Erdgas ist weg)

Darunter Abschlagsplan: Erdgas xx EUR, Strom xx EUR (gleiche Summe wie in der vorherigen Vertragsbestätigung)

Ist es klug, erstmal abzuwarten, bis voraussichtlich morgen die zwei Monate verspätete Vertragsbestätigung über den Gassondervertrag vom Grundversorger S eintrudelt? Wie dagegen vorgehen, falls M nicht zum Zuge kommt?

Die Strom-Grundversorgung nach § 36 endet automatisch mit der Übernahme des Stromanschlusses am 23.06.2017?
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 14. Juni 2017, 21:02:48
Hinsichtlich Ihrer Stromversorgung scheinen die Ungereimtheiten ja ausgeräumt zu sein.

Zur Gasversorgung: In dieser Sache sollten Sie dem Netzbetreiber (NB) sofort unmissverständlich mitteilen, dass für Sie eine – auch vorübergehende – Zuordnung in die Ersatz-/Grundversorgung keinesfalls in Frage kommt, weil der Anmeldung des Gaslieferanten M zur Belieferung Ihrer Entnahmestelle nach wie vor unbedingt Rechnung zu tragen ist.

Zitat aus der GeLi_Gas, Ziff. 3.1.: „Ein Lieferant meldet beim Netzbetreiber aufgrund eines mit dem Letztverbraucher zustande gekommenen Energieliefervertrages die Entnahmestelle des Letztverbrauchers zur Belieferung an. Typische Anlässe sind Lieferantenwechsel, Einzug, Inbetriebnahme einer neuen Entnahmestelle.“
Die GeLi_Gas beschreibt im Abschnitt „B.3. Prozess „Lieferbeginn“ im Folgenden die einzelnen vom Lieferanten und NB zu erledigenden Geschäftsprozesse. Scheinbar ist der NB seinen hieraus resultierenden Aufgaben nicht zur Genüge nachgekommen.

Aus Ihrer Schilderung ist vordergründig jedenfalls kein Hinderungsgrund ersichtlich, der einen zeitnahen Vertragsschluss eines Sondervertrages mit dem Lieferanten M ausschließt.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 15. Juni 2017, 08:52:36
Hinsichtlich Ihrer Stromversorgung scheinen die Ungereimtheiten ja ausgeräumt zu sein.
Mal sehen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen gibt es nun zwei Versorger, die mich ab 23. Juni gleichzeitig mit Strom beliefern wollen und auch Geld dafür einfordern. So ist das mit automatisch vom Computer generiertem Unfug. Wird noch unterhaltsam.

Zitat
Zur Gasversorgung: In dieser Sache sollten Sie dem Netzbetreiber (NB) sofort unmissverständlich mitteilen, dass für Sie eine – auch vorübergehende – Zuordnung in die Ersatz-/Grundversorgung keinesfalls in Frage kommt, weil der Anmeldung des Gaslieferanten M zur Belieferung Ihrer Entnahmestelle nach wie vor unbedingt Rechnung zu tragen ist.
Ich warte jetzt erstmal auf Nachricht von M, ob er erfolgreich war bei der Anmeldung der Erdgaslieferung. M wurde nicht rückwirkend ab Einzugsdatum beauftragt, sondern "schnellstmöglich", da online nicht anders möglich gewesen.

Zitat
Scheinbar ist der NB seinen hieraus resultierenden Aufgaben nicht zur Genüge nachgekommen.
Das passiert halt, wenn der Netzbetreiber nur auf dem Papier existiert und in der Praxis der Grundversorger seine Aufgaben miterledigt, obwohl das gesetzlich verboten ist (wenn ich das richtig verstanden habe).

Anderenfalls hätte nämlich der Grundversorger S seinen Erdgas-Sondervertrag ganz regulär beim Netzbetreiber beauftragt und mir bestätigt. Was aber wohl tatsächlich passiert ist: Der Grundversorger (aka Netzbetreiber) behandelt seine eigenen Sonderverträge "speziell" (intern) und seine inkompetenten Mitarbeiter kommen durcheinander, weil der Stromanschluß (rückwirkend) fremdvergeben ist und lassen das Vertragsangebot unbearbeitet liegen.

Bei Einhaltung der regulierungsrechtlichen Vorschriften hätte das gar nicht passieren dürfen, denn der Grundversorger S dürfte gar nicht wissen, an wen der Stromanschluß vergeben ist, das ist Territorium des Netzbetreibers. Ganz offenbar kann dieser "Netzbetreiber" auch keine rückwirkenden Anmeldungen bearbeiten obwohl gesetzlich vorgeschrieben, der Termin 23. Juni deutet jedenfalls darauf hin. Vermutlich existiert der Prozeß dafür ebensowenig und jeder der umzieht, landet im (ziemlich provinziellen) Netzgebiet erstmal pauschal in der Grundversorgung.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 15. Juni 2017, 11:02:56
In Ihrem Fall der Gasversorgung handelt es sich doch wohl um die erstmalige Inbetriebnahme einer Entnahmestelle.

Deshalb ist für den Austausch von entnahmestellenbezogenen Daten zwischen Lieferanten und NB zu-nächst einmal die Identifizierung der Entnahmestelle zur fristgerechten und automatischen Abwicklung der Prozesse notwendig. Wie der NB hierbei vorzugehen hat, ist in der GeLi_Gas im Abschn. A. unter Ziff. 4 eindeutig beschrieben.

Wenn der NB die Identifizierung der Entnahmestelle korrekt durchgeführt hat, muss er als Folge davon Ihre Entnahmestelle dem Versorger M zuordnen/freigeben, sodass einem Vertragsschluss zwischen Ihnen und dem Versorger M nichts mehr im Wege stehen dürfte.

Sie könnten den NB ja mal befragen, woran die Zuordnung an den Versorger M bislang gescheitert ist bzw. sie nicht fristgerecht erfolgte. Maßgeblich wäre ausschließlich der von Ihnen gewünschte/vorgegebene Lieferbeginn an den Versorger.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 16. Juni 2017, 14:03:39
In Ihrem Fall der Gasversorgung handelt es sich doch wohl um die erstmalige Inbetriebnahme einer Entnahmestelle.
Sowohl Strom- als auch Erdgasanschluß waren durchgehend in Betrieb und beim Vornutzer in der Grundversorgung. Alles, was ich getan habe, war dann zwei Lieferanten für jeweils einen Energieträger mit Zählernummern und Zählerständen rechtzeitig (Ende April) mit der Belieferung zu beauftragen. Ein kompletter 08/15-Fall.

Der Stromlieferant E hat dann aus bisher ungeklärten Gründen bis Juni gebraucht, um die Belieferung zu bestätigen, angeblich wegen des Netzbetreibers. (Dazu bestätigte der Grundversorger S gleich nochmal, daß er mich ab Wechseltermin trotzdem weiter mit Strom versorgen möchte.)

Der zuerst beauftragte Gaslieferant S (Grundversorger/Netzbetreiber) hat sich totgestellt und auf Rückfrage erklärt, der Sondervertrag könne nicht bestätigt werden, angeblich wegen Stromlieferant E (kein Witz!). Anschließend schickte er eine Vertragsbestätigung über die Grundversorgung. Der zweite Gaslieferant M wurde dann beauftragt und bestätigte die Lieferung für 2018, weil Gaslieferant S weiter auf dem Zähler sitzt.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 16. Juni 2017, 20:38:50
Zitat von: @ Wechsler aus Antwort #10
Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.

«Abwarten» löst die Probleme nicht, allenfalls nur zu Ihrem Nachteil. In den Antworten #1 und #3 weiter oben sind Ihnen doch praktikable Interventionsmöglichkeiten aufgezeigt worden. Geben Sie sich denn damit zufrieden, auf Ihr Veto keine plausiblen Antworten erhalten zu haben?
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 18. Juni 2017, 15:11:32
Ich habe meinen neuen Erdgaslieferanten M mit der Klärung des "besetzten" Gaszählers beauftragt und warte jetzt  auf dessen Rückmeldung. Die waren an den Ungereimtheiten sehr interessiert und haben diese Woche die fraglichen Unterlagen angefordert (und auch von mir bekommen).

Beim Strom ist die Übergabe des Zählers zum 23. Juni bestätigt. Mit der dann zeitnah folgenden Rechnung über die Grundversorgung gehe ich dann nochmal zur Verbraucherzentrale. Am Ende geht es ja nur noch darum, wessen Verschulden hier vorliegt und wer die Kosten dafür trägt.

Der Stromlieferant E hatte die notwendigen Daten zur Lieferstelle (Adresse, Zählernummer, Zählerstand) von mir seit April und damit ca. sechs Wochen vor der in seinen AGB gesetzten Frist. Fernmündlich beschuldigte er den Netzbetreiber, schriftlich hat er dazu auch nach Aufforderung nichts erklärt. Der Grundversorger S beschuldigte mündlich im persönlichen Gespräch den Stromlieferanten E, schriftlich stellte er sich ebenso tot (abgesehen von Vertragsbestätigungen über die Grundversorgung).

Gegebenenfalls darf sich auch die Schlichtungsstelle Energie im Nachgang nochmal damit befassen.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 19. Juni 2017, 09:52:51
Gegebenenfalls darf sich auch die Schlichtungsstelle Energie im Nachgang nochmal damit befassen.

Wenn Sie annehmen, dass der Netzbetreiber (aka Grundversorger) unrechtmäßig gehandelt hat, wäre nicht die Schlichtungsstelle sondern die BNetzA der richtige Ansprechpartner.

Ob sich die Schlichtungsstelle mit Ihren (privatrechtlichen Schadensersatz-)Ansprüchen gegen den Netzbetreiber und/oder Versorger beschäftigen wird, wage ich fast zu bezweifeln. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert, denn einen Prozess würde ich für 2 Monate Differenz nicht aus reinem Prinzip durchziehen. Dafür ist der Aufwand zu hoch und wird ihr privates Engagement zu schlecht (nämlich gar nicht) finanziell honoriert.  ;)
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Erdferkel am 19. Juni 2017, 11:29:28
Die Schlichtungsstelle wurde geschaffen um Streitigkeiten zwischen (privatem) Verbraucher und Versorger/Lieferant aussergerichtlich zu erledigen, und nicht um "im Nachgang" irgendwelche unrechtmässigen Verflechtungen zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu klären. Die sollte man mit derartigem Käse nicht belästigen.
Viel Erfolg!
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 19. Juni 2017, 11:46:12
Die Schlichtungsstelle wurde geschaffen um Streitigkeiten zwischen (privatem) Verbraucher und Versorger/Lieferant aussergerichtlich zu erledigen
Zum Beispiel die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Klassischer Fall für ein Schlichtungsverfahren. Insbesondere wenn das fröhliche Blameshifting zwischen den beteiligten Unternehmen einsetzt oder - wohlwissend, daß Mist gebaut wurde - gleich gar keine schriftliche Erklärungen dazu abgegeben werden und man mir als Verbraucher die entstandenen Kosten überhelfen möchte.

Zitat
irgendwelche unrechtmässigen Verflechtungen zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu klären
Das interessiert eh nur Regulierungsbehörden. Mich nicht wirklich.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 19. Juni 2017, 13:46:56
Wenn Sie annehmen, dass der Netzbetreiber (aka Grundversorger) unrechtmäßig gehandelt hat, wäre nicht die Schlichtungsstelle sondern die BNetzA der richtige Ansprechpartner.
Ansprechpartner für diesen Fall mein vertraglich gebundener Stromlieferant E, denn er hat sich in seinen AGB zur Leistung verpflichtet und hat sie nicht erbracht. Wie sein Innenverhältnis mit dem Netzbetreiber aussieht, geht mich nichts an und ein entsprechendes Mißbrauchsverfahren fällt auch nicht in die Zuständigkeit eines Verbrauchers, wie die BNetzA ja schon auf ihrer Seite klarstellt.

Wenn der Stromlieferant sich auf meine Beschwerde hin totstellen sollte, ist eben die Schlichtungsstelle dran. Ich habe mit denen auch schon gesprochen (man kann sich ja mal unverbindlich erkundigen) und ja, die erklären sich für solche Fälle zuständig. Vielleicht kommt es auch gar nicht so weit und der Fall ist mit einer Rechnungsgutschrift geklärt.

Zitat
Ob sich die Schlichtungsstelle mit Ihren (privatrechtlichen Schadensersatz-)Ansprüchen gegen den Netzbetreiber und/oder Versorger beschäftigen wird, wage ich fast zu bezweifeln. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert, denn einen Prozess würde ich für 2 Monate Differenz nicht aus reinem Prinzip durchziehen. Dafür ist der Aufwand zu hoch und wird ihr privates Engagement zu schlecht (nämlich gar nicht) finanziell honoriert.  ;)
Das "private Engagement" ist gezwungermaßen bereits erfolgt, nur die finanzielle Entschädigung steht noch aus (oder wenigstens ein Schadlos-Stellen). Übrigens: Der nach Jahresverbrauch berechnete Abschlag des Grundversorgers ist fast doppelt so hoch. Das ist also mehr als die sprichwörtliche Tasse Kaffee, um die es hier geht.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 20. Juni 2017, 07:57:30
Übrigens: Der nach Jahresverbrauch berechnete Abschlag des Grundversorgers ist fast doppelt so hoch. Das ist also mehr als die sprichwörtliche Tasse Kaffee, um die es hier geht.
Auch hier gilt, Sie sollten sich über den Ärger nicht den Blick für das Wesentliche verstellen: Ein Abschlag ist kein geforderter Preis. Wenn der Abschlag nach jahresverbrauch berechnet ist, scheint dieses erst mal gerechtfertigt, ABER es ist halt ein ABSCHLAG. Das bedeutet, der tatsächliche Preis ist hinterher das entscheidende. Wenn sie denn hinterher ihren tatsächlichen Verbrauch in dem Abrechnungszeitraum haben, können Sie den zu den kWh-Preisen des neuen Versorgers gegenrechnen und für einen ggf. zu hohen Abschlag VIELLEICHT noch mal einen Zinsschaden geltend machen.
Ich wünsche Ihnen für dieses Unterfangen viel Glück und Geduld. Mir nehmen diese Dinge mittlerweile zu viel Lebensfreude, weshalb ich sehr wohl die betreffenden Stellen von solchem Fehlverhalten informiere, Schäden aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe gerichtlich geltend mache. Wobei das gerichtliche ja sogar noch geht, wenn man denn a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) einen (versierten) Anwalt findet, der für das zu erwartende Honorar die Interessenvertretung übernimmt. Spielt sich das Ganze aber (noch) im vorgerichtlichen Verfahren ab, muss man da schon aufpassen. Insofern: Schnellstmöglich den Wechsel hinbekommen und dann hoffentlich die günstigeren Preise genießen.  ;)
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 20. Juni 2017, 18:42:15
Ich wünsche Ihnen für dieses Unterfangen viel Glück und Geduld. Mir nehmen diese Dinge mittlerweile zu viel Lebensfreude, weshalb ich sehr wohl die betreffenden Stellen von solchem Fehlverhalten informiere, Schäden aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe gerichtlich geltend mache. Wobei das gerichtliche ja sogar noch geht, wenn man denn a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) einen (versierten) Anwalt findet, der für das zu erwartende Honorar die Interessenvertretung übernimmt.
Erstmal ist eine Schlichtungsstelle ja genau da, damit der Energiekunde nicht gleich vor Gericht muß. Und auch wenn einem selbst oder der anderen Partei die Schlichtungsempfehlung nicht gefällt, kann man es dann immer noch gut sein lassen und muß nicht das ganze Arsenal auffahren.

Falls man nicht selber damit nicht klarkommt: Die außergerichtliche Vertretung übernimmt die Verbraucherzentrale für ein recht moderates Entgelt.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 12. Juli 2017, 22:33:04
Wen der Fortgang der Geschichte interessiert:

Den Gassondervertrag S bin ich trotz Intervention durch den neuen Gaslieferanten M nicht losgeworden. Eine Vertragsbestätigung dafür habe ich allerdings bis heute nicht. Da ginge es dann wohl nur noch gerichtlich weiter.

Die Endabrechnung für die Grundversorgung Strom ist da. Der Schaden hält sich dank weiter gesunkenem Stromverbrauch in Grenzen. Es wurden durch S "nur" 60 € für 160 kWh abgerechnet. Die Mehrkosten gegenüber den 40 €, die es mit Sondervertrag E gekostet hätte, halten sich also in Grenzen.

Allerdings tut sich ein neues Problem auf. E kassiert jetzt nämlich trotz mehrmaliger Reklamation Monatsabschläge in Höhe von 40 € basierend auf einer fehlerhaften 50 % zu hohen Verbrauchsschätzung, die ihm der Netzbetreiber an der alten Verbrauchsstelle gemeldet hatte. Da sich der Stromverbrauch weiter reduziert hat (denn fast der gesamte elektrische Wärmebedarf wurde durch Erdgas ersetzt), findet nun eine Überzahlung von ca. 90 % statt. Ich werde E jetzt nochmal die Stromrechnung des Grundversorgers schicken und letztmalig auffordern, die Abschläge an den tatsächlich Verbrauch anzupassen.

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, mich gegen überhöhte Abschläge zur Wehr zu setzen?
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 13. Juli 2017, 07:32:42
Wenn sich die überhöhten Abschläge nicht an einem tatsächlich niedrigen Verbrauch des Vorjahres orientieren, werden Sie zunächst einige Zeit vergehen lassen müssen, um den prognostizierten niedrigeren Verbrauch durch Umrüstung auf Erdgas auch belegen zu können. Das wird zwar jetzt in der warmen Jahreszeit etwas schwieriger sein als im Herbst oder Winter, sollte aber mithilfe der Lastprofile des Versorgers auch möglich sein. Haben Sie vom letzten Jahr vor der Umrüstung Ihre Verbrauchswerte regelmäßig notiert, dann bräuchten Sie ggf. noch nicht mal die Lastprofile.
Wenn der direkte Weg mit dem Versorger nicht funktioniert, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Die Schlichtungsstelle Energie einschalten oder
2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Abschläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun).
Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 13. Juli 2017, 18:14:13
Zitat von: aus Antwort #20
[...]Wenn sich die überhöhten Abschläge nicht an einem tatsächlich niedrigen Verbrauch des Vorjahres orientieren, werden Sie zunächst einige Zeit vergehen lassen müssen, um den prognostizierten niedrigeren Verbrauch durch Umrüstung auf Erdgas auch belegen zu können.
So ist es!

Zitat von: weiter unter Antwort #20
[…] 2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Ab-schläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun). Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.
Wobei es hierbei zu bedenken gilt, dass der Versorger die volle Abschlagszahlung auch trotz Begründung eines vermeintlich niedrigeren Verbrauchs schnell anmahnen und dabei je nach Lage des Falles bereits eine Versorgungssperre wegen Zahlungsrückstands androhen kann.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 14. Juli 2017, 08:20:53
Zitat von: weiter unter Antwort #20
[…] 2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Ab-schläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun). Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.
Wobei es hierbei zu bedenken gilt, dass der Versorger die volle Abschlagszahlung auch trotz Begründung eines vermeintlich niedrigeren Verbrauchs schnell anmahnen und dabei je nach Lage des Falles bereits eine Versorgungssperre wegen Zahlungsrückstands androhen kann.
Androhen kann er vieles. Durchsetzen aber noch lange nicht alles. Im vorliegenden Fall war wohl vom Strom die Rede und da gibt es in § 19 Abs. 2 StromGVV ja die Sonderregelung
Zitat
Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat.
Wenn ich es richtig gelesen habe, wird derzeit ein Abschlag von 40,- EUR erhoben, der laut @Wechsler noch zu hoch ist. Neben der Tatsache, dass die Rechtmäßigkeit dieser Forderung ja bestritten wird und ebenfalls schlüssig begründet wird (und schon von daher eine Sperrung nicht angezeigt wäre) dürften ja mindestens 3 Monate vergehen, bis die 100,- EUR Grenze überschritten wird. Wenn @Wechsler dann noch manuell einen geringeren Betrag (den er aufgrund seines Verbrauchs errechnet hat) zahlt, dauert es noch länger. In dieser Zeit wiederum bekommt man weitere Erkenntnisse zum tatsächlichen Verbrauch, die wiederum als Begründung für eine Senkung des Abschlags dienen können.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 14. Juli 2017, 11:08:22
Zitat von: @ bolli unter Antwort #22
Androhen kann er vieles. Durchsetzen aber noch lange nicht alles. Im vorliegenden Fall war wohl vom Strom die Rede und da gibt es in § 19 Abs. 2 StromGVV ja die Sonderregelung
Ach so! Pardon, da muss ich wohl etwas falsch ausgelegt haben. Ich bin von einem Strom-Sondervertrag ausgegangen, der mit dem Versorger E besteht. Und hierfür gilt nicht automatisch die Bestimmung in § 19 (2) StromGVV. Diese Bestimmung müsste in den Vertrag einbezogen sein oder die AGB müssten eine diesbezügliche Regelung enthalten.

Ich gab ja nur zu „bedenken“, dass der Versorger sich „je nach Lage des Falles“ – der weiteren Entwick-lung – mit Repressalien gegen Zahlungsrückstände wehren kann.

Der erneuten Schlussfolgerung in Antwort #22 habe ich ja bereits weiter oben zugestimmt. In diesem Fall sind tunlichst zunächst einige Monate abzuwarten, um einen schlüssigen Beweis für einen geringeren Verbrauch vorbringen zu können.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: bolli am 14. Juli 2017, 13:42:22
Zitat von: @ bolli unter Antwort #22
Androhen kann er vieles. Durchsetzen aber noch lange nicht alles. Im vorliegenden Fall war wohl vom Strom die Rede und da gibt es in § 19 Abs. 2 StromGVV ja die Sonderregelung
Ach so! Pardon, da muss ich wohl etwas falsch ausgelegt haben. Ich bin von einem Strom-Sondervertrag ausgegangen, der mit dem Versorger E besteht.
NOCH ja eben nicht, weil der Grundversorger S bzw. die Netztochter Probleme bei der Freigabe macht.  ;)
Ist auch tatsächlich etwas unübersichtlich.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 14. Juli 2017, 14:29:48
Der Grundversorger ist mittlerweile runter vom Stromzähler (siehe Posting vom 20. Juni und von vorgestern). Der Grundversorger hat auch keine überhöhten Abschläge kassiert (2x 26 € Strom trotz teurer Grundversorgung). Den Erdgaszähler gibt er wegen seinem Sondervertrag immer noch nicht frei, aber das ist ein anderes nicht ganz so triviales Thema.

Der Sondervertrag mit Stromlieferant E besteht seit einem knappen halben Jahr, wobei jetzt fraglich ist, was mit der zweimonatigen Versorgungsunterbrechung als Vertragslaufzeit zählt. Verbrauchsdaten sowohl für die alte als auch die neue Abnahmestelle sind hinreichend vorhanden, werden vom Lieferanten aber trotz mehrfachem schriftlichen Hinweis ignoriert. Die nächste Ablesung durch den Netzbetreiber ist hier erst im März 2018. Daß der Netzbetreiber im September an der alten Verbrauchsstelle einen neuen amtlichen Zählerstand gemeldet hätte, nützt mir also nichts mehr.

Muß der Stromlieferant E die alte Verbrauchsstelle eigentlich separat abrechnen oder darf er sich damit bis zum Ende der Vertragslaufzeit Zeit lassen? Die AGB geben dazu nichts her.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 14. Juli 2017, 17:12:28
Zitat von: @ bolli unter Antwort #24
NOCH ja eben nicht, weil der Grundversorger S bzw. die Netztochter Probleme bei der Freigabe macht. 
Nee, dem ist nicht so. Es liegt ein Sondervertrag vor. Aber irren ist menschlich und auch gar nicht schlimm.  ;)
@ Wechsler

1.Wenn Ihr Strom-Sondervertrag bereits ein halbes Jahr läuft, mangelt es Ihnen scheinbar an ausreichen-dem Beweismaterial in Form von laufenden monatlichen Aufschreibungen Ihres Zählerstandes und an einer entsprechenden tabellarischen Verbrauchskontrolle/-übersicht, um die erwünschte Anpassung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung für Ihren Stromverbrauch beim Versorger durchzusetzen. Die turnusmäßigen Ablesungen des Netzbetreibers helfen Ihnen nur wenig bis gar nicht.
Anderenfalls gäbe es durchaus Mittel und Wege, die Reduzierung des Abschlags schnellstens zu erreichen. Denn dem Versorger mangelt an einer Rechtsgrundlage, die Sie etwa verpflichtet, entgegen der Bestimmung in § 41 (2) EnWG eine Überzahlung auf Ihren angeblich weitaus geringer anfallenden Jahres-verbrauch zu leisten.

2. Die Abrechnungsverpflichtungen des Versorgers ergeben sich aus § 40 (3) und (4) EnWG. Siehe in die-sem Zusammenhang auch dieses Urteil. (http://LG Hamburg vom 22.10.2013 (312 O 43/13(PDF))

Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 14. Juli 2017, 18:21:32
Es sind zahlreiche Zählerstände (Versorgungsbeginn, Auszug/Einzug, Ende Grundversorgung) vorhanden und dem Lieferanten E auch mitgeteilt worden, allerdings alle selbst abgelesen. Der Lieferant beruft sich auf eine Verbrauchsprognose des Netzbetreibers für die alte Lieferstelle und benutzt diese nun für die Berechnung des Abschlags an der neuen.

An der alten Verbrauchsstelle ist bisher nur ein kleines Guthaben für drei Monate Versorgung aufgelaufen, da erst der letzte Abschlag erhöht wurde und mit dem Verbrauch noch halbwegs zusammenpaßte. Am neuen Wohnort müßte ich am nun einphasigen Wechselstromzähler mindestens 2 kWh pro Tag mehr durchjagen, damit der Verbrauch wieder zum Abschlag paßt.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 15. Juli 2017, 12:34:22
Na wenn dem so ist, dann lassen Sie doch mal die Fakten sprechen, um danach zum „Klartext“ übergehen zu können:

1. Welche Verbrauchsprognose in kWh des Netzbetreibers liegt der vom Versorger festgesetzten Ab-schlagsforderung/Mon zugrunde?
2. Wie schätzen Sie selbst Ihren Jahresverbrauch im laufenden Verbrauchszeitraum ein?
3. Wie lautet der Zählerstand bei Lieferbeginn anl. des aktuellen Strom-Sondervertrages?
4. Datum des Lieferbeginns?
5. Wie lautet der Zählerstand vom 30.06.2017, hilfsweise vom 15.07.2017?
6. Vereinbarter Arbeitspreis brutto in ct/kWh?
7. Vereinbarter Grundpreis brutto in €/Mon oder Jahr?
8. Wie lautet die aktuelle Abschlagshöhe in €/Mon. Sind 11 oder 12 Raten fällig?

Nach Auswertung dieses Zahlenmaterials können dann die erforderlichen Schlussfolgerungen und ggf. weitere sinnvolle Maßnahmen für eine schnellstmögliche Absenkung des monatlichen Abschlagbetrages abgeleitet werden.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 15. Juli 2017, 14:08:38
1. 1900 kWh (Prognose des Netzbetreibers vom März 2017 für die alte Verbrauchsstelle)
2. aufgerundet 1100 kWh, im Sondervertrag ursprünglich vereinbart waren 1500 kWh (aufgerundeter Vorjahresverbrauch der alten Verbrauchsstelle)
3. 30646 kWh per 1. Februar
4. 1. Februar 2017
Dazwischen Zählerwechsel (Umzug)
30988 kWh per 1. Mai (alter Zähler)
22699 KWh per 1. Mai (neuer Zähler)
5. 22982 edit: 22892 kWh per 12. Juli
6. 22,9 €ct/kWh
7. 67 EUR p. a.
8. 40 €. Wieviel Abschläge fällig sind, geht aus dem Abschlagsplan nicht hervor, sie werden einfach "am 3. des Monats fällig". (Das ist in der Tat merkwürdig, der Grundversorger hat auf seiner Vertragsbestätigung alle Fälligkeitstermine explizit aufgeführt, so wie man es auch kennt.)

Wenn ich mich nicht total verrechnet habe, dürfte ich auch bei 11 Raten nicht mehr über 30 € Abschlagshöhe kommen.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 15. Juli 2017, 17:55:29
@ Wechsler

Nach meiner anhand Ihrer Daten hochgerechneten Verbrauchs- und Kostenanalyse dürften Sie keine Chancen haben, bei Ihrem Stromversorger eine beweiskräftige Abschlagsreduzierung durchsetzen zu kön-nen, weil Ihre eigene Verbrauchsschätzung von 1100 kWh unrealistisch erscheint und zur Zeit kaum belegbar ist. Das wäre nur möglich, wenn Ihr Verbrauch im 2. Halbjahr drastisch sinkt.

Weitere Einzelheiten sind aus nachfolgender Excel-Tabelle ersichtlich. Wenn Sie an dem Original interessiert sind, teilen Sie mir Ihre E-Mail-Adresse per PM mit.

Edit: Tabelle wegen einer falschen Zählerstandsangabe unbrauchbar und deshalb gelöscht. Neuauflage folgt.


Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 15. Juli 2017, 20:03:53
So richtig nachvollziehbar sind die hochgerechneten Zählerstände für mich nicht. Für angenommene 23056 kWh Ende Juli müßten von heute (22900 kWh) ausgehend in den nächsten 2 Wochen 156 kWh Strom fließen. Das wäre das mindestens Dreifache meines gegenwärtigen Verbrauches oder eine Durchschnittsleistung von über 400 W.

Es ist mir schon klar, daß es Niedrig- und Hochlastmonate gibt, nichtsdestotrotz sind an der alten Verbrauchsstelle in den letzten Jahren regelmäßig zwischen 1200 und 1500 kWh Jahresverbrauch abgerechnet worden, daher verstehe ich nicht, wo jetzt 1900 herkommen sollen. Der Verbrauch ist jetzt natürlich weiter gesunken (ca. 25 kWh im Monat), weil jetzt auch diverse Einbaugeräte aus der vorherigen Einbauküche (vermietet) nicht mehr vorhanden sind und jetzt Strom beim Nachmieter verbrauchen.

Das habe ich dem Sondervertragslieferanten auch längst mitgeteilt, interessiert ihn aber nicht. Der Grundversorger hingegen hat keinen Problem seinen Abschlag korrekt zu berechnen, obwohl er überhaupt keine Verbrauchsdaten von mir kannte und einfach die Werte des Vormieters genommen hat (die auch ungefähr paßten).

Ich hoffe nur, daß man mir nicht im Januar 2018 erzählt, meine abgelesenen Zählerstände wären ja nicht plausibel, man rechne jetzt einfach die geschätzten 1900 kWh ab und behalte das aufgelaufene Guthaben ein.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 15. Juli 2017, 20:20:33
Zitat von:  Antwort #31
So richtig nachvollziehbar sind die hochgerechneten Zählerstände für mich nicht. Für angenommene 23056 kWh Ende Juli müßten von heute (22900 kWh) ausgehend in den nächsten 2 Wochen 156 kWh Strom fließen. Das wäre das mindestens Dreifache meines gegenwärtigen Verbrauches oder eine Durchschnittsleistung von über 400 W
.
Wie kommen Sie denn „auf heute 22900 kWh“? Sie haben doch im vorvorigen Beitrag unter Ziff. 5. bereits für den 12.07.2017 den abgelesenen Zählerstand von 22982 angegeben. Ihre Argumente sind unverständlich! Für den Monat Juli 2017 sind in der Tabelle 119 kWh errechnet, ein Wert der in etwa den exakten Verbrauchswerten der Vormonate entspricht.

Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 15. Juli 2017, 20:29:27
Na klar, wenn's drauf ankommt, schmuggelt sich auch noch ein Zahlendreher rein. >:( Der korrekte Stand für den 12. Juli ist natürlich 22892 kWh.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 16. Juli 2017, 16:26:21
Ihr Zahlendreher hat mir den Spaß an der Freude verdorben. Die Rechenakrobatik und der Aufwand bis dahin waren für die Katz‘! Hätten Sie sich diesen Fauxpas in einem Antrag gegenüber dem Versorger geleistet, dann hätten Sie eine Abschlagsanpassung wegen Unglaubwürdigkeit Ihrer Zählerablesungen „in den Schornstein“ schreiben können.

Die notwendig gewordene überarbeitete Tabelle/Verbrauchshochrechnung ist unten angehängt.

Fazit: Die gegenwärtige Abschlagshöhe von 40,00 €/Mon fällt unter Ansatz des hochgerechneten Jahresverbrauchs zu hoch aus. Wenn der tatsächliche Zählerstand am 31.07.2017 und bis Mitte August in etwa dem hochgerechneten Zählerstand entspricht, sollte dem Versorger begründet eröffnet werden, dass ab Sept. 2017 nur noch ein Abschlag von 15,00 €/Mon entrichtet wird, um eine sonst erhebliche Überzahlung des voraussichtlichen Jahresverbrauchs in Summe von etwa 100,00 € zu vermeiden. Textvorschlag dafür folgt zu ggb. Zeit, wenn gewünscht.

Ihre gelieferten Zählerstände sind äußerst dürftig gewesen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Sie mit Ihren bisherigen Argumenten den Versorger vom Gebot einer Abschlagsreduzierung nicht überzeugen konnten.
Lesen Sie deshalb künftig besser an jedem Monatsletzten den Zähler ab.

Edit: Tabelle gelöscht. Siehe auch Antwort #36.

Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 16. Juli 2017, 17:12:39
Der Zahlendreher tut mir leid. :(

Ich habe natürlich auch sowohl meine Unterlagen als auch meine Korrespondenz nochmal gründlich überprüft, um genau solche Fehler auszuschließen (aka: "Was will der überhaupt?"). Der Lieferant kennt die korrekten im Juni abgelesenen Zählerstände und eben auch die Begründung für den gesunkenen Verbrauch, da ist zum Glück kein Übermittlungsfehler drin, er äußert sich aber leider überhaupt nicht dazu.

Bei der Gelegenheit habe ich auch die Liste mit den Abschlagsterminen gefunden, die nicht mit der Post kam wie die Vertragsbestätigung, sondern nur per Mail. Demnach sollen 12 (!) Abschläge fällig werden bis einschließlich 1. Juni (!) 2018, beginnend mit Juli 2017. Anscheinend wurde die Vertragslaufzeit erneut auf ein Jahr verlängert (was mir jetzt aber nicht unrecht ist, der vertraglich vereinbarte Strompreis ist ja ganz gut).

Drei Abschläge habe ich bereits für die alte Verbrauchsstelle gezahlt, die bisher nicht abgerechnet wurde. Damit wäre ich dann mit fast 600 € in Vorleistung bis zur nächsten Abrechnung.

Mein Netzbetreiber erlaubt die direkte Übermittlung von Zählerständen zur Verbrauchsabgrenzung über ein Online-Formular, auch bei Sonderverträgen mit Drittanbietern. Wäre es hilfreich, hier mal Ende August einen Zwischenstand zu melden, um zumindest die Verbrauchsprognose zu korrigieren? Ich werde natürlich weiter regelmäßig selbst ablesen und protokollieren.
Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Didakt am 16. Juli 2017, 18:07:13
@ Wechsler

Zitat von: Ihnen unter Antwort #35
Bei der Gelegenheit habe ich auch die Liste mit den Abschlagsterminen gefunden, die nicht mit der Post kam wie die Vertragsbestätigung, sondern nur per Mail. Demnach sollen 12 (!) Abschläge fällig werden bis einschließlich 1. Juni (!) 2018, beginnend mit Juli 2017. Anscheinend wurde die Vertragslaufzeit erneut auf ein Jahr verlängert (was mir jetzt aber nicht unrecht ist, der vertraglich vereinbarte Strompreis ist ja ganz gut).

Mit Verlaub, es bleibt mir nur übrig, nunmehr aus Ihrem Fall auszusteigen. Es hat den Anschein, dass Sie Ihre vertraglichen Angelegenheiten nicht im Griff haben bzw. sie nicht durchschauen. Unterstützung in Ihren Belangen ist hier im Forum nur möglich, wenn die Sachverhalte eindeutig und umfassend dargelegt werden. Das kann ich leider nicht erkennen.

Nach Ihrer neuerlichen Darlegung kann es m. E. nur einen Altvertrag geben, der mit Ablauf des Monats Juni 2017 endete und nunmehr auch schlussabgerechnet werden müsste sowie einen Neuvertrag mit einer einjährigen Laufzeit vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018. Wenn dieser Neuvertrag aus Ihrer Sicht eine zu hohe Verbrauchsprognose enthält, wird der Versorger sich auf eine Abschlagsreduzierung sicherlich erst einlassen, wenn Ihre Verbrauchsdaten als Neukunde nach einer gewissen Lieferzeit auf einen geringeren Jahresverbrauch schließen lassen. Dies wäre ihm wiederum plausibel nachvollziehbar darzulegen. Denn für Ihr Verbrauchsverhalten/Ihren Verbrauch gibt es doch bisher scheinbar keine ausreichenden Grundlagen und Rückschlüsse.

Da Ihnen nunmehr auch die Tabelle unter Antwort #34 nicht dienlich sein kann, werde ich sie augenblick-lich löschen.

Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Titel: Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
Beitrag von: Wechsler am 16. Juli 2017, 21:04:00
Die Tabelle war dennoch sehr hilfreich. Vier Augen sehen einfach mehr als zwei und eine Prognose mit Gewichtung verbrauchsstarker Monate ist ja auch schlüssiger als ein einfacher Dreisatz. Vielen Dank dafür. Es hätte ja sein können, daß ich mir irgendwelchen Mist zusammengerechnet habe. (Es sind ja auch schon Leute vor Gericht gescheitert, weil sie über ihre Forderung nicht nochmal jemanden drübersehen haben lassen.)

Die vertraglichen Angelegenheiten nicht im Griff hat offenbar der Stromlieferant E, der laut seinen AGB den vorhandenen Vertrag auf den neuen Zähler übertragen hat, aber abwicklungstechnisch anscheinend behandelt wie einen neuen Vertrag, einschließlich zweimonatiger Versorgungsunterbrechung und einer realitätsfremden Verbrauchsschätzung. Rechtlich gesehen müßte er auch spätestens nach Ablauf des ersten Jahres abrechnen, also Ende Januar 2018. Die Mindestlaufzeit ist im neuen Vertrag mit 9 statt 12 Monaten angegeben, was auch paßt, da ich für 3 Monate beliefert wurde, aber rechtlich ist das glaube ich nicht ganz sauber. Der erste Preisanpassungstermin läge demnach also Ende März 2018.

Ich habe absichtlich keine Namen genannt, weil sich meist  erst im Verlauf rausstellt, wer den schwarzen Peter hat. Anfangs sah es aus, als sei auf der Stromseite der Grundversorger mit Netzbetreibertochter der Bremsklotz gewesen, aber mittlerweile sieht es so aus, als sei E mit allem überfordert, was über 08/15-Klicks bei Verivox hinausgeht. Ich werde voraussichtlich nach Ablauf des Vertragsjahres auch wieder zu meinem Stammversorger (nicht Grundversorger) mehrjähriger positiver Vertragserfahrung zurückkehren und eine ausführliche Bewertung mit Namensnennung hinterlassen.