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Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: FMode am 28. November 2017, 16:08:52

Titel: 2,9to Tank in NRW
Beitrag von: FMode am 28. November 2017, 16:08:52
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Genehmigung eines 2,9to Tanks in NRW?
(2,1to sind auch in NRW genehmigungsfrei)

Ich habe gehört das sich in NRW demnächst auch 2,9to Tanks genehmigungsfrei sein werden - weiss jemand etwas dazu? Links?

Danke
Titel: Re: 2,9to Tank in NRW
Beitrag von: TÜV-SV am 16. Dezember 2017, 21:35:50
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Genehmigung eines 2,9to Tanks in NRW?
(2,1to sind auch in NRW genehmigungsfrei)

Ich habe gehört das sich in NRW demnächst auch 2,9to Tanks genehmigungsfrei sein werden - weiss jemand etwas dazu? Links?

Danke

Auch in NRW sind Behälter kleiner 3 Tonnen genehmigungsfrei. Wo hast Du denn gehört, daß für einen Behälter mit 2,9to eine Genehmigung notwendig ist?

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Titel: Re: 2,9to Tank in NRW
Beitrag von: FMode am 21. Dezember 2017, 10:17:45
z.b. hier:

In Nordrhein-Westfalen sind nach derzeitiger Bauordnung nur Behälter bis 5 m³ genehmigungsfrei. 2,9 t - Behälter mit einer Füllmenge von etwa 5,4 m³ benötigen eine Baugenehmigung.

https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/ (https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/)

Aber es kann sein das sich da was verändert hat.
Titel: Re: 2,9to Tank in NRW
Beitrag von: TÜV-SV am 24. Dezember 2017, 23:32:47
z.b. hier:

In Nordrhein-Westfalen sind nach derzeitiger Bauordnung nur Behälter bis 5 m³ genehmigungsfrei. 2,9 t - Behälter mit einer Füllmenge von etwa 5,4 m³ benötigen eine Baugenehmigung.

https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/ (https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/)

Aber es kann sein das sich da was verändert hat.


Hmmm, da steht was von Baugenehmigung.
Falls es die Notwendigkeit dieser Genehmigung überhaupt noch gibt, hat das aber nichts mit überwachungsbedürftigen Anlagen an sich zu tun, sondern höchstens mit dem Bauamt. Wenn, dann kommt das in diesem Falle also aus der Bauordnung.

Daß Behälter größer 3,0 to Fassungsvermögen eine Genehmigung nach BImSchG brauchen, ist aber richtig. Deswegen findet man für den Privatgebrauch quasi auch keine Behälter größer 2,9 to. Ab und zu gibt es mal alte 12 bis 16'000 ltr Behälter, aber auch diese sind - wenn sie in Privatgebrauch sind - mittlerweile alle auf 2,9 to reduziert.
Die dürfen nur dann für einen Zeitraum von wenigen Tagen über die 2,9 to hinaus voll befüllt werden, wenn der TÜV zur Druckprüfung vorbeikommt.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV