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Sonstiges => Umfragen => Thema gestartet von: userD0010 am 06. November 2015, 08:21:46

Titel: EuGH Vorlage zur Entscheidung des BGH vom 28.10.2015
Beitrag von: userD0010 am 06. November 2015, 08:21:46
Ist evtl., bereits bekannt, dass/ob die Entscheidung des BGH vom 28.10.2015 bereits oder in Kürze dem EuGH zur Pürung vorgelegt wurde?
Dies wäre nicht unwesentlich, da man in solchen Fällen anstehende gerichtl. Verfahren zu einer weiteren Entscheidung ggf. mit einem Antrag auf Aussetzung führen lassen könnte?
Titel: Re: EuGH Vorlage zur Entscheidung des BGH vom 28.10.2015
Beitrag von: Christian Guhl am 06. November 2015, 10:16:19
So, wie ich das verstanden habe, muss der BGH das Urteil dem EuGH erst mal vorlegen. Das geht in dem abgeurteilten Verfahren nicht mehr. Also muss es in einem der noch ausstehenden  Verfahren geschehen.
Das könnte also noch Monate dauern. Falls der BGH den EuGH nicht von alleine einschaltet, muessen die Verfahrensbeteiligten erst den Weg über das Bundesverfassungsgericht beschreiten. Dann werden bis zu einer Entscheidung Jahre vergehen.
Titel: Re: EuGH Vorlage zur Entscheidung des BGH vom 28.10.2015
Beitrag von: userD0010 am 06. November 2015, 11:58:24
@Christian Guhl
Zitat:
So, wie ich das verstanden habe, muss der BGH das Urteil dem EuGH erst mal vorlegen. Das geht in dem abgeurteilten Verfahren nicht mehr. Also muss es in einem der noch ausstehenden  Verfahren geschehen. Zitat Ende
Also hat in dem sog. abgeurteilten Verfahren eine Partei gehörig das Nachsehen und die berühmte A...-Karte.  So geht also heute Recht.

dann sei die Frage erlaubt, worin der EuGH in den Fällen Ene3rgie seine Berechtigung herleitet ?