Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: UR am 26. September 2014, 17:52:42

Titel: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 26. September 2014, 17:52:42
Hallo,

ich bin vor ein paar Wochen auf diese Forum gestossen. Ich habe seit dem 1.2.14 einen 12 Monats Vertrag Wasserkraft15 mit immergün (15% Bonus auf die Jahresrechnung). Im Sromliefer-Vertrag steht: „Die Versorgung beginnt ab dem 01.02.2014.“ Ich war durch die ganzen Berichte hier erschrocken das ich scheinbar an eine sehr unseriöse Firma geraten bin. Deshalb habe ich gehandelt und am 19.9. per Gerichtsvollzieher-Urkunde mit einem eindeutigem Brief zum Ablauf des 1.2.15 gekündigt, indem ich u.a. explizit schrieb: 

Ich kündige zum Ablauf des 01.02.2015. Mir steht somit der vertraglich zugesicherte 15% Bonus auf die Gesamtkosten der Jahresrechnung zu, da ich bis zum Ablauf des 01.02.2015 ein volles Jahr von immergrün-Energie GmbH/365 AG beliefert werde. Keinesfalls kündige ich zu irgendeinem anderen, durch die immergrün-Energie GmbH/365 AG willkürlich zeitlich vorverlagertem Zeitpunkt. Ich kündige auch nicht fristlos. Es besteht seitens der immergrün-Energie GmbH/365 AG folgerichtig die vertragliche Pflicht, mich bis zum Ablauf des 01.02.2015 mit Strom zu versorgen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die immergrün-Energie GmbH/365 AG, ein vom Ablauf des 01.02.2015 abweichendes Enddatum für den vorliegenden Vertrag auszuweisen. Die Abläufe der von mir stets pünktlich überwiesenen mtl. Abschläge sind bzw. werden dokumentiert und archiviert. Ich fordere sie vorsorglich auf in der Kündigungsbestätigung auf die korrekte Formulierung: „zum Ablauf des 01.02.2015“ zu achten, statt die Formulierung: „zum 01.02.2015“ zu verwenden.



Jetzt habe ich am 25.9. folgende Kündigungsbestätigung per email bekommen:

[EMail entfernt]
________________


So wie ich das sehe läuft der Vertrag somit kein volles Jahr? Wird hier versucht den Kündigungstermin vorzuziehen um den Bonusanspruch zu zerstören? Also Widerspruch einlegen und paralell bei der Schlichtungstelle energie e.V. in Berlin Beschwerde einreichen? Oder sind mit dieser Kündigungsbestätigung volle 12 Monate erfüllt, so dass ich noch einen Bonusanspruch habe?

Ich werde, falls es nötig ist den vollen Rechtsweg auszuschöpfen und bin kurz davor mir einen Anwalt zu nehmen. Unglaublich, was man sonst alles hier liest...

Anscheinend kommt man nur in die Ablage „ Vorsicht, ernstzunehmender Kunde“ wenn man per Gerichtsvollzieher zustellen lässt und mit rechtlichen Mitteln operiert.
Ich bin bereit. (Und stinksauer über solche Machenschaften)

Grüße
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: findus14472 am 26. September 2014, 18:45:21
Lieferende mit Ablauf des 31.01.2015 ist doch OK.  Mit Ablauf des 01.2.2015 wäre doch 1 Jahr und 1 Tag.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 26. September 2014, 19:49:56
Hi,

oha, ich muss eingestehen, das war ein Denkfehler von mir. Ich dachte wenn am 1.2.2014 um 0:00:00Uhr die Versorgung begann, ist ein volles Jahr doch erst um wenn der 1.2.2015 endet. Sprich am 1.2.2015 um 23:59:59Uhr. Aber Du hast recht. Das wäre ja ein Jahr und ein Tag. Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.

Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden". heisst.

Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 26. September 2014, 20:14:02
Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.

So ist es!

Zitat
Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden".

Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?



Zitat
Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?

Nein, die erforderliche Vertragslaufzeit von vollen 12 Monaten ist erfüllt! Soweit ist alles ok.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 26. September 2014, 20:27:05



Zitat
Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
 

Hallo,

die Bitte das auf die korrekte Formulierung zum Ablauf geachtet werden soll, steht ja in der Kündigung. Allerdings habe ich diese mit dem Denkfehler aufgesetzt. (s. ersten post).

Aber gut, dann ist die K-Bestätigung ja soweit korrekt. Ich bin gespannt wie "reibungslos" das mit der Schlussrechnung und dem Bonus alles verläuft und werde hier berichten.

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 26. September 2014, 20:38:21
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?

Zitat
Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?

Nein, ganz bestimmt nicht. Sie müssen noch nicht mal irgendeine Kündigungsbestätigung erhalten, um Ihren Bonusanspruch zu bewahren. Die Formulierung "mit Ablauf des..." dient nur als Hilfe für den Kunden, damit dieser sich bei der Kündigung nicht missverständlich ausdrückt. Welche Formulierung dann das Unternehmen wählt, kann natürlich nicht vorgegeben werden. Die Formulierung "zum (Datum)" ist auch rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden und im Geschäftsverkehr absolut üblich.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 27. September 2014, 10:28:00
Off Topic
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?

Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem  aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt. Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten. 

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 27. September 2014, 14:27:27
Off Topic
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?

Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem  aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt.


Na, da sind wir uns doch einig. Nur, dass hier eben stets genau die Formulierung angeraten wird, wie sie @UR auch benutzt hat. Und ich halte diese Formulierung ("mit Ablauf des...") auch für gut und eindeutig. Dass der TE nun ein falsches Datum gewählt hat, hat mit der Formulierung ja nun mal nichts zu tun.

Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten.

Didakt, auch wenn Sie und andere das Forum teilweise als Arena betrachten, in der Schlachten gefochten werden müssen, liegt es mir ganz bestimmt fern, irgendwen hier herauszufordern. Ihr und das Problem gewisser anderer Leute hier ist doch, dass Sie sich durch alles und jeden herausgefordert fühlen.
Wenn Sie also einem neuen User hier vorwerfen, warum er nicht eine ganz bestimmte, offensichtlich von Ihnen favorisierte Formulierung benutzt hat, hier im Forum aber stets immer wieder auf die verwendete Formulierung hingewiesen wird, geht es nicht um Sie, wenn ich dem TE zu verstehen gebe, dass er mit seiner Formulierung nichts falsch gemacht hat.
Hier wird den Leuten immer wieder vorgeworfen, dass Sie mit Fragen lospoltern, ohne vorher mal die einschlägigen Threads zu lesen. Jetzt hat sich aber offensichtlich ein neuer User vorher sehr intensiv eingelesen, und bekommt virtuell trotzdem einen auf den Deckel, weil er nicht genau so formuliert hat, wie es der Herr Didakt gerne hätte.

Ich halte es für wichtig und richtig, einem Neuuser hier die Verwirrung zu nehmen. Dass Sie das wiederum als "überflüssigen Kommentar" werten, verwundert mich allerdings nicht mehr besonders.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 27. September 2014, 19:57:32
Hallo,

....bitte nicht streiten. Wir haben doch fast alle diese Schwäche unsere Meinung als das höchste Gut anzusehen.  ;)

Um das ganze ein wenig aufzulockern, berichte ich mal von dem Telefonat mit dem Amtsgericht Köln, als ich mich vor ein paar Wochen informieren wollte zwecks Gerichtsvollzieherzustellung. ^^

Das Telefonat verlief ungefähr so:

"Hallo, ich wollte eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, wie muss ich da genau vorgehen?"

Die Antwort von dem Herrn am anderen Ende der Leitung ( Man hörte wie er versuchte seinen kölschen Dialekt mit gekünsteltem Hochdeutsch zu überspielen/ Ich schreibs aber mal in kölsch, so wies auch bei mir ankam^^)

"Lasse se misch raten. Almado?" (extreme Betonung auf dem O) ^^

"Ähh...ja, woher wissen sie das?" oO

"Ach, wir kenn hier doch unschere Pappenheimer."

Beiderseitiges Gelächter, dann wurde ich mit der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle verbunden... Ich war irgendwie erschrocken und belustigt zugleich, der GV muss sich da ja ne goldene Nase mit dem Laden verdienen...


(Falls das hier jemand zufällig liest der vorhat zu kündigen oder Schriftverkehr starten will...... Kündigung in doppelter Ausführung an:


Amtsgericht Köln
GVV
50922 Köln

 + seperates Schreiben zufügen mit Bitte um Zustellung des angehängten Schriftstücks nach §§ 132 BGB, 192ff. ZPO.


Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 27. September 2014, 20:22:49
Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Die hier im Forum nachzulesenden Beispiele besagen etwas anderes. Wenn man zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen konkreten Forderungen (per Einschreiben-Einwurf ausreichend!)  - wie bspw. im "Fall" von @Stoevi (siehe Thread "365AG Stromabzocke") -  gegenüber der 365 AG & Co. vorgeht, dann kann man innerhalb kürzester Zeit eine korrekte (Schluss)Abrechnung bekommen.  :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 27. September 2014, 20:31:20
UR, danke, dass Sie die Vorgehensweise bei Zustellung mit Gerichtsvollzieher hier mal beschreiben.

Bestimmt ist diese Form der Zustellung auch die sicherste für den Absender. Allerdings verursacht das ja auch nicht ganz unerhebliche Kosten. Das bedeutet natürlich im Endeffekt, dass man wieder Zeit und Nerven lässt, um ggf. die Kosten vom Unternehmen zurück zu erstreiten. Und wenn es um ein reines Kündigungsschreiben geht, besteht ja nicht mal ein Anspruch auf den Auslagenersatz.

Ich würde daher nicht generell dazu raten, per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Einschreiben mit Rückschein, oder inzwischen sogar per Einwurf, sind ebenfalls beweisend für die Zustellung und erheblich günstiger.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: findus14472 am 27. September 2014, 21:38:19
Habe mit "immergrün" nun schon seit Monaten wegen unberechtigter, vorzeitiger Kündigung regen Schriftverkehr.  Die arbeiten auch mit allen in diesem Forum  beschriebenen. Meine  Schreiben habe ich jeweils "nur" mit Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein versandt.  In der Praxis wurde von "immergrün"  jedoch noch nie behauptet  ein Schreiben nicht erhalten zu haben.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 27. September 2014, 22:27:53
Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."
Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. Die Kosten in Höhe von ~13€ find ich noch annehmbar, für ein Einschreiben leg ich auch ~5 Euro hin. Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation. Wer so wie diese "Firma" rechtlich gesehen auf der Paragraphen-Rasierklinge wandelt, wird von mir auch so behandelt.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 27. September 2014, 23:03:21
Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."
Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. ...

@UR

Einschreiben kommen nicht nur (noch) an, sondern das aus bestimmten Gründen zu empfehlende "Einschreiben-Einwurf" ist gemäß BGH-Rechtsprechung ein gerichtsfester Zugangsnachweis (den Inhaltsnachweis und wie man dieses praktisch aber kaum relevante "Problemchen" einfach lösen kann, lassen wir mal draußen vor)!
Das ist hier im Forum x-mal diskutiert worden und kann mit Hilfe der Funktion "Suche" alles nachgelesen werden.

Und bzgl. 'Aber wenn ich das schon lese..... "seit Monaten regen Schriftverkehr...." ' >:( sollten Sie besser erst einmal mit den Besonderheiten des "Falls" von @findus14472 befassen, dann dürfte das "seit Monaten" auch für Sie nach-vollziehbar werden.

Zu "handeln auf den Punkt" und "Von Anfang an keine Spielchen" ist nicht maßgeblich, wie der Schriftverkehr zugestellt wird. Es kommt allein darauf an, wann man was mit welchen Fristsetzungen vorbringt und wie man bei fruchtlosem Fristablauf weiter vorgeht.
Hierzu finden Sie in den verschiedenen Threads zu immergrün / almado / 365 AG diverse Beispiele, die relativ zügig zu guten Ergebnissen für die betroffenen Verbraucher geführt haben !

khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 27. September 2014, 23:23:42
Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation.

Das mag für Sie alles so zutreffen, dennoch ist das als Generalempfehlung nicht sinnvoll. Es gibt schließlich genug Leute, die verhältnismäßig kleine Summen als Bonus und Rückerstattungen von Abschlagsüberzahlungen zu erwarten haben. Und hat der Ärger mit dieser Firma erst mal angefangen, dann bleibt es nicht bei 1x Schriftverkehr. Am Ende ist das alles nun mal auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung. "Recht" hin oder her - wenn ich 120,- Euro zu erwarten aber, aber zur Demonstration meiner "Ich-lass'-mich-nicht-verarschen-Position" 50-60 Euro für den Gerichtsvollzieher raushaue, habe ich am Ende größeren Schaden als nötig wäre. Es wird auch nicht so sein, dass Almado sich jetzt einen Vermerk ins firmeneigene System macht "Kündigung mit Gerichtsvollzieher zugestellt". Ob Sie nun mit Ihrer Schlussrechnung im nächsten Jahr Ärger erwartet oder nicht, dürfte völlig unabhängig davon sein, wie die Kündigung zugestellt wurde. Das Problem bei Almado ist grundsätzlich, dass die Abrechnungen erst mal nicht gemacht werden bzw. dann falsch sind - nicht, dass fristgerechte Kündigungen negiert werden.

Es ist ja nicht falsch, was Sie tun. Nur macht es keinen Sinn, generell dazu zu raten, die Zustellungen des Schriftverkehrs grundsätzlich per Gerichtsvollzieher durchzuführen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 28. September 2014, 00:25:39
Sorry, wenn ich den falschen Eindruck erweckt habe, oder mich jetzt nicht im speziellen mit dem Fall von Findus14472 beschäftigt habe. Jeder kann natürlich das machen was er möchte und seine Schreiben so zustellen wie er will. Was sich bei mir wohl auch im Schreibstil zeigt ist die grosse Empörung darüber das sich hier Unmengen von Kunden treffen die Probleme mit dieser Firma haben. Das kann es ja nicht sein.

Die Zustellung der Kündigung per GV macht wahrscheinlich wirklich nicht so den riesen Eindruck. Viele Kunden wählen wohl diesen Weg. Und natürlich machen die sich auch kein dickes Ausrufezeichen ins Bemerkfeld.

Aber....wenn man nach Vertragsende im Schreiben mit der Bitte um Schlussrechnungserstellung noch einmal ausformuliert und ausdrücklich dieses erste Vorgehen erwähnt, eine Kopie des ersten Schreibens beilegt und nochmal ausdrücklich auf alle " Eventualitäten" unverzügliche Maßnahmen ankündigt.......ich denke dann werden die Herrschaften sich das sehr wohl zweimal überlegen die Schlussrechnung per default unkorrekt zu verschicken. MMn muss man denen nur klar machen das sie jetzt entweder in diesem Fall korrekt handeln und den Vertrag inkl. Bonus ohne "Hickhack" erfüllen, oder das ein Rechtsstreit zu 100% kommt;...den man eh nicht gewinnen kann und man dann auch noch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat.

Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weiter geht und nochmal nichts für ungut.  ;)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 28. September 2014, 00:54:51
... Aber....wenn man nach Vertragsende im Schreiben mit der Bitte um Schlussrechnungserstellung noch einmal ausformuliert und ausdrücklich dieses erste Vorgehen erwähnt, eine Kopie des ersten Schreibens beilegt und nochmal ausdrücklich auf alle " Eventualitäten" unverzügliche Maßnahmen ankündigt.......

Genau darauf kommt es an: Mit der Übermittlung des selbst abgelesenen Schlusszählerstandes verlangen
1. die Schlussrechnung mit korrekter Bonusgutschrift - Zugang innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von längstens sechs Wochen -  sowie
2. Überweisung des Abrechnungsguthaben spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung.

Und für den Fall eines fruchtlosen Ablaufs eine der Fristen eine sofort erfolgende (für den Versorger Kosten auslösende :) !) Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de ankündigen.


Mit einer "Gerichtsvollzieher-Zustellung" wird man den ausgebufften Protagonisten der 365 AG & Co., der jahrelang selbst ein Inkassounternehmen geführt hat, wirklich NICHT beeindrucken können. Das geht nur über die Schiene, dass sich die bisher praktizierten Machenschaften und die vielfachen Hinhaltetaktiken finanziell nicht mehr rechnen!
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Dandy am 30. September 2014, 17:26:06
Hallo,

leider muss ich auch meinen Beitrag zur Kündigung geben, allerdings wohl eine neue Masche. Auf meine Kündigung mit Datum 04.09.2014:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben angegebenen Stromlieferungsvertrag fristgemäß nach Ablauf eines Jahres zum 31.12.2014 vor der Vertragsverlängerung.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung."


bekam ich folgende Antwort per mail:

[EMail entfernt]

Meine Antwort war:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit widerspreche ich der automatischen Vertragsverlängerung bis zum 01.01.2016 und verweise in diesem Zusammenhang auf Ihre AGB´s §4.3:
 
"Die Kündigung eines Stromliefervertrags in den Tarifen „Wasserkraft“, „Wasserkraft fix“; „Windkraft fix“ und „Basis“ hat mit einer Frist von 12 Wochen, jeweils zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform zu erfolgen. Eine Kündigung in Textform (Email, Computerfax, SMS ist nicht ausreichend)
 
Der Vertrag wurde zum 01.01.2014 für die Dauer von zunächst einem Jahr geschlossen. Demnach endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2014. Letztmöglicher Kündigungstermin wäre demnach der 08.10.2014. Ferner weise ich darauf hin, dass eine Antwort auf eine in Schriftform zu erfolgende Kündigung, auch in Schriftform zu erfolgen hat.
 
Ich fordere Sie nochmals auf, mir den Kündigungstermin 31.12.2014 zu bestätigen. Hierfür setzte ich Ihnen eine Frist von einer Woche, danach werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden."

Habe ich etwas falsch gemacht? Bin erst jetzt auf dieses Form gestoßen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 01. Oktober 2014, 20:11:38
[...]
Anscheinend beziehen sie sich dabei auf das Datum des Vertragsabschlusses,
nicht auf das Ende der Vertragslaufzeit, dass mit der letzten Lieferung eintritt ...
[...]

Hallo @Dandy, soweit ersichtlich, haben Sie alles richtig gemacht.

Allerdings ist nicht ganz nachvollziehbar, was Sie mit Ihrer oben zitierten Aussage meinen!? :-\

Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dann war Lieferbeginn  der 01.01.2014.

Was soll denn das Datum des Vertragsabschlusses (also der Zeitpunkt, zu dem Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages von immergrün durch die Vertragsbestätigung angenommen wurde) mit dem Beginn und dem Ende der 12-monatigen (Erst)Vertragsdauer zu tun haben?

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 01. Oktober 2014, 20:43:38
Zum Thema "richtig kündigen" ein Beitrag von Rechtsanwältin Leonora Holling:

http://www.energieverbraucher.de/de/Rechtliche-Fragen__2165/NewsDetail__15062/

Interessant auch die Ausführungen zum 'außerordentlichen Kündigungsrecht' seitens des Kunden - Auszug:
Zitat
Darüber hinaus besteht für Verbraucher in § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein sonstiges außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses greift, sobald die Fortführung des Vertrages unzumutbar erscheint. In der Praxis sind jedoch kaum Fälle bekannt, in denen Gerichte über eine Unzumutbarkeit von  Energielieferungsverträgen entschieden hätten. Weder ungerechtfertigt überhöhte Abschlagsanforderungen noch ein ärgerliches Verhalten des Energieversorgers wie eine ausbleibende Reaktion auf berechtigte Beanstandungen, unbegründete Sperrandrohungen oder eine verspätete Abrechnung begründen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies gilt selbst dann, wenn zu besorgen steht, dass der Versorger insolvent werden könnte. Erst wenn tatsächlich eine vom Versorger zu vertretende Lieferungseinstellung erfolgt, etwa wegen Insolvenz, darf der Verbraucher sich sofort durch eine  außerordentliche Kündigung vom Vertrag lösen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 02. Oktober 2014, 11:23:07
Interessant auch die Ausführungen zum 'außerordentlichen Kündigungsrecht' seitens des Kunden...

Siehste wohl, und da gab es doch tatsächlich einen, der meinte hier im Forum, man brauche sich Almado gegenüber nicht an Recht und Gesetz zu halten! ;D
Und Frau RA Holling rät u. a. auch noch:
Zitat
Tipp
...Bei Verträgen mit Bonusversprechen kündigen Sie zum Ende des ersten Vertragsjahres.
Hervorhebung durch Didakt
Kommt mir irgendwie bekannt vor! :D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 02. Oktober 2014, 11:24:03

Hallo Dandy,

dann ist soweit ja alles i.O., denn für die rechtliche Wirksamkeit der Vertragskündigung ist eine Bestätigung des Empfängers gar nicht notwendig, weil die Kündigung bekanntlich eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung ist.

Zur Bedeutung des Vertragsabschlussdatums hatte ich nur deshalb nachgefragt, weil hier im Forum schon mal behauptet wurde, dass die AGB von immergrün/almado Klauseln enthalten (hätten), die zu nicht identischen Vertrags- und Lieferjahren führen würden.

Mit der Suche eines neuen Anbieters sollten Sie sich bis einige Tage nach dem 15.10. Zeit lassen, damit die dann veröffentlichten Veränderungen der Umlagen ab dem 01.01.2015 (womöglich rückläufig?)  in den Angeboten eingepreist sind. Und unbedingt die wenig seriösen "Discounter" à la 365 AG & Co. aussortieren  -  siehe bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 02. Oktober 2014, 12:39:35
Interessant auch die Ausführungen zum 'außerordentlichen Kündigungsrecht' seitens des Kunden...

Siehste wohl, und da gab es doch tatsächlich einen, der meinte hier im Forum, man brauche sich Almado gegenüber nicht an Recht und Gesetz zu halten! ;D

Völlig zusammenhangloser Kommentar.
Das Recht auf Sonderkündigung ergibt sich in Fällen wie Almado grundsätzlich aus den Preiserhöhungen und der Tatsache, dass ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht aufgrund der Intransparenz bzw. Nichtankündigung der Preiserhöhung zum gegebenen Zeitpunkt versagt bleibt - es wird dann hilfsweise bei Kenntnis der Preiserhöhung nachgeholt.
Mit Ihren Darstellungen erweisen Sie hier allen, die ihr Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen wollen, einen Bärendienst. Es ist schlichtweg falsch zu suggerieren, dass ein solches Recht nicht besteht. Insbesondere, wenn man dann Auszüge aus dem BGB zitiert, die nicht das Geringste damit zutun haben.

Darüberhinaus wäre aber in manchen Fällen dennoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu prüfen.
Nur weil noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, bedeutet dies nicht, dass die Gerichte nicht bereit wären, dies in extremen Fällen zutun. Und diese extremen Fälle werden hier überhaupt nicht beispielhaft bei den Ausführungen der RA'in angeführt. Wenn ein Versorger also dem Kunden über Monate mehrere Hundert Euro schuldet, immer wieder falsche Abrechnungen erstellt oder überhaupt nicht auf die Forderungen eingeht, dürfte sich daraus sehr wohl aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ein Sonderkündigungsrecht nach BGB ergeben. Dieses steht schließlich auch dem Versorger zu, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 02. Oktober 2014, 15:00:21
... Das Recht auf Sonderkündigung ergibt sich in Fällen wie Almado grundsätzlich aus den Preiserhöhungen und der Tatsache, dass ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht aufgrund der Intransparenz bzw. Nichtankündigung der Preiserhöhung zum gegebenen Zeitpunkt versagt bleibt - es wird dann hilfsweise bei Kenntnis der Preiserhöhung nachgeholt. ...

In welchem Gesetz o.ä. steht denn bzw. welches Gericht hat bereits entschieden, dass in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht "nachgeholt" werden kann ?

... Darüberhinaus wäre aber in manchen Fällen dennoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu prüfen. Nur weil noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat ...

Gerade weil das wohl noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, sollte man das hier im Forum besser NICHT als "Recht" herausstellen, schließlich gibt es ja gerichtlich ausgeurteilte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen unwirksame Preiserhöhungen zu wehren !
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 02. Oktober 2014, 15:28:22
...Mit Ihren Darstellungen erweisen Sie hier allen, die ihr Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen wollen, einen Bärendienst....

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Beitrag entbehrt leider wieder mal jeglicher Grundlage!
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 02. Oktober 2014, 16:55:15
...Mit Ihren Darstellungen ...
... Der Beitrag entbehrt leider wieder mal jeglicher Grundlage!

So ist es, leider  -  hinzu kommt noch:
Wenn man annimmt, dass ... die einseitige Preisänderung ... unwirksam ist, so bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszuüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen. Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen ... keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet.

Wenn der Kunde ... nicht wirksamen Preisänderungen widerspricht, ist dem Energielieferanten hinreichend Anlass gegeben, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Wenn der Energielieferant in einem solchen Fall den Vertrag nicht ordnungsgemäß unter Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, so bleibt er weiter an den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen gebunden.

Anmerkung: Es reicht völlig aus, wenn einer rechtlich unwirksamen Preiserhöhung nach Zugang der Verbrauchs-abrechnung widersprochen wird (gemäß BGH-Rechtsprechung ist das bei Sonderverträgen sogar innerhalb von drei Jahren nach Zugang der Rechnung noch möglich!).
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 02. Oktober 2014, 20:32:08
...Mit Ihren Darstellungen erweisen Sie hier allen, die ihr Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen wollen, einen Bärendienst....

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Beitrag entbehrt leider wieder mal jeglicher Grundlage!

Na, da bin ich aber froh, dass Sie umgekehrt nun so argumentativ überzeugend und gehaltvoll darauf antworten. Großer Häuptling Dialekt hat gesprochen: "Nix andere Beiträge taugen - nur meine. Hau"!

... Das Recht auf Sonderkündigung ergibt sich in Fällen wie Almado grundsätzlich aus den Preiserhöhungen und der Tatsache, dass ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht aufgrund der Intransparenz bzw. Nichtankündigung der Preiserhöhung zum gegebenen Zeitpunkt versagt bleibt - es wird dann hilfsweise bei Kenntnis der Preiserhöhung nachgeholt. ...

In welchem Gesetz o.ä. steht denn bzw. welches Gericht hat bereits entschieden, dass in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht "nachgeholt" werden kann ?

Ja, genau, weil unsere Rechtsprechung ja auch ausschließlich auf "geschriebenen Gesetzen" besteht. Es gibt darüber hinaus, wie Sie ja selbst am besten wissen, "gesprochenes Recht" und nicht zuletzt "praktiziertes Recht". D.h, noch keine Rechtsprechung, keine Gesetze, aber auch gar nicht nötig, da konkludente logische Schlussfolgerung auch den Einfältigsten unter uns noch möglich sein sollte. Wenn grundsätzlich ein Recht auf Sonderkündigung aufgrund von Preiserhöhungen besteht, dieses aber aufgrund schuldhaften Versäumnissen der Gegenpartei nicht rechtzeitig ausgeübt werden konnte, braucht kein klar denkender Mensch noch ein Urteil, um zu wissen, dass dieses Recht dann nicht verwirkt ist. Ansonsten könnten nun alle Versorger beschließen, Ihre Preiserhöhungen nicht mehr anzukündigen, da ja dann schließlich kein Kunde mehr sein Sonderkündigungsrecht ausüben könnte. Hei, was wär das fein!

... Darüberhinaus wäre aber in manchen Fällen dennoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu prüfen. Nur weil noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat ...
Gerade weil das wohl noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, sollte man das hier im Forum besser NICHT als "Recht" herausstellen, ...

Das hat ja auch niemand. Es wird aber vereinzelt Fälle geben, wo keine Preiserhöhungen ins Feld geführt werden können. Und daher ist meine Formulierung "Darüberhinaus wäre aber in manchen Fällen dennoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu prüfen" auch völlig in Ordnung. Oder gründen Sie Ihre Rechtsauffassung nun auf eine Einzelmeinung einer Anwältin im Internet, die zudem explizit schreibt:
"Dieses greift, sobald die Fortführung des Vertrages unzumutbar erscheint. In der Praxis sind jedoch kaum Fälle bekannt, in denen Gerichte über eine Unzumutbarkeit von  Energielieferungsverträgen entschieden hätten." Es sind kaum Fälle bekannt - es gibt sie also. Wie Gerichte über diese geballte Fülle vertragswidrigen Verhaltens und ein daraus abgeleitetes Sonderkündigungsrecht entscheiden würden, kann auch diese Anwältin nicht wissen. Ist aber auch nicht nötig, da sich das Unternehmen dem Risiko gar nicht aussetzt und, wie sich hier im Forum und im Netz ja vielfach nachlesen lässt, dem "nachgeholten" Sonderkündigungsrecht spätestens mit Einschalten der Schlichtungsstelle klaglos zustimmt.


So ist es, leider  -  hinzu kommt noch:
Wenn man annimmt, dass ... die einseitige Preisänderung ... unwirksam ist,...
Bla bla bla...
Welchen Sinn macht es, nun bei jeder Gelegenheit den hier allseits geschätzten Herrn RA lang und ausgiebig zu diesem Thema zu zitieren? Es war nicht die Frage, ob man kündigen sollte, sondern ob ein entsprechendes Recht abzuleiten ist? Ist doch nicht so schwer, oder?
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 02. Oktober 2014, 21:40:42
... noch keine Rechtsprechung, keine Gesetze, aber auch gar nicht nötig, da konkludente logische Schlussfolgerung auch den Einfältigsten unter uns noch möglich sein sollte. Wenn grundsätzlich ein Recht auf Sonderkündigung aufgrund von Preiserhöhungen besteht, dieses aber aufgrund schuldhaften Versäumnissen der Gegenpartei nicht rechtzeitig ausgeübt werden konnte, braucht kein klar denkender Mensch noch ein Urteil, um zu wissen, dass dieses Recht dann nicht verwirkt ist. ...

Das ist IHRE (m.E. keineswegs logische) Schlussfolgerung, richtiger wohl: Eine (mal wieder) durch NICHTS unterlegte Behauptung. :(

Meine  - auf Bestimmungen der EU-Binnenmarktrichtlinie und des EnWG sowie auf Gerichtsurteile basierende -  Schlussfolgerung ist, dass solche Preiserhöhungen unwirksam sind und folglich nicht bezahlt werden müssen, ein "nachholbares" Sonderkündigungsrecht aber nirgendwo belegt ist.

... sich das Unternehmen dem Risiko gar nicht aussetzt und, wie sich hier im Forum und im Netz ja vielfach nachlesen lässt, dem "nachgeholten" Sonderkündigungsrecht spätestens mit Einschalten der Schlichtungs-stelle klaglos zustimmt.

Woher wollen Sie den Grund für "klaglos zustimmt" kennen? Allein die Tatsache, dass 365 AG & Co. nach Widerspruch des Kunden gegen solche Preiserhöhungen mehrfach selbst eine vorzeitige Vertragsaufhebung angeboten hat, spricht doch viel eher dafür, dass man solche Kunden schnellstmöglich loswerden möchte, weil bei bestehenbleibender Gebundenheit an den ursprünglichen Konditionen wenig bis nichts zu verdienen ist.
Mein nochmaliges zitieren des sehr geschätzten Herrn RA macht insofern sogar großen Sinn ! :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 03. Oktober 2014, 11:38:50
...Allein die Tatsache, dass 365 AG & Co. nach Widerspruch des Kunden gegen solche Preiserhöhungen mehrfach selbst eine vorzeitige Vertragsaufhebung angeboten hat, spricht doch viel eher dafür, dass man solche Kunden schnellstmöglich loswerden möchte, weil bei bestehenbleibender Gebundenheit an den ursprünglichen Konditionen wenig bis nichts zu verdienen ist.

Das ist doch der ausschließlich springende Punkt! Es handelt sich hierbei um das Angebot einer einvernehmlichen Vertragsänderung. Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrages. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda). Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien jedoch unbenommen, den Vertrag abzuändern. Fazit daraus am praktischen Beispiel siehe hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18898.msg110778.html#msg110778). Der Verbraucher hat vom Angebot des vorzeitigen Ausstiegs Gebrauch machen wollen, Almado hat es sich anders überlegt, der Vertrag endet durch ordentliche Kündigung. Der Verbraucher schneidet noch nicht einmal schlecht dabei ab, weil die Konditionen nach seiner erfolgreichen Intervention inzwischen stimmen (Bonusanspruch durchgesetzt, Abrechnungsguthaben erstattet, Grundpreiserhöhung abgewendet, unterjährige Abschlagszahlung auf das richtige Maß reduziert). Der Verbraucher hat Almado in anderer Hinsicht noch ein Schnippchen geschlagen und Almado hat's nicht bemerkt. Das bleibt hier aber unerwähnt!

Einseitige Vertragsänderungen sind hingegen grundsätzlich nicht möglich. Verträge bleiben auch dann wirksam und sind inhaltlich unveränderbar, wenn eine der Vertragsparteien mit dem Vertragsinhalt unzufrieden ist. Wichtigste Ausnahmen hierzu sind bestimmte Gestaltungsrechte wie Rücktritt oder Kündigung, deren Auswirkung auf den Vertrag durch einseitige Erklärung des Berechtigten herbeigeführt werden kann.

Mein nochmaliges zitieren des sehr geschätzten Herrn RA macht insofern sogar großen Sinn ! :)

Natürlich ist der zitierte Beitrag des sehr geschätzten RA sinnvoll. Wie sollte es auch anders sein! ;) Ein weiterer Fall aus der Praxis: Ein Verbraucher schlägt diesmal das Angebot der vorzeitigen Vertragsbeendigung von Almado aus und kündigt ordentlich zum Ende des zweiten Vertragsjahres, weil er - wie oben ausgeführt - davon profitiert.

Schlussfolgerung: Ein Sonderkündigungsrecht "nachholen" zu können/zu wollen ist ein ausgemachter Mumpitz.

@ khh, ich staune immer wieder, dass Sie die Zeit für Ihre umfassenden Klarstellungen opfern, obwohl die inzwischen geläufig sein müssten. Ich habe von meinem Vorsatz leider mal wieder eine Ausnahme gemacht. :D Aber das wird eine Ausnahme bleiben.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 03. Oktober 2014, 13:41:09

Das ist IHRE (m.E. keineswegs logische) Schlussfolgerung, richtiger wohl: Eine (mal wieder) durch NICHTS unterlegte Behauptung. :(

Meine  - auf Bestimmungen der EU-Binnenmarktrichtlinie und des EnWG sowie auf Gerichtsurteile basierende -  Schlussfolgerung ist, dass solche Preiserhöhungen unwirksam sind und folglich nicht bezahlt werden müssen, ein "nachholbares" Sonderkündigungsrecht aber nirgendwo belegt ist.

Meine "durch nichts unterlegte Behauptung" richtet sich nach Tatsachenfälle. Dies ist hier keine Juristen-Website, sondern es geht in Threads wie diesen speziell über erfolgreiche Vorgehensweisen. Und Ihre Rechtsauffassung, dass Schritte, welche nicht bereits durch Gerichtsurteil oder Gesetz "abgesegnet" sind, automatisch "rechtswidrig" durchgeführt werden, ist nicht zulässig.

... sich das Unternehmen dem Risiko gar nicht aussetzt und, wie sich hier im Forum und im Netz ja vielfach nachlesen lässt, dem "nachgeholten" Sonderkündigungsrecht spätestens mit Einschalten der Schlichtungs-stelle klaglos zustimmt.

Woher wollen Sie den Grund für "klaglos zustimmt" kennen? Allein die Tatsache, dass 365 AG & Co. nach Widerspruch des Kunden gegen solche Preiserhöhungen mehrfach selbst eine vorzeitige Vertragsaufhebung angeboten hat, spricht doch viel eher dafür, dass man solche Kunden schnellstmöglich loswerden möchte, weil bei bestehenbleibender Gebundenheit an den ursprünglichen Konditionen wenig bis nichts zu verdienen ist.
Mein nochmaliges zitieren des sehr geschätzten Herrn RA macht insofern sogar großen Sinn ! :)

Natürlich ist das Unternehmen unter solchen Bedingungen froh, den Kunden los zu werden. Das wird aber bei Vortragen einer Sonderkündigung aus Preiserhöhungsgründen fast immer der Fall sein. Wenn der Kunde nun mal nicht weiterhin Kunde bleiben will, kann er nicht mitten im Vertragsjahr ordentlich kündigen. Also weicht er auf ein Sonderkündigungsrecht aus. Ob das dem Versorger zupass kommt oder nicht, ist doch völlig egal. Es geht doch darum, dass der Kunde sein Ziel erreicht. Und das Zitieren des Herrn RA macht deshalb wenig Sinn, weil man das, wie ich bereits früher in einem Thread, sehr simpel in einen Satz ausdrücken kann:
Will man weiterhin Kunde bleiben und von der Unwirksamkeit der Preiserhöhung profitieren, dann kündigt man logischerweise nicht. Ist das Hauptanliegen diesen Versorger loszuwerden, dann begegnet man diesem mit einer Sonderkündigung. Ist doch wirklich einfach, oder ? Dafür braucht es keine ständigen Endloszitate, nur weil diese von einem Volljuristen stammen.

Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. Es ist jedem selbst überlassen, welchen Weg er geht. Und so manchem ist es vielleicht einfach wichtiger einen unseriösen Vertragspartner loszuwerden als noch ein paar Monate von der Unwirksamkeit der Preiserhöhung zu profitieren. Sind alle erwachsen - die dürfen das selbst entscheiden.

Das ist doch der ausschließlich springende Punkt! Es handelt sich hierbei um das Angebot einer einvernehmlichen Vertragsänderung. Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrages. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten [...]

Ja, alles sehr interessant, aber überhaupt nicht das Thema. Es geht hier nicht um ein Angebot des Unternehmens zur einvernehmlichen Vertragsänderung. Wo haben Sie ihre Glaskugel her, die Ihnen verrät, dass diese Fälle auf dem Angebot des Unternehmens beruhen? Thema ist das Sonderkündigungsrecht des Kunden. Das hat mit einvernehmlichen Vertragsänderungen nichts zu tun, sondern mit einseitigen Willensbekundungen. Der Kunde kündigt und das Unternehmen bestätigt günstigstenfalls. Ich weiß nicht, warum Sie wirklich simple Sachverhalte immer mit pseudo-juristischen xxxxx untermauern müssen.

Natürlich ist der zitierte Beitrag des sehr geschätzten RA sinnvoll. Wie sollte es auch anders sein! ;) Ein weiterer Fall aus der Praxis: Ein Verbraucher schlägt diesmal das Angebot der vorzeitigen Vertragsbeendigung von Almado aus und kündigt ordentlich zum Ende des zweiten Vertragsjahres, weil er - wie oben ausgeführt - davon profitiert.

Schlussfolgerung: Ein Sonderkündigungsrecht "nachholen" zu können/zu wollen ist ein ausgemachter Mumpitz.

Ah ja, und das entscheiden neuerdings Sie, und nicht etwa der betroffene Kunde? Was sollten diese Fallbeispiele? Natürlich kann der Kunde das Angebot ausschlagen und dann weiter den niedrigen Preis bezahlen. Das ist aber nicht das Thema!
Thema ist, ob der Kunde von sich aus ein Sonderkündigungsrecht geltend machen kann, wenn er dies möchte. Ob Sie diesen Wunsch für "Mumpitz" halten oder nicht, interessiert hier doch genauso wie der berühmte Sack Reis...

[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßende Wörter gelöscht]
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 03. Oktober 2014, 15:32:58
[...]
Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Ach, ist das so? Haben SIE die betroffenen Verbraucher, welche mit unserer Hilfestellung zu positiven Ergebnissen gekommen sind, diesbzgl. befragt und wurde IHNEN das so bestätigt?
Oder ist dieser zum Sachverhalt komplett überflüssige Absatz eine (mal wieder nebenbei eingestreute) gezielte Diffamierung Dritter, wie Sie es in einer kontroversen Diskussion anscheinend nicht lassen können >:( ? 


... Schlussfolgerung: Ein Sonderkündigungsrecht "nachholen" zu können/zu wollen ist ein ausgemachter Mumpitz.
Ah ja, und das entscheiden neuerdings Sie, und nicht etwa der betroffene Kunde? ... Thema ist, ob der Kunde von sich aus ein Sonderkündigungsrecht geltend machen kann, wenn er dies möchte. Ob Sie diesen Wunsch für "Mumpitz" halten oder nicht, interessiert hier doch genauso wie der berühmte Sack Reis...

Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. Ich wüsste nicht, dass bei den bekannten und vorstehen nochmals genannten Gegebenheiten ein "eine Sonderkündigung nachholen" etwas anderes sein kann als "Mumpitz" :D !

Inzwischen haben aber ja alle zur Kenntnis nehmen können, dass ein/e @Eni "konkludent logisch schlussfolgert" und für sich entschieden hat, dass es ein solches "Recht" gibt. Ob das interessiert, oder ob das genauso eine Bedeutung hat wie der berühmte Sack Reis, lass ich jetzt mal so stehen :).


Edit:  Letzter Satz vom Verfasser gelöscht !


[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßendes Wort gelöscht]
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 03. Oktober 2014, 23:24:35
[...]
Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Ach, ist das so? Haben SIE die betroffenen Verbraucher, welche mit unserer Hilfestellung zu positiven Ergebnissen gekommen sind, diesbzgl. befragt und wurde IHNEN das so bestätigt?
Auch das ist wieder komplett am Thema vorbei. Ob es in anderer Hinsicht Verbraucher gibt, die durch Ihre Hilfe zu positiven Ergebnissen gekommen sind, ist völlig unabhängig davon. Sie wollen das nicht begreifen, dass es hier nur um ein ganz bestimmtes Thema geht, oder? Wir reden nicht vom Bonus, von Abschlagszahlungen, von Fristen, etc. - sondern ausschließlich von der Möglichkeit der Sonderkündigung. Und da brauche ich auch Niemanden zu befragen, da Sie schließlich völlig ungefragt propagieren, dass ein solches Recht angeblich nicht existiert und gleichzeitig unfähig sind bzw. die Unfähigkeit vorgeben, einfach mal beim Thema zu bleiben.

Oder ist dieser zum Sachverhalt komplett überflüssige Absatz eine (mal wieder nebenbei eingestreute) gezielte Diffamierung Dritter, wie Sie es in einer kontroversen Diskussion anscheinend nicht lassen können >:( ? 
Führen Sie gerade Selbstgespräche?  ::)

Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. Ich wüsste nicht, dass bei den bekannten und vorstehen nochmals genannten Gegebenheiten ein "eine Sonderkündigung nachholen" etwas anderes sein kann als "Mumpitz" :D !

Falsch! Thema ist, ob ich als Kunde ein solches Begehren wirksam durchsetzen kann. Und die Praxis zeigt, dass dies unter Berufung auf die intransparente bzw. nicht erfolgte Preiserhöhungsankündigung vielfach gelingt. Daher ist es, um mit Ihren Worten zu sprechen "Mumpitz" hier entsprechend Interessierte von Vornerein anders - und damit FALSCH - zu informieren, nur weil es dazu weder Gesetz noch Urteile gibt und Ihnen ganz persönlich nicht in den Kram passt.

@Eni, damit erübrigt sich für mich jede weitere Diskussion. Mit Ihnen bringt das  - wie gehabt -  leider ohnehin NICHTS.

Gott, immer diese leere Versprechungen. Wie oft haben Sie schon versprochen, endlich mal Abstand von mir und meinen Beiträgen zu nehmen. Das Gegenteil ist eingetroffen. Sie stürzen sich wie ein Geier auf alles, wo "Eni" steht, dicht gefolgt von Häuptling "Didakt".
So lange Sie Beide meinen, meine Beiträge zerpflücken und diffamieren zu müssen, so lange werden Sie den entsprechenden Gegenwind ernten. Gewöhnen Sie sich dran oder werden Sie erwachsen. Ist nicht meine Entscheidung!



[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßendes Wort gelöscht]
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 04. Oktober 2014, 12:58:41
Ich denke, dass es unschädlich ist, die gestrichenen Worte hier außerhalb des Kontextes zu nennen.
Es handelte sich dabei 1x um da Wort "XXXX" und 1x um das Wort "XXXX" Zitaten dann wiederholt).

Es steht mir nicht zu, die Entscheidungen der Administration öffentlich zu kritisieren, aber ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, wenn man hier öffentlich einen Verstoß gegen die Netiquette anführt, dieser Verstoß für die Leser aber nicht mehr nachvollziehbar ist.

@Didakt & khh
Wenn ich jedes Mal hier Beiträge melden würde, in denen mir Ihre Wortwahl nicht passt, kämen die Admins mit dem Löschen gar nicht mehr nach. Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".


[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßende Wörter erneut gelöscht.]
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 04. Oktober 2014, 13:40:55
Im vorstehenden Beitrag wird ein falscher Eindruck vermittelt. Nur zum besseren Verständnis:
Mit "@Didakt & khh" kann keine Firmenbezeichnung gemeint sein! Eine solche Firma existiert nicht, jedenfalls noch nicht! :D Wikipedia erklärt zum Et-Zeichen folgendes:

Zitat
Deutsche Rechtschreibung und Typografie
Alleinstehend repräsentiert das Et-Zeichen das lateinische Wort et mit der deutschen Bedeutung ‚und‘. Gemäß der deutschen Orthographie und Mikrotypografie darf es ausschließlich in Firmenbezeichnungen benutzt werden; in allen anderen Fällen ist entweder das ausgeschriebene „und“ bzw. dessen Abkürzung „u.“ zu verwenden. Das Plus-Zeichen (+; im Gegensatz zu & ein mathematisches und kein Satzzeichen) wird als Ersatzzeichen für & je nach Zusammenhang bzw. Textsorte zumindest toleriert.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

 Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen. Krieg ich nur einen allgemeinen Zuruf, ohne kronkrete Nennung der Textpassage, prüfe ich, inwieweit die Netiquette (auch nochmal in Forenregeln enthalten) verletzt werden.

Nicht immer liegt nach diesem anzulegenden Maßstab eine entsprechende Verletzung vor, auch wenn mancher Melder da anderer Meinung ist.

Ich habe erneut in Ihrem Beitrag die Wörter editiert, weil diese auch ohne im Zusammenhang stehen, die beleidigende Wirkung entfalten, da ja noch weiter oben der entsprechende Beitrag steht.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 04. Oktober 2014, 14:09:16
@Eni,
...Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen.

@Didakt & khh
Wenn ich jedes Mal hier Beiträge melden würde, in denen mir Ihre Wortwahl nicht passt, kämen die Admins mit dem Löschen gar nicht mehr nach...

Jetzt muss ich noch etwas richtigstellen: Sollte hier der Eindruck entstanden sein, ich hätte mich bei der Admin über eine nicht akzeptable Wortwahl mir gegenüber beschwert, so weise ich diesen Eindruck entschieden zurück! Solche Kleinigkeiten können mich nicht erschüttern! ;)
U. a. auf Karl May zurückzugreifen ist doch nicht schlimm! ;D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2014, 14:44:36
… Wir reden nicht vom Bonus, von Abschlagszahlungen, von Fristen, etc. - sondern ausschließlich von der Möglichkeit der Sonderkündigung. …
… Thema ist, ob ich als Kunde ein solches Begehren wirksam durchsetzen kann. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Genau davon rede ich  -  siehe:
Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. ...

Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.

Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint :) ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.

Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ ;D !


OFF - TOPIC

... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".

Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen >:(.

Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch ;) !

Off-Topic – ENDE
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 04. Oktober 2014, 15:49:33
Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug. Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.

Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt. Der wird im Gegensatz zu Ihnen auch ohne entsprechendes Präzedenzurteil oder Gesetzt glücklich damit.

Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint :) ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.

Sie sind doch derjenige, der nun zum x-ten Male ankündigt, in derlei Diskussion nicht mehr einzusteigen. Sie entscheiden sich dennoch immer aufs Neue dies zu tun, um regelmäßig dann zu dem Schluss zu kommen, dass es ja völlig sinnlos ist. Ja nun, da können Sie sich nur selbst helfen.
Und nein, die Betroffenen sollen natürlich Ihren Vorstellungen folgen. Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? Ist das wirklich so erstrebenswert innerhalb einer demokratischen Diskussionskultur?

Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ ;D !
Die Aussage ausgerechnet von Ihnen dürfte nicht nur mir ein breites Grinsen abringen.

... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".

Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen >:(.

Mit "Verunglimpfen" kennen Sie sich ja bestens aus. Der Unterschied ist nur, dass ich nicht jeden Pup von Ihnen melde. Aber offensichtlich möchte die Administration es ja nicht anders. Daher werde ich dann gleich auch mal zur Tat streiten.

Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch ;) !

Damit Sie Ihr Ziel erreichen, hier jeden mundtot zu machen, der nicht auf Ihrer Welle schwimmt? Im Leben nicht!
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 04. Oktober 2014, 16:09:39
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

Sie möchten dem Leser gegenüber hier weiterhin suggerieren, dass es sich um beleidigende Kraftausdrücke gehandelt hat? Da möchte ich dann doch mal umgekehrt dringend bitten, die Bedeutung von "Kraftausdruck" nachzuschlagen. 

Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen.
Ja, das habe ich jetzt mal gemacht und kann gleichzeitig ankündigen, dass dies nur 1% von den möglichen Beiträgen ist, die ich melden könnte. Sie wollen nicht wirklich, dass ich die restlichen 99% jetzt ausgrabe, oder?

Ich habe erneut in Ihrem Beitrag die Wörter editiert, weil diese auch ohne im Zusammenhang stehen, die beleidigende Wirkung entfalten, da ja noch weiter oben der entsprechende Beitrag steht.
Das ist allerdings so akzeptiert.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 04. Oktober 2014, 17:53:05
Es fällt mir ziemlich schwer, aber ich muss meinen Vorsatz, zu diesem leidigen Thema nichts mehr auszuführen, noch einmal brechen.
Fakt ist, dass gegenwärtig keine Rechtsbestimmung besteht, die einem Stromkunden ein "nachholbares Sonderkündigungsrecht" im hier diskutierten Sinn (anlässlich kundendienstlicher Verfehlungen/verzögerter Rechtspflichten eines EVU) zugesteht.
Bei unwirksam vorgenommene Preiserhöhungen erhebt der Verbraucher schlicht und einfach begründeten Einspruch dagegen und bezahlt sie nicht. Gegen andere Verfehlungen stehen einschlägige Rechtsmittel zur Verfügung. 

...Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt.
Hervorhebungen durch Didakt

"Regelmäßig" trifft nicht zu! "Anbieter" allgemein trifft nicht zu, zu nennen wäre hier wohl ausschließlich die 365 AG! Oder sind andere Anbieter bekannt? Der Kunde konnte auch nach derzeitiger Rechtslage kein Sonderkündungs-"Recht" geltend machen, sondern allenfalls ein Sonderkündungswunsch/-begehren vorbringen bzw. eine einvernehmliche Vertragsaufhebung beantragen! Und warum hatte er damit Erfolg? Weil er sich nicht mehr dem fragwürdigen Geschäftsgebaren dieses Anbieters unterwarf und damit für ihn fortan ein missliebiger, ein nicht mehr für das Geschäftsmodell nützlicher Kunde war. Der Versorger hätte das Begehren des Kunden rein rechtlich betrachtet auch durchaus ablehnen können.
In dieser Sache brauchen nicht die Gerichte wegen eines erweiterten/zusätzlichen "Sonderkündigungsrechts" für Strom-/Gaskunden bemüht zu werden, sondern die Aufsichtsbehörde sollte diesem dubiosen Anbieter die Lizenz entziehen. Wer allerdings anderer Meinung ist, sollte dann auch gefälligst das Gericht anrufen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 04. Oktober 2014, 20:32:09
Es fällt mir ziemlich schwer, aber ich muss meinen Vorsatz, zu diesem leidigen Thema nichts mehr auszuführen, noch einmal brechen.
Fakt ist, dass gegenwärtig keine Rechtsbestimmung besteht, die einem Stromkunden ein "nachholbares Sonderkündigungsrecht" im hier diskutierten Sinn (anlässlich kundendienstlicher Verfehlungen/verzögerter Rechtspflichten eines EVU) zugesteht.
Bei unwirksam vorgenommene Preiserhöhungen erhebt der Verbraucher schlicht und einfach begründeten Einspruch dagegen und bezahlt sie nicht. Gegen andere Verfehlungen stehen einschlägige Rechtsmittel zur Verfügung. 

...Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt.
Hervorhebungen durch Didakt

"Regelmäßig" trifft nicht zu! "Anbieter" allgemein trifft nicht zu, zu nennen wäre hier wohl ausschließlich die 365 AG! Oder sind andere Anbieter bekannt?
Wenn alle bekannten Fälle, in denen die Sonderkündigung vorgebracht wurde, diese am Ende auch akzeptiert wurde, kann man wohl von "regelmäßig" sprechen. Und "nein", andere Anbieter sind mir nicht bekannt, wobei zu berücksichtigen wäre, dass mindestens "immergrün" und "ehem. Almado" ja nun auch unter diesen Anbieter fallen. Ist aber auch nicht nötig, da "vom Anbieter" nun mal Kurzform von "von dem Anbieter" ist. "von dem" dürfte hinreichend bestimmen, dass man hier nur von einem Anbieter spricht, nämlich dem, in dessen Thread wir uns auch gerade befinden. Wieder einmal eine von Ihnen "konstruierte" Missverständlichkeit bzw. Unterstellung von nicht getätigten Aussagen.

Der Kunde konnte auch nach derzeitiger Rechtslage kein Sonderkündungs-"Recht" geltend machen, sondern allenfalls ein Sonderkündungswunsch/-begehren vorbringen bzw. eine einvernehmliche Vertragsaufhebung beantragen! Und warum hatte er damit Erfolg? Weil er sich nicht mehr dem fragwürdigen Geschäftsgebaren dieses Anbieters unterwarf und damit für ihn fortan ein missliebiger, ein nicht mehr für das Geschäftsmodell nützlicher Kunde war. Der Versorger hätte das Begehren des Kunden rein rechtlich betrachtet auch durchaus ablehnen können.

Und das ist genau wo nachzulesen? Welches Urteil?
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2014, 21:07:08
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug.

„Wenn überhaupt“, genau das ist der Punkt (siehe Ausführungen der von mir zitierten Anwältin!).
Und insbesondere gibt es keinen „erheblichen Zahlungsverzug“ des Versorgers, solange er keine Verbrauchsabrechnung erstellt.   


Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.
Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, ...

Dann überprüfen wir doch mal, WER hier etwas „bunt durcheinander schmeißt“ oder „nicht getätigte Aussagen unterstellt“ :
1. Die Rechtsfolgen eines Versagens des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen sind allgemein bekannt und ergeben sich  - wie bereits in Antwort #28 und #38 angesprochen -  aus der maßgeblichen EU-Binnenmarkt-richtlinie, dem EnWG sowie aus längst ergangenen Gerichtsurteilen.
2. Nirgendwo habe ich  - vor allem nicht „blind“ (wieder so eine abwertende Randbemerkung!) -  behauptet, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht wirksam nachholbar sei, sondern dieses von Eni behauptete „Recht“ in Zweifel gezogen, da Gerichte diesbzgl. wohl noch noch nicht „bemüht“ wurden. Insofern greife ich hier keinem Gericht vor!
3. Eni hingegen behauptet hier erneut, dass „Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird“. Tatsächlich wissen wir nicht, warum der „nachgeholten“ Sonderkündigung entsprochen wurde. Insofern kann ich mich nur wiederholen:
Allein die Tatsache, dass 365 AG & Co. nach Widerspruch des Kunden gegen solche Preiserhöhungen mehrfach selbst eine vorzeitige Vertragsaufhebung angeboten hat, spricht doch viel eher dafür, dass man solche Kunden schnellstmöglich loswerden möchte, weil bei bestehenbleibender Gebundenheit an den ursprünglichen Konditionen wenig bis nichts zu verdienen ist.
(siehe dazu auch die vorstehende Antwort #41 von Didakt)
und
Gerade weil das wohl noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, sollte man das hier im Forum besser NICHT als "Recht" herausstellen, schließlich gibt es ja gerichtlich ausgeurteilte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen unwirksame Preiserhöhungen zu wehren !
und
Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.


... Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? …

Eni, darauf antworte ich mal mit IHREN netten Worten in Antwort #32 : „Führen Sie gerade Selbstgespräche? ::)“  ;D !
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 04. Oktober 2014, 21:42:22
...Und das ist genau wo nachzulesen? Welches Urteil?

Ein Urteil braucht es dazu nicht. Es genügen die AGB zu Ihrem Vertrag in Verbindung mit den Bestimmungen in § 41 (3) EnWG. Die Frist, in der man sein dort verbrieftes Sonderkündigungsrecht nutzen kann, ist allerdings sehr kurz bemessen. Man sollte es binnen zwei Wochen erklären. Schnelles Handeln ist deshalb angesagt. Für den Versorger ist nur von Relevanz, wozu ihn die AGB verpflichten. Ein weiteres Entgegenkommen können Sie als Kulanz verbuchen. Das war's denn auch bei Ihnen mit der Akzeptanz Ihres Kündigungsbegehrens vor allem auch deshalb, weil Sie dem Versorger als "Widersacher" überdrüssig wurden! :D

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 04. Oktober 2014, 23:59:48
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug.

„Wenn überhaupt“, genau das ist der Punkt (siehe Ausführungen der von mir zitierten Anwältin!).
Und insbesondere gibt es keinen „erheblichen Zahlungsverzug“ des Versorgers, solange er keine Verbrauchsabrechnung erstellt.   

Genau das ist nicht der Punkt. Weil das Thema überhaupt nicht die Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung ist, sondern...ich muss es wohl jetzt nicht zum x-ten Mal wiederholen, nur weil Sie nicht aufhören können, vom Thema abzuweichen.

Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.
Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, ...

Dann überprüfen wir doch mal, WER hier etwas „bunt durcheinander schmeißt“ oder „nicht getätigte Aussagen unterstellt“ :
1. Die Rechtsfolgen eines Versagens des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen sind allgemein bekannt und ergeben sich  - wie bereits in Antwort #28 und #38 angesprochen -  aus der maßgeblichen EU-Binnenmarkt-richtlinie, dem EnWG sowie aus längst ergangenen Gerichtsurteilen.

Denkfehler! Es ist EINE Rechtsfolge bekannt, welche keineswegs dazu geeignet ist andere Rechtsfolgen auszuschließen. So funktioniert die Juristerei nicht, wie Sie eigentlich wissen müssten.

2. Nirgendwo habe ich  - vor allem nicht „blind“ (wieder so eine abwertende Randbemerkung!) -  behauptet, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht wirksam nachholbar sei, sondern dieses von Eni behauptete „Recht“ in Zweifel gezogen, da Gerichte diesbzgl. wohl noch noch nicht „bemüht“ wurden. Insofern greife ich hier keinem Gericht vor!

Mir ist es einfach zu aufwendig, hier jetzt all die Passagen rauszusuchen, in denen Sie genau das getan haben. Aber es reicht eigentlich sich Ihre aktuellen Ausführungen dazu anzusehen, in denen Sie auch nur das Kundenbegehren nach einer Sonderkündigung als "Mumpitz" und meine Aufgeschlossenheit demgegenüber nach wie vor als "Wild-West-Methode" bezeichnen.

3. Eni hingegen behauptet hier erneut, dass „Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird“. Tatsächlich wissen wir nicht, warum der „nachgeholten“ Sonderkündigung entsprochen wurde. Insofern kann ich mich nur wiederholen:

Ja, und es ist auch für den Kunden piependeckelegal, warum dem entsprochen wurde. Am Ende zählt das Ergebnis. Und genau das wollen Sie nicht begreifen, sondern suggerieren Kündigungswilligen sogar ein riskantes Verhalten, wenn Sie die Sonderkündigung geltend machen wollen. Sie leben sogar in der irrigen Annahme, davor warnen zu müssen. Unterm Strich bleibt einfach nur, dass Sie eine gegenteilige Einschätzung zu Ihrer nicht gelten lassen können. Das alles hat nichts mit der Hilfestellung anderer User, sondern wieder mal nur mit dem eigenen Ego zutun - wie sich im übrigen auch an den immer wiederkehrenden Selbstzitaten ablesen lässt, auf die ich nun wirklich keine Lust habe nochmals einzugehen. Endlosschleifen haben so etwas sehr eintöniges an sich, finde ich immer.

... Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? …

Eni, darauf antworte ich mal mit IHREN netten Worten in Antwort #32 : „Führen Sie gerade Selbstgespräche? ::)“  ;D !

Na gut, aber dieser Mangel an eigener Kreativität ist schon enttäuschend.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 05. Oktober 2014, 00:05:00
Eni, das ist nicht mein "Bla bla bla..." >:(  -  korrigieren Sie Ihren Beitrag !

Mein verrutschtes "Quote-Zeichen" ist längst korrigiert. Wäre dann vielleicht mal an der Zeit das eigene Zitat zu löschen, wenn Sie so ein "Verrutscher" dermaßen stört, oder? Aber war schon klar, dass es nicht wirklich darum ging. *gähn*
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 05. Oktober 2014, 01:04:50
Genau das ist nicht ...
Denkfehler! Es ist ...
Mir ist es einfach zu ...
Ja, und es ist auch ...
Na gut, aber ...

"Bla bla bla..."  -  *gähn*  :D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: DieAdmin am 05. Oktober 2014, 10:23:40
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

Sie möchten dem Leser gegenüber hier weiterhin suggerieren, dass es sich um beleidigende Kraftausdrücke gehandelt hat? Da möchte ich dann doch mal umgekehrt dringend bitten, die Bedeutung von "Kraftausdruck" nachzuschlagen. 

@Eni,

ich habe garnichts suggeriert, sondern lediglich Ihre Worte wiederholt. Die Verwendung des Begriffes "Kraftausdrücke" kam von Ihnen. Sie haben selbst den Lesern dieses Thread diese Interpretation vorgegeben. ;) Sie sollten sich dann aber auch nicht wundern, wenn andere in Ihre "Bildsprache" einsteigen.

Zur Erinnerung:
....
Es steht mir nicht zu, die Entscheidungen der Administration öffentlich zu kritisieren, aber ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, wenn man hier öffentlich einen Verstoß gegen die Netiquette anführt, dieser Verstoß für die Leser aber nicht mehr nachvollziehbar ist.
...
Fetthervorhebung von mir
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Eni am 05. Oktober 2014, 12:46:18
@Eni,
ich habe garnichts suggeriert, sondern lediglich Ihre Worte wiederholt. Die Verwendung des Begriffes "Kraftausdrücke" kam von Ihnen. Sie haben selbst den Lesern dieses Thread diese Interpretation vorgegeben. ;) Sie sollten sich dann aber auch nicht wundern, wenn andere in Ihre "Bildsprache" einsteigen.

Na ja, es ist nun wahrlich nicht mein Anliegen, jetzt Haarspalterei mit der Administration zu betreiben. Aber Ihr Kommentar ist doch eindeutig, unabhängig davon, wer den Begriff "Kraftausdrücke" ins Spiel brachte:

@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

Hier suggerieren Sie eindeutig, dass es sich eben doch um solche Ausrücke handelte. Anders ist dieser Absatz nicht zu verstehen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Dandy am 21. Oktober 2014, 12:27:20
Holla,

zugegeben, ich bin neu hier im Forum. Aufgesucht habe ich es aus akkutem Anlass.
Allerdings muss ich feststellen, dass das mitlesen hier keinen Spaß macht. In jedem Forum gibt es Mitglieder, die sich profilieren wollen. Hier scheint es mir aber doch recht extrem.

Ich würde doch vorschlagen, dass die Experten ihre Grundsatzdiskussionen in juristischen Fachblättern austauschen und sich hier auf Allgemeinverständliches beschränken. Dieses ist - glaub ich - ein Forum für Energieverbraucher und nicht für Juristen. Wenn zu einem Sachverhalt unterschiedliche Meinungen bestehen, dann kann man das auch so kenntlichmachen und im Raum stehen zu lassen ohne das bis aufs Kleinste durchzudiskutieren.

Dann wäre es schon wichtiger, Erfahrungen mitzuteilen, mit denen man sich erfolgreich regen die Taktiken von immergrün gewehrt hat, mitzuteilen.

Mir haben sie jetzt mitgeteilt, dass (nach fristgerechter Kündigung) der Lastschrifteinzug nicht mehr funktioniert, da ich kein SEPA-Mandat eingereicht habe. Anscheinend spekuliert man darauf, dass ich die letzte Rate nicht rechtzeitig überweise und so eine Vertragsverletzung zur Verweigerung der Bonuszahlung führt.

Meine Antwort: Ich werde die letzte Abschlagszahlung manuell überweisen, Hinweis, dass immergrün es unterlassen hat, sich frühzeitig um ein SEPA-Mandat zu bemühen und die letzten drei Abschlagszahlungen ohne Mandat eingezogen wurden. Ferner dass ich dieses Verhalten aufgrund der damit verbundenen Spekulation für unseriös halte und Meldung an die Bundesnetzagentur.

M.M. ist jedoch das Fehlen eines SEPA-Mandates ein Vorteil für die Verbraucher. In meinem Fall könnte ich drei Abschlagszahlungen 13 Monate lang im Nachhinein zurückfordern. Das wird evtl. einmal interessant, wenn die Bonuszahlung verweigert wird.


Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2014, 13:36:31
... Dann wäre es schon wichtiger, Erfahrungen mitzuteilen, mit denen man sich erfolgreich gegen die Taktiken von immergrün gewehrt hat, mitzuteilen.

@Dandy,
wie man erfolgreich vorgehen kann  - speziell auch bei Ihrem Problem -  können Sie hier im Forum in den betreffenden Threads nachlesen. Allein "Erfahrungen" sind ansonsten kaum hilfreich. Allerdings ist es wichtig zu wissen, auf welche rechtlichen oder vertraglichen Bestimmungen man sein "sich wehren" stützen kann. Das findet man in diesem Forum und insofern unterscheidet es sich von so manchem "Laber"-Forum!

Mir haben sie jetzt mitgeteilt, dass (nach fristgerechter Kündigung) der Lastschrifteinzug nicht mehr funktioniert, da ich kein SEPA-Mandat eingereicht habe. Anscheinend spekuliert man darauf, dass ich die letzte Rate nicht rechtzeitig überweise und so eine Vertragsverletzung zur Verweigerung der Bonuszahlung führt. ...

Diese Mitteilung ist Unsinn, denn  - wie Sie richtig bzgl. unautorisierter Lastschriften und deren Auswirkungen anmerken -  ohne SEPA-Mandat geht im geschäftlichen Zahlungsverkehr seit August 2014 nichts mehr. Bisher haben die 365 AG & Co. die Abbuchungseinstellung auch mit der AGB-Klausel in Ziff. 10 Abs. 2
Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
"begründet" und zwar selbst dann, wenn diese Klausel in der für den Vertrag des Kunden verwendeten AGB gar nicht enthalten ist ;D.

Übrigens, Ihre Meldung an die Bundesnetzagentur dürfte nichts bringen, denn seit knapp drei Jahres ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. (www.schlichtungsstelle-energie.de) für Verbraucherbeschwerden zuständig!

Prüfen sollten Sie, ob Ihr Strompaket bzw. der prognostizierte Jahresverbrauch bereits mit 11 Abschlägen bezahlt ist (auch zu dem Thema gibt es spezielle Threads).

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Dandy am 21. Oktober 2014, 14:23:43
@ khh

vielen Dank für die Antwort.

M.M. ist die Schlichtungsstelle dann zuständig, wenn es etwas zu Schlichten gibt. Das ist beim mir zur Zeit noch nicht der Fall. Die Bundesnetzagentur beobachtet hingegen das Anbieterverhalten und den Umgang der Anbieter mit den Kunden.

Mein Stompaket ist mit der 11. Rate wahrscheinlich bezahlt. Den Bonus sollte man m.M. nicht verrechnen sondern auf die Erstattung warten.

Wie wird die Möglichkeit beurteilt, bei verweigerter Bonuszahlung, die ohne SEPA-Mandat gezogenen Abschlagszahlungen beim Geldinstitut zurückzufordern?
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2014, 14:40:22
@ Dandy,

dann warten Sie Antwort der Bundesnetzagentur mal ab (sofern überhaupt eine kommt). ;)

Eine Bonusverrechnung wäre unzulässig, denn der ist erst nach Abrechnung fällig (siehe auch AGB und BGB!).

Wenn tatsächlich kein SEPA-Mandat vorliegt, dann ist eine Rückbelastung innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchung ohne weitere Begründung möglich. Wenn davon bspw. bei einer Bonusverweigerung Gebrauch gemacht wird, würde ich dem Versorger das allerdings vorher "androhen" !

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Core2max am 21. Oktober 2014, 19:49:44
Gilt das mit den 13 Monaten nicht nur wenn keine Einwilligung zur Abbuchung vorlag ? Bei mir hat die 365 AG die bei Vertragsabschluss erteilte Einzugsermächtigung NICHT in ein SEPA Mandat umgewandelt. Eine Abbuchung der Abschläge gegen meine Willen hat also nicht stattgefunden und somit kommen doch die üblichen 8 Wochen zu tragen,oder ?
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2014, 20:12:01
Core2max,

seit August 2014 kann das alte Lastschriftverfahren nicht mehr genutzt werden. Eine einseitige wirksame "Umwandlung" durch den Zahlungsempfänger war nach einzuhaltenden Regelungen nur dann zulässig, wenn eine unterschriftlich erteilte Einzugsermächtigung vorlag.

Jeder Einzelfall ist individuell zu bewerten: Lt. @Dandy hat die 365 AG nach seinen Angaben kein neues SEPA-Mandat eingeholt. Insofern waren deren Abbuchungen Aug. - Okt. 2014 unautorisiert !

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Core2max am 21. Oktober 2014, 22:10:48
@khh. Danke für diese Info. Bedeutet dann also auch bei mir das, da ja keine SEPA Mandat vorhanden, mir die gleichen Möglichkeiten offen stehen. (Interessant evtl für den Bonusfall)

Gesendet von meinem DARKNIGHT mit Tapatalk

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 15. November 2014, 22:25:49
Hallo,

da der 12-Monats Vertrag ja nun endlich bald ausläuft stell ich mir gerade die Frage wann ich den letzten Abschlag überweisen muss. Hab gottseidank keine Abuchungserlaubnis erteilt, sondern überweise jeden Monat manuell. Den ersten Abschlag habe ich am 1.2.2014 überwiesen. Also überweise ich den letzten Abschlag am 1.1.2015, korrekt?

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 16. November 2014, 10:20:53
@ UR,

Ihre Frage ist doch gerade in den letzten Tagen hier im Forum ausgiebig behandelt worden. Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem 11. Abschlag (im Dezember) Ihren Verbrauch bezahlt haben. Ist das der Fall, erübrigt sich der 12. Abschlag im Januar. Teilen Sie dem immergrün ggf. Ende Dez. kurz mit, dass Sie den 12. Abschlag wegen Überzahlung nicht leisten werden. Und gut ist's!  :D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 07. Februar 2015, 22:28:10
Hallo,

ich wollte mal ein Update machen...

Bis jetzt gabs ja keine größeren Probleme, Kündigungsbestätigung wurde korrekt erstellt und am 01.02.2015 habe ich immergrün unseren Zählerstand mitgeteilt.

Am 06.02. dann schon die Antwort. Kann man ja nicht meckern. Allerdings muss ich zugeben das ich die Rechnung eben erst gelesen hab, weil ich mir die Laune heute morgen für den Tag nicht verderben wollte... Und siehe da, gerechtfertigt..:
 
>:(  Immergrün versucht sich in der Rechnung in Ihren dort aufgeführten Tarif "Wasserkraft 15" (der immerhin explizit dort als Bonustarif aufgeführt ist ;D) um den Bonus zu drücken. Und das wo alle rechtlich relavanten Dokumente per Gerichtsvollzieherurkunde zugestellt wurden... 22 Euro Gebühren für Einzelüberweisungen wurden nicht verrechnet und 0,3 kWh Kulanz wurden mir erlassen. Dafür fehlen aber rund ~265 Euro Bonus.

Naja, Widerspruch und Androhung eine Beschwerde bei der Schlichtungstelle und wenn nötig rechtliche Schritte durch meinen Rechtsanwalt einleiten zu lassen ist schon raus. Ich zieh den Laden vor Gericht wenn nötig, meine Rechtschutzversicherung hat auf Nachfrage für so einen Fall schon Mitte 2014 grünes Licht gegeben.


Ich berichte dann hier weiter.

Grüße  :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Scenicexception am 08. Februar 2015, 10:27:29
Hallo zusammen,

der letzte Beitrag von UR spiegelt mein Problem 1zu1 wieder. Auch ich habe zum 31.01.2015 gekündigt und die Schlussrechnung am 06.02.2015 erhalten.

Oh Wunder, Bonus fehlt.  :o Das Guthaben soll mit Verrechnungsscheck kommen. Dazu gibt es auch Berichte, dass die Scheck lange auf sich warten lassen bzw. nie ankommen. Es werden i.d.R. 3 Wochen bis zum Erhalt angegeben.

Ich habe der Rechnung per email aber auch per Einwurf-Einschreiben am 07.02.2015 widersprochen.

Auch bei mir haben die den letzten Abschlag nicht eingezogen, habe dann selber überwiesen um Mahngebühren zu vermeiden.

Bin gespannt was jetzt passiert und informiere euch über den Fortgang.

Grüße, Scenicexception
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 08. Februar 2015, 11:25:28
Hallo Scienexception,

als nächstes kommt wahrscheinlich die Begründung das ein Gewerbe vorliegt und deshalb kein Bonusanspruch besteht. Das erwarte ich bei mir auch. Ich habe den Herrschaften allerdings schon vorsorglich 3 Stunden nach meinem Widerspruch eine zusätzliche email geschrieben, in der ich erkläre kein Gewerbe zu betreiben und in dem Fall in dem das behauptet wird, das Ganze unverzüglich zur Schlichtungstelle geht und das ich mich nicht einschüchtern lasse.

Es werden vom immergrün gerne "kernige" Briefe aufgesetzt in denen Gericht, Anwalt und hohe Kosten angekündigt werden. Bloß nicht einschüchtern lassen und erst die Beschwerde bei der Schlichtungstelle zurückziehen wenn der Bonus bezahlt wurde und auf dem Konto ist. Und bloß nicht auf irgendwelche internen Lösungen einlassen, ala: " wir sind bereit, nicht rechtsbindend, Ihnen XX€ zu zahlen wenn Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zurückziehen."

Einfach ignorieren und eventuell Schlichtungstelle und Verbraucherzentrale NRW von solchen "dubiosen" Angeboten berichten und weiter auf sein Recht bestehen. Immer die Schreiben sehr genau lesen, und das wichtigste....... keinen Rückzieher machen, wenn Sie sich im Recht fühlen!

So wie ich das sehe, geht diese Firma immer nach den gleichen Schemen vor, und zahlt schlussendlich wohl nur wenn kein anderes rechtliches Schlupfloch bzw. Verzögern mehr möglich und/oder profitabel ist.


Grüße :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 08. Februar 2015, 12:10:32
Ich habe mir mal eben das kleingedruckte in meiner falsch erstellten Rechnung durchgelesen. Dort steht u.a.: 

"Schlichtungsstellen / Verbraucherbeschwerden:
immergrün!-Energie hat für seine Versorgungskunden außerhalb des Kundenservice eine hausinterne Schlichtungsstelle eingerichtet, die
sich in Streitfällen gern bemüht, schnell und unbürokratisch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie erreichen die Schlichtungsstelle
unter kundenanwalt .strom @immergruen-energie.de.
"

Der ist gut..... x D   das hätten die wohl gerne....die haben doch nur eine neue email-Adresse eingerichtet um gutgläubige Kunden nur noch länger hinzuhalten und zu zermürben.
Das wär ja so als würde ich jemanden der mich gerade verprügelt, gleichzeitig um Hilfe bitte mir aus dieser Lage raus zu helfen... 
Für wie blöd halten die die Leute eigentlich?  ;D  ;D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Christian Guhl am 08. Februar 2015, 18:09:03
Das Schlimme daran ist, dass es bestimmt Kunden gibt, die meinen, das sei die offizielle Schlichtungsstelle Energie.
Eigentlich müsste ein Verbraucherschutzverband vor Gericht ziehen, damit dort klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um die staatliche Schlichtungsstelle handelt.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: bolli am 09. Februar 2015, 10:18:15
Das Schlimme daran ist, dass es bestimmt Kunden gibt, die meinen, das sei die offizielle Schlichtungsstelle Energie.
Eigentlich müsste ein Verbraucherschutzverband vor Gericht ziehen, damit dort klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um die staatliche Schlichtungsstelle handelt.
Also, ein kleines bisschen Grips muss man den Kunden aber auch zutrauen bzw. von Ihnen verlangen. Da steht EINDEUTIG hausinterne Schlichtungsstelle. Wer hier die staatliche Schlichtungsstelle hinter vermutet, hat wohl das Klassenziel verfehlt. 8)
Auf jeden Fall wird da meines Erachtens kein Verbraucherschutzverband ne Änderung erreichen können.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 09. Februar 2015, 10:36:40
So, nachdem wir ja per Widerspruch angekündigt haben die echte Schlichtungsstelle einzuschalten und rechtliche Schritte gegen die Damen und Herren einzuleiten, bekam ich eben schon beim email checken um 9.30 Uhr nach 30 Stunden eine Antwort:

[EMail entfernt]


Ich hab mal die Sätze unterstrichen die zeigen wie es hier wohl weitergeht. Ich wette das als nächstes eine "Droh"-Mail mit der typischen Anwalt, Gericht Kosten und hoher Aufwand für Sie-Tour kommt, in der versucht wird den Kunden mit einer nicht rechtsbindenden Zahlung in Höhe von 50-100 euro abzuspeisen.

Ich habe den Herrschaften deshalb gleich mal vorsorglich auf die email geantwortet:

                                                                                                                                                                                                                                                                           
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir helfen Ihnen gerne dabei zusätzliche Kosten bei der Schlichtungsstelle Energie zu verhindern.
Dies können Sie ganz einfach tun. Indem Sie nämlich wie vertraglich zugesichert, den 15 % Bonus auf die Gesamtkosten in der SCHLUSSRECHNUNG mit auführen und auf die Gesamtkosten mit anrechen. Bei allen anderen Sachlagen die Sie mir anbieten oder erläutern, wird unser Rechtsanwalt unverzüglich
bei der Schlichtungstelle Energie e.V. in Berlin, gemäß Energiewirtschaftsgesetz nach § 111a und b,
Beschwerde einreichen und wenn es notwendig sein sollte, weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, da es ab so einem Zeitpunkt offentsichtlich wäre,
das Sie den vertraglich zugesicherten 15% Bonus auf die Gesamtkosten nicht zu zahlen bereit sind.

Da wir schon lange rechtschutzversichert sind, weil wir als Familie jeden Cent zwei mal umdrehen müssen, übernimmt ab einer möglichen Beschwerde bei der Schlichtungstelle unser Rechtsanwalt, daher bedeutet dieses keinen zusätzlichen, hohen zeitlichen - und keinen zusätzlichen, hohen sachlichen Aufwand.

Bitte verschonen Sie uns mit Ihren unseriösen "nicht rechtsbindenden Angeboten", in denen Sie versuchen die Kunden mit einen geringen Betrag abzuspeisen, und/oder in denen Sie Anwalt und Gericht ankündigen, nur damit eventuell ein paar Kunden Angst bekommen, kleinbeigeben und Sie Ihren Profit maximieren können.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXX



Mal sehen wie es weitergeht...Wenn die wohl kein Schlupfloch mehr sehen, so schätzt mein Anwalt, werden sie wohl die vier Wochen Frist komplett ablaufen lassen um wenigstens noch auf diesem Weg die gesetzlich maximal mögliche Zeit mit dem Geld arbeiten zu können...
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Scenicexception am 09. Februar 2015, 18:27:24
Hallo,

ich habe definitiv kein Gewerbe.

Ich nehme an, dass die immergrün! meine email nicht als Beschwerde annimmt. Daher bis jetzt keine Reaktion.

Mein Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung noch unterwegs. Bleibt noch die Frage, ob diese den Brief einfach als nicht angekommen deklarieren :(

Kann jemand über diesen ominösen Verrechnungsscheck berichten?
Hat diesen jemand bekommen?
Wie lange hat es gedauert bis der kam?
Konnte man den einlösen oder war der nicht gedeckt?

Ich überlege gerade den letzen Abschlag zurückzuholen. Meint ihr, dass dies gut ist? Oder schieße ich mir da ein Eigentor?

Grüße, Scenicexception
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 09. Februar 2015, 19:04:45
Hallo,

um einen Widerspruch rechtskräftig zuzustellen reicht eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail). Einfach noch ein wenig warten, die melden sich schon noch. Den Abschlag würde ich nicht zurückholen um keinen Grund zu liefern das eventuell AGBs greifen und so der Bonusanspruch tatsächlich verlischt. Also ruhig abwarten und gesendete emails archivieren.

Grüße  :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 09. Februar 2015, 21:15:35
... Ich nehme an, dass die immergrün! meine email nicht als Beschwerde annimmt. Daher bis jetzt ...
Mein Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung noch unterwegs. Bleibt noch die Frage, ob diese den Brief einfach als nicht angekommen deklarieren :(
Kann jemand über diesen ominösen Verrechnungsscheck berichten? ...

Unmaßgeblich ist, ob immergrün/365 AG Ihre Reklamation "nicht annimmt" oder wie diese vom Versorger "deklariert" wird. Die gesetzliche Vierwochen-Frist gem. §§ 111a und b EnWG ist Ihrerseits jetzt einzuhalten und ohne vollständige Abhilfe durch immergrün/365 AG sollte Ihre Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de als nächster Schritt folgen!

Weitere Korrespondenz mit dem sogen. immergrün!-Energie Beschwerdemanagement (wie bspw. von @UR praktiziert ::)) ist NICHT zielführend. Eine Beschleunigung des Vorgangs mit Ihrer Übermittlung des Zählerstands per 31.01.2015 haben Sie leider verpasst. Das Thema "V-Scheck" wurde explizit im Forum abgehandelt (mal die Foren-Funktion "Suche" verwenden!).

Hier im Forum wurde x-mal aufgezeigt, wie durch stringente Argumentation erfolgsversprechend vorgegangen werden kann. Es ist bedauerlich, wie durch neuere "übereifrige" Beiträge alles wieder "verwässert" wird.  :(   

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Core2max am 09. Februar 2015, 21:32:05
Diese interne Schlichtungsstelle ist ja nur eine der Ideen die Immergrün /365 AG hat.
Ich persönliche finde dies hier  https://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/

am besten. Echt "witzig" was da so abgefragt wird. Mir hatte man ja auch ein Gewerbe vorgeworfen um sich vor dem Bonus zu drücken.  Uebrigens 25%,nicht wie oben 15% erwähnt.  Ich Pflichten kkh zu sich an die bereits mehrfach beschrieben Wege zum nachweislichen Erfolg zu halten. Hat ja auch bei mir geklappt :)

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Scenicexception am 10. Februar 2015, 07:26:17
Hallo,

ich habe gestern Abend folgende email (als Antwort auf meinen Widerspruch) erhalten:

[EMail entfernt]

Im Betreff ist kein Bezug zu meinem Widerspruch. Wie kann ich nachweisen, dass ich in dieser email Widerspruch eingelegt habe und das ab jetzt die 4 Wochen Frist gilt?

Grüße
Scenicexception
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 10. Februar 2015, 08:21:33
Weitere Korrespondenz mit dem sogen. immergrün!-Energie Beschwerdemanagement (wie bspw. von @UR praktiziert ::)) ist NICHT zielführend.

Ach wissen Sie, ich finde so ein Unternehmen kann man ruhig ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen, indem man einmal deutlich macht das man nicht Lieschen Müller heisst, um die Machenschaften detalliert Bescheid weiss und in so einem Fall etwaige Konsequenzen genauso im Detail ankündigt. Es ist ja nun mal offensichtlich das es sich bei dieser Firma nicht um Zufälle und Missgeschicke handelt. Und eine weitere Korrespondenz sieht für mich anders aus. Für mich ist dieses der letzte Kontakt und eine letzte Ansage an diese "Firma",  in der ich ankündige das bei jeglichem Abweichen von der zu 100% nachweisbaren Zahlungspflicht des Bonus, sofort eine Beschwerde zur Schlichtungstelle geht. Weite Korrespondenz die von der Bonusbestätigung/zahlung abweicht, werde ich ja überhaupt nicht mehr ernstnehmen und nicht beantworten. Außerdem mache ich den Herrschaften damit klar, dass ich nicht einer von den Kunden sein werde, der sich in einer frühen Phase des Schlichtungsverfahren mit einem kleinen Betrag abspeisen lässt. Wenn nämlich nur die geringste Chance besteht DAS, geht mein Anwalt davon aus das es ig erstmal immer zum Schlichtungsverfahren kommen lässt. Wenn dann nämlich früh eine interne, einvernehmlich Lösung gefunden wird, belaufen sich die Kosten für ig bei nur 100€ für die Schlichtungsstelle, plus den Mini-betrag mit dem man den Kunden von seinem Bonusrecht " weglocken" konnte. Und da es ja oft um recht satte Bonusbeträge geht, lohnt sich das natürlich für ig. Anscheinend geben sich immer noch sehr viele Kunden mit dieser internen Lösung aus Angst vor Gerichts/Anwaltskosten zufrieden.

Hierzu Artikel 4 §4 Fallpauschalen der Kostenordung Schlichtungsstelle Energie:

Endet ein Schlichtungsverfahrennach § 9 Abs. 1 lit c) Verfahrensordnung im Rahmen des Verfahrens nach § 6 Abs. 1 Verfahrensordnung, beträgt die Fallpauschale 100 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die sofortige Abhilfe bzw. die einvernehmliche Einigung innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt und nachweist.


Alle Verfahren die länger laufen werden deutlich teurer für ig, und in den meisten Fällen ist es dann günstiger den Bonus zu zahlen. Und das zeige ich ig hier auf.
Wenn ich schon bei einer 100% klaren Rechtslage solche Sätze von ig lese: Entsprechend des dort festgestellten Prüfungsergebnisses wird ein Lösungsvorschlag für Ihr Anliegen erarbeitet. Genau das drückt dieser Satz aus. Die prognostizieren jetzt die möglichen Kosten/Chancen einer internen Einigung und wägen dann ab welcher Weg der günstigere/profitablere ist. Ich zeige ig nur auf das in meinem Fall der günstigste Weg der ist, den Bonus ohne weitere Umwege zu zahlen. Mehr nicht.


Grüße  :)

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 10. Februar 2015, 14:09:02
@UR,

Sie werden diesen "ausgebufften Laden" mit NICHTS "erschrecken" oder "Wind aus den Segeln"
nehmen können.

Es kommt allein darauf an, die eigenen berechtigten Forderungen zum richtigen Zeitpunkt stringent
(ausschließlich sachlich!) und mit Fristsetzungen vorzubringen.

Bewährt haben sich die vom User @Didakt entwickelten Muster (Schreiben und Eigenabrechnung).
Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( .
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 10. Februar 2015, 14:47:36
Ich stimm Ihnen da schon zu, die sind schon sehr routiniert im Umgang mit solchen Schreiben bzw. haben auch schon bestimmt eine Menge "Hass-Schreiben von enttäuschten Kunden bekommen. Allerdings hoffe ich, das durch das deutliche Absehen das ich wohl nicht bereit bin mich abspeisen zu lassen, die Schlussrechnung korrigiert und korrekt inkl. Bonus erstellt wird, bevor es möglicherweise zur Schlichtungsstelle geht. Schliesslich kann ig ja jetzt absehen..."entweder Kosten oder Kosten. Kunde ist unnachgiebig. Sofortige Bonuszahlung ist langfristig günstiger."   
Ich hoffe so in etwa wird entschieden.  ;)

Man darf gespannt sein, ich werd auf jeden Fall berichten wie`s weitergeht.

Grüße  :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 10. Februar 2015, 15:46:41
... Im Betreff ist kein Bezug zu meinem Widerspruch. Wie kann ich nachweisen, dass ich in dieser email Widerspruch eingelegt habe und das ab jetzt die 4 Wochen Frist gilt?

@Scenicexception,

hier bedarf es keines "gerichtsfesten" Nachweises. Wenn Ihrem Anliegen nicht fristgemäß abgeholfen wird (oder wenn vorher eine konkrete Ablehnung kommt), sofort die Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de und u.a. den Schriftverkehr beifügen; die Schlichtungsstelle wird dann schon tätig werden.

Gruß, khh 
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 10. Februar 2015, 15:59:13
UR,

"Hass-" oder sonstige emotionale Briefe bringen ebenso NICHTS wie Spekulationen (zu Letzterem gehört auch Ihr in einem anderen Thread geäußertes "Hier kann man sehr schön, zwecks Profitmaximierung, die versteckte, interne Rechnung, die immergrün aufgemacht, sehen.").

Die Reaktion von 365AG & Co. jeweils in Ruhe abwarten und nach jeweiligem Fristablauf selbst Schritt für Schritt substantiiert vorgehen !

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 10. Februar 2015, 21:05:02
...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...

@ khh,

welche Schlüsse Sie auch immer ziehen, Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand. Ich führe inzwischen eine sehenswerte Erfolgsstatistik. Bislang keinen Fehlpass gespielt! Nicht schlecht, oder? :D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 10. Februar 2015, 22:20:40
Hallo Didakt

???  -  Da hab ich mich anscheinend missverständlich ausgedrückt, denn
die zitierte Anmerkung bezog sich nicht auf Ihre bewährte Hilfestellung!

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 11. Februar 2015, 06:09:47
Hallo,

eben natürlich erstmal nach dem Aufstehen ins email Fach geschaut und siehe da..... die 2te Abrechnung nach Widerspruch ist gestern abend gegen 20:00 Uhr noch eingegangen.

Seh ich das richtig das die Abrechnung jetzt korrekt ist und ich dadurch einen Anspruch von 607,78 EUR geltend machen kann? Oder sehe ich hier den Haken nicht?

Das sieht für mich fast so aus, als hätte ig das Guthaben aus Rechnung 1 einfach in Rechnung 2 in der Vertragskontoliste abgezogen, da nun nicht mehr 2112 EUR als Saldo Vertragskonto (i.d.R. Ihre Zahlungen) angegeben werden, sondern nur noch Saldo Vertragskonto 1769, 67€ (i.d.R. Ihre Zahlungen), so dass als Guthaben nur noch 265,45EUR aufgeführt werden und nicht 607,78EUR???!!! Die tun ja quasi so als hätte ich schon ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

Die Guthabenerstattung hat doch in Rechnung 2 überhaupt nichts im Vertragskonto zu suchen, da doch so das Guthaben falsch berechnet wird?! Und da Rechnung 1 ja widersprochen wurde und nicht mehr rechtsgültig ist, kann ich mich ja nur auf Rechnung 2 berufen und aus der ergeht fälschlicherweise das ich schon Guthaben bekommen habe und mir deswegen nur noch 265,45EUR  zusteht. Seh ich das richtig? Bin echt ein wenig verwirrt.

Grüße  :)



 



Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: bolli am 11. Februar 2015, 09:35:00
...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...

@ khh,

welche Schlüsse Sie auch immer ziehen, Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand. Ich führe inzwischen eine sehenswerte Erfolgsstatistik. Bislang keinen Fehlpass gespielt! Nicht schlecht, oder? :D

@khh
Da hier ja leider eine Reihe Dinge im Hintergrund ablaufen, aber nicht jeder Forumsleser Lust hat, über die "Hintertür" an Informationen zu kommen, werden Sie wohl damit leben müssen, dass auch andere Meinungen vertreten werden, die sich nicht mit Ihren beider decken. Da ändert auch die grandiose Erfolgsstatistik vom Weggefährten @Didakt nichts dran.

Ich bin übrigens mal gespannt, ob Sie mal irgendwann einem "Köder" auf den Leim gehen (vielleicht von Ihrem "Lieblingsversorger" vorgeschickt ?), der Ihnen konkrete Beratungstätigkeiten anzuhängen versucht (natürlich kenne ich Ihre Signaturen und die Beteuerungen von Ihnen beiden, ja gerade keine Beratungen vorzunehmen. Aber wir beide wissen ja, dass das geschrieben Wort in solchen Fällen oft nicht den Anschein überdecken kann.  ;) ), da natürlich nicht erlaubt sind.

Ich wusste übrigens gar nicht, dass Pep Guardiola auch im Energiegeschäft tätig ist. Dessen Mannschaften haben auch immer einen hohen Ballbesitzanteil mit ner geringen Fehlpass-Quote.  ;)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 11. Februar 2015, 11:35:13
@ UR,
ja, das ist jetzt so eine Sache. Ich kenne mich mit der Entschlüsselung von dem Rechnungsgewusel  ganz gut aus (Saftläden deshalb, weil der „Saft“ von denen vermeintlich aus Ihrer Steckdose kommt). Auch ein anderer User, nämlich @ khh, ist damit bestens vertraut. Ich sehe mich allerdings dazu aus Gründen, die Sie aus dem vorstehenden Beitrag ableiten können, nicht in der Lage.
Aber ich bin mir sicher, der User @ bolli steht Ihnen in qualifizierter Art und Weise bei der Problemlösung zur Seite!  :D

MfG
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: PLUS am 11. Februar 2015, 12:00:31
.... Die tun ja quasi so als hätte ich schon ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

Die Guthabenerstattung hat doch in Rechnung 2 überhaupt nichts im Vertragskonto zu suchen, da doch so das Guthaben falsch berechnet wird?! Und da Rechnung 1 ja widersprochen wurde und nicht mehr rechtsgültig ist, kann ich mich ja nur auf Rechnung 2 berufen und aus der ergeht fälschlicherweise das ich schon Guthaben bekommen habe und mir deswegen nur noch 265,45EUR  zusteht. Seh ich das richtig? Bin echt ein wenig verwirrt.
Lesen, dann löst sich die Verwirrung! "Ausgezahlt"? Es wurden doch zwei Schecks für die ausgewiesenen Guthaben angekündigt.
1. Abrechnung 342,33 €
2. Abrechnung 265,45 € (BONUS nachträglich)

Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 11. Februar 2015, 13:03:02
Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?

Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass dann alles in Ordnung ist. Aber nachgefragt sind hierbei auch die Konditionen des Liefervertrags.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: bolli am 11. Februar 2015, 13:41:17
... Ich kenne mich mit der Entschlüsselung von dem Rechnungsgewusel der Saftläden der 365 AG ganz gut aus (Saftläden deshalb, weil der „Saft“ von denen vermeintlich aus Ihrer Steckdose kommt). Auch ein anderer User, nämlich @ khh, ist damit bestens vertraut. Ich sehe mich allerdings dazu aus Gründen, die Sie aus dem vorstehenden Beitrag ableiten können, nicht in der Lage.
(Formatierung von @bolli)
Mann oh Mann, muss diese Selbstbeweihräucherung wirklich sein ? Das nimmt in letzter Zeit ja echt bedrohliche Formen bei den Beiden an !
Die User, denen geholfen wurde, haben sich doch meist schon artig bedankt !!!


Aber ich bin mir sicher, der User @ bolli steht Ihnen in qualifizierter Art und Weise bei der Problemlösung zur Seite!  :D
Nun spielen Sie doch bitte nicht den Beleidigten. Wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen kann man darüber sicher reden. Nur meist haben Sie unter der Tischplatte mehr Informationen wie der Rest hier im öffentlichen Forum. Insofern sind Hilfestellungen manchmal schwierig.

Nach dem was ich hier bisher mitbekommen habe über den Fall (die Lieferbedingungen kenne ICH nicht) würde ich aber der Meinung von @PLUS zustimmen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 11. Februar 2015, 14:34:37
...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...
@khh
Da hier ja leider eine Reihe Dinge im Hintergrund ablaufen, aber nicht jeder Forumsleser Lust hat, über die "Hintertür" an Informationen zu kommen, werden Sie wohl damit leben müssen, dass auch andere Meinungen vertreten werden, die sich nicht mit Ihren beider decken. ...

Mit anderen Meinungen kann ich leben, aber es ist schon lustig, dass User, die in eigener Sache anscheinend überfordert sind, sich für andere als Tippgeber gerieren. Wirklich hilfreich ist das jedenfalls nicht :(.

Ich bin übrigens mal gespannt, ob Sie mal irgendwann einem "Köder" auf den Leim gehen (vielleicht von Ihrem "Lieblingsversorger" vorgeschickt ?), der Ihnen konkrete Beratungstätigkeiten anzuhängen versucht (natürlich kenne ich Ihre Signaturen und die Beteuerungen ..., ja gerade keine Beratungen vorzunehmen. Aber wir beide wissen ja, dass das geschrieben Wort in solchen Fällen oft nicht den Anschein überdecken kann. ;) ), da natürlich nicht erlaubt sind. ...

@bolli,
wieso zerbrechen Sie sich eigentlich Ihren Kopf, ob -und falls zutreffend- welche Hilfestellung ich gebe; das geht Sie doch wohl einen feuchten Kehricht an !? 

Im Übrigen kann ich Sie beruhigen, Sie beurteilen tatsächlich völlig falsch, was (Ihrer diesbzgl. unmaßgeblichen Meinung nach) "unter der Tischplatte" abläuft !  ;D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 11. Februar 2015, 15:20:26
@ UR,

die Versorgerabrechnung stimmt auf den Cent genau. Ich begründe Ihnen kurz meine vorher geäußerten Zweifel verbunden mit der Frage nach den Vertragskonditionen, die ich aus Erfahrung immer bei der Prüfung mit einbeziehe.

Mir liegen die für Ihren Vertrag geltenden AGB nicht vor. Sie nannten zwar unter der Antwort # 59 bereits einen zu erwartenden Bonus von rund 265 € (es sind brutto exakt 265,45 €), das bedeutet einen Bonus von 15%. Geläufig sind in der Regel 25%. Diesen Punkt wollte ich nochmal genau überprüfen. Also, es ist alles o. K.
Ich empfehle Ihnen, nunmehr Ihre Vertragsdaten wieder komplett zu löschen!

MfG
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 11. Februar 2015, 15:34:39
@Didakt

Danke für die Mühe. Da mir das alles sehr schwammig und ungewöhnlich vorkommt, habe ich eben mit meinem Anwalt gesprochen.

Ich habe als Kunde das Recht auf eine Schlussrechnung, aus der das komplette Gesamtrestguthaben klar und ersichtlich in Summe hervorgeht und da die 1te Abrechnung durch den Widerspruch nicht mehr rechtskräftig ist, wurde der 2ten Abrechnung eben widersprochen mit der Forderung eine neue Schlussrechnung zu erstellen, aus der das Rest-Gesamt-Guthaben inkl. korrekt berechneter 15% Bonusvergütung klar und ersichtlich in Summe hervorgeht, dazu einen korrekt aufgeführten Vertragskontosaldo in Höhe von 2112,00 EUR als Berechnungsgrundlage zum Zwecke der Schlussrechnung- und Guthabenermittlung zu nutzen und mir diese bis zum 14.03.2015 zukommen zu lassen.


Wenn diese Frist ausläuft und/oder weiter „rumgegurkt“ wird, geht’s direkt zur Schlichtungsstelle. Mal sehen was nun kommt...  :o
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 11. Februar 2015, 15:42:23
UR,

was Sie da anstellen, ist in der Tat zu viel der Mühen und überhaupt nicht notwendig. Die gewünschte übersichtliche "Eigene Abrechnung" als Gegenüberstellung zu den Abrechnungen des Versorgers erhalten Sie im Detail von mir als Excel-Tabelle. Sie ist fertig, die Nachprüfung der Versorgerrechnung kostete mich keine 5 Minuten. Also wenn Sie wollen, teilen Sie mir per PM Ihre E-Mail-Adresse mit. :)

MfG
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 11. Februar 2015, 15:51:19
[...]
Wenn diese Frist ausläuft und/oder weiter „rumgegurkt“ wird, geht’s direkt zur Schlichtungsstelle.
Mal sehen was nun kommt...  :o

Dann kommt wahrscheinlich eine Feststellungsklage und Sie könnten womöglich "alt" aussehen !  ;D
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 11. Februar 2015, 16:12:19
Bitte, sollen se klagen  ;D ...ich finds nur noch lächerlich und ermüdend was man für einen Aufwand mit dieser Firma hat.

Mir war es DIE Lehre in Bezug auf Verträge.  ;) Hab halt damals gedacht bei Verivox wird schon aussortiert, brauchste nicht zu prüfen... (kurz danach wurde ig allerdings aus den Suchergebnissen mit Verivox-Richtlinien entfernt...)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: PLUS am 11. Februar 2015, 19:23:50
Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass dann alles in Ordnung ist. Aber nachgefragt sind hierbei auch die Konditionen des Liefervertrags.
...
Mir liegen die für Ihren Vertrag geltenden AGB nicht vor. Sie nannten zwar unter der Antwort # 59 bereits einen zu erwartenden Bonus von rund 265 € (es sind brutto exakt 265,45 €), das bedeutet einen Bonus von 15%. Geläufig sind in der Regel 25%. Diesen Punkt wollte ich nochmal genau überprüfen. ...
Nur zur Erinnerung:
Hallo,
ich bin vor ein paar Wochen auf diese Forum gestossen. Ich habe seit dem 1.2.14 einen 12 Monats Vertrag Wasserkraft15 mit immergün (15% Bonus auf die Jahresrechnung). ...
Sorry, auch Verbraucher können es gewaltig übertreiben. Die eingestellten Abrechnungen sind insgesamt in Ordnung, sie  würden mir völlig genügen. Über den Ausgleich mit Scheck und den damit verbundenen Aufwand und die Zeitverzögerung kann man streiten, das ist sicher nicht verbraucherfreundlich. Wenn die Scheck eingelöst sind, ist das aber eher ein Schönheitsfehler, warum man da noch Rechtsanwälte bemühen muss ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 11. Februar 2015, 19:52:54
[...]
... auch Verbraucher können es gewaltig übertreiben. Die eingestellten Abrechnungen sind insgesamt i.O. ...
... warum man da noch Rechtsanwälte bemühen muss ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

So ist es, und bei einer denkbaren Feststellungsklage des Versorgers könnte ein Gericht das auch so sehen. ???
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 11. Februar 2015, 20:39:58
@ PLUS und khh,

ich habe gerade Ihre Beiträge gelesen. Der User hat mich vor 2 Stunden um eine weitere Klarstellung gebeten. Ich habe ihm wie folgt geantwortet:

Zitat
Hallo UR,

Ihre Schlussrechnung des Versorgers ist in Ordnung. An ihr ist nichts auszusetzen. Bereiten Sie sich selbst nicht weitere Probleme durch die Anforderung einer weiteren nochmals korrigierten Schlussrechnung, was für einer? Das ist völlig unbegründet. Dafür werden Sie auch bei der Schlichtungsstelle keine Unterstützung finden, sondern mit Sicherheit nur eine Ablehnung erhalten. [...]

@ PLUS, sehen Sie mir nach, dass ich mir die Vertragsdaten heute Vormittag nochmal ansehen wollte. Glauben Sie, dass ist erfahrungsgemäß stets angebracht! :D

MfG

Edit: Zitat teilweise gelöscht.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 11. Februar 2015, 22:18:43
@PLUS

Nichts für ungut, aber die Tatsachen hier so überzogen darzustellen ist auch nicht gerade „nachvollziehbar“. Ich habe nicht wie Sie es schreiben und hier den Eindruck erwecken, mehrere Rechtsanwälte bemüht, sondern lediglich meinen langjährigen Anwalt telefonisch privat um Rat gefragt, da die Schlussrechnung in meinen Augen nicht gerade transparent war. Und auch wenn man sich als Kunde dann mal irrt, finde ich das es bei einer Firma die in allen Portalen volle Punktzahl hat, nicht "gewaltig übertrieben", sondern verständlich und nachvollziehbar ist.

Grüße  :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: bolli am 12. Februar 2015, 08:25:12
Mit anderen Meinungen kann ich leben, aber es ist schon lustig, dass User, die in eigener Sache anscheinend überfordert sind, sich für andere als Tippgeber gerieren. Wirklich hilfreich ist das jedenfalls nicht :(.
(Formatierung durch @bolli)
Ich bin immer wieder positiv überrascht, wie tief Ihre Erkenntnisse doch gehen. Aber damit Sie sich keine Sorgen um mich machen, kann ich Ihnen versichern, dass ich mit meiner Überforderung gut Leben kann. Und wer sich hier geriert kann der geneigte Leser bestimmt selbst entscheiden.
Und auch wenn ich weiß, dass außer Ihren Weisheiten nicht allzuviele zählen (zumindest bei Ihnen nicht) werde ich auch weiterhin Hilfestellungen im Rahmen meiner Möglichkeiten und meines Wissens anbieten. Bei der Beurteilung, ob dieses hilfreich ist, werde ich SIE auf jeden Fall nicht befragen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 12. Februar 2015, 09:14:11
... es ist schon lustig, dass User, die in eigener Sache anscheinend überfordert sind, sich für
andere als Tippgeber gerieren. Wirklich hilfreich ist das jedenfalls nicht :(.
(Formatierung durch @bolli)
... Aber damit Sie sich keine Sorgen um mich machen, kann ich Ihnen versichern, dass ich mit meiner Überforderung gut Leben kann. ...

@bolli,

wenn Sie meine von Ihnen zitierte Anmerkung auf sich beziehen wollen, dann kann ich es nicht ändern; geschrieben hab ich das jedenfalls nicht.

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 12. Februar 2015, 11:03:03
...werde ich auch weiterhin Hilfestellungen im Rahmen meiner Möglichkeiten und meines Wissens anbieten. Bei der Beurteilung, ob dieses hilfreich ist, werde ich SIE auf jeden Fall nicht befragen.

@ bolli, dass ist doch sehr begrüßenswert und bleibt Ihnen ohne jede Frage auch unbenommen. Sie sollten, bitte schön, aber auch akzeptieren, dass Sie die Weisheit allein auch nicht gepachtet haben und gerade bei Ihren Ausführungen die Theorie oft im Vordergrund steht, aber im richtigen Leben in vielfältiger Hinsicht auf die alltägliche Wirklichkeit, sprich Praxis trifft. Und dann ergeben sich Sachverhalte, bei denen es sich eindeutig zeigt, dass vorhergehende pragmatische Vorgehensweisen die besseren Alternativen sind.

Beispiele aus einem anderen Thread:
1. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass die Frage der 12. Abschlagszahlung nicht Vertragsgegenstand bei den Saftläden ist? Ich jedenfalls habe solche Verträge schon eingesehen.
2. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass eine Rücklastschriftgebühr ‒ wiederum geübte Praxis bei den Saftläden ‒ sich nicht als Sollbuchung im Vertragskonto der Kunden wiederfindet. Das ist, wie auch beim Ansatz von Mahngebühren, regelmäßig der Fall, unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit.
Und die Folge davon ist, dass es dann eines erheblichen Aufwandes bedarf, sich mit Erfolg gegen diese Machenschaften durchzusetzen. Es gibt bessere, eben pragmatische Lösungsansätze. Wenn es allerdings darum geht, die theoretischen Fehlschüsse später auszubügeln, sind Sie nicht mehr aktiv präsent.

Ich habe mir durchaus überlegt, ob ich Sie mit diesen Sachverhalten nochmal konfrontiere. An belustigenden, durchaus auch unterhaltsamen Hahnenkämpfen, wie sie gerade vor einigen Tagen in anderen Threads stattfanden, habe ich nämlich keinerlei Interesse. Ich hoffe nunmehr aber, dass Sie dies genau so sehen.

MfG
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: bolli am 12. Februar 2015, 13:46:21
1. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass die Frage der 12. Abschlagszahlung nicht Vertragsgegenstand bei den Saftläden ist? Ich jedenfalls habe solche Verträge schon eingesehen.

Kann ja sein, dass ich schon etwas vergesslich bin und daher nicht alle meine Antworten kenne, aber ich meine mich erinnern zu können, dass ich immer darauf hinweise, dass es darauf ankommt, was an Vertragsgesamtsumme (kalkuliert) vereinbart worden ist. Wenn diese mit 11 Abschlägen erreicht ist, ist der Vertrag erfüllt, auch wenn da irgendwo was wachsweich von 12 Abschlägen und etwaiger Verrechnung bei etwaigen Mehrverbräuchen steht. Ich erinnere mich, dass ich diesbezüglich schon mal mit Ihnen diskutiert habe, aber selbst @khh hat das seinerzeit ebenso gesehen. Eine Überzahlung ist nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen bezüglich eines Mehrverbrauch bekannt sind.

Es soll aber in der Vergangenheit wohl tatsächlich mal Verträge gegeben haben, wo die Gesamtsumme erst durch die 12. Abschlagszahlung erreicht wurde und dann ist das natürlich völlig rechtens. Da haben Sie Recht ! Insofern hilft nur Angebot und Vertrag kontrollieren.


2. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass eine Rücklastschriftgebühr ‒ wiederum geübte Praxis bei den Saftläden ‒ sich nicht als Sollbuchung im Vertragskonto der Kunden wiederfindet. Das ist, wie auch beim Ansatz von Mahngebühren, regelmäßig der Fall, unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit.
Und die Folge davon ist, dass es dann eines erheblichen Aufwandes bedarf, sich mit Erfolg gegen diese Machenschaften durchzusetzen. Es gibt bessere, eben pragmatische Lösungsansätze. Wenn es allerdings darum geht, die theoretischen Fehlschüsse später auszubügeln, sind Sie nicht mehr aktiv präsent.

Sie vermischen hier mal wieder elegant einige Dinge.
Ich habe nicht behauptet, dass diese Forderungen nicht auf dem Verrechnungskonto landen sondern ich habe wörtlich geäußert

Ich kenne es nur so, dass die Kosten der Rücklastschrift zunächst dem Lastschrifteinreicher belastet werden. Dieser kann sie natürlich, sofern die Lastschrift berechtigt erfolgte, beim Schuldner geltend machen. Da aber im vorliegenden Fall eher von einem nicht rechtmäßigen Einzug auszugehen ist (da der angesetzte Gesamtrechnungsbetrag überzogen wurde) wüsste ich nicht, warum da Kosten auf einen zukommen sollten ?

Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. So ist die Rechtslage. Und wenn Sie anschließend von Pragmatismus reden wundern mich Ihre Aussagen, denn solange der Versorger mir keine ordnungsgemäße (Schluß-)Rechnung gestellt hat, bekommt er die Schlichtungsstelle "auf den Hals" gehetzt. Das dürfte doch ähnlich aussehen wie mit zahlreichen unberechtigten Inkassokosten. Einmal antworten, abheften und abwarten. Und sollte tatsächlich eine Klage folgen, ist das zwar Aufwand, macht mich aber nicht besonders besorgt bei diesem Sachverhalt und einem ordentlichen Rechtsanwalt für Energie- oder in dem Fall sogar Spezialrecht für Almado/365 AG.

Es mag ja sein, dass Sie an der einen oder anderen Stelle pragmatische Regelungen bevorzugen, ich versuche fremden Leuten meist nur erstmal rechtlich auf die Sprünge zu helfen,  damit sie ihre Rechte kennenlernen. Vielleicht unterscheiden sich insofern unsere Ansätze ein wenig.

Ich habe mir durchaus überlegt, ob ich Sie mit diesen Sachverhalten nochmal konfrontiere. An belustigenden, durchaus auch unterhaltsamen Hahnenkämpfen, wie sie gerade vor einigen Tagen in anderen Threads stattfanden, habe ich nämlich keinerlei Interesse. Ich hoffe nunmehr aber, dass Sie dies genau so sehen.

MfG
Ich habe keinerlei Lust auf irgendwelche Hahnenkämpfe, weder mit Ihnen noch mit dem "kongenialen Partner". Aber ich lasse mir auch nichts "unterjubeln". Verbreiten Sie Ihr Wissen und helfen Sie wegen mir, was durchaus löblich ist, aber verschweigen Sie nicht die rechtliche Seite oder "biegen es ein wenig hin". Letztlich muss der Betroffene selbst entscheiden, welcher Meinung er folgt bzw. welchen Weg er gehen will. Das kann er aber nur, wenn er ALLE Fakten kennt. Das habe ich schon vor Jahren gesagt und danach verfahre ich auch weiterhin so gut es geht.

Und damit soll's nun auch genug sein mit dem OFF-Topic.

Wünsche schöne Karnevalstage. Helau und Alaaf !
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: PLUS am 12. Februar 2015, 14:52:54
@PLUS  Nichts für ungut, aber die Tatsachen hier so überzogen darzustellen ist auch nicht gerade „nachvollziehbar“. Ich habe nicht wie Sie es schreiben und hier den Eindruck erwecken, mehrere Rechtsanwälte bemüht, sondern lediglich meinen langjährigen Anwalt telefonisch privat um Rat gefragt, da die Schlussrechnung in meinen Augen nicht gerade transparent war. Und auch wenn man sich als Kunde dann mal irrt, finde ich das es bei einer Firma die in allen Portalen volle Punktzahl hat, nicht "gewaltig übertrieben", sondern verständlich und nachvollziehbar ist.
@Ur, ebenfalls "Nichts für ungut", aber nein, das ist nicht nachvollziehbar und nicht in Ordnung, außerdem habe ich keine Tatsachen überzogen dargestellt! Es gibt offensichtlich vielfältige Probleme mit diesem Anbieter, wie man hier im Forum lesen kann, es ist aber nicht generell so, dass der Anbieter rundweg schlechte Bewertungen erhält.

Man kann trefflich über den Wert solcher Bewertungen streiten, aber laut Verivox würden 95% der teilnehmenden Kunden wieder zu diesem Anbieter wechseln. Nicht alle haben also schlechte Erfahrungen gemacht und nichts ist mit der "vollen Punktzahl bei allen Protalen".  Wenn man nur bei "Reklamationen" sucht wird man nur solche finden.

Wenn etwas nicht in Ordnung scheint, ist es ratsam, sich die "Tatsachen" genau anzusehen bevor man sich damit aus dem Fenster hängt. Sie haben das offensichtlich nicht getan, der Irrtum geht somit auf ihr Konto. Verbraucher verlangen mit Recht Fairness vom Versorger, sie sollten sich aber auch selbst fair verhalten. Wenn man sich schon mal vergaloppiert hat, was ja mal vorkommen kann, dann gehört eine anständige Berichtigung zum zivilisierten Umgang dazu. Für den verirrten Galopp nochmal eine Rechtfertigung zu suchen, wo keine ist, geht gar nicht.   
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 12. Februar 2015, 15:36:09
... Es gibt offensichtlich vielfältige Probleme mit diesem Anbieter, wie man hier im Forum lesen kann, es ist aber nicht generell so, dass der Anbieter rundweg schlechte Bewertungen erhält.

Man kann trefflich über den Wert solcher Bewertungen streiten, aber laut Verivox würden 95% der teilnehmenden Kunden wieder zu diesem Anbieter wechseln. Nicht alle haben also schlechte Erfahrungen gemacht ...

... ist es ratsam, sich die "Tatsachen" genau anzusehen bevor man sich damit aus dem Fenster hängt. Sie haben das offensichtlich nicht getan, ...

@PLUS,
das kann jetzt aber so nicht stehen bleiben, denn anscheinend haben SIE sich die "Tatsachen" nicht genau angesehen" ;).

Die 95% positive Kundenbewertungen bei Verivox zur 365 AG resultieren allein aus "der Wechsel hat geklappt"
(als Beispiel die letzte Bewertung vom 16.01.15 - Zitat "Der Wechselprozess war unglaublich einfach und wirklich sehr angenehm für uns als Kunde. Meisterstrom hat sich um alles gekümmert.").

Über solche "Bewertungen" kann man sicherlich nicht streiten, denn das ist schlicht "NONSENS" und kein brauchbares Bewertungskriterium. Diese Verbraucher haben sich nicht wirklich informiert und das "böse Erwachen" wird folgen, sobald die hinreichend bekannten Machenschaften praktiziert werden! :o
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: PLUS am 12. Februar 2015, 16:07:35
@PLUS, das kann jetzt aber so nicht stehen bleiben, denn anscheinend haben SIE sich die "Tatsachen" nicht genau angesehen" ;).

Die 95% positive Kundenbewertungen bei Verivox zur 365 AG resultieren allein aus "der Wechsel hat geklappt"
(als Beispiel die letzte Bewertung vom 16.01.15 - Zitat "Der Wechselprozess war unglaublich einfach und wirklich sehr angenehm für uns als Kunde. Meisterstrom hat sich um alles gekümmert.").

Über solche "Bewertungen" kann man sicherlich nicht streiten, denn das ist schlicht "NONSENS" und kein brauchbares Bewertungskriterium. Diese Verbraucher haben sich nicht wirklich informiert und das "böse Erwachen" wird folgen, sobald die hinreichend bekannten Machenschaften praktiziert werden! :o
@kkh, dass Sie sich nicht auch noch vergaloppieren ;) :
Immergrün - Kundenbewertungen:
Service    sehr gut (4,5 von 5 Sternen)
Preis            sehr gut (4,8 von 5 Sternen)
Anbieterwechsel sehr gut (4,8 von 5 Sternen)   

Der eine oder andere Verbraucher, der dort seine Bewertung abgegeben hat, wird vielleicht noch, wie Sie befürchten, seine Erfahrungen machen. Ich habe mir lediglich die Tatsache der dort veröffentlichten Bewertung angesehen. Ich habe doch erkennbar deutlich gemacht, dass ich nichts von solchen Bewertungen halte. Es trifft aber halt nicht zu, wie von @UR behauptet, dass von Verbrauchern grundsätzlich negativ bewertet wird ("in allen Portalen volle Punktzahl"). U.a. das war klar zu stellen, mehr nicht.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 12. Februar 2015, 16:20:26
... Ich habe mir lediglich die Tatsache der dort veröffentlichten Bewertung angesehen. ... Es trifft
aber halt nicht zu, ... dass von Verbrauchern grundsätzlich negativ bewertet wird ...

Was Sie jetzt betreiben ist m.E. Haarspalterei. Wenn man sich nicht mit der Qualität und Aussagekraft solcher "Bewertungen" befasst, dann sollte man es besser gleich ganz sein lassen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: PLUS am 12. Februar 2015, 16:39:44
Was Sie jetzt betreiben ist m.E. Haarspalterei. Wenn man sich nicht mit der Qualität und Aussagekraft solcher "Bewertungen" befasst, dann sollte man es besser gleich ganz sein lassen.
@khh, Sie können sich gerne mit der Qualität und Aussagekraft solcher "Bewertungen" befassen, darum ging es hier nicht. Wenn Sie die Bewertung für falsch oder ungültig halten und dies kritisieren wollen, dann tun Sie es oder wenden Sie sich an Verivox. Dort wurde die Befragung durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht.  Tatsache ist, dass es dort und anderswo positive Bewertungen gibt. Sie sollten das zur Kenntnis nehmen. Das ist nämlich eine Tatsache die Sie ja schon überprüft haben. Sie sollten mir deshalb erst recht keine Haarspalterei vorwerfen, sondern die Tatsache bestätigen.
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 12. Februar 2015, 18:22:36
OFF - TOPIC

Ja, es ist leider eine traurige Tatsache,
- dass die Vergleichsportale nicht wirklich an Verbraucherschutz interessiert sind;
- dass die Politik, die Bundesnetzagentur und besonders auch die Verbraucherschutzverbände
gerade im Energiemarkt, wo Wildwest-Methoden gang und gäbe sind, viel zu wenig tun;
- dass viele Verbraucher trotz aller Warnungen im Netz und in den Medien wenig mitbekommen
und bzgl. vermeintlicher Schnäppchen nach wie vor viel zu unkritisch und "blauäugig" sind !  :o

OFF-TOPIC - Ende
Titel: Immer wieder
Beitrag von: superhaase am 12. Februar 2015, 20:03:41
Das Forum darf sich glücklich schätzen, einen so POSITIV zum Klima und zur Sachlichkeit beitragenden Teilnehmer zu haben. Es ergeben sich immer wieder äußerst fruchtbare Diskussionen, die zu überraschenden Erkenntnissen führen, die Details beleuchten, die sonst sicherlich niemandem aufgefallen wären.
Wie haben wir das alle vor einigen Monaten vermisst. ;)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Didakt am 13. Februar 2015, 10:39:16
Off-Topic
Zitat von: @ sh
Wie haben wir das alle vor einigen Monaten vermisst. ;)

Ja, so ist das halt, wenn Ideologie auf Realismus trifft, unterliegt, und es dann die Häme gegen die Überlegenheit richten soll. Auch ein fruchtloses Unterfangen.
Nee, kluge Köpfe braucht das Land und auch dieses Forum. Sie sollten als Bereicherung stets willkommen sein, auch wenn Sie manchmal unbequem sein können. :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 17. Februar 2015, 14:42:26
Hallo,

.........mal ein kurzes update:

Der Verrechnungscheck über das Restguthaben wurde zugestellt und ich warte aktuell auf die Wertstellung auf meinem Konto.
Der Bonus-Scheck lässt allerdings auf sich warten. Frist zum 3.3.15 mit Ankündigung "danach Beschwerde Schlichtungsstelle" ist form- und fristgerecht gestellt.

Wetten werden ab sofort angenommen ob der Scheck bis zum 3.3. eintrifft (Poststempel entscheidet).  ;)


Grüße  :)
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: UR am 22. Februar 2015, 17:15:51
Hallo,

der Bonus ist eingetroffen und ich warte darauf das ich über das Geld verfügen kann. Somit bin ich wie man so schön sagt, endlich "quitt" mit immergrün.  :D

Hier nochmal die beiden Probleme die ich hatte:

1.)

Obwohl bei mir im Vertrag 11 Abschläge aufgeführt waren und ich auch nach Proberechnung feststellte, dass die am Vorjahresverbrauch orientierte Verbrauchsprognose unter Anwendung des Teilers 11 von mir fristgerecht und vollständig entrichtet wurde und damit die unterjährig fälligen Verbrauchskosten abgegolten waren und ich immergrün dieses auch Ende Dezember mitteilte, eröffnete man mir das auf den 12 Abschlag aber trotzdem bestanden wird.

Ich habe immergrün dann vorsorglich schriftlich mitgeteilt das ich den „12. Abschlag zur Verrechnung des tatsächlichen Verbrauchs“ für meinen gekündigten, auslaufenden Vertrag nicht zahlen werde, da ich die, unter Anwendung des Teilers 11 am Vorjahresverbrauch orientierten, vertragsgemäß festgelegten 11 Abschlagszahlungen fristgerecht und vollständig entrichtet habe, damit meinen vertragstypischen Pflichten, vorbehaltlich der endgültigen Schlussrechnungsstellung und daraus resultierender Nachzahlungen/Erstattungen gemäß § 433 (2) BGB, und der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nachgekommen bin. Sollte dennoch ein unberechtigtes Mahnverfahren eingeleitet werden um einen 12. Abschlag einzufordern und/oder sollte man ein Inkassounternehmen mit einem solchen beauftragen und/oder zusätzlich einen angeblichen Vertragsbruch meinerseits aufzeigen um den 15% Bonus auf die Gesamtkosten nicht zahlen zu müssen, habe ich angekündigt sofort Widerruf und wenn nötig Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einzulegen.

Darauf machte immergrün einen Rückzieher und ich bekam folgende Antwort:

[EMail entfernt]

2.)

Das zweite Problem trat auf, wie hier im Thread ja auch beschrieben, als der Bonus nicht in der Schlussrechnung aufgeführt wurde. Hier wurde dann ja Widerspruch eingelegt und auch eine korrigierte, korrekte Rechnung erstellt.



Alles in allem war es mir eine grosse Lehre und ich suche meine Anbieter jetzt bei bezahlbare energie ev. . Das positive an der Sache ist, dass ich durch die ganzen Umstände jetzt zum Wechselexperten geworden bin und wir nun jedes Jahr den Anbieter wechseln werden um einen Bonus zu nutzen. Und da kommt als Familie jedes Jahr ein netter Betrag zusammen. Der neue Vertrag beim neuen Anbieter ist schon gekündigt um die Weichen frühzeitig für den Bonus 2016 zu stellen.  ;)

Ich bedanke mich ganz herzlich bei den ganzen Usern die hier Musterschreiben hochgeladen haben, aus denen ich oft gute Passagen verwenden konnte. Vor allem ein grosses Danke an die User Didakt und khh, die mir (und viele, viele andere hier im Forum) besonders intensiv Hilfestellung gaben und geben.

Die Kündigung und Schluss-Zählerstand wurden übrigens jeweils per Gerichtsvollzieher-Urkunde zugestellt, aber das Geld hätte ich wohl sparen können. Die Kosten dafür betrugen jeweils 9,45€. Mein Gedankengang war dabei, dass dann vielleicht mein Vertrag als Ausnahme zu 100% glatt über die Bühne geht.
Wohl falsch gedacht... :(



Viele Grüße  :)

Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Scenicexception am 24. Februar 2015, 17:07:09
Hallo zusammen,

nachdem der Guthabenscheck eingetroffen ist warte ich immer noch auf den Bonusscheck (seit dem 13.02.2015). UR und ich waren irgendwie Zeitgleich betroffen, so dass ich die Hoffnung habe den Scheck bis zum WE zu bekommen :-)

Offtopic an: Leider bin ich dieses Jahr auf das zweite schwarze Schaf (Stromio) reingefallen und muss bis Januar 2016 warten. Das ist aber an einer anderen Stelle zu klären.
Offtopic aus:

Nächstes Jahr gibt es definitiv einen der großen Versorger (EON), da ich auf die Wechselgeschichten kein Bock mehr habe.

Grüße
Scenicexception
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: khh am 24. Februar 2015, 17:13:22
[...]
Nächstes Jahr gibt es definitiv einen der großen Versorger (EON), da ich auf die Wechselgeschichten
kein Bock mehr habe.

Besser hier: www.bezahlbare-energie.de orientieren (Anbieterwahl und verschiedene Wechselkonzepte) !
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Scenicexception am 03. März 2015, 17:41:39
Hallo,

ich warte schon seit 4 Wochen auf den Scheck der nicht kommt.

Email geschrieben, als Antwort kam, dass das als Beschwerde bewertet wird und die innerhalb von 4 Woche eine Lösung finden müssen.

Für den Bonus habe ich mich schon beschwert und seit der letzten Beschwerde sind 4 Wochen vergangen ohne das der Scheck gekommen ist.

Ich werde jetzt die Schlichtungsstelle einschalten.

Das ist wirklich ein Laden der sich nicht aus der Ruhe bringen lässt. Anscheinend fallen die Leute reihenweise darauf ein.

Gruß
Scenicexception
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Scenicexception am 06. März 2015, 19:05:20
Hallo,

.........mal ein kurzes update:

Der Verrechnungscheck über das Restguthaben wurde zugestellt und ich warte aktuell auf die Wertstellung auf meinem Konto.
Der Bonus-Scheck lässt allerdings auf sich warten. Frist zum 3.3.15 mit Ankündigung "danach Beschwerde Schlichtungsstelle" ist form- und fristgerecht gestellt.

Wetten werden ab sofort angenommen ob der Scheck bis zum 3.3. eintrifft (Poststempel entscheidet).  ;)


Grüße  :)

Hallo,

ist der Scheck angekommen? Ich habe heute die Schlichtungsstelle angerufen.

Gruß
Scenicexception
Titel: Re: Kündigen bei immergrün
Beitrag von: Core2max am 10. März 2015, 22:39:09
Bei mir kam alles per Überweisung innerhalb von ein paar Tagen nachdem ich den üblichen Zenober. Auf die letzte Rechtsprechung verweisen und von vorne rein Scheckzahlung widersprechen hat super geklappt

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