Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Mühlheim/Main => Thema gestartet von: Walter Bauer am 27. Januar 2005, 09:52:10

Titel: Ablehnung des Widerspruchs gegen Strompreiserhöhung
Beitrag von: Walter Bauer am 27. Januar 2005, 09:52:10
Guten Tag,
die Stadtwerke Mühlheim am Main hat meinen Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung aus zwei Gründen abgewiesen:
1. Es handelt sich um einen Sondertarif der nicht genehmigungspflichtig ist.
2. Ich hätte ja die Möglichkeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist meinen Versorger zu wechseln.
Frage: Ist die Argumentation rechtlich zulässig?
In den AGB\'s steht nichts, dass gegen Sondertarife kein Widerspruch eingelegt werden darf.
Titel: Ablehnung des Widerspruchs gegen Strompreiserhöhung
Beitrag von: rlc am 27. Januar 2005, 10:20:06
Im Forum gibt es bereits ähnliche Fragen, siehe auch Strom-Sondervertragsmodelle und §315 BGB (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=640)