Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: Squeezer am 23. August 2007, 09:56:09

Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Squeezer am 23. August 2007, 09:56:09
Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem und hoffe, Ihr könnt helfen.

Meine Frau und ich beabsichtigen, ein Haus zu kaufen. Wir haben mit dem derzeitigen Besitzer bereits einen Vorvertrag gemacht (Notarvertrag steht noch aus). Es gibt die Erlaubnis des Besitzers, dass wir bereits mit Umbauarbeiten im Haus beginnen dürfen.

Mitte Juli haben wir bereits die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abgelesen, damit wir keine \"Überraschung\" erleben (sicher ist halt sicher).
Des Weiteren war im Juli ein Mitarbeiter der RWE im Haus und hat ebenfalls die Zählerstände für Strom und Gas aufgenommen.

Nun haben wir am Wochenende Post der RWE bekommen. Die RWE bescheinigt darin den Vertragsbeginn mit dem 19.07.2007 und fordert bereits die Abschläge für Strom und Gas.

Das Highlight ist, dass im Haus die komplette Heizungsanlage entfernt wurde (da zu Alt, BJ 1969) und sich kein Gaszähler mehr im Haus befindet, da diser aufgrund der Heizungssanierung abgeklemmt wurde.

Ebenfalls wurde die komplette Elektrik aus Altersgründen entfernt. Der Zählerschrank musste entfernt werden, da dieser nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Ein neuer Zahlerschrank wird derzeit installiert.

Meine Frage ist nun, ob ich die Abschlagszahlungen leisten muss, obwohl weder Gas- noch Stromzähler angeschlossen sind.

Was kann ich nun machen?

Wie sieht es denn nun aus, wenn ich die RWE überhaupt nicht als Lieferant haben möchte?
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: ktown am 23. August 2007, 10:41:44
Solange sie dem Grundversorger keinen anderen Versorger bzw. Vertrag vorlegen, ist dieser verpflichtet sie an Netz zu nehmen.
Bezüglich der Abschläge hat warscheinlich die Maschinerie zugeschlagen. Hier wird automatisch über ein Schlüssel ein Abschlag festgelegt, bis Verbrauchswerte vorliegen.
Sie sollten das Gespräch suchen und darlegen, dass derzeit kein Strom und Gas verbraucht werden kann. Normalerweise sollte der Versorger dann die Abschläge reduzieren.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Squeezer am 23. August 2007, 10:49:19
Das Gespräch habe ich ja bereits gesucht. Habe mit einem Mitarbeiter der RWE gesprochen und mitgeteilt, dass derzeit weder Strom noch Gas verbraucht werden können aufgrund der \"abgeklemmten\" Zähler.

Der Mitarbeiter meinte jedoch sinngemäß:

\"Das wäre der RWE eigentlich egal, ob Strom und Gas verbraucht werden. Die Zahlerstände wurden abgelesen und ich sei schliesslich nun Vertragspertner.\"

Schon recht seltsames Verhalten der RWE.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: ktown am 23. August 2007, 10:51:39
Das ist wirklich sehr seltsam. Ich würde es aber nochmals versuchen. Oftmals erwischt man einfach den falschen Mitarbeiter.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Schwalmtaler am 23. August 2007, 11:01:03
Hallo squeezer,

wenn ein weiteres Telefonat nicht weiterhilft, solltest Du einen Brief verfassen mit dem Hinweis, das Du aufgrund fehlender Zähler und damit fehlender Entnahmemöglichkeit nur 1/12 der Grundgebühr als monatlichen Abschlag entrichten wirst. Sobald die Möglichkeit der Entnahme wieder besteht, wirst Du anhand des ersten Monatsverbrauches selbstständig eine Erhöhung der Abschläge vornehmen.

Hast du eine Einzugsermächtigung unterschrieben, dann begrenze sie auf den entsprechenden Betrag, ansonsten Dauerauftrag einrichten!!!

Gruß
Schwalmtaler

P.S.: Solltest Dich über Verivox.de den günstigsten Anbieter deiner Region raussuchen und ein Gespräch mit diesem führen!!! Evtl. einen Vertrag dort abschließen!
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: bjo am 23. August 2007, 11:36:28
Hausübergabe und Sanierung!
gezahlt werden muß nur dann wenn eine Verbrauchsmöglichkeit besteht!
Ein Stromzähler darf nur durch einen vom RWE anerkannten Betrieb demontiert / montiert werden.
- dieser Betrieb kann den Zähler abmelden beim RWE = > Kein Kunde kein Geld

Gaszähler
- s. o.

Die Grundgebühr und die auch nur 1/12 wirst du zahlen müssen, da der Vertrag an dich übergegangen ist.

man hätte wie folgt vorgehen müssen!

Kaufvertrag Haus
- Kündigung Gas / Strom zum Zeitpunkt der Übergabe des Hauses
- sanieren
- anmelden von Gas / Strom wenn Bezug möglich
- mit der Anmeldung Strom (neue Kunden und Zählernummer vorhanden)
über Verivox einen billigeren suchen!
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2007, 11:59:32
@Squeezer

Ein Vertrag kann gem. § 2 Abs. 2 StromGVV/ GasGVV nur zustande gekommen sein, wenn über einen vorhandenen Zähler Strom/ Gas aus dem Netz entnommen wurden.

Wurde nichts aus dem Netz entnommen, weil schon keine Zähler vorhanden bzw. diese \"abgeklemmt\" sind, kam auch kein Vertrag zustande.

Ohne Vertrag auch keine Zahlungspflicht.

Eigentlich ganz einfach.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: ktown am 23. August 2007, 12:13:59
Ups das fällt mir jetzt erst auf. Wenn die Zähler entfernt wurden, wo konnte dann der freundliche Mitarbeiter der RWE die Zählerstände ablesen?

Wenn nun, wie ich denke, die Zähler erst nach der Ablesung entfernt wurden. Wer hat dies vorgenommen?
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Squeezer am 23. August 2007, 12:21:52
Die Zähler wurden durch einen Elektriker und durch einen Gas-Wasser-Installateur (jeweils Fachbetrieb) demontiert.

Die Zählerstände wurde im Vorfeld von mir persönlich, dem Voreigentümer und auch durch den Mitarbeiter der RWE abgelesen.

Wie gesagt, die RWE war ja auch da und wurde darüber informiert.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Crazycreek am 23. August 2007, 13:26:20
Jetzt stellt sich nur die Frage, wo sind die Zähler?
Oft werden die Zähler von den Installateuren gerne mal noch eine Zeitlang durch die Gegend gefahren und gesammelt der RWE zur Verfügung gestellt. Wenn dieses noch nicht passiert ist, hat die RWE natürlich noch keine Informationen und keine Möglichkeit, die Daten in ihrem System zu ändern.
Nur weil ein Ableser da war, heisst das nicht, das das Abrechnungssystem den abrechnungstechnischen Ausbau vorgenommen hat und somit der Vertrag gelöscht ist.
Einfach noch mal kurz anrufen, höflich nachfragen, ob der Ausbau bereits bekannt ist und dann bitten, die Abschlagszahlungen einfach für den aktuellen Monat zu stornieren, bis die Unterlagen von der RWE vorliegen.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2007, 13:39:10
@Crazycreek

Möglicherweise wurden die Zähler ausgebuat und der vorherige Kunde zum Ausbau-  Endzählerstand schlussabgerechnet.

Die Zähler müssen an den Netzbetreiber gelangen, in dessen Eigentum sie stehen.

Das hat dann alerdings nichts damit zu tun, dass kein Neukunde mehr über diese Zähler Energie entnommen und dadurch einen Vertrag abgeschlossen haben kann....

Die Verbrauchsabrechnungen kommen nicht vom Netzbetreiber, sondern vom Energievertrieb. Zwischen Netzbetreiber und Vertrieb  sollte aufgrund des informationellen Unbundlings eine Firewall bestehen.

Deshalb sollte man eigentlich (vermeintliche) Kunden des Vertriebes nicht auf Dinge verweisen, die ausschließlich den Netzbetreiber betreffen.
 
Dies verstößt als Verletzung der Firewall gegen Unbundlingvorschriften und kann ein Einschreiten der Bundesnetzagentur zur Folge haben.

Scheidung nach Art des Regulators (http://www.zfk.de/page.php?page=/zfk/aktuelles/aktuell_artikel.html)

Sollte der Netzbetreiber Zähler vermissen, die an der Anschlusstelle  nicht mehr vorhanden sind, muss er diese \"zur Fahndung ausschreiben\".  

Es ist auch allein Sache des Netzbetreibers, festzustellen, ob an der Anschlussstelle Zähler eingebaut sind oder nicht.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Crazycreek am 23. August 2007, 15:25:47
Das ist ja auch richtig, aber hilft doch unserem Ratsuchenden hier nicht weiter.

Der Netzbetreiber vermisst ja vielleicht keinen Zähler, da er noch nicht über den Ausbau informiert ist. (wir setzen mal vorraus, die Zähler liegen dem Netzbetreiber nicht vor) Also wird der Netzbetreiber auch nicht tätig.

Und wenn es der Versorger vom Netzbetreiben noch nicht erfahren hat, dann darf sich der Kunde auch nicht wundern, warum er für demontierte Zähler eine Rechnung und Abschläge bekommt.

Oder sehe ich das jetzt falsch?
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2007, 15:42:57
@Crazycreek

Zunächst einmal müsste doch wohl der Vertrieb (Grundversorger) vom Netzbetreiber erfahren haben, dass ein neuer Anschlussnutzer vorhanden ist, dass über einen vorhandenen Zähler von diesem Energie aus dem Netz entnommen wurde. Erst dann könnte der Vertrieb die Folgerung ziehen, dass gem. § 2 Abs. 2 StromGVV/ GasGVV womöglich ein neuer Grundversorgungsvertrag mit diesem neuen Anschlussnutzer begründet wurde, als Voraussetzung dafür, dass überhaupt Zahlungen beansprucht werden können. Gibt es bisher aber gar keinen neuen Anschlussnutzer, weil schon keine Zähler vorhanden sind....
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Schwalmtaler am 23. August 2007, 16:15:01
so wie ich das verstanden habe,
wurde der RWE am gemeinsamen Ablesetag der Name der potenziellen Hauskäufers mitgeteilt. Diese Info ist verarbeitet worden, anscheinend aber die Mitteilung über den bevorstehenden Zählerausbau zwecks Umbau nicht!
Daher geht RWE von einer Entnahme aus. Zu klären ist doch  

Wer ist derzeit Eigentümer des Hauses und wurde der Vornutzer abgemeldet?
Wenn ja, zu wann?
Gibts einen Nachweis über den Ausbau mit Datum und Zählerstand?
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Cremer am 23. August 2007, 16:26:48
@Squeezer,

was mich stutzig macht ist, warum wurden die Zähler ausgebaut, sofrn ja abzusehen war, dass eineweitere Nuztung erfolgen wird.

Üblicherweise werden die Hautsicherungen entnommen und verplompt, ebenso der Gasabsperrschieber.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: bjo am 23. August 2007, 18:22:37
Zitat
Original von Cremer
@Squeezer,

was mich stutzig macht ist, warum wurden die Zähler ausgebaut, sofrn ja abzusehen war, dass eineweitere Nuztung erfolgen wird.

Üblicherweise werden die Hautsicherungen entnommen und verplompt, ebenso der Gasabsperrschieber.

Wenn die Umbauarbeiten es erfordern wird ausgebaut!

PS: richtige Vorgehensweise habe ich schon geschrieben!
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Cremer am 23. August 2007, 19:33:44
@bjo,

im Normalfall wird durch ein vom RWE zugelasener Elektroinstallateur die Arbeiten für einen neuen Zählerschrank durchgeführt.

Es isr nicht üblich, dass dannder Zähler ausgebaut und \"zurückgegeben wird.

Das konzessionierte Elektrounternehmen demontiert die alte Anlage und montiert die neue.

Das Elektrounternehmen stellt ebenfalls den neuen Abnahmeantrag.

Sofern die Elektroinstallation selbst ausgeführt wird, rate ich aber von den Arbeiten einer Verteilanlage/Zählerschrank eben aus diesen Schwierigkeiten (Vorschriften) ab.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Squeezer am 30. August 2007, 11:00:25
Hallo zusammen,

habe mich noch einmal mit der RWE auseinandergesetzt. Hatte diesmal eine wirklich nette und verständnissvolle Mitarbeiterin am Telefon.

Habe Ihr den Sachverhalt noch einmal geschildert und mehrfach darauf hingewiesen, dass derzeit keine Möglichkeit besteht, weder Strom noch Gas aus dem Netz zu entnehmen.

Nach einem kurzen hin und her haben wir uns wie folgt geeinigt:

Da sich der Stromzähler ja noch im Haus befindet (wurde ja auch nie bestritten), zahle ich nun eine Grundgebühr in Höhe von 5,00 Euro. Wenn alles wieder \"angeklemmt\" ist, habe ich zugesichert mich unverzüglich zu melden und dann werden künftig die Abschläge fällig.

Der Gasanschluss wird erst einmal storniert. Wenn eine funktionstüchtige Heizung installiert ist und Gas aus dem Netz entnommen werden kann, soll ich mich wieder mit der RWE in Verbindung setzen und es wird ein Vertrag geschlossen.
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: ktown am 30. August 2007, 11:12:53
Na sehen sie. Man muß das Glück haben einen kompetenden Gesprächspartner am Telefon zu haben... :]
Titel: Abschläge für Gas und Strom
Beitrag von: Cremer am 30. August 2007, 11:15:06
@Squeezer,

in der Rgel ist es so, dass ein vom Versorger zugelassenes Gasinstallateurunternehmen den Antrg beim Versorger einreicht und damit erfolgt dan anschließend die Belieferung mit Gas.