Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: PeterMeter am 25. März 2021, 04:23:29

Titel: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
Beitrag von: PeterMeter am 25. März 2021, 04:23:29
Erst einmal vielen Dank für Deine umfängliche(n) Antwort(en).

.. kann ich nur weiterempfehlen.
Ja, das sagt jeder von "seinem" Unternehmen, so lange alles läuft, wie es soll. Die Qualität eines  jeden Charakters (oder Unternehmens) zeigt sich erst, wenn irgendetwas eben mal nicht so läuft wie es soll. Was für sich genommen erst einmal okay wäre, Fehler sind bekanntermaßen menschlich, sofern diesen schnell und unkompliziert abgeholfen werden. Dies ist bei Vattenfall allerdings definitiv nicht der Fall. Hier einige Beispiele (aus der Praxis), weshalb von Vattenfall abraten würde:

Zusammenfassend gibt es hier zwei mögliche Erklärungen:
Egal was hiervon zutreffend ist. Geschäftsbeziehungen -- außer vllt. als Aktionär -- möchte ich bin "beiden" unternehmen nicht Unterhalten.


Zurück zum eigentlichen Thema:

Zu den Fragen: Es soll in Einzelfällen schon erfolgreich gewesen sein einfach die geforderten Abschläge pünktlich zu bezahlen.
Reale Kosten aus dem streitigen Zeitraum sind beglichen. Die Forderungsaufstellung seitens Vattenfall trotz mehrfachem Kontakt (Telefon, Brief via Email -- mit Eingangsbestätigung) jedoch noch nicht. (Pers. Briefzustellung wie geschildert bisher schwierig bzw. Annahmeverweigerung.)

Die gesamte Rechnung/Kostenaufstellung sollte der Gerichtsvollzieher vorlegen können, einfach mal anrufen und höflich um Übersendung bitten?
Es liegt beim GV kein Kosteneinziehung vor, sondern Duldung auf Zugang zur Wohnung. Somit liegt dem GV auch keine Kostenrechnung vor -- bis ich da war, kannte er sie nicht einmal, da nicht seine Zuständigkeit.

Wundert mich wirklich warum Vattenfall das nicht längst an seine Inkassoklitsche.
Keine Ahnung, vllt. weil es nichts abzugeben gibt? (Hier beißt sich der Hund ein wenig in den Schwanz.)

Titel: Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
Beitrag von: Erdferkel am 26. März 2021, 08:54:10
Moin @PeterMeter, ich kann das Verhalten von Vattenfall überhaupt nicht verstehen, ich wurde ( und werde aktuell mit Gas) von Vattenfall mehrere Jahre mit Strom versorgt und hatte nie irgendwelche Probleme mit dem Versorger, Boni und Abrechnungen kommen ohne Aufforderung pünktlich, kann ich nur weiterempfehlen.
Zu den Fragen: Es soll in Einzelfällen schon erfolgreich gewesen sein einfach die geforderten Abschläge pünktlich zu bezahlen. Eilanträge auf Rechtschutz gibt es für so ziemlich alles, wenn man Zeit und Geld hat kann man das selbstverständlich versuchen, würde aber einen Anwalt hinzuziehen, die wollen auch leben. Die gesamte Rechnung/Kostenaufstellung sollte der Gerichtsvollzieher vorlegen können, einfach mal anrufen und höflich um Übersendung bitten?
Wundert mich wirklich warum Vattenfall das nicht längst an seine Inkassoklitsche ( ich glaub das ist Tesch-Inkasso, hatte ich mal irgendwo gelesen) abgegeben hat, das kommt dann aber bestimmt noch on Top. Bin mal gespannt wie es weitergeht, beste Grüsse, Erdferkel ;D

Es wird ja Sommer, wie wäre es mit einem Solarpanel und einer dicken Autobatterie mit Spannungswandler als Alternative?  ;)
Titel: Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
Beitrag von: Erdferkel am 26. März 2021, 17:02:41
...
Damit sollte ich unter der 100 € grenze nach StromGVV liegen.
....
Fragen:
  • Generell: welches Recht auf Rechnungsstellung habe ich und vor allem: auf welchen gesetzlichen Grundlage kann ich dieses durchsetzen!?
  • Wie lange ist der Titel auf Duldung gültig/rechtskräftig?
  • Wie kann ich gegen Zählersperrung (jetzt noch) vorgehen, um diese und die Kosten, die aus der Sperrung resultieren würden, abwenden?
  • Hätte eine Vollstreckungsabwehrklage §767 ZPO jetzt noch Sinn? (Gibts da so etwas wie ein Eilurteil oder vergleichbares?)
  • Wie stehen meine Chancen, im Falle eines etwaigen Klein-Beigebens, und weiterem "Überzahlen" durch 500 € das Geld jemals zurück zu bekommen? (Der Nachweis falscher Rechnungsstellung ohne Papier fällt schwer und Vattenfall stellt sich seit Jahren diesbezüglich quer.)

Besten Dank im Voraus

Zu den Fragen:
1: aufgrund der StromGVV, da haste dich doch schon ausgiebig eingelesen?
2: Bis er vollstreckt ist. Wird der GV sicher gerne erläutern.
3: Bezahle die verursachten Kosten.
4: Tue Es!
5: Sollte gerichtlich festgestellt werden, daß hier ein Guthaben zu erstatten ist bin ich ziemlich sicher, daß Vattenfall dieses unverzüglich auszahlen wird.
Titel: Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
Beitrag von: PeterMeter am 31. März 2021, 16:05:36
Erst einmal vielen Dank für Deine umfängliche(n) Antwort(en).

.. kann ich nur weiterempfehlen.
Ja, das sagt jeder von "seinem" Unternehmen, so lange alles läuft, wie es soll. Die Qualität eines  jeden Charakters (oder Unternehmens) zeigt sich erst, wenn irgendetwas eben mal nicht so läuft wie es soll. Was für sich genommen erst einmal okay wäre, Fehler sind bekanntermaßen menschlich, sofern diesen schnell und unkompliziert abgeholfen werden. Dies ist bei Vattenfall allerdings definitiv nicht der Fall. Hier einige Beispiele (aus der Praxis), weshalb von Vattenfall abraten würde:

Zusammenfassend gibt es hier zwei mögliche Erklärungen:
Egal was hiervon zutreffend ist. Geschäftsbeziehungen -- außer vllt. als Aktionär -- möchte ich bin "beiden" unternehmen nicht Unterhalten.


Zurück zum eigentlichen Thema:

Zu den Fragen: Es soll in Einzelfällen schon erfolgreich gewesen sein einfach die geforderten Abschläge pünktlich zu bezahlen.
Reale Kosten aus dem streitigen Zeitraum sind beglichen. Die Forderungsaufstellung seitens Vattenfall trotz mehrfachem Kontakt (Telefon, Brief via Email -- mit Eingangsbestätigung) jedoch noch nicht. (Pers. Briefzustellung wie geschildert bisher schwierig bzw. Annahmeverweigerung.)

Die gesamte Rechnung/Kostenaufstellung sollte der Gerichtsvollzieher vorlegen können, einfach mal anrufen und höflich um Übersendung bitten?
Es liegt beim GV kein Kosteneinziehung vor, sondern Duldung auf Zugang zur Wohnung. Somit liegt dem GV auch keine Kostenrechnung vor -- bis ich da war, kannte er sie nicht einmal, da nicht seine Zuständigkeit.

Wundert mich wirklich warum Vattenfall das nicht längst an seine Inkassoklitsche.
Keine Ahnung, vllt. weil es nichts abzugeben gibt? (Hier beißt sich der Hund ein wenig in den Schwanz.)
Titel: Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
Beitrag von: PeterMeter am 31. März 2021, 16:37:56
...
Damit sollte ich unter der 100 € grenze nach StromGVV liegen.
....
Fragen:
  • Generell: welches Recht auf Rechnungsstellung habe ich und vor allem: auf welchen gesetzlichen Grundlage kann ich dieses durchsetzen!?
  • Wie lange ist der Titel auf Duldung gültig/rechtskräftig?
  • Wie kann ich gegen Zählersperrung (jetzt noch) vorgehen, um diese und die Kosten, die aus der Sperrung resultieren würden, abwenden?
  • Hätte eine Vollstreckungsabwehrklage §767 ZPO jetzt noch Sinn? (Gibts da so etwas wie ein Eilurteil oder vergleichbares?)
  • Wie stehen meine Chancen, im Falle eines etwaigen Klein-Beigebens, und weiterem "Überzahlen" durch 500 € das Geld jemals zurück zu bekommen? (Der Nachweis falscher Rechnungsstellung ohne Papier fällt schwer und Vattenfall stellt sich seit Jahren diesbezüglich quer.)

Besten Dank im Voraus

Zu den Fragen:
1: aufgrund der StromGVV, da haste dich doch schon ausgiebig eingelesen?
2: Bis er vollstreckt ist. Wird der GV sicher gerne erläutern.
3: Bezahle die verursachten Kosten.
4: Tue Es!
5: Sollte gerichtlich festgestellt werden, daß hier ein Guthaben zu erstatten ist bin ich ziemlich sicher, daß Vattenfall dieses unverzüglich auszahlen wird.

Antworten Zu:
1: Etwas Zeitdruck. Punktuell ja.
2: Der Titel beruht aber auf einem Urteil, welches bestimmte Voraussetzungen definiert hat; daher kann ja nicht per se "Vollstreckung" die Antwort sein (Stichwort: Erfüllung?). Antwort des GV: es wird vollstreckt, bis Gläubiger die ZV zurück zieht (was ich aber auch für fragwürdig halte, Stichwort Erfüllung.)
3: Erledigt. Meine Rede! Sieht Vattenfall halt einfach nicht ein.
4: Teuer. Ist jetzt nicht so, daß ich Geld im Überfluß hätte. Das ist wohl auch die Kalkulation der Gegenseite Vattenfall bzw. dessen Anwälten. Des weiteren ist Recht haben, bekannter maßen nicht gleich Recht bekommen. Die Erfahrung durfte ich leider schon selbst machen. Klar kann ich mich bis zum BGH hochklagen (aber da sind wir dann wieder bei Zeit/Geld.)
  4.2: Interessanter anderer Gesichtspunkt den ich bereits merke: man muß auch erst einmal einen Anwalt finden, der einen diesbzgl. vertreten möchte UND von dem man aber auch vertreten werden möchte! (Dies sind zwei nicht zu unterschätzende, sich gegenseitig erschwerende Voraussetzungen. Den einen lohnt sich der Aufwand pro Ertrag nicht, was andersherum bei den verbleibenden Anwälten die Frage aufwirft, ob man mit kompetenter Vertretung rechnen kann.)
5: s. Punkt 4.