Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: armin44 am 04. Oktober 2019, 12:15:08

Titel: Was passiert mit Restgas
Beitrag von: armin44 am 04. Oktober 2019, 12:15:08
Hallo zusammen,

angenommen ein Flüssiggasbelieferungsvertrag Miete (ohne Zähler) ist gekündigt und ausgelaufen, der Tank aber noch nicht ganz leer. Das Gas ist ja Eigentum des Kunden. Kann der Flüssiggasversorger einfach so kommen und das Gas abpumpen ohne  es zu vergüten (wobei die Höhe der Vergütung auch ein Streitpunkt wäre, wenn vertraglich nicht geregelt) und den Tank mitnehmen bzw. kann der Kunde das abpumpen  verhindern bis eine Lösung gefunden wird? Gibt es dazu entsprechende Gerichtsurteile etc.?

Lg
Armin
Titel: Re: Was passiert mit Restgas
Beitrag von: Watzl am 06. Oktober 2019, 19:47:39
Angenommen, der Fall ist so, wie sie ihn schildern, dann konfrontieren sie doch diese Firma mit diesen Fragen.
Man muss das Grundstück des betroffenen betreten, um den Tank zu entleern und ihn abzutransportieren.
Wir leben in einem Land, wo das Betreten von fremden Grundstücken nicht so einfach möglich ist, nur weil dort ein der Ball liegt, den man verschossen hat.

Warum ist im BGB (§962) expliziet geregelt, dass eine Imker auch ein fremdes Grundstück betreten darf, um dort seinen Bienenschwarm einzufangen.
Von Gasfirmen ist da nichts zu lesen.

Der Tank muss definitiv leer sein, wenn man ihn transprotieren will. Was heißt dann "nicht ganz leer"?

Im angedeuteten Fall gäbe es also die Möglichkeit, die Sache hinauszuzöger und der Firma Fragen zu stellen.

Guten Erfolg

Berichten sie, wie der angenommene Fall nun denn weitergeht.

H. Watzl