Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: EviSell am 23. Januar 2014, 16:30:45
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Fallpauschalen der Schlichtungsstelle Energie sind angemessen
Das Landgericht Berlin hat die Erhebung und die Höhe der Fallpauschalen der Schlichtungsstelle Energie bestätigt. Der Energieversorger BürgerGas hatte die Schlichtungsstelle verklagt, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Schlichtungsstelle Energie nicht berechtigt sei, Entgelte von den Energieversorgern zu erheben.
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http://www.verivox.de/nachrichten/fallpauschalen-der-schlichtungsstelle-energie-sind-angemessen-97238.aspx
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Ja, ja, BürgerGas ::), und die "Zahlungsverweigerer" Almado/365AG sowie ExtraEnergie werden von diesem Urteil sicherlich ebenfalls ganz begeistert sein 8) !
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Nachtrag.
Die Schlichtungsstelle hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/Presseinformation_Urteil_LG_Berlin.pdf
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Noch ein Nachtrag
BBH zu den Urteil, welches übrigens auch dort im Volltext veröffentlicht ist und den Vermerk hat, das es nicht rechtskräftig ist.
(Urteil LG Berlin vom 13.1.2014 - Az. 93 O 114/12)
Landgericht Berlin: Gebührenerhöhung der Schlichtungsstelle Energie zum 1.7.2013 „nicht nachvollziehbar“
http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/landgericht-berlin-gebuehrenerhoehung-der-schlichtungsstelle-energie-zum-1-7-2013-nicht-nachvollziehbar/
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Noch ein weiteres Verfahren: Schlappe: Almado muss Schlichtungsentgelt bezahlen (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=19043.0)
Urteil: Almado muss Schlichtungsentgelt zahlen
Die Höhe der Gebühren für die Schlichtungsstelle Energie ist angemessen, urteilte das LG Köln. Die 356 AG (vormals Almado) muss 82 000 € nachzahlen.
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http://www.zfk.de/politik/artikel/urteil-almado-muss-schlichtungsentgelt-zahlen.html