Mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen auch alle Verbraucher mit einem Jahresstrombedarf von mehr als 6000 kWh einen Smart Meter installieren lassen. Für die Installation des Smart Meters wird natürlich der Kunde zur Kasse gebeten. Für den Zähler wird zudem eine erhöhte Zählermiete fällig und zudem muss der Kunde die für die Fernablesung benötigte DSL-Verbindung zur Verfügung stellen. Deren Stromverbrauch und den Eigenverbrauch des Smart Meters, der aufgrund der zahlreichen Zusatzfunktionen höher ist, als beim klassischen Ferrariszähler, geht natürlich auch zu Lasten des Kunden. Die versprochenen Einsparpotentiale liegen in der Praxis offensichtlich weit unterhalb der Mehrkosten, die von einem Smart Meter verursacht werden und decken wohl nicht einmal die Kosten für die Zählermiete.
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Da die Masse der Kunden nicht freiwillig zugreifen will und die Verbreitung der Smart Meter nicht wirklich vom Fleck kommt, wird derzeit erwogen, die Pflichtgrenze auf 4000 kWh Jahresverbrauch herabzusetzen.
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Die in den letzten Jahren mit Smart Metern durchgeführten Feldversuche mit ausgewählten Haushalten, die teilweise für ihre Teilnahme mit einem kostenlosen Gefriergerät belohnt wurden, waren in ihren Ergebnissen durchaus ernüchternd. So konnten etwa 6-8% der Last mithilfe von zeitlich befristeten günstigen, bzw. verteuerten Stromtarifen verschoben werden.
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Und da könnte doch ein Stromversorger die ganzen mess- und tariftechnischen Gedankenspiele mit einem Schlag in die Mülltonne der Geschichte befördern, wenn er die Kunden mit einer Strom-Flattrate beglücken würde. ... Mit der Zunahme des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Strommix reduzieren sich die variablen Brennstoffkosten und der fixe Investitionskostenblock wird steigen. Zumindest bei E.on wird zu diesem Thema schon laut gedacht. (http://www.eon.com/de/ueber-uns/publikationen/standpunkte/electricity-flatrate.html)
...@Onkel-Olli,
Also was soll das Zeug's???
Geld verdienen für Hersteller und Ablesung vereinfachen (keine Personalkosten, Daten ständig, sofort verfügbar) für den Netzbetreiber ...
Fazit: Für den Endverbraucher bringt das gar nicht's, ausser Speesen, nicht's gewesen
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Sie haben das warscheinlich wichtigste vergessen oder übersehen:
Abschalten von Widerspruchs-Kunden per Knopfdruck
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Die Mietervereinigung (MVÖ) läuft seit geraumer Zeit gegen die verpflichtende Einführung von intelligenten Stromzählern in Österreich Sturm. Sie hält den Einführungszwang gar für "verfassungswidrig" und fordert ein Recht auf Widerspruch gegen den Einbau. Bei manch einem Pilotprojekt ist es auch bereits zu einer Ablehnung der Zähler gekommen, andere Energieversorger reagieren gelassen auf mögliche künftige Proteste.
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Benötigt ein Kunde keinen intelligenten Zähler, dann müssen Netzbetreiber diesen Wunsch künftig respektieren.
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Außerdem untersagt das Gesetz jede Verwendung von Messdaten intelligenter Messgeräte außer für Verrechnungs- bzw. Informationszwecke. Die Verwendung der Daten für verwaltungsrechtliche oder zivilgerichtliche Verfahren ist ausdrücklich untersagt. Vor Gericht, etwa im Fall einer Räumungsklage, können Smart Meter Daten somit nicht als Beweismittel verwendet werden.
Zwar profitieren auch die Energielieferanten und Netzbetreiber von der Einführung der intelligenten Messtechnik. Dennoch besteht zwischen den Akteuren der Arbeitsgruppe "Intelligente Zähler und Netze" bislang offenbar Einigkeit darüber, dass die Verbraucher die Kosten für das Smart Metering alleine tragen sollen.Interessant die Aussage, dass auch die Energielieferanten und Netzbetreiber profitieren.
Voraussichtlich im ersten Halbjahr wird der Bund dazu konkrete Gesetzesvorschläge machen.
Koalition kündigt intelligente Prepaidzähler an.Ja klar, nach dem Versuch "Hart aber fair" jetzt "Hart aber ungerecht".
http://www.welt.de/wirtschaft/article121747688/Mit-Prepaidkarten-gegen-die-Strom-Armut.html
Stromkunden sollen sich überwachen lassen – und dafür zahlen
Smart Meter, digitale Stromzähler, sind teuer und bringen keine Einsparung, besagt eine neue Studie. Die Autoren schlagen deshalb vor, die Nutzerdaten weiterzuverkaufen.
Ich habe nie verstanden, wie man glauben konnte, ein "intelligenter" Stromzähler könnte für Haushaltskunden zu spürbaren Kosteneinsparungen führen.@Superhaase, wer hat das denn geglaubt? Aufgeklärte Verbraucher fallen doch auf billige Reklame nicht herein. Sie wissen doch, den Nutzen haben hier Dritte und nicht die Verbraucher, die dürfen nur zahlen. Vielleicht hat ja u.a. auch die National Security Agency Interesse daran. ;)
@Superhaase, wer hat das denn geglaubt?Na doch wohl die Politiker und deren Berater, die die Vorschriften gemacht haben?
Versorger fordern noch mehr von VerbrauchernDiese "Intelligenz" passt hervorragend zum EEG-System. So fördert Deutschland die Stromerzeugung unter den Aspekten Versorgungssicherheit, Umwelt, Klima und Kosten. Ein riesiger Schwindel und die Verbraucher lassen es zu!
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-versorger-fordern-170-euro-jaehrlich-von-verbrauchern-1311-103028.html
@PLUS: Gääähhhn! ;Dsympathisch? 8) ____;°³ :-* (http://www.n-tv.de/wissen/Affen-gaehnen-aus-Sympathie-article3045016.html)
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Im Klartext: Smart Meter machen den Strom teurer. Und sie erhöhen den Gesamtverbrauch. Denn all die Elektronik frisst selber Strom. Von mindestens drei Milliarden Kilowattstunden im Jahr ist die Rede – die Erzeugung eines mittelgroßen Kohlekraftwerks.
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Mir als Stromkundin ist der Einbau nicht egal. Ich will ihn nicht.Ich schliesse mich da an. Ja, das Ding brauche ich nicht und will es nicht! Neben der Datenschutzproblematik ein kostenträchtiger "Goldesel", der mal wieder mit Salamitaktik par ordre du mufti den Verbrauchern verordnet werden soll ("50 Gesetze müssen für die Smart Meter geändert werden"). Ein treffliches Bild aus Verbrauchersicht hat Dirk Asendorpf für den "Intelligenten Stromzähler" gefunden: "Er posiert als Goldesel – verschluckt am Ende aber mehr Taler als er ausspuckt".
...http://www.tagesspiegel.de/medien/datenschutz-was-smart-meter-ueber-uns-verraten/5800970.html
Sie sollen uns helfen, Strom zu sparen: Intelligente Stromzähler, die den Verbrauch detailliert erfassen. Aber sie verraten auch viel über uns - zum Beispiel, was wir uns gern im Fernsehen anschauen.
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Die Netzbetreiber würde gern den Stromkunden zur Kasse bitten. Das Argument: Die intelligenten Messsysteme werden beim weitere Ausbau der volatilen erneuerbaren Energien wichtig, um das Netz stabil zu halten. Die Bundesnetzagentur sieht die Finanzierung des Einbaus der intelligenten Messsysteme beim Netzbetreiber. Schließlich könne dieser damit auch neue Vermarktungsmodelle realisieren und damit mehr Geld verdienen. Die Stabilisierung des Netzes ist dabei nur ein willkommener Nebeneffekt.
Wie das Wirtschaftsministerium am Montag mitteilte (http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=689540.html), wird dabei auf einen generellen Rollout der sogenannten intelligenten Messsysteme verzichtet. Den Eckpunkten für das Verordnungspaket Intelligente Netze zufolge (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-fuer-das-verordnungspaket-intelligente-netze,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) müssen Verbraucher erst ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (kWh) ein intelligentes Strommesssystem einbauen. Verbrauchsunabhängige Einbauverpflichtungen bei Neubauten und Renovierungen, wie sie das Energiewirtschaftsgesetz derzeit noch vorschreibt (https://dejure.org/gesetze/EnWG/21c.html), sollen daher entfallen.Mit freundlichen Grüßen
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Das Ministerium begründete die Entscheidung mit den Ergebnissen der Kosten-Nutzen-Analyse vom Sommer 2013 (http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986.html). Diese habe gezeigt, dass es "gesamtwirtschaftlich nicht angezeigt wäre, einen verpflichtenden Rollout für 80 oder sogar 100 Prozent aller Haushalte vorzusehen. Ein so umfangreicher Rollout würde bei Klein- und Durchschnittsverbrauchern zu unzumutbaren Kostenbelastungen führen". Solche Verbraucher werden lediglich verpflichtet, elektronische Stromzähler einzubauen. Die Umrüstung soll bis 2032 abgeschlossen sein. Die Geräte sollen "für bis zu 20 Euro jährlich eingebaut und betrieben werden". Ein externes Zweitdisplay zur Darstellung des Energieverbrauchs soll ebenfalls nicht verpflichtend werden. "Die Art und Weise der Nutzung der Visualisierungsoption obliegt dem Verbraucher", heißt es.
Der Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) darf Verbrauchern nicht per Zwang verordnet werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Stellungnahme. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Februar 2015 veröffentlichtes Eckpunktepapier sieht den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vor. Alle anderen Haushalte sollen nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.
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Deutschlands größter Energiekonzern drängt in die Häuser und Wohnungen seiner Kunden. E.on wird demnächst eine Box auf den Markt bringen, die den Verbrauch einzelner Haushaltsgeräte detailliert messen kann. Die Box müsse einmalig an den Sicherungskasten des Kunden angeschlossen werden. Anschließend könne sie mittels Algorithmen Haushaltsgegenstände selbstständig erkennen und ihren Energieverbrauch visualisieren, teilte E.on Energie Deutschland, die Vertriebstochter des Konzerns, SPIEGEL ONLINE mit.
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E.ons Geschäftsidee ruft außerdem - wie viele andere Smart-Home-Lösungen - die Datenschützer auf den Plan. Denn die neue Technik gewährt nicht nur dem Nutzer tiefe Einblicke, sondern auch dem Energiekonzern.
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E.on will nach eigenen Angaben die erhobenen Kundendaten auf externe Server übertragen. Laut einem Sprecher sind die Daten "sicher verschlüsselt", und die Server "stehen allesamt auf deutschem Boden". Datenschützern reicht das nicht.
Die Bundesregierung wollte Kleinverbrauchern eigentlich den Einbau intelligenter Strommesssysteme ersparen. Nun ermöglicht ein Gesetzentwurf aber Betreibern und Vermietern, auch kleinste Verbraucher daran anzuschließen. Den Verbraucherschützern geht das "viel zu weit" ...http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-kleinverbrauchern-droht-zwangseinbau-durch-die-hintertuer-1508-115743.html
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende einen ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouveränität. Obwohl nachgewiesen ist, dass intelligente Messsysteme keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten, legt das Gesetz die Grundlagen für den möglichen Einbau von intelligenten Messsystemen in allen privaten Haushalten. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung ist nicht vorgesehen.http://www.vzbv.de/dokument/gesetz-zur-digitalisierung-der-energiewende-greift-verbrauchersouveraenitaet-ein
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Marco Maas lebt in einem Smart Home: Lampen, Heizung und Türen sind vernetzt. Wir haben einen professionellen Hacker gebeten, sich die Wohnung einmal anzusehen. Der sieht gleich mehrere Risiken.
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Aber oft geht es den Angreifern nicht um das Gerät selbst, sondern um ein Einfallstor. Ein smartes Gadget kann ein Sprungbrett sein, etwa in ein privates WLAN. Es lässt sich nutzen, um interessantere Ziele im Netzwerk auszuspähen, beispielsweise eine Netzwerkfestplatte oder einen Firmenlaptop bei der Heimarbeit. In einer vernetzten Wohnung gibt es viele potenzielle Sprungbretter.
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Eine vernetzte Wohnung wie die von Marco Maas ist nämlich voller Computer. Alle Geräte, die hier Bewegungen, Geräusche und Raumklima identifizieren, sind kleine Rechner, auf denen Programme laufen, die von Programmierern - meist unter Zeitdruck - geschaffen wurden. All die Fehler, die wir von Microsoft, Apple, Adobe oder Open-Source-Software längst gewöhnt sind, gibt es auch in diesen kleinen Geräten. Allerdings spielen wir hier in der Regel nicht so häufig Sicherheitsupdates ein - wenn überhaupt.
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Mehr als über mögliche Angriffe sollten sich Nutzer smarter Geräte allerdings darüber klar sein, wie sehr sie ihren Alltag der Industrie offenbaren.
Die PIRATEN im schleswig-holsteinischen Landtag wollen den von der Bundesregierung geplanten Zwangseinbau „intelligenter Stromzähler“ in alle Haushalte stoppen und Verbrauchern stattdessen ein Wahlrecht einräumen.
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Hintergrund: Der Bundesrat befasst sich am 18. Dezember mit dem Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz schrittweise einen flächendeckenden Austausch aller Stromzähler durch digitale Verbrauchsaufzeichnungsgeräte („Smart Meter“) vorschreiben, die den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs auf 15 Minuten genau festhalten sollen. Sogar eine Fernübertragung der Verbrauchswerte mithilfe „intelligenter Meßsysteme“ soll seitens der Anbieter eingebaut werden dürfen – ohne Widerspruchsrecht und auf Kosten der Verbraucher.
Schnüffelstrom
Der Zwangseinbau neuer Stromzähler ist nicht smart
Weil die Bundesregierung den Stromverbraucher offenbar für einen Trottel hält, der nicht weiß, was gut für ihn ist, setzt sie ihm zukünftig einen Helfer ins Haus - den "Smart Meter", zu deutsch: den "intelligenten Stromzähler". (...) Demnach müssen es viele Hausbesitzer und Mieter nicht nur hinnehmen, wenn in den nächsten Jahren ein neuer Stromzähler eingebaut wird. Sie sollen auch bis zu 100 Euro dafür bezahlen.
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Verbraucherschützer haben bis zuletzt versucht, die Regierung von ihrem Plan abzubringen. Doch die hörte lieber auf die Lobbyisten der Energiewirtschaft. (...) Was immer getan wird, ob's nutzt oder nicht: Die Verbraucher bezahlen in jedem Fall.
Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6000 kWh sollen verhindern dürfen, dass ihr "intelligentes Messsystem" Daten aus der Ferne übertragen kann oder sie überhaupt "zwangsdigitalisiert" werden. Dafür macht sich der Bundesrat stark.
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Zusätzliche Kosten für den Stromkunden: Keine!Ach ja?
[...] Übrigens sind es nur die "Alten", die gegen diese "Neuerungen" protestieren. ...
Aber gut, ich komme vom Thema ab, [...]
Wenn Sie tatsächlich glauben, dass Ihr so hochgelobter Digitaler Stromzähler lediglich und ausschließlich für die Registrierung des Stromvertauches im Haushalt dient, dann glauben Sie sicherlich auch, dass Wasser zu Wein wird, wenn man nur stark genug daran glaubt. (...) Und mir ist bis dato noch kein Versorger aufgefallen, der seinen Stromzähler, ob digital oder analog, kostenlos zur Verfügung stellt und nicht noch für die ach so ordnungsgemäße Messung und Rechnujgsstellung Gebühren verlangt, ob vom Sonderkunden oder vom Grundversorgten.Vielleicht sollten auch Sie versuchen, einmal sachlich zu bleiben, wie es auch der Admin bereits zum Ausdruck brachte.
...http://www.golem.de/news/zwangsbeglueckung-vernetzte-stromzaehler-koennten-verbraucher-noch-mehr-kosten-1604-120166.html
Die seit einigen Jahren intensiv diskutierten Fragen werden voraussichtlich in den kommenden vier Wochen entschieden. Am 13. April findet dazu eine öffentliche Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt.
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...http://phasenpruefer.info/smart-meter-gesetz-digitale-revoulution-oder-digitale-diktatur/
Der Bundestag wird das Smart Meter-Gesetz ... am 23. Juni mit der 2. und 3. Lesung verabschieden. Anlässlich der drohenden Beschlussfassung sollen einige (der vielen) Schwachstellen nochmal erörtert werden.
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Intelligente Stromzähler, auch Smart Meter genannt, ermöglichen die Erfassung, Auswertung und gezielte Steuerung des Stromverbrauchs. Ab 2017 sind sie für bestimmte Stromerzeuger und Stromverbraucher in Deutschland vorgeschrieben.
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Stadtwerke bilden strategische Partnerschaften für Smart Meter Rollout
Ab 2017 werden Smart Meter für bestimmte Großerzeuger und –verbraucher zur gesetzlichen Pflicht. Am Markt für die intelligenten Messsysteme formen sich bereits erste Allianzen. Einige nordrhein-westfälische Stadtwerke haben ein Grundsatzpapier zur Umsetzung der großflächigen Markteinführung mit der Stadtwerke-Kooperation Trianel GmbH unterzeichnet.
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Kernelement eines Smart Meters ist eine Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, das die elektronischen Messeinrichtungen mit den Marktteilnehmern (z.B. Netzbetreiber oder Energielieferant) verbindet. Für den sicheren Betrieb ist der sogenannte Smart-Meter-Gateway-Administrator verantwortlich. Dieser muss bestimmte betriebliche Mindestanforderungen zur Durchsetzung der Informationssicherheit erfüllen. Dazu ist eine Zertifizierung erforderlich. Der Rollout des Gateways kann erst beginnen, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mindestens drei unabhängigen Herstellern Produkte zertifiziert hat
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Jahrelang von Politik und Energiewirtschaft vorbereitet, beginnt der Rollout mit der Umrüstungspflicht für Großerzeuger und Großverbraucher. Diese müssen laut Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bis 2032 alle analogen durch elektronische Stromzähler austauschen. Zunächst betrifft das lediglich Großverbraucher (> 10.000 kWh/Jahr) und große EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung). In einem zweiten Schritt sollen ab 2021 Verbraucher > 6.000 kWh/Jahr folgen.
Die Stromrechnungen vieler Kunden könnten falsch sein, weil ein Teil der neuen digitalen Zähler viel zu hohe Verbrauchswerte ausweist - in manchen Fällen fast das Fünffache.Mit freundlichen Grüßen
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Diesen Verdacht legt eine Studie der Universität Twente in den Niederlanden nahe. (...)
Mehr als die Hälfte der Stromzähler wiesen Werte aus, die weit über dem tatsächlichen Verbrauch lagen, teilweise um bis zu 582 Prozent. Grund für die hohen Abweichungen sei die zunehmende Anzahl von Stromspargeräten in den Haushalten, so die Studie.
Der Grund: Sie folgten bei der Stromaufnahme nicht mehr der bislang üblichen Wellenbewegung, sondern einem "abrupteren Muster". Darauf seien die beanstandeten Zähler jedoch nur unzureichend vorbereitet und lieferten somit fehlerhafte Werte, so das Ergebnis der Versuchsreihen.
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Leferink rät auch deutschen Kunden, ihren Verbrauch zu kontrollieren und sich bei Verdacht mit ihrem Versorger in Verbindung zu setzen.
Mal sehen, wie lange man sich dagegen wehren kann bzw. wann mein Netzbetreiber umrüsten will.
(3) Die optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber
1.
ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 4 000 bis einschließlich 6 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 60 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
2.
ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 3 000 bis einschließlich 4 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 40 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
3.
ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 2 000 bis einschließlich 3 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 30 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
4.
ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 2 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 23 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden.
Die MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschließender Eichung.
Ältere Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) galten nur noch bis Oktober 2016.
Die alten PTB-Zähler müssen gegen neue MID-Zähler ausgetauscht werden.
Auch bei mir wurde vor wenigen Wochen der alte Ferrariszähler gegen einen elektronischen Zähler ausgetauscht.
Das lag allerdings nicht an vorauseilendem Gehorsam sich auf den Smartmeter vorzubereiten sondern allein an der Eichpflicht. Die Eichgültigkeitsdauer meines alten Zählers war abgelaufen. (Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (Läuferscheibe) 16 Jahre, elektronische Messwerke 8 Jahre)
Ab Nov. 2016 sind nur MID-konforme (MID = Measuring Instruments Directive) Messgeräte zugelassen.
Informationen zur MID für Elektrizitätszähler (https://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/_flyer/MID.pdf)ZitatDie MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschließender Eichung.
Ältere Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) galten nur noch bis Oktober 2016.
Die alten PTB-Zähler müssen gegen neue MID-Zähler ausgetauscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Hallo Wolfgang,
stockt das Gepräch gerade etwas? :)
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117 (http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Meter-Experten-zerpfluecken-Gesetzentwurf-fuer-intelligente-Stromzaehler-3172235.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Meter-Experten-zerpfluecken-Gesetzentwurf-fuer-intelligente-Stromzaehler-3172235.html)
Als letzten Link zu erkennen, scheint es mit den Smartmetern ein Problem mit dem BSI zu geben, was die Zulassung der Gateways in Punkto Datensicherheit angeht.
Die Eichung hat für die STromanbieter und sonstige Smartmeterwilligen die letzten 40 Jahre Minimum keine Rolle gespielt.
Abgesehen davon, das die Sensorik der digitalen Messgeräte laut voriger Links und Forschungen falsche Ergebnisse für die Verbräuche liefert, sind Smartmeter per Gesetz mit einer Ablehnungsklausel versehen. Wenn ich das Ding aber ungefragt als digitale Messtelle installiert bekomme, kann ich keinen Einspruch einlegen. Eichgesetz hin oder her,
Ein digitaler Zähler ist ein Smartmeter, ob die Sendeeinheit da jetz fehlt oder nicht.
Der Hauptpunkt ist ja wohl das Zählwerk und die Speicherung.
Nicht unter die Bestandsschutzregelung fallen etwa EDL-21-Zähler, die nicht fernauslesbar sind, oder Ferraris-Zähler.
...
Inwiefern bereits vorhandene EDL-21-Zähler oder andere digitale Messeinrichtungen die Anforderungen an moderne Messeinrichtungen erfüllen und weiter genutzt werden können, bedarf einer Prüfung im jeweiligen Einzelfall.
Einwilligung des Anschlussnutzers und Widerruf
Der betroffene Anschlussnutzer muss in den Einbau und die Nutzung des Messsystems einwilligen. Er muss dabei in der Kenntnis handeln, dass dieses nicht den technischen Anforderungen des MsbG genügt. (...) Widerrufen können die Einwilligung nur Haushaltskunden, also nach § 3 Nr. 22 EnWG alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder maximal 10.000 kWh jährlich für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Im Gesetzestext [1] (Seite 53, §83 Absatz 1) steht:
"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."
In diesem Fall ist der österreichische Gesetzgeber mit einer Opt-Out-Möglichkeit offensichtlich verbraucherfreundlicher eingestellt.