Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => Regionalgas Euskirchen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 21. April 2006, 20:51:39

Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 21. April 2006, 20:51:39
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/060131.jhtml

http://www.ask-eu.de/default.asp?ShowNews=1527

http://www.taz.de/pt/2006/02/03/a0007.1/text.ges,1

http://www.beucker.de/2006/tk06-02-03a.htm
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 26. September 2006, 17:01:47
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4264
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 21. Oktober 2006, 10:55:50
Hallo,

ich setz als "NEUER" mal den Thread hier nach oben, da ein neuer Thread nicht zuglassen wird.

Anlass ist die vom 16.10.2006 erneute Gaspreiserhöhung der Regionalsgas Euskirchen zum 01.11.06.

Gibt es gegen den Versorger schon eine gemeinsame Initiative, der man sich anschließen kann?

Beste Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 22. Oktober 2006, 19:22:01
Hallo,

habe soeben gefunden, was ich gesucht habe:

http://www.gaspreise-widerstand-weilerswist.de

Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: MartinS am 25. Oktober 2006, 11:20:01
Hallo!

Da hier im neuen Forum ein Regionalgas-Thread fortgeführt wird, der noch nicht so umfangreich ist, kopiere ich einfach mal die entsprechenden Links zu den anderen einschlägigen Themen rein:

Regionalgas Euskirchen + 15,87 %: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=566
REGIONALGAS Euskirchen II: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=644
Regionalgas Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=674
Gaspreiserhöhung Gasversorgung Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1125
Regionalgas Euskirchen (der umfangreichste): http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=603
Regionalgas Euskirchen Gerichtsurteil Preiserhöhung billig?: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1397
Gasversorgung Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3373
Gaspreisurteil LG Bonn vom 07.09.2006: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4180
Regionalgas Euskirchen beruft sich auf LG-Urteil: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4264
Wir langen mal wieder zu! MfG Regionalgas Euskirchen: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4507

Somit sollte dieses Thema zur Regionalgas Euskirchen nunmehr als einziges fortgeführt werden können.
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: MartinS am 25. Oktober 2006, 11:36:20
@fränki:

Vielen Dank für den Link, das Bestehen der Schutzgemeinschaft war mir noch nicht bekannt.

Wie man den oben gelisteten Themen entnehmen kann, habe ich selbst ja regelmässig den Preiserhöhungen widersprochen. Jetzt geht es an den Widerspruch zur aktuellen Preisrunde am 1.11.2006.
Hierzu meine Frage, ob der nachfolgende Musterbrief der o.g. Schutzgemeinschaft inhaltlich so in Ordnung ist:

-----

Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Begründung, die gestiegenen Gasbezugskosten ließen Ihnen keine andere Wahl
als erneut den Gaspreis zu erhöhen, ist schlichtweg falsch.

Der Bund der Energieverbraucher teilt mit, dass die Gasbezugspreise  sinken !!

Außerdem enthält, obwohl Sie ein absolut krisenfestes Monopolunternehmen sind, die
G & V – Rechnung für 2004 neben der Gewinnausweisung von 9,5 Mio € noch eine absolut unnötige Gewinnrücklage von 21,6 Mio €, die die Gasbezieher finanziert haben. Bevor
Sie schon wieder den Preis erhöhen, erwarte ich, dass Sie die Gewinnrücklage vollständig
auflösen.

Da Sie mir bis heute eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen verweigern, halte ich weiter an meinen Widersprüchen fest.

Ich widerspreche auch der Gaspreiserhöhung vom 01.11.2006 nach § 315 BGB.
Ab 01.01.2007 werde ich meinen Abschlag wegen der MwSt - Erhöhung um 3% erhöhen.

Mit freundlichem Gruß

---

Meiner Ansicht nach vielleicht etwas zu aggressiv formuliert. Kann man ggf. etwas umformulieren.

Grüße aus Bornheim

MartinS
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2006, 13:25:30
@MartinS

Zunächst bestreiten, dass ein Recht zu einseitigen Preiserhöhungen besteht (§ 307) und dann die insgesamt erhöhten Preise insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.

Es ist Unfug selbst eine Erhöhung des Abschlags wegen Mehrwertsteuererhöhung anzubieten.

Die Steuer kommt ja erst auf den Betrag der Jahresrechnung oben drauf.

Es mag sogar Verträge geben, in denen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht zu einer Preiserhöhung berechtigt, weil die Bruttopreise vereinbart war.



Und dann noch einmal den ARD- Ratgeber Recht genau verfolgen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 25. Oktober 2006, 22:16:38
Zitat von: \"MartinS\"
@fränki:

Vielen Dank für den Link, das Bestehen der Schutzgemeinschaft war mir noch nicht bekannt.


Hallo,

das ist nicht der Musterbrief. Du mußt den Downloadordner der Schutzgemeinschaft anklicken. Da sind die Musterschreiben drin. Ich würde mich dann an den Wortlaut halten. Schließlich gibt\'s ja "paste" und "copy". Und nicht vergessen, da Mitglied zu werden. 25 Euro im Jahr sollte das und Zahlknechten der Nation wert sein.

Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: MartinS am 30. Oktober 2006, 11:08:42
@fränki:
Das ist der "Musterbrief zur aktuellen Gaspreiserhöhung 01.11.2006. Für Verbraucher, die schon im Jahr 2005 Widerspruch eingelegt  haben", der Wortlaut demnach korrekt.

Zudem bin ich schon Mitglied im Bund der Energieverbraucher.

Grüße aus Bornheim

MartinS
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 01. November 2006, 14:32:00
Hallo,

ja dann entschuldige bitte. Vermutlich habe ich dann zu oberflächlich gelesen. Gut fände ich es, wenn der SEVW unterstützt werden könnte, da er ja speziell die Interessen der Kunden der Regionalgas EU im Focus hat. Aber ich habe natürlich Verständnis, dass man nicht unbedingt in 2  Organisationen Mitglied sein möchte, die letztlich das gleiche Ziel verfolgen.

mfg

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 05. November 2006, 19:00:03
Hallo,

so - das erste Antwortschreiben auf meinen Widerspruch ist da! Wie zu erwarten, ein anscheinend standardisierter "Schrieb". Da scheinen jetzt noch mehr in EU die Schnauze voll zu haben. Man bezieht sich natürlich auf die gestiegenen Bezugskosten (blabal) und zitiert das hier bereits diskutierte Urteil eines Klägerehepaares. Selbstverständlich ohne zu erwähnen, dass die mutigen Leute Revision eingelegt haben und das Urteil somit gar nicht rechtskräftig ist. Das geht jetzt zum BGH.

mfg

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 14. November 2006, 23:33:58
Hallo,

"Anwälte der SEVW erzielen einstweilige Verfügung gegen Regionalgas Euskirchen: Köln 10.10.06. Vor dem Landgericht Köln wurde gegen Regionalgas Euskirchen eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. RGE hatte zum wiederholtem Male, einem Verbraucher mit der Versorgungseinstellung gedroht. Unter Androhung einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe für die Geschäftsführer wurde RGE untersagt solch eine Sperrandrohung auszusprechen."

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 19. November 2006, 18:03:03
Hallo,

hier ein nettes Schreiben an die Regionalgas EU, das ein Kunde, der nicht gennannt sein will, verfasst hat  :lol: :

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke für Ihr Schreiben vom 13.11.2006, mit dem Sie mir mitteilen, dass Sie Ihre Erdgas-preise ab 01.01.2007 senken wollen.
Diese – an und für sich erfreuliche – Nachricht kann mich jedoch aus den unten dargelegten Gründen nicht veranlassen, meinen Widerspruch zurückzunehmen, den ich gemäß § 315 BGB wegen Unbilligkeit der von Ihnen seit 01.01.2005 vorgenommenen Preiserhöhungen wiederholt erhoben habe.
Auch nach Senkung des Arbeitspreises ab 01.01.2007 auf 4,69 Ct/kWh ergibt sich nach meiner Rechnung gegenüber dem bis 31.12.2004 gültigen Arbeitspreis von 3,15 Ct/kWh immerhin noch eine nicht hinzunehmende Preissteigerungsrate von 48,9 % in nur zwei Jahren.
Sie begründen Ihre Preissenkung zum 01.01.2007 mit der „jüngste(n) Entspannung auf den internationalen Energiemärkten“, obwohl Sie diese Märkten erst vor vier Wochen genau gegenteilig beurteilt haben (siehe Ihr Schreiben vom 16.10.2006 bezüglich Preiserhöhung ab 01.11.2006):
„Die Nachfrage nach Energie … führte im Laufe des Jahres 2006 zu weiter steigenden Energiepreisen auf dem Weltmarkt. Auch die Erdgaswirtschaft kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen.
Die Preisanstiege führten bei der Regionalgas ab April 2006 zu weiteren Erhöhungen der Gaseinkaufspreise. Nachdem wir unsere Verkaufspreise zunächst nicht verändert haben, können wir die eingetreteten Mehrbelastungen nicht länger auffangen.“
 
Diese widersprüchlichen Argumente legen – mit Verlaub gesagt – die Vermutung nahe, dass Ihre Analysten den Marktüberblick verloren haben. Oder sollte es stattdessen so sein, dass Sie Ihre Preise mehr preispolitisch als marktwirtschaftlich bestimmen (die leidige Erdgas/Erdöl-Preis-kopplung ist meines Erachtens so ein preispolitischer Faktor). Ihre Rechtfertigungen erlauben aber auch den Schluss, dass Sie sich zur Zeit in einer so günstigen finanziellen Lage befinden, dass Sie imstande sind, die seit April d.J. anfallenden Mehrbelastungen durch den höheren Preis in November und Dezember soweit aufzufangen, dass Sie sich bereits ab Januar 2007 eine Preissenkung erlauben können.
Sie sehen, Ihre Preisbildung ist für Außenstehende so undurchschaubar, dass es Sie eigentlich nicht verwundern darf, wenn zunehmend Zweifel an der Seriosität Ihrer Preise aufkommt.
Haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich Sie bei dieser Gelegenheit nochmals bitte, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer seit 01.01.2005 beanspruchten Preise durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen.
Meinen Monatsabschlag werde ich auch nach Erhöhung der Umsatzsteuer bei  ………..Euro belassen.

Mit freundlichem Gruß"

Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 25. November 2006, 15:04:07
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4865
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Ne Eifler am 04. Januar 2007, 13:30:01
Zitat von: \"fränki\"
Hallo,

"Anwälte der SEVW erzielen einstweilige Verfügung gegen Regionalgas Euskirchen: Köln 10.10.06. Vor dem Landgericht Köln wurde gegen Regionalgas Euskirchen eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. RGE hatte zum wiederholtem Male, einem Verbraucher mit der Versorgungseinstellung gedroht. Unter Androhung einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe für die Geschäftsführer wurde RGE untersagt solch eine Sperrandrohung auszusprechen."

Dietmar


Hallo zusammen,

ich bin (wie viele andere auch) neu hier.  Bisher habe ich das Forum nur als "Leser" verfolgt. Nun hat sich aber mein Status in der Gemeinde der Widersprüchler entscheidend geändert und deshalb habe ich mich entschlossen, nun auch zum "Schreiber" zu werden.

Der Verbraucher, von dem oben geschrieben wird, bin ich. Zur Überraschung aller Beteiligen (inklusive Anwälte) wurde von der RGE gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch mit einer sehr umfangreichen Begründung eingelegt.
In der Begründung wird u. a. auf das LG Bonn-Urteil verwiesen.

Die mündliche Verhandlung findet am 8.2.07 statt.

Offensichtlich geht es nun für die RGE in die nächste Runde und für mich auf in den Kampf.
Schau´n wir mal, was draus wird.
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2007, 14:30:06
@Ne Eifler

Toi, toi, toi.

Hilfreich ggf. zu wissen, dass sich das Urteil des LG Bonn in der Revision vor dem BGH befindet, also gerade nicht rechtskräftig ist.

Schon in Bezug auf § 307 BGB steht das Urteil im Widerspruch zu vielen anderen Urteilen.

Fraglich ist nämlich zunächst, ob es überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Versorgers gibt.

http://www.haeger-rechtsanwaelte.com/

http://www.haeger-rechtsanwaelte.com/Beschluss_31.01.06.pdf
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2007, 21:04:01
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=22333#22333
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Ne Eifler am 05. Januar 2007, 14:10:16
Vielen Dank für die guten Wünsche.

Da mein anwalt mir von unserem Gaswiderstandsverein empfohlen wurde und auch für den Verein und deren Mitglieder tätig ist, gehe ich mal davon aus, das er gut bis bestens über die einschlägigen Urteile informiert ist.

Es kann aber sicher nicht schaden, wenn ich ihn auf den einen oder anderen Thead hier hineisen ;-)
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 07. Januar 2007, 19:25:22
Hallo Peter,

ich konnte hier leider in den letzten Wochen nicht reinschauen. Ich finde Deine Initiartive ganz toll - Gratulation! Natürliche wünsche auch ich toi, toi, toi... :wink:

Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 07. Januar 2007, 19:33:50
...und tönt diese Volksverdummung auch noch groß über die eigene Homepage heraus :twisted:

Laut Bundeskartellamt beträgt der Nettogesamtpreis (Basis 7.000 KWh Verbrauch) bei unserem werten Monopolversorger 473 €. Der günstigste Anbieter, den wir aber leider nicht beauftragen können, verlangt 381 €. Die Regionalgas EU  saugt also einfach mal 24% mehr Geld aus unseren Taschen, wie das günstigste Unternehmen.

Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Ne Eifler am 15. Januar 2007, 08:11:51
Es gibt Neuigkeiten zu der angesetzten Verhandlung über den Einspruch gegen die einstweilige Verfügung.

Der Termin am 8.2. wurde abgesagt. Der gegnerische Anwalt ist verhindert.

Da man ausserdem sinnvollerweise das BGH Urteil zum LG Heilbronn-Urteil abwarten sollte (Vorschlag der Gegenseite, dem das Gericht zustimmt) ist der neue Termin auf den 26.4. festgelegt worden.

Ich bin mir irgendwie nicht sicher, ob das eine gute oder schlechte Entwicklung ist!!!
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 11. Februar 2007, 10:09:00
Die Volksverdummung nimmt kein Ende: Durch minimale Preissenkungen versucht unser Gasversorger - in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal - die Kunden ruhig zu halten. Ich hoffe, dass diese Rechnung nicht aufgehen wird.

Unbedingt auch gegen diese Preissenkung Widerspruch einlegen mit dem Zusatz, dass der Gesamtpreis nach wie vor unbillig ist.

Ein Musterschreiben findet sich hier:

www.gaspreise-widerstand-weilerswist.de

Grüße

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 22. April 2007, 21:52:07
Hallo fränki,

nur zur Info. Die www.gaspreise- widerstand -Weilerswist gibt in der Form nicht mehr, man kommt zwar über den Link auf die neue Seite, aber mitlerweile sind wir schon über ein Jahr ein gemeinnütziger Verein mit dem Namen Schutzgemeinschaft EnergieVerbraucher Weilerswist e.V. natürlich immer noch mit dem gleichen Zielen.
Kurz www.sevw.de

Gruß Peter
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 30. April 2007, 22:03:52
Hallo Peter,

danke für die Info. Ich hoffe, dass viele Euskirchner Gasverbraucher auf den Verein und euere Seite aufmerksam werden und bei dem Gasversorger mit Hilfe des Vereins und den vielen wichtigen Hilfsangeboten und Tipps gegen die willkürliche Preispolitik der Regionalgas Euskirchen protestieren.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 15. Mai 2007, 00:44:44
Hallo Gasrebellen aus dem Gebiet der RGE. Letze Woche erschien ein Loblied   inziniert von der RGE im Euskirchener Wochenspiegel. Die Antwort von der SEVW als Leserbrief an den Wochenspiegel könnt Ihr hier lesen.

Schutzgemeinschaft EnergieVerbraucher Weilerswist e.V.


Ich schreibe Ihnen als 1. Vorsitzender des SEVW zu der Erfolgsmeldung der Regionalgas Euskirchen, dass sie in allen Verbrauchskategorien ( pro Jahr und kWh: 7.000, 20.000, 35.000 und 90.000) ihre Position deutlich nach vorne bringen konnte.
Hoffentlich sind die Gasbezieher auch dieser Ansicht, was wir bezweifeln.
Es erinnert ein wenig an den bekannten Ausspruch des britischen Premierministers  Sir Winston Churchill: „Ich glaube nur der Statistik, die ich selber gefälscht habe.“  Die Statistik wird jetzt offenbar zum strategischen Mittel.
Denn diese erstaunliche Wendung mutet seltsam an. Vermutlich haben viele Gasversorger ihre Preise seit der Erhebung des Bundeskartellamtes im letzten Jahr nicht –oder nicht stark- gesenkt. Und so erstrahlt plötzlich die Regionalgas Euskirchen in einem merkwürdigen Glanz.
Jetzt müsste sie ja eigentlich endlich die vollständigen Karten auf den Tisch der Gasbezieher legen und alle Kalkulationspositionen darlegen können.
Denn sonst bleiben z.B. folgende gravierende Zweifel:
•   Da der „Stadtbus“ Euskirchen zu 50 % Eigentümer der Regionalgas ist, wie es kommt, dass er trotz rd. 30 Bussen und der Bewirtschaftung der Parkhäuser in der Stadt Euskirchen und dem Betrieb eines Info-Zentrums am Bahnhof ganz untypisch in diesem hochdefizitären Bereich ohne Verlust arbeitet ?
Welchen Einfluß hat dies auf die Gewinnkalkulation der Regionalgas ?
•   Warum lässt sich die Regionalgas Euskirchen von Ihren Haushalts- und Kleingewerbekunden außer dem überhöhten Gaspreis auch noch eine exorbitant hohe (bei einem krisensichere Unternehmen ganz unnötige) Gewinnrücklage finanzieren, aus der die Eigentümer (Stadtverkehrsbetrieb Euskirchen, Städte Rheinbach und Meckenheim u.a.) bei entsprechender Höhe der Gewinnrücklage ihre Kapitaleinlage erhöhen ?
•   Warum legt die Regionalgas ihre Gasbezugskosten und die  Netzdurcheitungskosten nicht offen ?
•   
Mit freundlichem Gruß
Peter Hansen
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Ne Eifler am 25. Juni 2007, 10:46:16
Hallo,

da bin ich wieder. Und ich habe schlechte Nachrichten. Ich habe verloren! Die einstweilige Anordnung gegen die Sperrandrohung meines Gasanschlußes wurde aufgehoben. Urteil vom 15.6.07.

War nach dem aktuellen BGH-Urteil und dem LG-Urteil, das die Erhöhung der Gaspreise bei der RGE billig sind, war auch nichts anders zu erwarten. In der Urteilsbegründung wird auch Bezug auf das LG-Urteil genommen.

Wie es jetzt weitergeht wissen wir noch nicht. Zunächst müssen mal die weiteren Erfolgsaussichten geprüft werden.
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Juni 2007, 14:40:17
@Ne Eifler

Wenn ein Verbraucher mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterliegt, bedeutet dies noch nicht die Einstellung der Versorgung.

Man kann ggf. Hausverbot erteilen, was zur Folge haben kann, dass der Versorger einen gesonderten Gerichtsbeschluss auf Duldung der Versorgungseinstellung benötigt.

Einen solchen Tenor hat die jetzige Entscheidung nicht.

Zudem ist es möglich, den streitigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen, so dass man sich die Möglichkeit einer Rückforderungsklage und in die Zukunft gerichteten Feststellungsklage offen hält.

Hat man, wenn auch unter Vorbehalt, vollständig bezahlt, kann jedenfalls nicht gesperrt werden.

Das Urteil des LG Bonn betrifft den Sonderfall eines kurz vor der angegriffenen Preiserhöhung abgeschlossenen Sondervertrages.

Es ist nicht bekannt, ob die zugelassene Revision gegen dieses Urteil eingelegt wurde.

Das Urteil des LG Bonn vom 07.09.2006 ist m. E. nicht reviosionsfest, weil es eine nach § 307 BGB unwirksame AGB- Klausel durch § 315 BGB zu ersetzen bzw. mit der Billigkeit zu rechtfertigen sucht, was nach der Rechtsprechung des BGH wohl nicht möglich ist:

Verhältnis § 307 BGB und § 315 BGB (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6640)

Ob hingegen bei Tarifkunden der im laufenden Vertragsverhältnis (nach Vertragsabschluss) einseitig neu festgesetzte Tarifpreis insgesamt zur Billigkeitskontrolle steht, könnte davon abhängen, ob mit der jeweiligen Veröffentlichung neuer Tarife gem § 4 Abs. 2 AVBV die vorher geltenden Tarife ausdrücklich \"außer Kraft\" gesetzt wurden, so dass keine vorherige Vereinbarung weiter gelten kann, sondern der neue Tarif unabhängig von einer Einigung \"jungfräulich\" daherkam.

Die Billigkeitskontrolle des Gesamttarifs ist davon abhängig, dass der neu festgesetzte Tarif insgesamt als unbillig gerügt wurde, weil sonst nach der Rechtsprechung des LG Bonn eine Beschränkung des Streitgegenstandes nach § 308 ZPO vorliegt.
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 26. Juni 2007, 15:06:29
Hallo zusammen,


zur Information, der Kläger vom Bonner Landgericht hat Revision beim BGH eingelegt.
Gruß Peter
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Ne Eifler am 05. Juli 2007, 09:11:25
Hi,

ich habe eine Entscheidung getroffen. Da die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist und ich nun bei Aufrechterhaltung meiner Zahlungsweigerung mit weiteren Kosten (Mahnbescheid bis hin zu Vollstreckungskosten) rechnen muß, werde ich unter Vorbehalt zahlen. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber der vorliegende Fall ist leider vorvertraglich, heißt: Ich habe keinen Versicherungsschutz für diese Verfahren.

Auch mein Anwalt spricht aufgrund der derzeitigen Rechtslage (LG Bonn-Urteil steht noch unwidersprochen im Raum und darauf bezieht sich die RGE immer wieder) von geringen Erfolgsaussichten. Ein anderes Gericht wird vermutlich die Sachlage nicht erneut überprüfen sondern auf Basis der vorliegenden Fakten entscheiden, also die vorliegenden Urteile zunächst mal bestätigen.

Deshalb zahle ich nun Zähneknirschend und warte/hoffe auf das Revisionsverfahren zum LG-Urteil. Dann werde ich weitersehen.

Wahrscheinlich wird die RGE nun weitere Absperrungsandrohungen an die Widersprüchler versenden, denn gegen mich war es ja erfolgreich. Ich kann aber leider aktuell nichts mehr dagegen tun.

Gruß Peter
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 05. Juli 2007, 14:39:58
Hallo Peter,

das hört sich von Deiner Seite aus ziemlich deprimiert an. Setz Dich doch mal mit uns in Verbindung p.hansen@sevw.de

Der andere Pitter
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Ne Eifler am 06. Juli 2007, 10:18:12
Hallo Pitter ;-)

habe eben mit Deinem Kollegen und Mitstreiter Breuer telefoniert. Er hat meine Kontaktdaten und kennt meine Geschichte nun genauer.

Gruß Peter
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: MartinS am 24. Juli 2007, 10:12:14
Liebe Mitstreiter!

Zu meiner persönlichen Lage hätte ich eine Frage, möchte aber zunächst
kurz den bisherigen Ablauf schildern:

Seit Ende 2004 habe ich für zwei Objekte stets Widerspruch gegen die vielen Erhöhungen (und auch die wenigen Senkungen) sowie Jahresendabrechnungen eingelegt, immer mit den hier bereitgestellten Musterbriefen.
Gleichzeitig wurden die Einzugsermächtigungen widerrufen und Abschlagszahlungen gekürzt.
Zusätzlich bin ich dem Bund der Energieverbraucher beigetreten und habe in den Prozesskostenfonds eingezahlt.
Auf die Jahresendabrechnung Anfang diesen Jahres und die angekündigte Senkung zum April 2007 habe ich ebenfalls reagiert, allerdings nur in der Form, dass ich mit einem Zweizeiler widersprochen (leider ohne Hinweis auf § 315) und angekündigt habe, dass eine ausführliche Begründung innerhalb einer Woche nachgereicht wird. Aus diversen Gründen habe ich jedoch bis heute noch keine Begründung nachgereicht. Die Abschläge wurden allerdings wieder von mir gekürzt. Eine Bestätigung meines Widerspruchs erhielt ich von der Regionalgas.
Anfang Juli kam dann die bis 20.07.07 befristete Zahlungsaufforderung unter Bezug auf das BGH-Urteil. Dabei bin ich mir bewusst, dass die Argumente des Versorgers nicht zutreffend sind und noch ein eher einschlägiges Urteil auf die Revision des Bonner Gerichts aussteht.

Nun überlege ich jedoch, wie ich weiter vorgehen soll. Insbesondere aufgrund der von mir versäumten Hinweises auf § 315 und Nachreichens einer Begründung Anfang des Jahres bin ich verunsichert, ob meine Widerspruchskette nicht mittlerweile Lücken hat.
Zudem wegen der zwischenzeitlich zahlreich ergangenen Urteile und meiner Ansicht nach recht unterschiedlichen Meinungen und Ratschläge hier im Forum.
Ich selbst empfinde die Situation und Rechtslage für Laien mittlerweile doch als sehr undurchsichtig. Verwirrend finde ich z.B. insbesondere, dass vom Bund der Energieverbraucher bereitgestellte Musterbriefe von der Formulierung her teils von anwaltlicher Seite für dringend überarbeitungswürdig gehalten werden, und dass die in Sachen Regionalgas gegründete Schutzgemeinschaft Energieverbraucher Weilerswist einerseits dazu aufruft, den Protest nicht aufzugeben, andererseits aber für Protestler ohne Rechtsbeistand einen Musterbrief bereitstellt, der in recht kurzer formularartiger Form die Zahlung unter Vorbehalt ankündigt.

Ich überlege nun, ob ich der Einfachheit halber nicht künftig unter Vorbehalt zahlen soll.
Wenn die Rechtslage einmal eindeutig zugunsten der Verbraucher geklärt sein sollte, wäre es für mich (oder einen Anwalt) nur einmal Arbeit, die ganzen Berechnungen anzustellen statt in jedem Jahr 2-3 mal (zumal in meinem Fall die Regionalgas immer fleißig mit Abschlagszahlungen von Wasser verrechnet, obwohl ich das schon immer angemahnt und Abschläge zweckgebunden überwiesen habe).

Würde mich über eine zeitnahe Einschätzung freuen, hauptsächlich in Bezug auf den mangelhaften Einspruch Anfang des Jahres und die sinnvollste Vorgehensweise.

MfG

MartinS
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 24. Juli 2007, 23:34:17
Hallo Martin,

Deine Bedenken zur Widerspruchslücke teilen wir nicht. Aus dem Zusammenhang Deiner Schreiben an Regionalgas dürfte sich ergeben, dass Hintergrund für Deine Eingaben diese Bestimmung ist.
Mit einem Schreiben an die Regionalgas kannst Du (mit nur einem Satz) dies ausdrücklich klarstellen.

Der zweite Punkt den Du angesprochen hast ist das Musterschreiben auf der Homepage der SEVW. Dieser Brief ist lediglich eine Hilfe für Widersprüchler die keinen Vertags-Rechtschutzversicherung haben.
Allen anderen empfehlen wir ja, mit uns wegen anwaltlicher Bevollmächtigung Kontakt aufzunehmen. ( gilt auch für die Widersprüchler ohne Vertr.rechtsschutz
die es sich finanziell erlauben können)
Solltest Du oder jemand anderes zu diesem Thema noch Fragen haben, unsere Kontaktadressen sind unter http://www.sevw.de zu erfahren

Gruß Peter Hansen  SEVW e.V.
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: fränki am 07. September 2007, 20:03:42
Hallo MartinS,

zwei Juristen, drei Meinungen - das ist doch allgemein bekannt? Eine auf deinen Fall 100%ige Empfehlung wirst du hier nicht bekommen können, dazu sind Anwälte da. Allerdings besteht aus meiner Sicht keinerlei Grund zu resignieren. Die bisher ergangenen Urteile sind doch fast alle pro Verbraucher ergangen. Ich habe die Regionalgas geradezu aufgefordert endlich gegen mich zu klagen. Nichts würde mich mehr freuen. Aber die werden schön die Finger davon lassen. Die wenigen Kürzungen durch uns Gasrebellen nehmen die lieber aus eder Portokasse, als eine unkalkulierbare Prozeßlawine loszutreten. Leider! Mach ruhig so weiter wie bisher.

MfG

Dietmar
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 17. September 2007, 23:36:44
Hallo zusammen,

Regionalgas Euskirchen wird bis zum Jahresende 07 den Gaspreis nicht erhöhen.
Auch ein Resultat der bundesweiten Widersprüche. Und der Druck muß noch mehr verstärkt werden.
Allerdings spricht man auf Seiten der RGE auch schon von moderaten Erhöhungen zum 1.1.08.

Quelle: Blickpunkt Euskirche  vom 16.9.07

Gruß Peter Hansen
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 20. November 2007, 10:16:24
Regionalgas Euskirchen erhöht seine Preise zum 1.1.2008 um 7%.

Wehrt Euch dagegegen mit dem Widerspruch nach § 315.

http://www.sevw.de

Peter Hansen
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 18. Februar 2008, 14:57:52
Wer immer noch nicht aufmuckt hat hiermit die Chance.
Aktuelle Musterbriefe für Neu und Langzeitwidersprüchler
sind auf der Homepage von http://www.sevw.de zu finden.

Gruß Peter Hansen
Titel: Regionalgas Euskirchen
Beitrag von: Peter,Hansen am 23. April 2008, 20:30:52
Regionalgas Euskirchen hat beim Landgericht Köln, 10. Kammer für Handelssachen als Kartellkammer, Klage gegen sechs Mitglieder der SEVW = Schutzgemeinschaft Energieverbraucher Weilerswist e.V. eingereicht, weil diese sich seit über drei Jahren weigern, Preiserhöhungen der Regionalgas Euskirchen im vollen Umfang zu bezahlen.
Betroffen ist der fast komplette Vorstand der Schutzgemeinschaft um Peter Hansen, erster Vorsitzender.
Nach über 60% Gaspreiserhöhung in den letzten dreieinhalb Jahren hoffen die Verklagten das endlich bewiesen wird, dass der Zweifel an den überzogenen Erhöhungen berechtigt ist.

Peter Hansen SEVW