Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => medl - Mülheim an der Ruhr => Thema gestartet von: Picasso am 12. Juli 2005, 09:25:41

Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: Picasso am 12. Juli 2005, 09:25:41
Hallo @ all, ich habe wie viele hier Einspruch gg meine GP-Erhöhung eingelegt. Das war letztes Jahr im Herbst. Vor einigen Wochen habe ich dann ein Schreiben von Medl bekommen mit dem Hinweis dass ein Rechtsurteil (leider weiss ich das Aktenzeichen, Gericht nicht mehr) nach dem die GP Erhöung i.O. ist.

Wer wird auch durch Medl beliefert bzw. wer wird sich gerichtlich gg Medl wehren.

Da ich nicht Rechtsschutz versichert bin, würde mich mal int. was ich überhaupt noch tun kann ohne ein allzu großes finazielles Risiko zu tragen. Des weitern würde ich gerne wissen was in dem Urteil stand.

Habe noch eine Stellungnahme von Medl gefunden:

medl Presseartikel vom 11.05.2005

Landesweite Überprüfung der Gaspreise


Mülheim an der Ruhr, 11. Mai 2005 - Die Landeskartellebehörde hat ihre landesweite wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Gaspreise abgeschlossen. Die Untersuchung hat folgendes ergeben:

Bei medl sind keine kartellrechtlichen Verstöße festgestellt worden. Die in der Versorgungswirtschaft üblich langfristigen Verträge mit einer Ölpreisbindung wurden vom Landeskartellamt ebenfalls nicht beanstandet. Die Erdgaspreisanpassung von insgesamt 0,6 Cent/kWh net-to (zum 1. November 2004 und 1. Februar 2005) sind durch Preissteigerungen der Vorlieferanten begründet. Im Segment der Haushaltskunden liegen die Erdgaspreise der medl bundesweit sowie im Vergleich zu den umliegenden Nachbarstädten im günstigen unteren Drittel. Aufgrund des günstigen Gaspreises im Vergleich zu anderen Anbietern sind die Gaspreiserhöhungen aus Sicht der medl nicht unbillig.

Auch der medl ist bewusst, dass die gestiegenen Energiekosten die Mülheimer Bürger zusätzlich finanziell stark belasten. „Auch wir als medl bedauern diese Entwicklung, auf die wir jedoch keinen Einfluss haben“, sagte medl-Geschäftsführer Hans-Gerd Bachmann.

Vielen Dank und nette Grüße
aus MH/Ruhr
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: Cremer am 12. Juli 2005, 10:28:22
Hallo Picasso,

Bitte Informieren Sie sich hier auf den Seiten www.gaspreise-runter.de
 als auch im Forum unter den verschiedenen Threads.
Dazu blättern Sie bitte ruhig zeitlich um 2-3 Monate zurück.

Sie finden beim Lesen alle Antworten auf Ihre Fragern.

Was das Urteil betrifft, so heben die Versorger jetzt meistens auf das Urteil des Amtsgericht Koblenz ab. Dort hatte leider ein Kunde geklagt. Aufgrund der nicht fachlichen Kenntnis der Klage hat das AG gegen den Kunden entschieden.  Grundsätzlich sollte man sich verklagen lasen.
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: Picasso am 12. Juli 2005, 10:34:09
Danke für die Antwort.

Wehren ist gut, aber die Frage ist, ob alleine oder als Sammelklage.
Was kostet so was, da ich wie gesagt nicht Rechtschutz versichert bin und ein Gasversorger ganz andere finazielle Möglichkeiten hat.  Den Einspruch gg die erste Erhöhung habe ich ja wie beschrieben schon im Herbst eingelegt und auch die allgemeine vorgeschlagen Kürzung.
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: Cremer am 12. Juli 2005, 12:58:14
@ Picasso,

nun, nachdem Sie Widerspruch eingelegt und die Abschläge gekürzt haben, warten Sie ruhig ab, was da kommt.



Es kann auch logischerweise keine Sammelklagen geben, sondern immer nur Einzelklagen. Natürlich kann der Versorger Sammelklagen einreichen, siehe hierzu Thread bezgl. E.ON Weser-Westfalen. Aber, es ist der falsche Weg zu klagen. Richtig ist, sich verklagen zu lassen.

Auch über die Kosten ist hier im Thread bereits schon etwas gesagt worden.
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: Cremer am 12. Juli 2005, 13:25:03
@ Picasso,

ich habe mir auf der Internetseite von Medl die Erdgaspreise mal angeschaut.

Dort heißt es unter \"Behaglich warm, Rundum sorglos\", dass die (Vertrags-)Laufzeit bei vorhandenem Anschluß nur 4 Wochen beträgt.

Das ist nicht gerade \"rundum sorglos\"!!!!

Heißt das, dass die Tarife nur für 4 Wochen gelten?
Hat man da einen Festpreis ohne Preisgleitklauseln?
Gibt es noch \"Besondere Vertragsbedingungen\", die das vielleicht anders regeln?

Und vor allem die Serviceversprechungen bis hin zum \"kostenlosen Hotelaufenthalt\"?
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: marten am 19. Dezember 2007, 18:52:04
Heute war der Verkündungstermin der Sammelklage von 52 Mülheimer/innen gegen die medl Gaspreise vor dem Landgericht in Düsseldorf.
Die Sammelklage wurde von vertreten von RA Holling aus Düsseldorf.
Wer weiss wie es ausgegangen ist.

Gruss marten
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: marten am 19. Dezember 2007, 23:42:55
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, das die Sammelklage für jeden Kläger einzeln verhandelt wird.

Warum muss eine Sammelklage jetzt einzeln verhandelt werden?

[http://www.wdr.de/studio/essen/nachrichten/#TP1732576[/URL]

Gruss

marten
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: marten am 20. Dezember 2007, 14:07:30
Noch ein Artikel zur Sammelklage gegen die medl.

http://www.radio-muelheim.de/lokalnachrichten.html

Das würde ein teurer Spass für die medl werden, wenn das Gericht feststellt das die Sonderverträge von ca. 1/3 der Kläger nie gekündigt worden sind.

Gruss

marten
Titel: Medl Mülheim/Ruhr, Gaspreiserhöhung, 1. Urteil für Medl
Beitrag von: marten am 19. Januar 2008, 00:05:20
Hier ist das Urteil zu Trennung der Sammelklage in Einzelklagen

http://www.mbi-mh.de/MBI-Arbeit/Initiativen/Gaspreise_runter/Sammeklage_Gaspreise/sammeklage_gaspreise.html#LG-Beschluss

gruss

marten