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Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stromio => Thema gestartet von: Fahrdraht am 25. März 2013, 19:18:43

Titel: Schnellübersicht Stromio AGB rev.0212 rev.0313
Beitrag von: Fahrdraht am 25. März 2013, 19:18:43
Hier eine Schnellübersicht der AGB- Änderungen rev.0212 rev.0313:

$ pdftotext -eol unix -raw AGB-stromio-0212.pdf AGB-stromio-0212.txt
$ pdftotext -eol unix -raw AGB-stromio-0313.pdf AGB-stromio-0313.txt
$ diff -iy AGB-stromio-0212.txt AGB-stromio-0313.txt |wc -c
72361
$ diff -iy AGB-stromio-0212.txt AGB-stromio-0313.txt

$ diff -iy AGB-stromio-0212.txt AGB-stromio-0313.txt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stromio GmbH für di | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stromio GmbH für di
§ 1 Anwendungsbereich, Liefervoraussetzungen/-ausschlüsse § 1 Anwendungsbereich, Liefervoraussetzungen/-ausschlüsse
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend „AGB“ | (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend „AGB“
zwischen dem Kunden und der Stromio GmbH, nachstehend Liefera | Kunden und der Stromio GmbH, nachstehend „Lieferant“ genannt,
Kunden mit elektrischer Energie für die vom Kunden angegebene | für die vom Kunden angegebene Verbrauchsstelle in Niederspann
außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung im Rahmen eines Son | men eines Sondervertrages und gelten für alle vom Lieferanten
Lieferanten angebotenen Stromprodukte. Weitere Bestandteile d | gungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, auch w
formular des Kunden (Belieferungsauftrag) und die Vertragsbes | widerspricht, es sei denn, der Lieferant stimmt ihrer Geltung
die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine  | vertrages sind das Auftragsformular des Kunden (Belieferungsa
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität | gen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über
Oktober 2006 (Stromgrundversorgungsverordnung, nachstehend „S | Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus
und soweit durch diese AGB keine abweichenden Regelungen getr | grundversorgungsverordnung, nachstehend „StromGVV“ genannt) g
Internetseite des Lieferanten unter www.stromio.de einsehbar  | chenden Regelungen getroffen werden. Die StromGVV ist auf der
(2) Der Lieferant beliefert ausschließlich Privatkunden mit e | bar oder kann bei diesem angefordert werden.
30.000 kWh, zum überwiegenden Eigenverbrauch im Haushalt, sof | (2) Der Lieferant beliefert ausschließlich Privat- und Gewerb
treiber die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden nach ei | 100.000 kWh, sofern der jeweilige zuständige Netzbetreiber di
“H0“) zulässt. Die Belieferung von Reservestromanlagen (zum B | Standardlastprofil zulässt. Die Belieferung von Reservestroman
werken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elek | von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektro-Speic
pumpen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Belieferung von Ent | ebenso wie die Belieferung von Entnahmestellen mit Bargeld- u
Chipkartenzählern. Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferu | Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlag
Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelba | einspeisen, wenn nach den Angaben des Kunden aufgrund der Ein
den Angaben des Kunden aufgrund der Einspeisung keine Beliefe | möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefer
möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefer | mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsaussch
nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden B | trag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
darf der Lieferant diesen Stromliefervertrag schriftlich mit  <
§ 2 Vertragsschluss § 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt | (1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt
ges des Kunden (Angebot) durch die Vertragsbestätigung des Li | (Angebot) durch die Vertragsbestätigung des Lieferanten (Anna
Aufnahme der Strombelieferung des Kunden. Die Annahme durch d | ferung des Kunden. Die Erteilung der Vertragsbestätigung durc
vier Wochen nach Zugang des Vertragsangebots. Der Vertrag bes | tragsangebots des Kunden. Der Vertrag besteht aus den im schr
ronischen Auftragsformular angegebenen Bestandteilen gemäß §  | Bestandteilen gemäß § 1 Absatz 1. Sofern bei Übersendung der
tragsbestätigung steht der genaue Lieferbeginn noch nicht fes | feststeht, wird der Lieferant dem Kunden diesen unverzüglich
schnell wie ihm möglich schriftlich mitteilen. In der Regel k | Aufnahme der Lieferung realisieren kann, ist es erforderlich,
mit Ausnahme des Einzugs - zum Monatsersten des übernächsten  | den Daten vollständig und zutreffend mitteilt und dem Liefera
rungsauftrages aufnehmen, sofern dieser dem Lieferanten bis z | fervertrages erteilt oder diesen gegebenenfalls selbst zum Li
Lieferant die Lieferung realisieren kann, ist es erforderlich | wird der Kunde aufgefordert, seine persönlichen Daten und Ban
trag anzugebenden Daten vollständig und zutreffend mitteilt u | Kunde eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten und die Mög
digung seines bisherigen Stromliefervertrages erteilt oder di | lung wird dem Kunden jeweils angezeigt.
kündigt. Bei einer Bestellung über www.stromio.de wird der Ku | (2) Die Stromlieferung beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
und Bankdaten einzugeben. Vor Abschluss der Bestellung erhält | die Anmeldung zur Netznutzung sowie durch den bisherigen Stro
die Möglichkeit der Fehlerkorrektur. Der Fortschritt der Best | trages bestätigt worden ist. Die Stromlieferung durch den Lie
(2) Die Stromlieferung beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, | vorausgegangenen Liefervertrages folgenden Tag. Der Kunde kan
zuständigen Netzbetreiber die Anmeldung zur Netznutzung sowie | den Lieferbeginn angeben. Sollte der gewünschte Lieferbeginn
des Kunden die Kündigung des alten Liefervertrages bestätigt  | rung schnellstmöglich. Kann innerhalb von 6 Wochen ab dem vom
Lieferanten beginnt frühestens mit dem auf die Beendigung des | einem vom Lieferanten bestätigten Wunschtermin des Kunden nic
genden Tag. Der Kunde kann in seinem Belieferungsauftrag eine | berechtigt, von dem Liefervertrag zurückzutreten. Dies gilt n
angeben. Sollte der gewünschte Liefertermin nicht realisierba | vertretenden Umständen beruht. Der Lieferant ist zum Rücktrit
lichen Termin. Kann innerhalb von zwei Kalendermonaten ab Ver | tragsbindung des Kunden mit seinem bisherigen Versorger inner
des Kunden begonnen werden, sind sowohl der Lieferant als auc | ranten nicht zu vertretender Umstände innerhalb von 6 Monaten
vertrag zurückzutreten. Der Lieferant ist nur zum Rücktritt b | Kunden begonnen werden kann. Ein Rücktritt lässt etwaige Rück
termins auf Umständen beruht, die nicht von ihm zu vertreten  | von ihm gegebenenfalls bereits geleisteter Abschlags- oder Vo
lungs-/Erstattungsansprüche des Kunden hinsichtlich von ihm g | unberührt.
schlags- oder Vorauszahlungen sowie Schadensersatzansprüche d <
(3) Die Vertragsbestätigung erfolgt in Textform und enthält f (3) Die Vertragsbestätigung erfolgt in Textform und enthält f
1. Angaben zum Kunden (Familienname, Vorname, Adresse, Kunden | 1. Angaben zum Kunden (ggf. Firma, Registergericht, Registern
      > mer),
2. Anlagenadresse und Bezeichnung des Zählers oder des Aufste 2. Anlagenadresse und Bezeichnung des Zählers oder des Aufste
3. Angaben zum Lieferanten (Firma, Registergericht, Registern | 3. Angaben zum Lieferanten (Firma, Registergericht, Registern
4. Bezeichnung des Tariftyps, Angabe der Preise und tarifspez | 4. Bezeichnung des Tariftyps, Angabe der Preise und tarifspez
gig die Angabe der Stromjahresverbrauchsprognose, des Jahresv | Stromjahresverbrauchsprognose oder der Mindestverbrauchsmenge
Mindestverbrauchsmenge.       | 5. Abrechnungsturnus.
Soweit der Kunde dem Lieferanten die Angaben nach Absatz 3 Nr | Soweit der Kunde dem Lieferanten die Angaben nach Absatz 3 Nr
Angebots nach Absatz 1 übermittelt hat, ist er verpflichtet,  | übermittelt hat, ist er verpflichtet, diese dem Lieferanten a
teilen.       | § 3 Tarife, Preise und Preisbestandteile
§ 3 Tarife, Strompreis, Bonus, Frei-kWh       | (1) Bei allen vom Lieferanten angebotenen Tarifen handelt es
(1) Der Kunde kann zwischen Standardtarifen (Absatz 2), einem | als von der elektronischen Kommunikation ausgeschlossen geken
(Absatz 3) und einem Mindestverbrauchstarif "fix" (Absatz 4)  | (Absatz 3) und einem Mindestverbrauchstarif “fix“ (Absatz 4)
sondere Preisbestandteile richten sich jeweils nach dem vom K | teile richten sich jeweils nach dem vom Kunden gewählten Tari
punkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Lieferant | liste des Lieferanten. Der Kunde kann die jeweils aktuellen P
sind Bruttopreise einschließlich der Kosten der Energiebescha | nisch beim Lieferanten erfragen. Der vom Kunden gewählte Tari
ben (Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung), hoheitli | abhängig in diesen AGB vorgesehene besondere Preisbestandteil
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, nachstehend „EEG-Umlage“ genan | gemäß § 2 Absätze 1 und 3 erteilten Vertragsbestätigung ausge
Wärme-Kopplungsgesetzes, nachstehend „KWK-Umlage“ genannt, un | (2) Alle vom Lieferanten für Privatkunden angegebenen Preise
Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, nachstehend „§ 19 St | fung, Entgelte für den Netzzugang, die Messung und den Messst
ern (Stromsteuer, Umsatzsteuer). Der Kunde kann die jeweils a | zusätzliche unterjährige Abrechnungen gemäß § 12 Absatz 2), A
www.stromio.de einsehen oder telefonisch beim Lieferanten erf | nung), hoheitlicher Belastungen (Umlage aufgrund des Erneuerb
die für diesen Tarif jeweils geltenden Preise und tarifabhäng | nannt, Umlage aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, nac
Preisbestandteile werden durch den Lieferanten innerhalb der  | für Offshore-Investitionen aufgrund des § 17f Absatz 5 EnWG,
ten Vertragsbestätigung ausgewiesen.       | aufgrund des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, na
(2) Standardtarife: Bei diesen Tarifen besteht der vom Kunden | ern (Stromsteuer, Umsatzsteuer). Die vom Lieferanten für Gewe
bezahlende Preis aus einem verbrauchsunabhängigen Bestandteil | lich der Kosten der Energiebeschaffung, Entgelte für den Netz
verbrauchsabhängigen Bestandteil je Kilowattstunde (Arbeitspr | nung (mit Ausnahme der Kosten für zusätzliche unterjährige Ab
ten bestätigten Grund- und Arbeitspreise gelten im Standardta | der Konzessionsabgabenverordnung), hoheitlicher Belastungen (
innerhalb eines Belieferungsjahres (12 vollendete Monate Beli | StromNEV-Umlage) und Stromsteuer zuzüglich Umsatzsteuer.
verbrauchten Strommenge, auch soweit diese von der durch den  | (3) Standardtarife: Bei diesen Tarifen besteht der vom Kunden
anzugebenden Jahresverbrauchsprognose abweicht.       | einem verbrauchsunabhängigen Bestandteil je Zählpunkt (Grundp
(3) Mehr-/ Minderverbrauchstarif "smart": Bei diesem Tarif be | wattstunde (Arbeitspreis). Die dem Kunden durch den Lieferant
verbrauchten Strom zu bezahlende Preis aus einem verbrauchsun | rif unabhängig von der durch den Kunden innerhalb eines Belie
(Grundpreis) und einem verbrauchsabhängigen Bestandteil je Ki | Lieferbeginn) tatsächlich verbrauchten Strommenge, auch sowei
gegebenenfalls zusätzlich fälligen jahresverbrauchsabhängigen | trag anzugebenden Stromjahresverbrauchsprognose abweicht.
derverbrauchsaufschlag). Abweichend vom Standardtarif (Absatz | (4) Mindestverbrauchstarif “fix“: Bei diesem Tarif besteht de
rungsauftrag eine Stromverbrauchsprognose für ein Belieferung | gigen Bestandteil je Zählpunkt (Grundpreis), einer unabhängig
Diese Stromverbrauchsprognose des Kunden wird zwischen dem Li | Arbeitspreissumme (Mindestverbrauchsjahresentgelt) und einem
liefervertrag als Jahresverbrauchsdurchschnittswert fest vere | Mehrverbrauchsarbeitspreis je Kilowattstunde (Mehrverbrauchsp
Jahresverbrauchsdurchschnittswerts nach Abschluss des Stromli | schen dem Lieferanten und dem Kunden innerhalb des Stromliefe
zeit ist ausgeschlossen. Bei Abweichungen der tatsächlichen S | che Mindestverbrauchsmenge fest vereinbart. Eine Änderung der
innerhalb eines Belieferungsjahres im Umfang eines Mehr- oder | Abschluss des Stromliefervertrages und während dessen Laufzei
20 % oberhalb oder unterhalb des vereinbarten Jahresverbrauch | für die vereinbarte jährliche Mindestverbrauchsmenge besteht
Kunde zur zusätzlichen Zahlung eines Mehr-/ Minderverbrauchsa | der Multiplikation des Arbeitspreises mit der vereinbarten jä
den Arbeitspreis verpflichtet. Dieser Mehr-/Minderverbrauchsa | bei einem tatsächlichen Jahresstromverbrauch unterhalb der jä
Stromjahresverbrauchsmenge des Kunden fällig.       | Mindestverbrauchsjahresentgeltes in voller Höhe verpflichtet.
(4) Mindestverbrauchstarif "fix": Bei diesem Tarif besteht de | erstattet, sind nicht in folgende Belieferungsjahre übertragb
verbrauchsunabhängigen Bestandteil je Zählpunkt (Grundpreis), | jahres. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, innerhalb eines
verbrauchten Strommenge zu bezahlenden Arbeitspreissumme (Min | verbrauchsmenge verbrauchten Strom durch Zahlung des Mehrverb
einem gegebenenfalls zusätzlich fälligen verbrauchsabhängigen | brauchsjahresentgelt zu vergüten.
stunde (Mehrverbrauchspreis). Abweichend vom Standardtarif (A | (5) Bei einer wirksamen vorzeitigen Beendigung eines im Minde
und dem Kunden innerhalb des Stromliefervertrages die im Beli | Stromliefervertrages vor Ablauf eines Belieferungsjahres rech
Mindestverbrauchsmenge für ein Belieferungsjahr fest vereinba | nur nach dem vereinbarten Grund- und Arbeitspreis ohne Berück
lichen Mindestverbrauchsmenge nach Abschluss des Stromlieferv | brauchsjahresentgelts ab.
ist ausgeschlossen. Das Mindestverbrauchsjahresentgelt für di | § 4 Bonus
menge besteht aus dem Grundpreis und mindestens der Summe, di | (1) Sofern ein prozentualer Bonus zugesagt wurde, wird dem Ku
beitspreises mit der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauch | Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs
einem Jahresstromverbrauch unterhalb der jährlichen Mindestve | schrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt und zu
Mindestverbrauchsjahresentgeltes an den Lieferanten in voller | ranten und dem Kunden eine unterjährige Abrechnung gemäß § 12
brauchte Kilowattstunden werden nicht erstattet, sind nicht i | Rahmen derjenigen Monats-, Viertel- oder Halbjahresrechnung g
tragbar und verfallen mit Ablauf des jeweiligen Belieferungsj | folgt. Übersteigt der tatsächliche Jahresverbrauch des Kunden
pflichtet, dem Lieferanten innerhalb eines Belieferungsjahres | den in dessen Belieferungsauftrag angegeben worden ist, bilde
brauchsmenge verbrauchten Strom durch Zahlung des Mehrverbrau | se die jeweilige Bemessungsgrundlage für den Bonus. Beim Mind
Mindestverbrauchspreis zu vergüten.       | einen Bonus, welcher prozentual anhand der vereinbarten jährl
(5) Bei einer wirksamen vorzeitigen Beendigung eines im Mehr- | ermittelt wird, auch wenn der tatsächliche Jahresverbrauch de
3 abgeschlossenen Stromliefervertrages vor Ablauf eines Belie | schreitet. Bei Überschreitung der Mindestverbrauchsmenge bild
tatsächlichen Stromverbrauch des Kunden nur nach dem vereinba | gebene Jahresverbrauchsprognose auch beim Mindestverbrauchsta
rücksichtigung des Mehr-/Minderverbrauchsaufschlages ab. Bei  | (2) Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden die Abgeltung se
eines im Mindestverbrauchstarif "fix" gemäß Absatz 4 abgeschl | Gewährung eines anderweitigen, wirtschaftlich mindestens glei
eines Belieferungsjahres rechnet der Lieferant den tatsächlic | form. Mit der Annahme des angebotenen anderweitigen Vorteils
dem vereinbarten Grund- und Arbeitspreis ohne Berücksichtigun | eines Bonus nach Absatz 1 (Annahme an Erfüllungs statt, § 364
ab.       | ausdrücklich an, bleibt der Anspruch des Kunden auf Gewährung
(6) Ein dem Kunden in der Vertragsbestätigung von dem Liefera | nen Bestimmungen unberührt.
und/oder unentgeltliche Kilowattstunden („Frei-kWh“) wird bzw | (3) Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus nach Absatz 1 oder
rungsjahres mit der ersten Jahresverbrauchsrechnung zugunsten | wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahr
den als Rabatt in Euro mit der Formel Frei-kWh x Arbeitspreis | Gründen beendet wurde oder der Kunde an der gleichen Verbrauc
vereinbarte Arbeitspreis gilt. Sofern ein prozentualer Bonus  | tragung bereits durch den Lieferanten beliefert wurde.
lauf des ersten Belieferungsjahres ein prozentualer Rabatt au | (4) Die Verrechnung eines dem Kunden vom Lieferanten zu gewäh
verbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine | chen, viertel- oder halbjährlichen Rechnungen gemäß § 12 vor
brauchsrechnung gewährt. Übersteigt der tatsächliche Jahresve | gen gemäß § 13 oder Vorauszahlungen gemäß § 14 vor Erteilung
resverbrauchsprognose, die von dem Kunden in dessen Belieferu | Sofern der Kunde anstatt der Verrechnung eines Bonus nach Abs
dem Lieferanten und dem Kunden als Jahresverbrauchsdurchschni | hat, erfolgt dessen Gewährung zum Ablauf des ersten Belieferu
“smart“) vereinbart worden ist, bilden die vom Kunden angegeb | § 5 Bedarfsdeckung, Art der Versorgung
(Standardtarif) bzw. der zwischen dem Lieferanten und dem Kun | (1) Der Kunde ist für die Dauer des Stromliefervertrages verp
schnittswert (Mehr-/Minderverbrauchstarif “smart“) die jeweil | aus den Elektrizitätslieferungen des Lieferanten zu decken.
Beim Mindestverbrauchstarif “fix“ erhält der Kunde stets mind | (2) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannun
anhand der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge als | sich aus der Stromart und Spannung des jeweiligen Elektrizitä
auch wenn der tatsächliche Jahresverbrauch des Kunden die ver | Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.
schreitet. Bei Überschreitung der Mindestverbrauchsmenge bild | § 6 Preisänderungen, eingeschränkte Preisgarantie
rungsauftrag angegebene Jahresverbrauchsprognose auch beim Mi | (1) Für Änderungen des jeweiligen Grundpreises und des jeweil
sungsgrundlage für den Bonus.       | und des Mehrverbrauchspreises nach § 3 Absatz 4, nachfolgend
(7) Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh  | Absätzen 2 bis 7 getroffenen Bestimmungen. Abweichend hiervon
Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch  | soweit Preisänderungen auf der Weiterbelastung von Steuern, A
tenden Gründen beendet wurde oder der Kunde an der gleichen V | (2) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und
beliefert wurde.       | der Kunde seine Zustimmung zur Teilnahme an der elektronische
(8) Die Verrechnung eines dem Kunden vom Lieferanten zu gewäh | Preisänderung per E-Mail oder der Bereitstellung dieser Infor
Abschlagszahlungen gemäß § 13 oder Vorauszahlungen gemäß § 14 | wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Ä
brauchsrechnung ist ausgeschlossen.       | (3) Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht
§ 4 Bedarfsdeckung, Art der Versorgung       | des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der Lieferant
(1) Der Kunde ist für die Dauer des Stromliefervertrages verp | derung auf dieses besondere Kündigungsrecht und dessen Wirkun
Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Lief | (4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(2) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannun | ausreichend. Der Lieferant soll dem Kunden eine Kündigung unv
lich sein sollen, ergibt sich aus der Stromart und Spannung d | (5) Der Lieferant ist verpflichtet, den Liefervertrag nach er
der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der K | nach den verbindlichen Vorgaben zum Lieferantenwechsel nicht
§ 5 Preisanpassungen, eingeschränkte Preisgarantie       | ist, hat der Kunde für die bis zur erfolgreichen Abwicklung v
(1) Für Änderungen der jeweiligen Grundpreise und der jeweili | ge der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen Vertragskondition
genannten Tarife, des Mehr-/Minderverbrauchsaufschlags nach § | (6) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verb
preises nach § 3 Absatz 4, nachfolgend einheitlich „Preise“ g | maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche
zen 2 bis 5 getroffenen Bestimmungen sowie die in § 6 enthalt | lichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entspre
auf der Weiterbelastung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen | Abgaben und hoheitlichen Belastungen durch den Lieferanten an
(2) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und | Regelungen.
Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsicht | (7) Änderungen von Preisbestandteilen beim Mindestverbrauchst
(3) Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen Kunden  | Mindestverbrauchsmenge (§ 3 Absatz 4) maßgeblichen Abrechnung
Lieferanten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende desj | jahresentgelts für die Mindestverbrauchsmenge mengen- und zei
punkt des vorgesehenen Wirksamwerdens der Preisanpassung vora | chend.
eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragssc | (8) Soweit eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart ist,
Zugang der Kündigung nachweist.       | vornehmen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vo
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Lieferant soll  | Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen (EEG-Umlage, K
Wochen nach Eingang bestätigen.       | nach Maßgabe der in § 7 getroffenen Bestimmungen.
(5) Soweit eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart ist,  | § 7 Weiterbelastung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Bel
Preisänderungen vornehmen, außer diese betreffen die Weiterga | (1) Der jeweilige vom Kunden für die Strombelieferung zu zahl
Lieferanten jeweils nicht beeinflussbarer Steuern, Abgaben od | er, die Umsatzsteuer, die Abgaben nach der Konzessionsabgaben
KWK-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage) nach Maßgabe der in § 6 get | Offshore-Umlage und die § 19 StromNEV-Umlage. Bei der EEG-Uml

(30k Zeichen Postingbegrenzung, Fortsetzung im Folgeposting)
Titel: Re: Schnellübersicht Stromio AGB rev.0212 rev.0313
Beitrag von: Fahrdraht am 25. März 2013, 19:19:37
§ 6 Weiterbelastung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Bel | 19 StromNEV-Umlage handelt es sich um hoheitlich veranlasste
(1) Der jeweilige vom Kunden für die Strombelieferung zu zahl | können („hoheitliche Belastungen“). Abweichend von § 6 gelten
toren die Stromsteuer, die Umsatzsteuer, die Abgaben nach der | von Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen im Sinne v
die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die § 19 StromNEV-Umlage.  | Absätze 2 bis 7.
Umlage und der § 19 StromNEV-Umlage handelt es sich um hoheit | (2) Fallen für die Belieferung oder die Verteilung des Stroms
Lieferanten nicht beeinflusst werden können („hoheitliche Bel | Kunden zusätzliche Steuern, Abgaben oder hoheitliche Belastun
die Neueinführung, den Wegfall und/oder die Änderung von Steu | entstehenden Mehrkosten nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6 weit
tungen im Sinne von Satz 1 die nachstehenden Regelungen der A | ten Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen nach Absch
(2) Fallen für die Belieferung oder die Verteilung des Stroms | Kunden erhöht werden.
Lieferanten und dem Kunden zusätzliche Steuern, Abgaben oder  | (3) Der Lieferant wird eine Weiterbelastung der Mehrkosten st
rant berechtigt, dem Kunden die hieraus entstehenden Mehrkost | chen Vorschrift vornehmen, auf der die Neueinführung oder Erh
weiter zu belasten. Gleiches gilt, wenn die in Absatz 1 genan | beruht. Die gesetzlichen Vorschriften können z.B. zwischen ei
Belastungen nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Liefera | scheiden. Steht eine gesetzliche Vorschrift einer Weiterbelas
(3) Der Lieferant wird eine Weiterbelastung der Mehrkosten st | Recht des Lieferanten zur Weiterbelastung der betreffenden Me
jeweiligen gesetzlichen Vorschrift vornehmen, auf der die Neu | der Mehrkosten berechtigt, wenn bereits bei Abschluss des Ver
Abgaben oder hoheitlichen Belastungen beruht. Die gesetzliche <
Kostenverteilung nach Kopf oder nach Verbrauch unterscheiden. <
Weiterbelastung der Mehrkosten an den Kunden entgegen, entfäl <
belastung der betreffenden Mehrkosten. Ferner ist der Liefera <

berechtigt, wenn bereits bei Abschluss des Vertrages zwischen <
war, in welcher Höhe derartige Mehrkosten nach Vertragsschlus war, in welcher Höhe derartige Mehrkosten nach Vertragsschlus
(4) Geht mit der Neueinführung oder Erhöhung von Steuern, Abg | (4) Geht mit der Neueinführung oder Erhöhung von Steuern, Abg
Abschaffung, Aussetzung oder Reduzierung bereits bestehender  | Aussetzung oder Reduzierung bereits bestehender Steuern, Abga
lastungen einher, wird der Lieferant die daraus resultierende | die daraus resultierenden Kostensenkungen mit den Mehrkosten
verrechnen.       | (5) Die Weiterbelastung an den Kunden wird zu dem Zeitpunkt e
(5) Die Weiterbelastung an den Kunden wird zu dem Zeitpunkt e | Belastungen neu eingeführt oder erhöht werden. Der Lieferant
hoheitlichen Belastungen neu eingeführt oder erhöht werden. D | kosten informieren.
über die Weitergabe der Mehrkosten informieren.       | (6) Bei einem Wegfall, einer Aussetzung oder einer Reduzierun
(6) Bei einem Wegfall, einer Aussetzung oder einer Reduzierun | Belastungen wird der Lieferant die daraus resultierende Koste
oder hoheitlichen Belastungen wird der Lieferant die daraus r | Wegfalls, der Aussetzung oder der Reduzierung der Steuern, Ab
Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Wegfalls, der Aussetzung ode | reichen.
oder hoheitlichen Belastungen an den Kunden weiterreichen.    | (7) Die jeweils aktuelle Höhe der Stromsteuer, der Umsatzsteu
(7) Die jeweils aktuelle Höhe der Stromsteuer, der Umsatzsteu | EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der Offshore-Umlage und der § 19
benverordnung, der EEG-Umlage, der KWK-Umlage und der § 19 St | www.stromio.de veröffentlichten Informationsseite entnehmen.
jederzeit der unter www.stromio.de veröffentlichten Informati | § 8 Haftung
§ 7 Haftung       | (1) Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der St
(1) Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der St | des Netzbetriebs handelt, der Lieferant von der Leistungspfli
Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, der Lieferant  | durch den Netzbetreiber oder Dritte verschuldete Störungen de
StromGVV). Für Schäden aufgrund von durch den Netzbetreiber o | nicht. Der Lieferant wird dem Kunden auf Verlangen unverzügli
Netzbetriebes und des Netzanschlusses haftet der Lieferant ni | treiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben,
Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung  | Weise aufgeklärt werden können.
genden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihm bekannt |
                                                                (2) Der Lieferant haftet im Übrigen für sämtliche Schäden, di
aufgeklärt werden können.       | fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Der Lieferant hafte
(2) Der Lieferant haftet im Übrigen für sämtliche Schäden, di | zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihn od
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenz | Lieferant für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgeh
für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K | den nur, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen vertragswesent
oder seine Erfüllungsgehilfen. Vorbehaltlich dessen haftet de | Haftung des Lieferanten ist in diesem Fall auf den vertragsty
seine Erfüllungsgehilfen auf Grund von einfacher Fahrlässigke | gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße D
seine Erfüllungsgehilfen vertragswesentliche Pflichten (sogen | auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen
Haftung des Lieferanten ist in diesem Fall auf den vertragsty | Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Eine weitergehende H
Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllun | ist ausgeschlossen.
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung  | (3) Von den Regelungen in den Absätzen 1 und 2 bleibt die Haf
darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung di | Vorschriften unberührt.
Eine weitergehende Haftung des Lieferanten – gleich aus welch | § 9 Messeinrichtungen
(3) Von den Regelungen in den Absätzen 1 und 2 bleibt die Haf | (1) Die vom Lieferanten gelieferte Elektrizität wird durch di
den gesetzlichen Vorschriften unberührt.       | festgestellt.
§ 8 Messeinrichtungen       | (2) Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden
(1) Die vom Lieferanten gelieferte Elektrizität wird durch di | Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinn
schaftsgesetzes festgestellt.       | zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht
(2) Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden  | stellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung fallen de
durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfste | Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.
setzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der K | § 10 Zutrittsrecht
Lieferanten, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung | Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem
fallen dem Lieferanten zur Last, falls die Abweichung die ges | Messstellenbetreibers oder des Lieferanten den Zutritt zu sei
tet, sonst dem Kunden.       | zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Able
§ 9 Zutrittsrecht       | Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kund
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem  | muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen;
Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Lieferante | dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich
seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preisl <
der Messeinrichtungen nach § 11 erforderlich ist. Die Benachr <
jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Ha <
Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersat <
Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.  <
§ 10 Vertragsstrafe       <
(1) Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinfl <
tungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lie <
verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs,  <
Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Ve <
nach dem für den Kunden geltenden Allgemeinen Preis zu berech <
(2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der K <
Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen A <
das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seine <
Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens f <
werden.       <
(3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn de <
die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze 1  <
längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.       <
§ 11 Ablesung § 11 Ablesung
(1) Der Lieferant ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung d | (1) Der Lieferant ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung d
Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die  | Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden
hat.       | (2) Der Lieferant kann die Messeinrichtungen selbst ablesen o
(2) Der Lieferant kann die Messeinrichtungen selbst ablesen o | dies
abgelesen werden, wenn dies       <
1. zum Zwecke einer Abrechnung nach § 12 Absatz 1, 1. zum Zwecke einer Abrechnung nach § 12 Absatz 1,
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder 2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer 3. bei einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer
erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wi | erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wi
ist. Der Lieferant darf bei einem berechtigten Widerspruch na | darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine
gesondertes Entgelt verlangen.       | (3) Wenn der Netzbetreiber oder der Lieferant das Grundstück
(3) Wenn der Netzbetreiber oder der Lieferant das Grundstück  | Zutrittsrecht geregelten Voraussetzungen nicht zum Zwecke der
der in § 9 für das Zutrittsrecht geregelten Voraussetzungen n | auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukund
kann, darf der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der  | messener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schä
nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener B | ablesung nicht oder verspätet vornimmt.
Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine ver <
tet vornimmt.       <
§ 12 Abrechnung § 12 Abrechnung
(1) Die Abrechnung des Elektrizitätsverbrauchs erfolgt nach M | (1) Die Abrechnung des Stromverbrauchs des Kunden durch den L
Energiewirtschaftsgesetzes – sofern und soweit nicht anders v | StromGVV. Grundsätzlich rechnet der Lieferant spätestens 6 Wo
eines Abrechnungsjahres zum Ende des Liefervertragsverhältnis | 12 Monate (ein Belieferungsjahr) nicht wesentlich überschreit
nungsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen.       | Durchführung einer monatlichen, vierteljährlichen oder halbjä
(2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verb | brauchs nach Maßgabe der in nachfolgenden Absätzen 2 bis 8 ge
neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; ja | (2) Der Lieferant berechnet dem Kunden bei unterjähriger Abre
sind auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen E | von 10,00 EUR (brutto). Der Lieferant ist berechtigt, dem Kun
sichtigen. Entsprechendes gilt bei Weitergabe von Änderungen  | Rechnung zu stellen, die dem Lieferanten durch zusätzliche ei
Belastungen durch den Lieferanten an den Kunden nach Maßgabe  | ber für zusätzlich beauftragte Ablesungen zum Zwecke unterjäh
gen.       | Kunden hat der Lieferant diesem die Kosten solcher zusätzlich
(3) Änderungen von Preisbestandteilen beim Mindestverbrauchst | (3) Wünscht der Kunde eine unterjährige Abrechnung seines Str
vereinbarte jährliche Mindestverbrauchsmenge (§ 3 Absatz 4) m | Monat vor dem hierfür gewünschten Anfangstermin in Textform m
der Berechnung des Mindestverbrauchsjahresentgelts für die Mi | ist ausschließlich zum Beginn eines Kalendermonats möglich. D
zeitanteilig berücksichtigt. Vorstehender Absatz 2 gilt entsp | seine Kundennummer, die genaue Bezeichnung der Entnahmestelle
      > (falls nicht mit dem örtlichen Netzbetreiber übereinstimmend)
      > Turnus der unterjährigen Abrechnung (monatlich, viertel- oder
      > Umstellung auf die unterjährige Abrechnung einschließlich des
      > nach Eingang der Mitteilung des Kunden in Textform bestätigen
      > (4) Während eines laufenden Vertragsverhältnisses führt der L
      > Zwischenabrechnung des vom Kunden bis zur Umstellung verbrauc
      > Messstellenbetreiber dem Lieferanten den Zählerstand des letz
      > gen Abrechnung in Textform mit. Ergibt sich aus dieser Zwisch
      > dieses vom Lieferanten unverzüglich erstattet.
      > (5) Zur reibungslosen Durchführung der unterjährigen Abrechnu
      > hierfür erforderlichen Zählerstände unter Angabe des Ableseda
      > stichtagen mitzuteilen bzw. durch seinen Messstellenbetreiber
      > jeweils am letzten Kalendertag desjenigen Kalendermonats oder
      > unterjähriger Abrechnungszeitraum endet, abzulesen oder durch
      > Lieferanten jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Kalendermo
      > zu übermitteln.
      > (6) Erfolgen für die Zwischenabrechnung gemäß Absatz 4 oder f
      > Ablesungen und/oder Mitteilungen von Zählerständen durch den
      > vollständig und/oder nicht rechtzeitig, ist der Lieferant unt
      > Schätzung des Kundenverbrauchs berechtigt.
      > (7) Eine mit dem Lieferanten vereinbarte unterjährige Abrechn
      > Monat auf das Ende eines Kalendermonats, erstmals zum Ablauf
      > gekündigt werden. Hierauf wird der Lieferant den Kunden in de
      > Satz 4 gesondert hinweisen. Bei Kündigung der unterjährigen A
      > schenabrechnung auf den Beendigungszeitpunkt der unterjährige
      > hierfür erforderlichen Ablesewerte der Zählerstände und etwai
      > den Absätze (4) bis (6) entsprechend.
      > (8) Die Verrechnung eines dem Kunden nach Maßgabe des § 4 Abs
      > gen des Lieferanten aus monatlichen, viertel- oder halbjährli
      > schlossen.
§ 13 Abschlagszahlungen, Zahlungsweise § 13 Abschlagszahlungen, Zahlungsweise
(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kan | (1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kan
Abrechnung verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung ver | Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist antei
der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt ab | Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist
eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abs | Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergle
chen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubha | Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu b
ger ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.       | (2) Beginnt die Belieferung bis zum 15. eines Kalendermonats,
(2) Ändern sich gemäß § 5 Absätze 1 und 2 die Preise, so könn | im laufenden Monat des Lieferbeginns und im gesamten ersten B
Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung e | ferung nach dem 15. eines Kalendermonats, berechnet der Liefe
gilt gleichermaßen bei Weitergabe der Änderung von Steuern, A | und im gesamten ersten Belieferungsjahr 11 Abschlagszahlungen
den Kunden gemäß § 6.       | (3) Ändern sich gemäß § 6 Absätze 1, 2 die Preise, so können
(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszah | dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst w
gende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit d | rung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen an den
rechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu | (4) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszah
erstatten.       | unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten A
(4) Der Kunde kann zwischen einer Zahlung durch Teilnahme am  | chen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums oder des Ve
einer Einzugsermächtigung und durch Überweisung wählen. Event | eine Verbrauchsrechnung bzw. eine Abschlussrechnung zu erteil
Lieferant auf das vom Kunden angegebene Konto erstatten.      | Abschläge und zugunsten des Kunden bestehende Guthaben unverz
(5) Die Verrechnung eines dem Kunden nach Maßgabe des § 3 Abs | (5) Die Regelungen gemäß vorstehenden Absätzen 1 bis 4 finden
Bonus oder Rabattes mit Abschlagszahlungen vor Erteilung der  | Abrechnung der verbrauchten Elektrizität zwischen dem Liefera
ausgeschlossen.       | Bestimmungen.
      > (6) Der Lieferant bietet Haushaltskunden vor Vertragsschluss
      > mittels Erteilung einer Einzugsermächtigung oder durch Überwe
      > mächtigung, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden für den
      > beitungspauschale in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelübe
      > stellen. Der Kunde ist bei Zahlung durch Überweisung verpflic
      > und vollständig anzugeben.
      > (7) Die Verrechnung eines dem Kunden nach Maßgabe des § 4 Abs
      > schlagszahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrec
§ 14 Vorauszahlungen § 14 Vorauszahlungen
(1) Der Lieferant ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbra | (1) Der Lieferant ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbra
verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu  | nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme best
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig n | oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorausz
lung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständliche | cher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn
tens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung so | raussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
anzugeben.       | (2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vor
(2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vor | chen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubha
dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht | angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs
brauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berü | Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebens
nungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Ab | der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
rauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die  | (3) Die Verrechnung eines dem Kunden nach Maßgabe des § 4 Abs
nungserteilung zu verrechnen.       | zahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung i
(3) Die Verrechnung eines dem Kunden nach Maßgabe des § 3 Abs <
Bonus oder Rabattes mit Vorauszahlungen vor Erteilung der ers <
schlossen.       <
§ 15 Sicherheitsleistung § 15 Sicherheitsleistung
(1) Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach § 14 nicht bereit od | (1) Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach § 14 nicht bereit od
angemessener Höhe Sicherheit verlangen.       | Sicherheit verlangen.
(2) Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach  | (2) Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach
(3) Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlun | (3) Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlun
Zahlungsverpflichtungen aus dem Versorgungsverhältnis nach, s | gen aus dem Versorgungsverhältnis nach, so kann der Lieferant
werten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen.  | rung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren
gehen zu Lasten des Kunden.       <
(4) Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine (4) Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine
§ 16 Rechnungen und Abschläge § 16 Rechnungen und Abschläge
Die für die jeweils in Rechnung gestellte Forderung sowie etw | Die für die jeweils in Rechnung gestellte Forderung sowie für
gebrachte Gutschriften (Bonus, rabattierte Frei-kWh) maßgebli | Gutschriften (Bonus) maßgeblichen Berechnungsfaktoren werden
Rechnung vollständig ausgewiesen. Neben dem in Rechnung geste | Form ausgewiesen. Neben dem in Rechnung gestellten Verbrauch
der Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums angegeben | Vorjahreszeitraums angegeben, soweit in diesem Zeitraum ein S
des Kunden beim Lieferanten vorgelegen hat.       <
§ 17 Zahlung, Verzug § 17 Zahlung, Verzug
(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten an | (1) Rechnungen, Abschläge und Vorauszahlungen werden zu dem v
Lieferbeginn fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsb | Zahlungsaufforderung und nicht vor Lieferbeginn fällig. Einwä
dem Lieferanten zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweig | gen gegenüber dem Lieferanten zum Zahlungsaufschub oder zur Z
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen F 1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen F
2. sofern a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne  | 2. sofern a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne
hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnung | vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist
Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch di | verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs
Funktion des Messgeräts festgestellt ist. § 315 des Bürgerlic | bleibt von Satz 2 unberührt.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er | (2) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er
Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch  | Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten
gleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung | pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die P
Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er | erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunde
Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweise | (3) Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom Kunden nur mit u
(3) Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom Kunden nur mit u | chen aufgerechnet werden.
ten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.       <
§ 18 Berechnungsfehler § 18 Berechnungsfehler
(1) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschrei | (1) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschrei
Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt,  | Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Übe
rückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. | vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht
frei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an,  | an, so ermittelt der Lieferant den Verbrauch für die Zeit sei
Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschn | brauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fe
des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraum | vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Ver
brauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind  | nungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion e
rechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funkti | ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch d
Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte ko | (2) Ansprüche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des
Grunde zu legen.       | die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum
(2) Ansprüche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des | längstens drei Jahre beschränkt.
beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über <
werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Ja <

Titel: Re: Schnellübersicht Stromio AGB rev.0212 rev.0313
Beitrag von: Fahrdraht am 25. März 2013, 19:20:17
§ 19 Unterbrechung der Versorgung § 19 Unterbrechung der Versorgung
(1) Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorheri | (1) Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorheri
chen zu lassen, wenn der Kunde diesen AGB in nicht unerheblic | wenn der Kunde diesen AGB in nicht unerheblichem Maße schuldh
die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elekt | um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beein
sung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. | verhindern.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nicht | (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nicht
Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wo | Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhu
lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der | nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit
mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gil | gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältni
außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder  | darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen V

Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. D | nung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofe
gleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies | lung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Un
Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Liefer | raussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abz
Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lass | mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höh
ger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 10 | ten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-und fristg
der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti | bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer
der Kunde form-und fristgerecht sowie schlüssig begründet bea | sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräft
Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwisc <
sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräft <
ten resultieren.       <
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunde (3) Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunde
(4) Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherst | (4) Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherst
Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unt | sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederher
Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell ve | strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; di
die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. D | Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er
lichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen | Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachwei
nungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten i | § 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, ordentliche Kündigung
§ 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, Kündigung       | (1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung | Vertragsverlängerungen gelten die im Auftragsformular genannt
und mögliche automatische Vertragsverlängerungen gelten im Üb | abweichende Regelung ergeben, gilt eine Mindestvertragslaufze
lungen. Sollte sich für den Kunden durch die Tarifwahl keine  | weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Ein
vertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei Nichtbestehen einer Sond | gekündigt wird. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Vertrag jeweils um diejenige Vertragslaufzeit, für die er urs | Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Der Lieferant soll eine Kün
nicht 6 Wochen vor Ablauf in Schriftform vom Lieferanten oder | stätigen.
2 BGB findet keine Anwendung.       | (2) Die Sonderkündigungsrechte des Kunden bei Preisänderungen
(2) Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündi | Liefervoraussetzungen (§ 1 Absatz 2) sowie außerordentliche K
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 314 BGB) und die Son | lungen in vorstehendem Absatz 1 unberührt.
Preisanpassungen (§ 5 Absätze 3 und 4) und Umzug (§ 21) sowie | (3) Im Fall einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden ve
ranten bei fehlenden Liefervoraussetzungen (§ 1 Absatz 2) von | Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten gemäß §§ 20a Absatz
unberührt. Ferner ist der Lieferant entsprechend § 21 StromGV | zügig durch.
ges insbesondere bei wiederholtem Vorliegen der Voraussetzung <
gemäß § 19 Absatz 1 StromGVV berechtigt. Bei wiederholten Zuw <
StromGVV, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist der Lie <
trages unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese dem Kun <
de.       <
(3) Bei kündigungsbedingter Beendigung des Vertrages verlangt <
führt den Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten gemäß § 2 <
durch.       <
§ 21 Umzug § 21 Umzug
Einen bevorstehenden Umzug hat der Kunde dem Lieferanten 6 Wo | (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Umzug u
Entnahmestelle schriftlich mitzuteilen. Das gesetzliche Kündi | Auszugstermin in Textform anzuzeigen. Der Vertrag endet bei f
2 StromGVV bleibt hiervon unberührt. Der Kunde haftet dem Lie | der Entnahmestelle. Sofern und solange der Lieferant von dem
Wohnung bzw. Entnahmestelle dort erfolgten Strombezug durch D | keine oder verspätete Kenntnis erlangt, wird der Lieferant er
dem Auszug des Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen  | Liefervertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin eintre
§ 22 Widerrufsrecht       | Auszug aus der Entnahmestelle dort bis zur endgültigen Abwick
Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Lieferbeginn de | (2) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Zählerstand am
den Widerruf muss in Textform erfolgen. Der Lieferant wird na | zuständigen Netzbetreiber unaufgefordert zu übermitteln. Die
unverzüglich in die Abwicklung des Liefervertragsverhältnisse | dem Kunden unmittelbar nach Erhalt der Umzugsmitteilung mit.
Anmeldung der Netznutzung bei dem zuständigen Netzbetreiber h | unter den Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 Satz 2 zu widersp
des Widerrufs eine Stornierung nicht mehr möglich ist oder di |
                                                                § 22 Außerordentliche Kündigung
ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten für die von diese | (1) Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung dieses
Liefervertrages an den Kunden bereits erbrachten Stromlieferu | gungsfrist berechtigt (§ 314 BGB).
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 357 Absatz 1,  | (2) Der Lieferant ist entsprechend § 21 StromGVV zu einer fri
Grundlage der innerhalb des widerrufenen Vertrages vereinbart | Vorliegen der Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung
tigung von Minder-/Mehrverbrauchsaufschlägen nach § 3 Absatz  | nahme durch den Kunden unter Umgehung, Beeinflussung oder vor
Mindestverbrauchsjahresentgelten nach § 3 Absatz 4 ermittelt. | Lieferant ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden die Zahlu
§ 23 Datenschutz, Bonitätsprüfung       | troffenen Bestimmungen zu verlangen.
(1) Die für das Liefervertragsverhältnis maßgeblichen persone | (3) Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 19 Absatz 2 Str
Lieferanten entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmu | gen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 50 Euro in Ver
Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vertrages | des Vertrages unter der Voraussetzung berechtigt, dass die fr
sen des Lieferanten – beispielweise zur Erfüllung eigener Ges | wurde.
treuung und Beratung des Kunden – erhoben, verarbeitet und ge | § 23 Vertragsstrafe
Datenweitergabe auch an Unternehmen, die an der Abwicklung de | (1) Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinfl
Durchleitung und Abrechnung oder zum Forderungsinkasso), Der  | Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant nach Maßga
dass hierbei die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bes | verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs,
gemäß § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) berechtigt, | täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte v
kunft darüber zu verlangen, welche Daten über ihn erhoben, ve | Strompreis zu berechnen.
(2) Zum Zwecke der Bonitätsprüfung kann der Lieferant Auskünf | (2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der K
personenbezogene, das Liefervertragsverhältnis betreffende Da | die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Ve
gen des § 28a BDSG weitergeben. Ergeben sich hieraus Zweifel  | Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn gel
Lieferant einen Vertragsschluss ablehnen.       | tens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
§ 24 Vertragsanpassungen       | (3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn de
(1) Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit | in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 für einen ges
Interessen für den Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen | darf, erhoben werden.
barten Leistungen, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsreg | (4) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lieferanten weg
rung dieser AGB wird der Lieferant dem Kunden sechs Wochen vo | Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen bleib
Übersendung der Neufassung der AGB unter Hervorhebung der Änd | Vertragsstraferegelungen und -beschränkungen unberührt. Eine
berechtigt, der Änderung der AGB unter Einhaltung einer Frist | solche weitergehenden Schadensersatzansprüche des Lieferanten
Inkrafttretens der beabsichtigten Änderung der AGB schriftlic | § 24 Elektronische Kommunikation
Widerspruchsrecht nicht aus, gilt die Vertragsänderung als ge | (1) Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden nach Maßgabe der
Kunden in seiner Mitteilung der Änderung der AGB über die Bed | Verbrauchsrechnungen und das Stromliefervertragsverhältnis be
spruchsrechts besonders hinzuweisen.       | online im Kundenbereich seines Internetportals zum Herunterla
(2) Die in vorstehendem Absatz 1 getroffene Regelung gilt nic | Voraussetzung für die Teilnahme des Kunden an der elektronisc
be geänderter gesetzlicher Steuern, Abgaben oder hoheitlicher | Belieferungsauftrages gemäß § 2 Absatz 1 in diese elektronisc
schließlich den in § 5 bzw. in § 6 getroffenen Bestimmungen u | schen Kommunikation als Tarifbestandteil wählt („Online-Tarif
§ 25 Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsverfahren       | im Kundenbereich auf der Internetseite des Lieferanten aktivi
(1) Nach § 111a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Mess | Angabe einer E-Mail-Adresse gegenüber dem Lieferanten. Die Te
(Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i | Kunden kostenfrei. Der Kunde erhält für die Dauer seiner Teil
insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leis | rechnungen und Mitteilungen auf dem Postweg. Der Kunde ist be
beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die B | tion gegenüber dem Lieferanten jederzeit in Textform zu wider
der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen  | die elektronische Kommunikation vorzunehmen. Bei der Wahl ein
ten. Verbraucherbeschwerden, die den Abschluss des Stromliefe | Kommunikation für den Kunden verpflichtend und nicht widerruf
Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu ri | (2) Sobald ein elektronisches Dokument im Kundenbereich des I
40211 Düsseldorf (ladungsfähige Anschrift) oder an Stromio Gm | Kunden bereitgestellt ist, erhält dieser hierüber an die vom
39004 Magdeburg.       | des Lieferanten. Elektronische Dokumente gelten dem Kunden ei
(2) Sofern der Lieferant der Verbraucherbeschwerde nicht spät | Lieferanten als zugegangen. Dies gilt nicht, wenn zu dem betr
abgeholfen hat, ist der Kunde nach § 111b EnWG berechtigt, di | ständen eine Zugriffsmöglichkeit auf für den Kunden im Online
richstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (030) 27 57 24 00, E-Mail: | Dokumente nicht bestand. Bei einer nur vorübergehend nicht be
Streitbeilegung anzurufen. Für die Durchführung des Schlichtu | mente dem Kunden als zugegangen, sobald die Zugriffsmöglichke
Entgelt erhoben, wenn nicht die Beantragung der Schlichtung o | hergestellt ist. Die Beweislast für die Wiederherstellung der
des Kunden und des Lieferanten, die Gerichte anzurufen oder e | ranten, sofern der Lieferant die Unterbrechung zu vertreten h
beantragen, bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjährung nach | (3) Der Kunde ist während der gesamten Dauer seiner Teilnahme
Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle gehem | verpflichtet, sicherzustellen, dass durch den Lieferanten E-M
(3) Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen R | werden können. Änderungen dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde
tur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenb | Aktualisierung seiner innerhalb des Online-Kundenbereichs des
Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15: | (4) Ist der Lieferant bei Vorliegen einer Einwilligung des Ku
101000, bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mo | Online-Vertragskontos durch den Kunden gemäß Absatz 1 an eine
(030) 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de | diesem zu vertretenden Gründen gehindert, ist der Lieferant b
§ 26 Schlussbestimmungen       | versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von
      > den zur Zahlung dieses Entgelts endet, wenn der Kunde die dem
      > elektronischen Kommunikation widerruft oder die elektronische
      > die elektronische Kommunikation von den Parteien einvernehmli
      > Kommunikation aufgrund der Wahl eines Online-Tarifs für den K
      > Mitteilungen durch den Lieferanten auf dem Postweg für den Ku
      > (5) Die Regelungen in vorstehenden Absätzen 1 bis 4 finden ke
      > rungen der Parteien nach Maßgabe der hierzu in § 1 Absatz 2,
      > Androhung und Ankündigung von Versorgungsunterbrechungen nach
      > § 25 Widerrufsrecht
      > Der Kunde kann seine Vertragserklärung (Belieferungsauftrag)
      > widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehru
      > nach Zugang der Widerrufserklärung des Kunden unverzüglich in
      > auf eine Stornierung der Anmeldung der Netznutzung bei dem zu
      > Zugangs des Widerrufs eine Stornierung nicht mehr möglich ist
      > Kunde verpflichtet, dem Lieferanten für die von diesem bis zu
      > Kunden bereits erbrachten Stromlieferungen Wertersatz zu leis
      > Bestimmungen (§§ 357 Absatz 1, 346 Absatz 2 Satz 2 BGB) auf d
      > vereinbarten Grund- und Arbeitspreise ohne Berücksichtigung v
      > sen nach § 3 Absatz 4 ermittelt.
      > § 26 Datenschutz, Bonitätsprüfung
      > (1) Die für das Liefervertragsverhältnis maßgeblichen persone
      > chend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz per
      > Durchführung des Vertrages sowie zur Wahrung berechtigter Int
      > Geschäftszwecke des Lieferanten für die Betreuung und Beratun
      > chenfalls erfolgt eine Datenweitergabe auch an Unternehmen, d
      > Durchleitung und Abrechnung oder zum Forderungsinkasso), Der
      > jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachte
      > schutzgesetzes („BDSG“) berechtigt, vom Lieferanten unentgelt
      > erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden.
      > (2) Zum Zwecke der Bonitätsprüfung kann der Lieferant Auskünf
      > das Liefervertragsverhältnis betreffende Daten des Kunden unt
      > ben sich hieraus Zweifel an der Bonität des Kunden kann der L
      > § 27 Vertragsanpassungen
      > (1) Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit
      > Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen Vertragsinhalte (i
      > und die Kündigungsregelungen) betrifft. Eine beabsichtigte Än
      > chen vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung der Ne
      > mitteilen. Der Kunde ist bei einer Änderung der AGB berechtig
      > Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der
      > der Änderung der AGB auf das Bestehen des Sonderkündigungsrec
      > (2) Die in vorstehendem Absatz 1 getroffene Regelung gilt nic
      > neu eingeführter gesetzlicher Steuern, Abgaben oder hoheitlic
      > § 6 bzw. in § 7 getroffenen Bestimmungen unterliegen.
      > § 28 Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsverfahren
      > (1) Nach § 111a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Mess
      > verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des §
      > oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbrauche
      > die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie bet
      > Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den A
      > oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, s
      > dorf (ladungsfähige Anschrift) oder an Stromio GmbH, Kundense
      > (2) Sofern der Lieferant der Verbraucherbeschwerde nicht spät
      > Kunde nach § 111b EnWG berechtigt, die Schlichtungsstelle Ene
      > 57 24 00, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, zur Str
      > tungsverfahrens wird von dem Kunden kein Entgelt erhoben, wen
      > missbräuchlich ist. Das Recht des Kunden und des Lieferanten,
      > EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjähr
      > chung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle gehemmt.
      > (3) Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen R
      > Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherserv
      > Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (030) 22480-500 oder (01805)
      > ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: (030) 22
      > § 29 Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner AGB lässt die Wirksamkeit der (1) Die Unwirksamkeit einzelner AGB lässt die Wirksamkeit der
(2) Aktuelle Informationen über Wartungsdienste und -entgelte | (2) Aktuelle Informationen über Wartungsdienste und -entgelte
der und dessen Kontaktdaten dem Kunden erforderlichenfalls au | Kontaktdaten dem Kunden erforderlichenfalls auf Nachfrage dur
zeit bekannt gegeben werden.       | (3) Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen der
(3) Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen der  | Elektrizitätsabnahme durch den Kunden.
der Ort der Elektrizitätsabnahme durch den Kunden.       | Informationspflichten gegenüber Verbrauchern gemäß Art. 246 §
Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Absatz 1  | Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB
BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB       <
1. Vertragspartner 1. Vertragspartner
Vertragspartner ist die Stromio GmbH („Stromio“) mit Sitz in  | Vertragspartner ist die Stromio GmbH („Lieferant“) mit Sitz i
gen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB  | ter des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64133, gesetzlich v
Geschäftsführer Ömer Varol. Die Anschrift des Kundenservice l | des Kundenservice lautet: Stromio GmbH, Kundenservice, Postfa
1463, 39004 Magdeburg.       <
2. Vertragsgegenstand 2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Strom durch die Stro | Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Strom durch den Lief
den Kunden.       <
3. Entgelt 3. Entgelt
Das Entgelt setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis sowi | Das Entgelt setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis sowi
zusätzlich fälligen verbrauchsabhängigen weiteren Preisbestan | verbrauchsabhängigen oder verbrauchsunabhängigen weiteren Pre
Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben und hoheitliche B | und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben und hoheitliche Belastun
und dem Kunden von Stromio verbrauchsabhängig gewährte Bonus- | Lieferanten gewährte Bonusgutschrift richten sich nach den je
den jeweils geltenden Preislisten und Bonus-/Rabattstaffeln d | sind. Auf eine zeitlich befristete Gültigkeitsdauer besondere
sind. Auf eine zeitlich befristete Gültigkeitsdauer besondere | Angebote hinweisen.
innerhalb solcher Angebote hingewiesen.       | 4. Zahlung, Abrechnung
4. Zahlung       | Die Zahlung des Entgelts für die Stromlieferungen des Liefera
Die Zahlung des Entgelts für die Stromlieferungen der Stromio | sofern nicht eine monatliche Abrechnung des Stromverbrauchs m
schlagszahlungen, über welche Stromio jährlich jeweils nach A | lich jährlich jeweils nach Ablauf eines Belieferungsjahres ab
des Liefervertragsverhältnisses als Schlussrechnung abrechnet | Abrechnungsturnus (monatlich oder viertel- oder halbjährlich)
wird über die vom Kunden insoweit geschuldeten Entgelte zeita | der Lieferant dem Kunden eine Schlussrechnung. Bei vorzeitige
5. Elektronische Bestelleingabe       | geschuldeten Entgelte zeitanteilig abgerechnet.
Bei einer Bestellung über www.stromio.de wird der Kunde aufge | 5. Elektronische Bestelleingabe, elektronische Kommunikation
Bankdaten einzugeben. Vor Abschluss der Bestellung erhält der | Bei einer Bestellung über www.stromio.de wird der Kunde aufge
keit zur Fehlerkorrektur. Der Fortschritt der elektronischen  | Vor Abschluss der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenfa
angezeigt. Vertragsschluss und Vertragstext werden gespeicher | elektronischen Eingabe der Bestellung wird dem Kunden jeweils
diesem erteilten Vertragsbestätigung auf Wunsch zur Verfügung | und dem Kunden unabhängig von der diesem erteilten Vertragsbe
      > stellt dem Kunden ferner Verbrauchsrechnungen und das Stromli
      > online im Kundenbereich ihres Internetportals zum Herunterlad
      > Kommunikation erteilt hat.
6. Zustandekommen des Vertrages, Allgemeine Geschäftsbedingun 6. Zustandekommen des Vertrages, Allgemeine Geschäftsbedingun
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durc | Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durc
gung zustande. Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen | zustande. Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen Gesc
die Lieferung von elektrischer Energie.       | elektrischer Energie.
7. Widerrufsrecht 7. Widerrufsrecht
Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung (Antrag) na | Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung (Antrag) na
Auftragsformulars enthaltenen Widerrufsbelehrung innerhalb vo | einen Link aufrufbaren und dem Vertragsbestätigungsschreiben
      > widerrufen.
8. Rücktrittsrecht 8. Rücktrittsrecht
Der Kunde ist berechtigt, von dem Liefervertrag zurückzutrete | Der Kunde ist berechtigt, von dem Liefervertrag zurückzutrete
Vertragsschluss nicht mit der Stromlieferung begonnen worden  | bestätigten Termin für den Lieferbeginn oder einem vom Liefer
      > Stromlieferung begonnen worden ist.
9. Vertragslaufzeit, Kündigungsrechte 9. Vertragslaufzeit, Kündigungsrechte
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Stromio und | Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung des
getroffen werden, hat der Vertrag eine Erstlaufzeit von 12 Mo | Vertragsverlängerungen gelten die im Auftragsformular genannt
um diese Laufzeit, sofern der Vertrag nicht sechs Wochen vor  | abweichende Regelung ergeben, gilt eine Mindestvertragslaufze
den Kunden oder Stromio gekündigt wird. § 127 Absatz 2 BGB fi | weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Ein
als auch Stromio sind zur außerordentlichen Kündigung des Ver | gekündigt wird. Sowohl der Kunde als auch der Lieferant sind
BGB). Stromio ist entsprechend § 21 StromGVV zu einer fristlo | Grund berechtigt (§ 314 BGB). Der Lieferant ist entsprechend
wiederholtem Vorliegen der Voraussetzungen einer Versorgungsu | insbesondere bei wiederholtem Vorliegen der Voraussetzungen e
StromGVV berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach  | berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 19 Absa
Zahlungsverzug des Kunden, ist Stromio zur fristlosen Kündigu | tens 50 Euro, ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung des
berechtigt, dass diese dem Kunden zwei Wochen vorher angedroh | Kunden zwei Wochen vorher angedroht wurde. Mit Ausnahme der W
rechte bei Preisanpassungen mit einer Kündigungsfrist von 1 M | Belastungen gemäß § 7 hat der Kunde bei Preisänderungen und Ä
nats, welcher dem Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens d | einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der je
Umzug mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf das Ende  | 10. Umzug
10. Vertragsstrafe       | Bei einem Umzug endet der Stromliefervertrag mit dem Auszug d
Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussu | dem Lieferanten den Umzug unter Einhaltung einer Frist von zw
oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist Stromio berech | anzuzeigen.
ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber fü | 11. Vertragsstrafe
täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte v | Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussu
Kunden geltenden Preis zu berechnen. Eine Vertragsstrafe kann | Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt
vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt,  | unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der
machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages | Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kun
tung nach dem für ihn geltenden Preis zusätzlich zu zahlen ge | auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fa
Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. Ist die Dauer des | chen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifa
Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragss | tung nach dem für ihn geltenden Preis zusätzlich zu zahlen ge
und 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Mon | Monaten verlangt werden. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauc
Stand: 01.02.2012       | kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absät
      > Monate betragen darf, erhoben werden.
      > Stand: 15.03.2013