Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 19. Juli 2006, 19:51:45
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[ 6-O-3611-5 11-05-2006 ]
Die Preiserhöhungsklauseln der DREWAG sind unwirksam.
Das Urteil kann man u.a. hier erreichen:
http://www.vzs.de/mediabig/17862A.pdf
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1846/
Sollte sich DREWAG für weitergehende Preisforderungen gegenüber Kunden auf diese unwirksame Klausel im Vertrag berufen, sollte die VZ informiert werden, damit diese die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei Gericht beantragt.
Das Urteil enthält zugleich auch auf andere Versorger übertragbare Kriterien hinsichtlich der Unwirksamkeit von Klauseln in Energielieferungsverträgen, hat also über Dresden hinaus Bedeutung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Das Urteil soll rechtskräftig sein.
Berufung sei nicht eingelegt worden.