Bund und Länder sind sich einig. Keine Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie etwa die von Stadtwerken.
Beck aktuell (http://beck-aktuell.beck.de/news/bund-und-l-nder-einigen-sich-auf-nderungen-im-wettbewerbsrecht)Wo bleiben die Verbraucherschützer?!
Verbraucher sollten ihre Landtags- und Bundestagsvertreter damit konfrontieren! Medien einschalten! Massenweise!
PS, die konkrete Änderung
Nach § 130 Absatz 1 Satz 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__130.html) GWB wird folgender Satz eingefügt:
„Die §§ 19 (http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__19.html), 20 (http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__20.html) und 31b Absatz 5 finden keine Anwendung auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge.“
und dazu noch dieser "Gesetzentwurf" (http://www.gruene-videos.de/repository/initiativen/GE_Gruppenklage_F166-13.pdf) ???