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Sonstiges => Der Wasserpreis => Thema gestartet von: EviSell am 12. Mai 2014, 12:30:24

Titel: OLG Koblenz zu Wasserschäden Versorger haftet "bis zur Wasseruhr"
Beitrag von: EviSell am 12. Mai 2014, 12:30:24
OLG Koblenz zu Wasserschäden: Versorger haftet "bis zur Wasseruhr"

Zitat
Ein Wasserversorger ist für den Zustand der Leitungen bis zur Wasseruhr beim Verbraucher verantwortlich. Dort muss er in bestimmten Fällen auch für Schäden haften. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
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 [(Urt. v. 17.04.2014, Az. 1 U 1281/12)].

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-urteil-1u128112-haftung-wasserschaden-wasserversorgung-wasseruhr/