Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => Mainova => Thema gestartet von: alej am 18. August 2009, 13:34:02

Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: alej am 18. August 2009, 13:34:02
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig...

Ich habe am 12.08.2009 von der Mainova die Jahresrechnung erhalten, das positive war, ich musste nichts nachzahlen :-)

Als ich mir die Rechnung etwas genauer ansah, musste ich allerdings feststellen das ich eine Servicepauschale in Höhe von 11,90 EUR an die Mainova entrichtet habe (eine Begründung wofür die Pauschale ist stand leider nicht in der Rechnung).

Also rief ich Mainova an, die Servicepauschale wurde damit begründet das ich der Mainova keine Einzugsermächtigung erteilt habe und ich dies laut der mit meinem Tarif verbunden AGB hätte tun müssen.

Tarif: Mainova Strom Direkt

Ich habe stets pünktlich bezahlt (Dauerauftrag) und immer die geforderte Abschlagshöhe.

Ich finde das ganze ziemlich unverschämt, für etwas Geld zu verlangen ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben, ja ich weiß AGB immer vorher lesen aber trotzdem.

Als ich die freundliche Dame der Mainova am Telefon darum bat wenigstens meine Abschlagszahlungen etwas nach unten zu korrigieren, da ich die neue Summe für etwas zu hoch hielt, erhielt ich nur die Antwort, das können Sie selber online machen...

Na super, ich kann meine Abschlagszahlungen online selber korrigieren, kann mein Zählerstand selber ablesen aber wenn ich selber und pünktlich überweise werde ich dafür bestraft.

Soll ich da Widerspruch einreichen oder ist da eher mit wenig Erfolg vernbunden...

Viele Grüße
aus Frankfurt
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Netznutzer am 18. August 2009, 13:46:03
Mainova weisst in FETTDRUCK auf die Servicepauschale(n) hin, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt und/bzw. eine Papierrechnung fordert. Offensichtlicher geht es nicht. Eine DIN A 4 Seite Zusatz-AGB\'s in 6 Paragrafen. Welch ein Hexenwerk.

Gruß

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: alej am 18. August 2009, 13:49:37
Wie ich bereits schrieb,

ich habe die AGB gelesen, leider erst später, selber schuld, ich weiß.

Unverschämt ist es trotzdem und man hätte bei dem Angebot auch extra darauf hinweisen können...

http://www.mainova.de/privatkunden/21897.jsp
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Netznutzer am 18. August 2009, 14:26:28
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE

Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

Gruß

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: AKW NEE am 18. August 2009, 14:35:12
@ Netznutzer     

Was mach denn die menschen mit einem Preiswiderspruch, die auch noch die Zahlungen kürzen?
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: m00652 am 18. August 2009, 14:41:45
Zitat
Original von Netznutzer
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE

Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

Gruß

NN
Kann es sein, dass Sie (Netznutzer) für Mainova arbeiten? Eine Servicepauschale ist eine Dreistigkeit, was selbst mein (kundenunfreundlicher) Gasversorger Entega nicht wagt zu erheben. Ich würde diese Pauschale nicht zahlen und weiterhin meine Abschlagzahlungen selbst überweisen. Diese Servicepauschale ist lediglich eine versteckte Preisanhebung!!
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: alej am 18. August 2009, 14:51:58
Hi,

mit Einzugsermächtigungen habe ich bereits meine Erfahrungen gemacht (leider ein paar schlechte) deshalb sehe ich gerne davon ab.

Was mich halt stört ist nur das ich wirklich all das gemacht habe was sonst die Mainova macht, Stromzähler ablesen, mir meine Rechnung selber ausdrucken, meine Rechnung bezahlen (und wirklich immer pünktlich und das schon seit Jahren ohne ein einziges mal im Verzug zu sein).

Dadurch das ich überweise entstehen der Mainova ja keine kosten...

MfG

Kleiner Nachtrag:

Das mit dem einbehalten der Servicepauschale wird leider nichts, diese wurde bereits mit meinen Abschlagszahlungen verrechnet, somit bekomme ich von der Mainova nur 7,48 EUR statt der knapp 20 EUR zurück.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 18. August 2009, 16:41:36
@alej
Der Lastschrifteinzug hat für ein Unternehmen den Vorteil, dass es die Zahlungsdaten einheitlich erfassen und in das Buchhaltungssystem einspeichern kann. Dadurch entstehen keinerlei Personalkosten. Bei eingehenden Überweisungen muss der Verwendungszweck immer den Anforderungen der EDV angepasst werden, so dass dadurch ein zusätzlicher Personalaufwand entsteht.

In anderen Branchen wird das dadurch gelöst, dass für Lastschrifteinzüge Skonto gewährt wird. Der wirtschaftliche Effekt ist der gleiche.

Wer auf Überweisungen besteht, bezahlt oft mehr.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: nomos am 18. August 2009, 16:53:22
@reblaus, viele Widersprüchler erleben aber, dass wenn sie ihre Abschlagszahlung kürzen und die Einzugsermächtigung entsprechend beschränken, der Versorger gerade auf die Einzelüberweisung besteht.

Das entsteht sowohl Aufwand beim Versorger als auch beim Verbraucher.
An der EDV liegt es sicher nicht. So rückschrittliche Systeme gibt es nicht mehr; hat es vermutlich nie gegeben.

Es liegt am Unvermögen der Verantwortlichen. Die Mitarbeiter bei den Versorgern dürfen nicht.  Ich vermute eher, dass man den Widersprüchlern absichtlich Hindernis bauen will.  Wer sich zum Widerspruch entschlossen hat, lässt sich davon sicher nicht abhalten. Der Versorger schadet sich selbst mit.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: bjo am 18. August 2009, 19:06:11
Zitat
Original von Netznutzer
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE

Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

Gruß

NN

Servicepauschale bei Dauerauftrag ist die nackte Gier denn!
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
- ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht!
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 18. August 2009, 19:22:39
Zitat
Original von bjo
Servicepauschale bei Dauerauftrag ist die nackte Gier denn!
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
- ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht!

Dann stimmen Sie doch der Einzugsermächtigung zu, denn Sie gewinnen ja doppelt:

- keine Servicegebühr
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: ben100 am 18. August 2009, 19:57:48
Das Urteil ist zwar aus 1996 aber das was Mainova macht scheint ok zu sein, wenns in den AGB stand.

http://www.rechtsanwalt.com/179-6891-urteil-einzugsermaechtigung-durch-agb/
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 18. August 2009, 20:33:10
@ben100
Dieses Urteil ist nicht einschlägig. Es behandelt den Fall, dass der Kunde mittels AGB verpflichtet wird, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Hier geht es aber um ein erhöhtes Entgelt für den Fall, dass keine Einzugsermächtigung erteilt wird.

@bjo
Ich stimme Ihnen zu, dass das nicht sehr kundenfreundlich rüber kommt. Die Idee mit einer Gutschrift für ersparte Verwaltungskosten ist doch gleich viel freundlicher und macht die Kunden glücklich. Aber Marketing müssen die Versorger erst noch lernen, haben sie ja bisher nicht gebraucht.

In unserem Geldbeutel ist das Ergebnis allerdings dasselbe.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: jroettges am 18. August 2009, 22:59:34
Zitat
ENGW 2008 schreibt:

§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(1) Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
1. ...
2. ...
3. die Zahlungsweise,
4. ...
5. ...
6. ...
Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsabschluss verschiedene Regelungen nach Satz 1 Nr. 3 anzubieten.
(2) ...

Verschiedene Regeln ... das sind IMHO mindestens zwei.

Darf ein EVU überhaupt von vorn herein und ausnahmslos auf der Zahlungsweise \"Abbuchungsermächtigung\" bestehen bzw. für die vorgeschrieben alternative Zahlungsweise zusätzliche Gebühren verlangen?
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: bjo am 18. August 2009, 23:22:19
Zitat
Original von jroettges
Zitat
ENGW 2008 schreibt:

Verschiedene Regeln ... das sind IMHO mindestens zwei.


ich hab mal bei RWE geschaut

1. RWE Gas Grundversorgung
- Einzugsermächtigung
ODER
- Überweisung

2. RWE Gas PUR Sondervertrag
- Einzugsermächtigung
ODER
Zitat!
Erteilen Sie RWE keine Einzugsermächtigung, behält RWE sich vor, eine Bearbeitungspauschale von 2,- € (brutto) pro Überweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.
Zitat ende!

Handelt es sich bei dem Mainova-Tarif um Grundversorgung dürfte die Pauschale nicht OK sein.
Bei allen anderen Tarifen JA!
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: alej am 19. August 2009, 00:39:29
Hallo,

@bjo
Um Grundversorgung handelt es sich wohl nicht, dass dürfte der folgende Tarif sein

http://www.mainova.de/privatkunden/29.jsp
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Energierebell am 19. August 2009, 08:33:18
@m00265ENTEGA erhebt zwar keine Servicepauschale, aber die Sonderverträge setzen eine Einzugsermöchtigung voraus, sonst kommt man gar nicht in den den Genuss der extrem günstigen Konditionen (Achtung, Sarkasmus).Ich kann nur sagen, weg von ENTEGA, die landen bei Verivox doch immer im letzten Drittel......ein anderer Beitrag beschriebt das Unternehmen hervorragend: Dreist und kundenfeindlich!GrußEnergierebell
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: nomos am 19. August 2009, 12:33:07
Zitat
Original von jroettges
Darf ein EVU überhaupt von vorn herein und ausnahmslos auf der Zahlungsweise \"Abbuchungsermächtigung\" bestehen bzw. für die vorgeschrieben alternative Zahlungsweise zusätzliche Gebühren verlangen?
nicht widersprochen werden. [/list]
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: bjo am 19. August 2009, 13:11:52
Zitat
Original von alej
Hallo,

@bjo
Um Grundversorgung handelt es sich wohl nicht, dass dürfte der folgende Tarif sein

http://www.mainova.de/privatkunden/29.jsp

dann handelt Mainova korrekt, nur bei der Grundversorgung müssen
gleichberechtigt zwei Zahlungsarten angeboten werden!
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: jroettges am 19. August 2009, 15:09:11
Zitat
bjo schrieb:
 ... dann handelt Mainova korrekt, nur bei der Grundversorgung müssen gleichberechtigt zwei Zahlungsarten angeboten werden!

Der §41 EnWG gilt ausdrücklich für Vertragsverhältnisse außerhalb der Grundversorgung!
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 19. August 2009, 15:19:10
Die Pflicht eines Versorgers mindestens zwei verschiedene Zahlungsarten anzubieten ergibt sich für die Grundversorgung aus § 16 Abs. 3 Strom/GasGVV und für Sonderverträge mit Haushaltskunden aus § 41 EnWG.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: alej am 20. August 2009, 22:03:24
Zitat
Original von Black
Die Pflicht eines Versorgers mindestens zwei verschiedene Zahlungsarten anzubieten ergibt sich für die Grundversorgung aus § 16 Abs. 3 Strom/GasGVV und für Sonderverträge mit Haushaltskunden aus § 41 EnWG.

Heist das jetzt, dass die Mainova auch in meinem Fall eine Überweisung meinerseits akzepieren müsste und diese nicht in Form einer Servicepauschale in Rechnung stellen dürfte? Oder habe ich da jetzt was vollkommen falsch verstanden?

MfG
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 00:09:00
Mainova akzeptiert die Überweisung ja, sie kostet nur mehr als die Einzugsermächtigung.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: jroettges am 21. August 2009, 08:28:22
Zitat
Mainova akzeptiert die Überweisung ja, sie kostet nur mehr als die Einzugsermächtigung.

Womit sich die Frage stellt, worin denn die Mehrkosten der Mainova liegen, eine Überweisung anzunehmen.
Das müsste einfach mal jemand (BdEV, VZ ?) von einem Gericht prüfen lassen.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 08:48:23
@jroettges
Die Verbuchung von Einzelüberweisungen ist personell aufwändiger als die Verbuchung von Lastschriftdatensätzen, die das eigene Rechnersystem erzeugt hat. Das geht automatisch. Bei der Einzelüberweisung muss bei nicht maschinenlesbaren Verwendungszwecken manuell nachgesteuert werden. Hier könnte man zur Auflage machen, dass nur die vom Versorger vorgefertigten Überweisungsträger verwendet werden dürfen. Dann entstehen auch keine Zusatzkosten.

Das Problem liegt aber nicht an den Kosten, sondern daran, dass die Zahlung des Entgelts eine Hauptpflicht des Kunden darstellt, und der Versorger vertraglich verpflichtet ist, die Zahlung auch anzunehmen. Die Mainova lässt sich ein besonderes Entgelt dafür versprechen lässt, dass der Kunde seiner Erfüllungspflicht in einer vertraglich vereinbarten Weise nachkommen kann. Das verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen § 307 BGB.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 09:52:12
Zitat
§ 41 I 2 verlangt nicht das kostenneutrale Angebot verschiedener Zahlungsweisen. Verschiedene Zahlungsweisen können unterschiedliche Kosten beim EVU verursachen. § 41 I 2 steht nicht entgegen, wenn das EVU mit einem Vertragsangebot mehrere Zahlungsweisen und dabei unterschiedliche Preisgestaltungen anbietet, die lediglich die unterschiedlichen Kosten der Zahlungsweisen widerspiegeln.
 
Britz/Hellermann/Hermes, Kommentar zum EnWG, 2008, zu § 41, Rdn.16
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Cremer am 21. August 2009, 10:25:10
auch die SW KH hatten einen Tarif (Kreuznacher Stradtstrom oder Kreuznacher Stadtgas), welcher eine Einzugsermächtigung voraussetzte.

Dies wurde aber durch die Landeskartellbehörde vorboten, man kann jetzt auch per Dauerauftrag zahlen.

Insofern kann ich der Argumentation der Mainova nicht ganz verstehen.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 10:43:57
Es ist schon so manche Rechtsauffassung aus einem Kommentar vom BGH vom Tisch gewischt worden.

Was mich interessiert ist, ob die Mainova einen separaten Mitarbeiterstab gebildet hat, dessen Aufgabe ist, durch schikanöse Behandlung die Kunden möglichst zu vergraulen, um die Arbeitsbelastung im Unternehmen zu verringern.

Bei Ryanair kann ich mir solche schwachsinnigen Ideen ja noch damit erklären, dass dem Kunden signalisiert werden soll, dass im Interesse saubilliger Preise an jedem Fitzelchen gespart wird, so auch an ausreichend  Bordtoiletten.

Will sich die Mainova ein ebensolches Preisdrückerimage zulegen?

Es wäre ja denkbar den Kunden zu verpflichten, vom Versorger vorgedruckte Überweisungsträger zu verwenden, oder dafür zu sorgen, dass die dort aufgedruckte Kundennummer fehlerfrei übermittelt wird (z. B. beim Online-Banking). Dann erhält der Versorger einen Datensatz seiner Bank, den die EDV selbsttätig verarbeiten kann. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.

Lediglich für den Fall fehlerhafter Kundenangaben in der Überweisung könnte ein pauschaler Schadensersatz für die manuelle Korrektur vereinbart werden.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Christian Guhl am 21. August 2009, 11:28:28
Das ist doch schizophren !Man stelle sich nur mal vor, der Bäcker würde eine Gebühr für das bezahlen der Brötchen erheben. Im übrigen erspare ich dem Versorger Kosten, wenn ich selbst per Überweisung zahle. Das Erfassen und Pflegen der Abbuchungsdaten ist doch auch nicht umsonst. In einem Wettbewerb wären derartige Geschäftsgebaren nicht möglich. Aber vielleicht werden wir es ja noch erleben, dass der Kunde beim Abschluß eines Energieliefervertrages ein Handy oder LCD-Fernseher dazubekommt. Erst dann sind die EVUs in der Wirklichkeit angekommen !
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 12:53:50
Zitat
Original von Christian Guhl
Das ist doch schizophren !Man stelle sich nur mal vor, der Bäcker würde eine Gebühr für das bezahlen der Brötchen erheben.

Auch der Bäcker gibt  eine von ihm gewünschte Zahlungsweise vor. Er verkauft nur gegen Barzahlung. Wenn der Kunde verlangen würde, der Bäcker solle doch das Geld für die Brötchen bitte per Einzugsermächtigung vom einziehen und der Bäcker möge dafür doch bitte eine entsprechende Buchungsabteilung aufbauen, würde der Bäcker sehr wahrscheinlich entweder ablehnen oder die ihm entstehenden Kosten für diese Zahlungsart anteilig umlegen.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Christian Guhl am 21. August 2009, 13:14:34
Der Bäcker müsste sich aber damit zufriedengeben, dass ich ihm das Geld auf den Ladentisch lege ! Die Energieversorger möchten dagegen selbst in  meine Tasche greifen und sich das Geld herausholen. Eigentlich müsste der Kunde einen Preisnachlaß erhalten, wenn er dem Versorger die Arbeit des Geldeinziehens erspart.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: bolli am 21. August 2009, 13:36:19
Na ja,
Knackpunkt an der Geschichte dürfte sein: Falls der Versorger die unterschiedlichen Kosten zwischen Lastschrift und Überweisung darlegen muss, ob das auf den einzelnen Kunden bezogen gilt oder ob er eine Gesamtbetrachtung über alle Kunden anstellen darf.

Denn eines ist klar: Wer mal hunderte oder gar tausende von Einzahlungen unterschiedlicher Kunden verbucht hat weiss, dass von mir selbst erstellte Lastschriften, die die zur Zuordnung benötigten Daten enthalten, allemal günstiger sind, als eine große Anzahl vom Kunden veranlasster Überweisungen. Da kann man Schreiben mit Buchstaben so groß wie ein DIN A4 Blatt verwenden, wo steht, WIE der Verwendungszweck aussehen soll, der Kunde machts anders (zumindest oft).
Klar helfen Online-Banking und Dauerauftrag, die Fehlerrate zu minimieren, aber es bleibt eine erkleckliche Rate, die man manuell zuordnen muss, was deutlich mehr kostet als die automatische Zuordnung durchs System.

Wird aber eine Einzelbetrachtung MEINER Person angestellt, kann ich ja durchaus sagen, wenn ich den vom Versoger vorgegebenen Verwendungszweck benutze (und somit eine fehlerfreie Zuordnung ermögliche) kostets genausoviel, für jeden Fehler bezahle ich aber eine Zusatzgebühr. Damit könnte ich leben.

Bei den anfallenden Gebühren ist es aber durchaus ein Unterschied, ob JEDER Zahlungsvorgang betroffen ist (also z.B. durch eine Lastschriftzahlung beim Bäcker JEDE Lastschrift diese neuen Kosten mit verursacht, ähnlich: Kredtikartenzahlungen, wo oft eine zusätzliche Gebühr wegen der entstandenen Kreditkartenkosten beim Verkäufer erhoben wird) oder eben nur einige (Zusatzaufwand wegen FALSCHEM Verwendungszweck).
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 14:27:33
Zitat
Original von Christian Guhl
Der Bäcker müsste sich aber damit zufriedengeben, dass ich ihm das Geld auf den Ladentisch lege ! Die Energieversorger möchten dagegen selbst in  meine Tasche greifen und sich das Geld herausholen.

Nun beim Bäcker können Sie ja auch nicht hinter den Tresen gehen, sich selbst beliebig viele Brötchen nehmen und dann später bei Erhalt der Rechnung überlegen ob Sie überhaupt das Geld dafür haben, oder ob Ihnen die Preise \"unbillig\" erscheinen, weil ein anderer Bäcker (zu dem Sie aber nicht gegangen sind) billiger gewesen wäre.

Sowohl Bäcker, als auch EVU wählen die Art der Zahlung, die am vorteilhaftesten ist. Der Bäcker gibt sich ja auch nicht aus reiner menschenfreude mit der Barzahlung zufrieden sondern stellt so sicher, dass Sie Ihre Brötchentüte erst nach Zahlung erhalten.
 Das EVU geht sogar in Vorleistung.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: nomos am 21. August 2009, 15:33:57
Zitat
Original von Black
Nun beim Bäcker können Sie ja auch nicht hinter den Tresen gehen, sich selbst beliebig viele Brötchen nehmen und dann später bei Erhalt der Rechnung überlegen ob Sie überhaupt das Geld dafür haben, oder ob Ihnen die Preise \"unbillig\" erscheinen, weil ein anderer Bäcker (zu dem Sie aber nicht gegangen sind) billiger gewesen wäre.

Sowohl Bäcker, als auch EVU wählen die Art der Zahlung, die am vorteilhaftesten ist. Der Bäcker gibt sich ja auch nicht aus reiner menschenfreude mit der Barzahlung zufrieden sondern stellt so sicher, dass Sie Ihre Brötchentüte erst nach Zahlung erhalten.
 Das EVU geht sogar in Vorleistung.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 15:59:51
Zitat
Original von nomos
Eine typisch unterstellende Sicht kundenunfreundlicher Versorger.

Weder bin ich Versorger, noch habe ich vorgegeben kundenfreundlich zu sein.  8)


Zitat
Original von nomos
Ist die Abschlagszahlung richtig bestimmt  und entspricht sie der Billigkeit, gibt es per Saldo keine Vorleistung. Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar.  Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!
 


In Vorleistung gehen, bedeutet die Ware zu liefern und dann gespannt zu warten, ob diese auch bezahlt wird. Daran ändert auch die Festsetzung von Abschlägen nichts.

Wenn Sie am Anfang des Monats beginnen Energie zu entnehmen und am Ende des Monats den (angemessenen) Abschlag bezahlen, ist der Versorger 1 Monat lang in Vorleistung gegangen. Im nächsten Monat das gleiche Spiel.

Es gibt (wenige) Kunden, die durch faktische Gasentnahme einen Versorgungsvertrag aufnehmen und niemals einen Abschlag bezahlen. Hier geht der Versorger erheblich in Vorleistung.

Wenn Sie mitten im Jahr beschließen ihre Abschläge zu kürzen, liefert der Versorger weiterhin die volle Energiemenge und kann nicht die Lieferung drosseln bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Netznutzer am 21. August 2009, 15:59:58
Zitat
Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar. Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!

Falsch Nomos,

im verbrauchsstarken Januar ist der gleiche, niedrige Betrag wie im verbrauchsarmen August fällig, der Versorger geht in Vorleistung. Normale Versorger buchen am Monatsende den Abschlag für den vergangenen Monat ab, und gehen somit nochmals in Vorleistung.

Gruß

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 16:13:53
@Black
Kennen Sie einen Bäcker, der einerseits für seine Brötchen einen Preis verlangt, und Sie dann an der Kasse zusätzlich bittet, Ihren Abkassierzuschlag zu entrichten?

Mit Preiszuschlägen für Sonderleistungen habe ich kein Problem. Wenn der Versorger neben seinen zwei Zahlungsmöglichkeiten zusätzlich anbietet, gegen eine Gebühr auch Schecks zu akzeptieren, ist dagegen nichts einzuwenden. Die zwei vorgeschriebenen Zahlungsvarianten hat er aber ohne gesonderte Kosten anzubieten. Da besteht ein Rechtsanspruch darauf. Wenn der Versorger nicht in der Lage ist, seinen Kunden korrekte Überweisungsvordrucke zur Verfügung zu stellen, und seine Buchhaltung mit korrekten Datensätzen der Bank überfordert ist, kann er dieses Unvermögen, die Leistung des Kunden kostengünstig anzunehmen, nicht dem Kunden in Rechnung stellen.

Dieser verlangt schließlich auch keine Gebühr dafür, dass er den Gashahn regelmäßig aufdrehen muss, weil er veraltete Gerätschaften betreibt.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 16:58:35
Zitat
Original von reblaus
@Black
Kennen Sie einen Bäcker, der einerseits für seine Brötchen einen Preis verlangt, und Sie dann an der Kasse zusätzlich bittet, Ihren Abkassierzuschlag zu entrichten?

Das ist deswegen nicht der Fall, weil Sie beim Bäcker ohnehin in der Weise zahlen wie es für den Bäcker am angenehmsten ist. Bar. Bei einer anderen Zahlungsweise würde der typische Bäcker wohl sogar den Vertragsschluss ganz verweigern.

Wenn Sie nun beim EVU  in der Zahlungsweise bezahlen, die dem EVU am angenehmsten ist, wird ja auch kein Zuschlag fällig. Erst wenn sie eine andere Zahlungsweise wünschen, werden Ihnen die Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Der kluge Versorger gewährt natürlich einen \"Rabatt\" bei Dauerauftrag.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: nomos am 21. August 2009, 17:11:22
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar. Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!
Falsch Nomos,

im verbrauchsstarken Januar ist der gleiche, niedrige Betrag wie im verbrauchsarmen August fällig, der Versorger geht in Vorleistung. Normale Versorger buchen am Monatsende den Abschlag für den vergangenen Monat ab, und gehen somit nochmals in Vorleistung.
Zitat
Original von Black

Wenn Sie mitten im Jahr beschließen ihre Abschläge zu kürzen, liefert der Versorger weiterhin die volle Energiemenge und kann nicht die Lieferung drosseln bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 17:35:30
@Black
Der Gesetzgeber hat für den Versorger aber entschieden, dass ihm immer zwei Zahlungsarten gleich lieb sein müssen. Daher ist der Vergleich mit dem Abkassierzuschlag schon zulässig.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 17:38:09
Zitat
Original von reblaus
@Black
Der Gesetzgeber hat für den Versorger aber entschieden, dass ihm immer zwei Zahlungsarten gleich lieb sein müssen. Daher ist der Vergleich mit dem Abkassierzuschlag schon zulässig.

Nein, der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Versorger zwei Zahlungsarten anieten muss. Nicht, dass diese ihm \"gleich lieb\" sein müssen.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 17:42:22
Ich sehe schon, auch das wird der BGH entscheiden müssen :]
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 17:52:36
Man kann auch zu juristischen Ergebnissen gelangen, ohne erst abwarten zu müssen, was der BGH sagt.

Die Verpflichtung zu unterschiedlichen Zahlungsweisen folgt aus der Pflicht zur Umsetzung von Anhang A lit.d der europäischen Elektrizitätsrichtlinie/Gasrichtlinie in deutsches Recht.

Die zugehörige EU Richtlinie erläutert, dass die Unterschiede in den vertragsbedingungen die Kosten widerspiegeln, die dem Lieferanten durch unterschiedliche Zahlungssysteme entstehen (vergl. Anhang A Nr. d) S. 2 \"Maßnahmen zum Schutz des Kunden\" der Richtlinie 2003/54/EG des Europischen Parlaments und Rates v. 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ebenso Steuerer, IR 2005, S. 218 ff)
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 18:17:34
@Black
Dem Versorger entstehen bei Lastschriftverfahren und korrekt übermittelter Überweisung keine unterschiedlichen Kosten, soweit er seine EDV für beide Zahlungsarten eingestellt hat.

Lediglich wenn fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Verwendungszweck gemacht werden, entsteht dem Versorger ein Mehraufwand. Ich halte es für denkbar, dass er diesen Aufwand im Einzelfall beim Kunden liquidieren kann.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Black am 21. August 2009, 18:58:41
Ich kann nicht für jeden Einzelfall und EVU eine Aussage treffen:

1. ob ein Mehraufwand entsteht

2. ob dieser Mehraufwand vermieden werden kann

Fakt ist WENN er gerechtfertigt entsteht, kann er pauschaliert eingepreist werden.
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Cremer am 22. August 2009, 10:28:32
....und eine dritte Zahlungsart ist die der Vorkasse mit Chipkarte über elektronischen Gebührenzähler, was den Versorgern künftig am Liebsten wäre.  ;)
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Netznutzer am 22. August 2009, 10:45:57
@ Cremer

Dann warten Sie mal ab, was Smart Meeter mit sich bringen wird, da sind Sie mit Ihrer Vision gar nicht weit von entfernt.
 
Gruß

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Netznutzer am 22. August 2009, 21:52:26
@ nomos

Genau, weil bei Ihnen anscheinend das Jahr im August beginnt. Im restl. Dutschland i.d.R. im Januar. Und bei ca 90 % ist die Ablesung Ende 3. Quartal bzw. Ende 4. Quartal. Die neuen Abschlagszahlungen beginnen dann im warmen Oktober/Januar. Nomos, Sie brauchen mir hier nichts vorzurechnen, ich rechne Ihnen das in der Einheit vor, die Sie verstehen. Oktober Bedarf 17 Brötchen, 10 bezahlt. Gleiche Menegen und Zahlungen von November bis März. April bis September Bedarf 3 10 bezahlt. Dere Brötchenkäfer ging also in Vorlage. Klar, weil er die Brötchen, die er den ganzen Monat mitnahm, erst am Monatsende mit seinem Abschlag bezahlte. Sie sollten sich nicht nach Pipi Langstrumpf die Welt so zu Recht bauen, wie sie Ihnen gefällt, sondern einfach mal bei den Fakten bleiben. Wenn doch (die Pipi Welt), dann macht natürlich auch 2x3 4, und mit Glück regnet es auch mal Brötchen, im Winter mehr, im Sommer weniger.

Gruß ins Schlaraffenland sendet

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: nomos am 23. August 2009, 10:21:27
Zitat
Original von Netznutzer
@ nomos

Genau, weil bei Ihnen anscheinend das Jahr im August beginnt. Im restl. Dutschland i.d.R. im Januar. Und bei ca 90 % ist die Ablesung Ende 3. Quartal bzw. Ende 4. Quartal. Die neuen Abschlagszahlungen beginnen dann im warmen Oktober/Januar. Nomos, Sie brauchen mir hier nichts vorzurechnen, ich rechne Ihnen das in der Einheit vor, die Sie verstehen. Oktober Bedarf 17 Brötchen, 10 bezahlt. Gleiche Menegen und Zahlungen von November bis März. April bis September Bedarf 3 10 bezahlt. Dere Brötchenkäfer ging also in Vorlage. Klar, weil er die Brötchen, die er den ganzen Monat mitnahm, erst am Monatsende mit seinem Abschlag bezahlte. Sie sollten sich nicht nach Pipi Langstrumpf die Welt so zu Recht bauen, wie sie Ihnen gefällt, sondern einfach mal bei den Fakten bleiben. Wenn doch (die Pipi Welt), dann macht natürlich auch 2x3 4, und mit Glück regnet es auch mal Brötchen, im Winter mehr, im Sommer weniger.

Gruß ins Schlaraffenland sendet

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Netznutzer am 23. August 2009, 10:30:09
@ Nomos

Mittlerweile wird mir klar, warum Sie auch so einen Stress mit anderen Themen haben, z.B. KA. Ich spare mir hier weitere Erläuterungen, denn Sie wollen anscheinend nicht erkennen, dass Sie daneben liegen. Ist mir eigentlich auch egal, mit den Brötchen zu rechnen habe ich nicht begonnen, sehen Sie sich IHRE Antwort auf mein Statement an. Mein Tip: Auch mal erkennen, dass es zwei Seiten einer Sache zu betrachten gibt. Manchmal stimmt auch die der anderen Seite.

Gruß

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: nomos am 23. August 2009, 10:40:48
Zitat
Original von Netznutzer
@ Nomos

Mittlerweile wird mir klar, warum Sie auch so einen Stress mit anderen Themen haben, z.B. KA. Ich spare mir hier weitere Erläuterungen, denn Sie wollen anscheinend nicht erkennen, dass Sie daneben liegen. Ist mir eigentlich auch egal, mit den Brötchen zu rechnen habe ich nicht begonnen, sehen Sie sich IHRE Antwort auf mein Statement an. Mein Tip: Auch mal erkennen, dass es zwei Seiten einer Sache zu betrachten gibt. Manchmal stimmt auch die der anderen Seite.

Gruß

NN
Titel: Mainova verlangt Servicepauschale
Beitrag von: Ronny am 24. August 2009, 07:38:55
@ Netznutzer

Ich bin eher selten Nomos´ Meinung, aber diesmal schon.

1. Die meisten Versorgungsunternehmen - jedenfalls die größeren - verwenden das \"rollierende Abrechnungsverfahren\", d.h. lesen in den verschiedenen Gebieten zu unterschiedlichen Zeiten ab. Was sollte man auch mit den ganzen Ablesern im Rest des Jahres machen. Bei ganz kleinen Stadtwerken mag das etas anderes sein. Da werden alle Mitarbeiter einmal im Jahr rausgeschickt - etwas übertrieben formuliert.

2. Wenn man nun mit dem Abschlagzahlen direkt vor oder während der Heizperiode anfängt, dann zahlt man zunächst weniger an Abschlägen als eine verbrauchsscharfe Abrechnung ergeben wurde. Das ist gut für den Verbraucher. Fängt man mit den Abschlägen nach der Heizperiode an, dann sind die Abschläge höher als der Verbrauch. Am Ende des Verbrauchsjahres gleicht sich das bei jedem Kunden aber natürlich aus.

3. Jetzt man man einwenden, dass für einige Kunden Zinsverluste entstehen. Dafür entstehen für die anderen Zinsgewinne. Auf die Gesamtheit verteilt, gleicht sich das für Kunden und Versorgungsunternehmen aus.

4. Falls jemandendem das nicht passt, dann kann er

a) sich einen anderen Versorger suchen (auch da hat Nomos recht)

b) vom Versorger monatlich eine Abrechnung verlangen (§ 40 II EnWG), darf sich aber nicht wundern, wenn das richtig teuer wird, denn der Versorger hat dann den 11fachen Aufwand für die Abrechnung und für die Ablesung. Wenn ein Ableser nur Ihretwegen nach Was-weiss-ich-wohin fahren muss, wenn es doch eigentlich am anderen Ende Stadtt zu tun hat, dann kostet das natürlich richtig was. Das dürfte den Zinsnachteil auffressen (Und kommen Sie nicht damit, dass das EVU die zusätzlichen Ablesungen umsonst anbieten müsste. Davon steht nichts im Gesetz.)