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Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: DieAdmin am 27. Mai 2013, 12:30:17

Titel: Kartellrechtskonforme Konzessionsvergabe bei Brandmeldeanlagen
Beitrag von: DieAdmin am 27. Mai 2013, 12:30:17
Ist zwar zum Thema Energie offtopic, aber vielleicht nicht völlig uninteressant die heutige PM vom Bundeskartellamt:

Zitat
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 27.05.2013
Kartellrechtskonforme Konzessionsvergabe bei Brandmeldeanlagen - Bundeskartellamt beendet Musterverfahren nach Zusage der Stadt Düsseldorf

Bonn, 27. Mai 2013: Das Bundeskartellamt hat ein Musterverfahren zur Ausschreibung, zur Errichtung und zum Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen beendet. Das Bundeskartellamt hatte den entsprechenden Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und dem Unternehmen Siemens geprüft und wettbewerbsbeschränkende Wirkungen festgestellt. Als Folge des Verfahrens wird die Stadt Düsseldorf zunächst den Konzessionsvertrag zum Betrieb der Alarmübertragungsanlage neu ausschreiben. In diesem neuen Vertrag wird die Stadt Düsseldorf gemäß ihrer Zusage Vorgaben machen, die nicht nur dem Konzessionär, der die Ausschreibung gewinnt, sondern auch dritten Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, in Düsseldorf in diesem Bereich aktiv zu sein.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben in den letzten Jahren viele Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet über die Vergabe und den Betrieb kommunaler Alarmübertragungsanlagen erhalten. Konzessionsverträge zum Betrieb der Anlagen wurden vielfach nicht ausgeschrieben. Der Inhaber der Konzession hatte das exklusive Recht zum Betrieb der Alarmübertragungsanlagen – und das oft über eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Wettbewerb durch Dritte war so unmöglich. Mit unserer Entscheidung wird der Markt zur Einrichtung und zum Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Dritte geöffnet. Wir gehen davon aus, dass sich andere Kommunen künftig an den Maßstäben dieses Musterverfahrens orientieren und dem Beispiel der Stadt Düsseldorf folgen werden. Hiervon können Immobilienbesitzer mit einer Brandmeldeanlage profitieren.“

Den Betrieb kommunaler Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen übertragen die Kommunen üblicherweise mittels Konzessionsvertrag auf ein privates Unternehmen. Bundesweit haben gegenwärtig Siemens und Bosch die meisten Konzessionen inne. Der Konzessionsvertrag der Stadt Düsseldorf weist die typischen, kartellrechtlich bedenklichen Merkmale auf, die eine Vielzahl von Konzessionsverträgen in Deutschland kennzeichnen: Exklusiver Betrieb der Anlagen durch den Konzessionär, eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren mit automatischer Verlängerung, Einbeziehung sämtlicher Teilleistungen für Einrichtung und Betrieb der Alarmübertragungsanlage.

Das nun in den Verpflichtungszusagen vorgesehene Konzessionsmodell sieht demgegenüber keine exklusive Konzessionierung über sämtliche Einzelleistungen der Alarmübertragung mehr vor. Gerade der wirtschaftlich bedeutsame Teil dieses Marktes, nämlich der Betrieb der dezentralen Übertragungseinheiten wird für den Wettbewerb geöffnet. Die in Düsseldorf zum Betrieb einer Brandmeldeanlage verpflichteten Immobilienbesitzer können ab 2015 für die Übertragung von Brandmeldungen nicht nur den Konzessionär, sondern auch dritte Anbieter ihrer Wahl beauftragen.

Das Bundeskartellamt hat die von der Stadt Düsseldorf angebotene Verpflichtungszusage für bindend erklärt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.



http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2013_05_27.php