Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Dortmunder4600 am 30. Januar 2016, 17:15:55

Titel: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Dortmunder4600 am 30. Januar 2016, 17:15:55
Hallo,

seit heute bin ich Mitglied in diesem Forum, weil ich mich einfach richtig über den Leisten gezogen fühle von dieser Firma.
Im Februar 2013, bin ich Kunde der Firma Immergrün-Energie geworden. Tarif: Windkraft 6!

Im Moment sortiere ich Rechnungen und Belege. Da ist mir aufgefallen das ich keine Rechnungen bekommen habe. Gestern habe ich mit der Hotline telefoniert um nachzufragen. Angeblich wurden die Rechnungen per E-mail versendet. Nach Prüfung meines Accounts konnte ich keine Emails in Eingang feststellen. Die einzigen Emails die ich bekommen habe waren Auftragsbestätigung und eine Information zur Energieversorgung.

Nun kommen ich die Verbrauchsrechnungen per Email. Ich stelle plötzlich fest, das ich Verrechnungsschecks bekommen haben soll. Nach Prüfung von Konten und Unterlagen sind diese aber nie angekommen.

Erste Abrechnung vom 01.02.2013 bis 31.08.2014
Verbrauch geschätzt: 1226 kWh
Vorauszahlung: 900 €

Am ende habe ich ein Rechnungsguthaben von 378,20 €

Zweite Abrechnung vom 01.09.2014 bis 31.08.2015
Verbrauch geschätzt: 815,40 kWh
Vorauszahlung: 540 €

Es gibt wieder ein Rechnungsguthaben von 92,53 €

Ich rufe die Hotline erneut an weil ich das ganze Prozedere nicht ganz nachvollziehen kann.

Der erste Abrechnungszeitraum ist deshalb so lang weil keine Stände mitgeteilt worden sind.
Bei den Verrechnungsschecks muss geprüft werden, wann und wo diese versendet oder eingelöst worden sind.
Darüber hinaus muss keine jährliche Information über Preiserhöhung folgen da bei Vertragsabschluss der Kunde darüber informiert wird das die Preisbindung nur 12 Monate gilt. Abschlagszahlungen wurden nicht angepasst weil ich mich nicht gemeldet habe. Sonderkündigungsrecht greift nicht weil laut AGB´s alles richtig gemacht.

Aktuell zahle ich 19.95 € pro Monat und 26,23 Cent pro kWh.

Müssen Preiserhöhungen dem Kunden nicht immer mitgeteilt werden?
Muss eine Abrechnung nicht immer einen Zeitraum von 12 Monaten ausweisen?
Wieso greift das Sonderkündigungsrecht hier nicht? Ist dieses Verhalten nicht vorsätzlich irreführend?
Welche Punkte muss ich aufrufen damit ich vorzeitig kündigen kann?

Vielen Dank und viele Grüße
Dortmunder4600





Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 31. Januar 2016, 14:28:40
Willkommen im Kreis der Geplagten!

Jaja, die berüchtigten V-Schecks, die "verschwinden" da gerne mal...

Die Schilderung klingt für mich aber ziemlich chaotisch, ich würde erstmal alles zusammensuchen und dann die Sache angehen:
Wann war der genaue Vertragsbeginn und zu welchen AGB, waren die in der AB bzw. Info dabei oder vieleicht bei Abschluss über Vergleichsportal dort zur Verfügung gestellt und wurden archiviert?
Zu welchen Konditionen wurde der Vertrag abgeschlossen, Grundpreis/Arbeitspreis/Bonus?
Sind die geschätzten Verbrauchswerte korrekt?
Bei den Billigläden MUSS Kunde immer höllisch aufpassen (Vertragsbeginn ist nicht immer gleich dem Versorgungsbeginn, Zählerstände melden, Kündigungsform und Fristen beachten etc.) sonst wirds teuer und/oder gibt Ärger.
Zur weiteren Vorgehensweise gibts hier im Board schon jede Menge Tipps, einfach mal stöbern oder Suche anschmeissen, Stichwort Grundpreiserhöhung, Sonderkündigungsrecht oder Verrechnungsscheck!

Auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg!
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 31. Januar 2016, 18:12:08
@ Dortmunder4600,

die Einschätzung unter Antwort #1 trifft den Kern der Sache. Ihr Problem ist aber durchaus zu lösen. Dazu zunächst noch einige weitere grundsätzliche Anmerkungen:

Verschwenden Sie keine Zeit, die genannten Ungereimtheiten fmdl. über die Hotline klären zu wollen. Kommunizieren Sie nur schriftlich mit dem Versorger, und versenden Sie Ihre Briefe immer per Einschreiben-Einwurf.
Die Hotline-Antwort des EVU, die Sie weiter oben zum Besten gegeben haben, ist an Schwachsinn nicht zu überbieten und entbehrt jeder Grundlage.
Gegen Ihre Verbrauchsabrechnungen sollten Sie schnellstmöglich einen fundierten schriftlicher Widerspruch unter Beifügung eigener Verbrauchsabrechnungen einlegen, wenn das noch nicht geschehen ist.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Dortmunder4600 am 31. Januar 2016, 20:40:30
Hallo Zusammen,

im Kreis des Geplagten trifft den Nagel auf den Kopf.

Das sind die Daten aus dem Stromliefervertrag. Die AGB´s von Immergrün-Energie.

Der Versorgungsbeginn war am 01.02.2013.
Arbeitspreis: 24,53 Cent/kWh
Tarif:Windkraft 6
Grundpreis: 8,31 EUR/Monat
Preisgarantie:12 Monate
Bonus:25 % inkl.

Jahresverbrauch: 1.600 kWh*
(*Ihre Angabe laut Vertragsantrag. Anpassung ggf. vorbehalten)


Die Zählerstände wurden nicht abgelesen. Laut der Hotline wurde das einmal vom Netzbetreiber getan. Den Zeitpunkt werde ich morgen in Erfahrung bringen. Alle Zählerstände und Verbrauchsmengen in der Abrechnung sind geschätzt. Die Aufforderung zur Zählerstandabfrage war in einer Email für eine Weihnachtsaktion mit Treuebonus. Das war auch die Einzige Aufforderung die jemals gekommen ist!!

ERSTE RECHNUNG:
Typ: HT   
von Zählerstand: 01.02.2013 / 73.028,0 kWh
bis Zählerstand: 31.08.2014 / 74.254,0 kWh
Faktor: 1,0
Verbrauch: 1.226,0 kWh

Unsere Leistungen
Produkt:Windkraft 6 (Bonustarif)

Bezeichnung: Gutschrift
Preis je Einheit: 0,00000000 €   
Menge: -57,98
Einheit: EURO
Betrag: -57,9832 €

Bezeichnung : Arbeitspreis
von: 01.02.2013
bis: 31.12.2013
Preis je Einheit: 0,20613400 €   
Menge: 650,00 kWh   
Betrag: 133,9871 €

von: 01.01.2014
bis: 31.01.2014
Preis je Einheit: 0,21443400 €
Menge :76,00   kWh
Betrag: 16,2970 €

von: 01.02.2014
bis:    31.08.2014
Preis je Einheit: 0,21443400 €
Menge :500,00 kWh
Betrag: 107,2170 €

Grundpreis Gesamt: 201,1513 €
Summe (netto)   400,67 €
Summe (brutto)   476,80 €


Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!   - Energie ist  somit jederzeit berechtigt    - sofern nicht vertraglich ausgeschlossen    - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.  EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben.  Ihr aktueller  Bruttoarbeitspreis: 0,2552    € /kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95    € .  Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und  Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.




ZWEITE RECHNUNG:
Typ: HT   
von Zählerstand: 31.08.2014 / 74.254,0 kWh
bis Zählerstand: 31.08.2015 /75.069,4 kWh
Faktor: 1,0
Verbrauch: 815,4 kWh

Unsere Leistungen
Produkt:Windkraft 6 (Bonustarif)

Bezeichnung :Arbeitspreis
von: 01.09.2014
bis: 31.08.2015
Preis je Einheit: 0,21443400 €
Menge :815,40   kWh
Einheit: kWh
Betrag :174,8495 €

Grundpreis Gesamt:    Euro   201,1765 €
Summe (netto)   376,03 €
Summe (brutto)   447,47 €


*Erläuterungen zum Vertragskonto:
Ihr Vertragskonto weist insgesamt 1.008,20 € an Haben-Positionen (i.d.R. Ihre Abschlagszahlungen) aus. Davon werden 90,00 € erst im Zuge
der nächsten Abrechnung berücksichtigt, weil sich diese Zahlungen auf Leistungen nach Abrechnungsende (31.08.2015) beziehen.
Von den hiernach zu berücksichtigenden 918,20 € waren 378,20 € für bereits erstattete Guthaben bzw. wegen noch offener alter Forderungen
abzuziehen.
Hiernach ergibt sich Ihr Vertragskontosaldo i. H. v. 540,00 €.


Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!   - Energie ist  somit jederzeit berechtigt    - sofern nicht vertraglich ausgeschlossen    - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.  EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben.  Ihr aktueller  Bruttoarbeitspreis: 0,2552    € /kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95    € . Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und  Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens..



Ich verstehe nicht ganz wie der Bonus berechnet wird. Darüber hinaus habe ich keine Verrechnungsschecks erhalten. Die Preisanpassung ist mir nie mitgeteilt worden.
Erst jetzt nach dem Gespräch mit der Hotline und nach der Aufforderung meinerseits wurden mir die Rechnungen zugesendet. Erst jetzt ist mir das aufgefallen.


Welche Schritte sollte ich Eurer Meinung als erstes Einleiten?

1. Kündigung des bestehenden SEPA Mandats
2. Einforderung der Verrechnungsschecks
!! In der Erläuterung zu der Abrechnung von 02.10.2015 habe ich das hier entdeckt:

Rechnungsguthaben: 11.09.2014 / 378,20 €
Übertrag: 11.09.2014 / 45,00 €
Guthabenerstattung   : 16.09.2014 / -378,20 €

Was hat das genau zu bedeuten?

3. Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
4. Kündigung / Besteht außerordentliches Kündigungsrecht?


Vielen Dank für Eure Unterstützung in diesem Fall.

Beste Grüße
Dortmunder4600

Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 31. Januar 2016, 21:48:52
Hoppla, mail schon raus? Wenn nicht dann erstmal die Sachlage erörtern!
Bei dem Laden sollte man vorher genau abwägen was man denen mitteilt und bestätigt, das kann schnell nach hinten losgehen. Kündigungen per Mail oder Fax interessieren die eh nicht, in den AGB dürfte irgendwo das Schriftformerfordernis für die Kündigung stehen, die AGB von Immergrün und Almado (das war mein "Geschäftsfeld" der 365ag) dürften ähnlich sein? -heisst per Brief also per Einschreiben zur Nachweisbarkeit, siehe Antwort #2.

Die Nummer mit der Weihnachtstreueaktion klingt bekannt, war da auch die Preisanpassung irgendwo erwähnt?

Den Trick mit der Guthabenerstattung hat man bei mir auch versucht, hatte den Scheck nie bekommen und demnach auch nicht eingelöst, trotz Widerspruch tauchte der Posten auf jeder Abrechnung wieder auf.
Also erstmal korrekte Rechnungen erstellen (lassen).

Sepa Mandat kündigen kann man machen, würde aber erstmal auf die Einschätzung von Didakt warten bzgl. eigener Verbrauchsabrechnung und Sonderkündigungsrecht, der hat da einiges an Tipps und Anregungen bei dem Anbieter auf Lager!!!

Schlichtungsstelle ist noch zu früh, der Streit muss ja erstmal losgehen bevor man Schlichten kann, am Ende sind die seriös geworden und regeln alles?
Spass beiseite: Bei dem Anbieter braucht man ein dickes Fell und langen Atem, hab mich Monatelang mit denen vergnügt.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. Februar 2016, 11:02:16
ich hab mal versucht die 1. Rechnung grob zu entdröseln:

1. Jahr  Grundpreis     6,99  X 12 =  83,88€
Verbrauch 01.02. - 31.12.13        +133,99€
Verbrauch 01.01. - 31.01.14        + 16,29€
Gesamt                                      =234,07€  (alles Brutto)
Daraus 25% Bonus ergibt dann die Gutschrift von 58 €.

dann Zeitraum 01.02.14 bis 31.08.
Grundpreis 16,75€  X 7                =117,25€
Verbrauch 01.02.14-31.08.14.      +107,22€

Ergibt dann mit dem Rechnungsbetrag des ersten Jahres 458,54€, abzüglich des Bonus bleiben dann diese 400,xx € Brutto übrig, macht 476,80€ Netto.
Immerhin wurde der Bonusanspruch ohne Gezeter anerkannt, bleibt die Frage nach den tatsächlichen Zählerständen und Preiserhöhungen. Und natürlich die Summe der geleisteten Zahlungen.
Der Bonus wurde direkt verrechnet, die anderen 378,20 Erstattung sind dann wohl der ominöse V Scheck.
was ich nicht nachvollziehen kann: Summe Vorauszahlungen 01.2.13-31.08.14
900,-€ und Restguthaben 378,20€? 900,- Minus 476,80€ gibt doch 423,20€???
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 01. Februar 2016, 12:14:03
@ Dortmunder4600,

Ihre abgesandte E-Mail ist für die Problemlösung untauglich. Auch die erneuten Feststellungen des Users @ Erdferkel in Antwort #4 treffen allesamt zu. Sie sollten deshalb in anderer Form an die Lösung dieses äußerst komplexen Falles herangehen.

Wichtig! Lesen Sie den heutigen Zählerstand ab und halten ihn für alle Fälle fest!
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Dortmunder4600 am 01. Februar 2016, 14:11:09
@Erdferkel @Didakt
vielen Dank

Ich habe mir heute auch die Zählerstände vom Dortmunder Netzbetreiber geben lassen.
Abgelesen am 13.02.2014 / Stand: 73811 kWh
Geschätzt am 20.02.2015/ Stand: 74601 kWh

Der ehemalige Energieversorger hatte eine Schlussrechnung am 31.03.2013 erstellt.
Stand von: 73028 kWh

Der Stand heute ist: 75991 kWh




Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. Februar 2016, 15:48:45
Hmm,
"Der ehemalige Energieversorger hatte eine Schlussrechnung am 31.03.2013 erstellt.
Stand von: 73028 kWh"
Wie jetzt? Versorgungsbeginn durch die 365er Bande war doch 01.02.2013? Also Schlussrechnung am 31.03.2013 erstellt mit Zählerstand 73028 KWh zum Vertragsende am 31.01.2013 oder Zählerstand 73028KWh am 31.03.2013?
Ich hatte befürchtet, daß die tatsächlich verbrauchten KWh den geschätzten Verbrauch deutlich (angegeben waren ja 1600 KWh/Jahr) übersteigen und dadurch der Bonus im 1. Jahr gedrückt und der Mehrverbrauch dann zu dem erhöhten Preis abgerechnet werden soll...
Aber das passt ja so halbwegs, um die 1000 KWh / Jahr.
Ich klinke mich an dieser Stelle dann mal aus, zu den jetzt erforderlichen Schritten kann ich wenig beitragen, ich hatte Probleme mit falschen und nicht nachvollziehbaren Zählerständen und dem Bonus, könnte noch Ratschläge geben, wie man mit deren Inkassobude EWD bei haltlosen Forderungen verfahren muss, aber bei dem von Ihnen geparkten Guthaben werden wohl Sie das Geld einfordern müssen.
News in der Sache interessieren mich aber weiter, also nicht aufgeben und durch.
 
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Dortmunder4600 am 01. Februar 2016, 16:25:18
Sorry, mein Fehler. Schlussrechnung vom 31.01.2013.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 01. März 2016, 12:44:11
Zitat von: @ Erdferkel aus Antwort #4 und #8
[…] würde aber erstmal auf die Einschätzung von Didakt warten bzgl. eigener Verbrauchsabrechnung und Sonderkündigungsrecht, der hat da einiges an Tipps und Anregungen bei dem Anbieter auf Lager!!!
[…] Bei dem Anbieter braucht man ein dickes Fell und langen Atem, hab mich Monatelang mit denen vergnügt.
[…] News in der Sache interessieren mich aber weiter, also nicht aufgeben und durch.

Die News: Ja, da war noch was auf Lager für die Bewältigung der vorstehenden, in der Tat sehr komplexen Angelegenheit. Der User @ Dortmunder4600 hat seine Ansprüche gegen den Versorger ziemlich schnell vollumfänglich und sehr weitreichend durchgesetzt. Sein Problem ist damit gänzlich gelöst.

Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. März 2016, 16:05:38
Glückwunsch zum schnellen Erfolg! :)
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 01:16:12
Ich habe auch Probleme mit immergrün. Paketpreis 2200kwh zu ...Verbrauch aber auch im Vertrag mit 2000kwh angegeben. Also ging ich davon aus das 2000kwh als Abschlag genommen wird, aber Fehlanzeige. Immergrün nimmt 2200kwh als Abschlag. Eine Täuschung wie ich finde und selbst bei den 2200kwh wurde der Abschlag falsch berechnet um o,32 Euro pro Monat. Ich habe daraufhin wegen keiner Reaktion seitens immergrün die Schlichtungsstelle aktiviert. Völlig zu recht, wie Sie auch schrieben. Nur immergrün reichte jetzt Klage ein wegen meiner Beschwerde. Was kann man nun tun? Ich sehe mich total getäuscht.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. November 2016, 08:34:26
Nochmal den Vertrag und AGB lesen, das könnte helfen. Ein Paket ist halt ein Paket, bei Mehrverbrauch zahlt man (ordentlich) drauf, bei weniger Verbrauch verfallen die restlichen KWh... Abschlag ergibt sich aus dem georderten Paketvolumen. Wo ist das Problem?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 09:49:26
Mag sein. Vetraglich wurde aber eine Verbrauchsmenge von 2000Kwh vereinbart. Steht auch im Vertrag drin und bis 2200kwh müsste der gleiche Preis gelten. Wenn die 2000Kwh nicht gelten, dann hätte man Sie nicht erwähnen sollen im Vertrag. Und letztlich sollte die Abschlag dann nach dem Verbrauch berechnet werden. Da gibt es doch auch Urteile oder? Mir ist schon klar, dass ich keine 1900Kwh etc ansetzen kann. Aber 2000Kwh, weil Sie im Vertrag fixiert sind. Aus meiner Sicht eine Täuschung. Lt. Schlichtungsstelle habe ich mich auch zu Recht beschwert. Und selbst bei 2200kwh haben die sich um 0,32€ mtl verrechnet. Das stinkt doch zum Himmel.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. November 2016, 10:37:03
Um was für ein Paket geht es? 2200Kwh oder 2000Kwh?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 11:49:21
Hallo Erdferkel, Verbrauchsmenge 2000kwh. Paket 2200kwh. Beides steht im Vertrag und das macht es undurchsichtig. Wenn die Verbrauchsmenge nicht im Vertrag stehen würde, wäre alles klar mit den 2.200kwh da Paketpreis. So geht man aber davon aus, dass der Preis bis 2.200Kwh gilt. Aber die Abschläge müssen sich ja immer an den vereinbarten Verbrauchsmengen richten. Dies wurde ja vertraglich auf 2000kwh fixiert. Insofern liegt hier schon nach meinem Empfinden eine Täuschung vor. Das selbst die Berechnung bei 2.200kwh preislich nicht passte, fügt das übrige Zweifeln hinzu, dass dort etwas faul ist. Die Schlichtungsstelle hatte es ja auch als völlig richtig angesehen, dass ich das Problem angezeigt habe. Jetzt warte ich auf die Klageschrift.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 01. November 2016, 15:55:28
@ Spondon1

Die besagte „Verbrauchsmenge“ von 2000 kWh scheint wohl eher eine maßgebliche (Hilfs-) Menge für das ausgewählte Strompaket zu sein.

Es ist davon auszugehen, dass Ihr Vertrag u. a. Angaben zu folgenden Tarifdetails enthält:

Verbrauchspreis: Paketpreis für 2.200 kWh = 000,00 Euro (= 00,00 Cent/kWh), Mehrverbrauchspreis
00,00 Cent/kWh
Grundpreis: 00,00 € oder „keiner“
Neukundenbonus: 00 % oder „keiner“

Aus der Multiplikation des Arbeitspreises pro Kilowattstunde mit der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge von 2200 kWh zuzüglich des Grundpreises ergibt sich das vom Kunden mindestens zu zahlende Jahresverbrauchsentgelt (Mindestverbrauchsentgelt) und daraus ableitend monatliche Abschläge für 11 oder 12 Monate.
Der nachstehende Auszug aus den Immergrün-AGB besagt eindeutig, dass der Kunde zur Zahlung des jährlichen Mindestverbrauchsentgelts in voller Höhe verpflichtet ist.

Es könnte durchaus möglich sein, dass Sie nicht gut beraten waren, diesbezüglich vorschnell die Schlichtungsstelle anzurufen. Der Versorger scheint sich seiner Sache scheinbar sicher zu sein und wählt den Klageweg aus Kostenersparnisgründen und um der Schlichtung aus dem Weg zu gehen. Er umgeht damit die Fälligkeit seiner Fallpauschale für die Schlichtung.

Zitat von: aus AGB
7. Verbrauchs- und Pakettarife, Wasserschaden-Tarif
(2) Bei Pakettarifen besteht der vom Kunden zu zahlende Preis aus einem verbrauchsunabhängigen Bestandteil (Grundpreis), einer unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Energiemenge zu bezahlende Arbeitspreissumme (jährliches Mindestverbrauchsentgelt), und einem gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden verbrauchsabhängigen Mehrverbrauchspreis je Kilowattstunde (Mehrverbrauchspreis). Bei Pakettarifen vereinbaren die Parteien die Abnahme des im Energieliefervertrag ausgewiesenen jährlichen Paketvolumens durch den Kunden. Eine Änderung dieser vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge ist ausgeschlossen. Aus der Multiplikation des Arbeitspreises pro Kilowattstunde mit der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge zuzüglich des Grundpreises ergibt sich das vom Kunden mindestens zu zahlende Jahresverbrauchsentgelt. Auch soweit die jährliche Mindestverbrauchsmenge durch den Kunden nicht verbraucht wird, ist der Kunde zur Zahlung des jährlichen Mindestverbrauchsentgelts in voller Höhe verpflichtet. Nicht verbrauchte Kilowattstunden sind in folgende Belieferungsjahre nicht übertragbar und verfallen mit Ablauf des jeweiligen Belieferungsjahres. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die innerhalb des Belieferungsjahres über die Mindestverbrauchsmenge hinausgehend verbrauchte Energie zusätzlich zum Mindestverbrauchsentgelt zu zahlen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. November 2016, 16:17:22
So siehts aus.

@Spondon1:
Ich fürchte, dass sie auch mit dem Pakettarif nicht gut beraten waren oder das "Paketsystem" nicht ganz verstanden haben, da wurden keine 2000Kwh Verbrauchsmenge fixiert, Sie haben 2200Kwh für den Verbrauchszeitraum verbindlich gekauft und zu bezahlen, auch wenn Sie nur 500Kwh benötigen wird der volle Preis fällig.
Und wegen 0,32€ pro Abschlag die Schlichtungsstelle einzuschalten... Naja, mal schauen was in der Klage stehen wird.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 16:21:46
Ob diese ABGs immer standhalten rechtlich ist auch eine andere Frage. Na ja, wie gesagt, die Schlichtungsstelle fand den Einwand ja berechtigt. Dies muss ich wohl anführen. Außerdem ist es Blödsinn einen Verbauch vertraglich zu fixieren, aber mehr zu bezahlen. Die Verbrauchsprognose an Strom hat bei diesen Verträgen denke ich schon eine gewisse Wertigkeit. Vor allem wenn es vertraglich fixiert wird. Es gab doch schon Urteile wegen Verbrauch und Abschlägen oder? Kann man dies mit Paketen umgehen? Ich weiß nicht wirklich wie das rechtlich ist und inwiefern es da rechtlichen Entscheidungsspielraum gibt.  Zweifelhaft bei einem anderen Verbauch als im Paket vorgesehen. Der Paketpreis kann vielmehr ja auch ein garantierter Preis für eine bestimmte Menge in dem Fall sein.  Zweiter Punkt ist selbst der falsch berechnete Abschlag bei 2.200kwh. Es ist zwar nicht die Welt, aber der Kunde hat auch das Recht kein Cent mehr bezahlen zu müssen, wie es vertraglich verankert ist. Da die Firma so was von stinkt, muss man dies doch von Anfang an deutlich machen. Auch Aussagen wie leichte Abweichungen sind Branchenüblich halte ich für Hanebüchen. Jeder Unternehmer will auch einen richtigen und wahren Preis der Konditionen verbuchen. Dies sollte erst recht für Verbraucher gelten und jeder seriöser Stromanbieter würde das auch sofort erkennen. Solche Probleme hatte ich mit keinem anderen Anbieter. Aber dieser scheint sehr unseriös zu sein oder?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 16:23:31
@ Erdferkel 2.200Kwh können doch nicht Fällig werden, wenn man nur 2.000Kwh verbraucht und diese Menge im Vertrag als Verbrauchsmenge steht? Ist schon etwas komisch.  Ein Vertrag bei dem man tatsächlich nur 2000kwh verbraucht, aber 2.200 bezahlt. Das ist doch von anfang an überbezahlt und nichtig. Rein unlogisch.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 16:26:34
Was bringt diese Klage überhaupt für Kosten mit sich? Weniger als Fallpauschale?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 01. November 2016, 17:31:05
Was bringt diese Klage überhaupt für Kosten mit sich? Weniger als Fallpauschale?

Wer einen Prozess verliert, zahlt im allgemeinen die Kosten dafür. Die Höhe hängt u. a. vom Streitwert und den anwaltlichen Vertretungen ab. Siehe hier. (https://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php)
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. November 2016, 19:28:45
... Na ja, wie gesagt, die Schlichtungsstelle fand den Einwand ja berechtigt.
Worauf stützen Sie diese Aussage? Ich habe mehrere (erfolgreiche) Schlichtungen hinter mir und aktuell eine gegen die BEV angeleiert, niemals irgendeine Wertung ob Erfolgsversprechend oder Aussichtslos von dort erhalten. Die prüfen erstmal nur ob die Voraussetzungen ( Vorhergehende Einigungsversuche, 4 Wochen Frist, nicht vor Gericht anhängig... ) gegeben sind und dann beginnt der Schlichtungsprozess oder halt nicht.
Für die Kosten würde ich mal 300 Euronen zur Seite legen, viel billiger wirds warscheinlich aussergerichtlich nicht.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 23:06:24
Muss man abwarten. Es kann ja auch sein das einem zum Teil recht gesprochen wird. Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Warum klagen die dann eigentlich vor der Schlichtung auch wegen Bonus? Gericht doch viel teurer.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 01. November 2016, 23:09:25
Na ja die hatten geschrieben das die Schlichtung vor der Klage zulässig war. Aber man kann es drehen wie man will. Auf Dauer sieht ja bald jeder Blinde das diese Firma grenzwertige und zum großen Teil keine rechtsmäßigen Geschäfte macht. Frage mich, warum die noch eine Zulassung haben?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 01. November 2016, 23:22:03
Kann ja sein, dass die Voraussetzungen für die Schlichtung gegeben waren, -was waren eigentlich die von Ihnen formulierten Ziele des Schlichtungsantrages?
Die Klage des Versorgers beendet halt sofort das Schlichtungsverfahren, spart dem Versorger die Gebühren dafür, und die Party vor Gericht werden, soweit ich das nach den genannten Daten orakeln kann, SIE zahlen. So hälftige Kostenaufteilungen 60/40 o.ä. kenn ich nur aus höheren Instanzen, bei dem Streitwert dürfte beim Amtsgericht Schluss sein.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 02. November 2016, 00:00:15
Mehrere Punkte. Erst mal 2000kwh Verbrauch überhaupt nicht berücksichtigt, Verbrauch 2200 kWh falsche Berechnung. 12 statt 11 Abschläge als Forderung, wie es die Verbraucherzentrale Nrw als Hinweis gibt. Zu hohe Vorleistungen und da gab es ja schon mal ein Urteil aus Düsseldorf, was zu hohe Vorleistungen verbietet. Es ist ne komplizierte Sache denke ich.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 02. November 2016, 00:21:11

 Es ist ne komplizierte Sache denke ich.
Nee, nicht wirklich, das führt dann der Richter in der Urteilsbegründung detailliert aus.
Viel Spass noch!
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 02. November 2016, 00:24:27
Zumal direkt am Anfang des Monats und Start des Tarifs der erste Abschlag abgebucht wurde. Das war bei rhenag anders. Bei diesem Anbieter hatte ich keine massiven Vorleistungen. Im Grunde stinkt das ganze etwas. Glaube nicht das ein Gericht das so ignoriert. Vor allem hatte mir immergrün das Per Mail vorher verweigert mit 12 Abschlägen und ich solle in Vorleistung gehen. Das Düsseldorfer Urteil empfindet so was ja auch nicht schön.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 02. November 2016, 00:27:36
Bei rhenag war es Ende des Monats eins damit die große Vorleistung als Argument nicht gilt
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: bolli am 02. November 2016, 09:24:03
Ein Großteil der Billiganbieter zieht die Forderung zu Beginn des ersten Monats und dann fortlaufend zu Monatsbeginn ein. Dieses stellt nach meinem Wissen KEINE Vorauszahlung im eigentlichen Sinne dar. Diese wäre nur gegeben, wenn VOR Beginn der Lieferung bereits Zahlungen fällig wären.
Welches Düsseldorfer Urteil meinen Sie eigentlich ?
Ob 11 oder 12 Abschläge zu zahlen sind ergibt sich in der Regel aus den Berechnungen. Im Vertrag steht dieses sehr oft nicht. Wichtig ist nur, dass die Summe der Abschläge (egal ob 11 oder 12) die Gesamtsumme nicht überschreitet. Wir hatten mal einen Versorger, der regelmäßig mit der 12. Abschlagszahlung eine zusätzliche Zahlung einzog, obwohl bereits mit 11 Abschlägen die errechnete Gesamtsumme für den angegebenen Verbrauch erreicht war. Das ist nicht zulässig.

Beim Abschluss eines Pakettarifes steht in der Regel klar drin, um was für ein Paket (wieviele kWh) es sich handelt. Nur diese Zahl ist maßgeblich. Die Angabe Ihres tatsächlichen Verbrauchs hat keinen rechtlichen Bindungscharakter. Ich kann Ihnen da auch nicht viel Hoffnung machen, dass Sie aufgrund dieser Angaben einen Prozess gewinnen werden, auch wenn Sie möglicherweise durch diese Zahlen irritiert wurden.

Ich vermute mal, dass der Versorger die Feststellungsklage erhebt, dass Sie einen Vertrag über den Bezug von 2200 kWh Energie abgeschlossen haben, da Sie ja der Meinung sind, Sie hätten nur einen über 2.000 kWh abgeschlossen, und dieses Begehren auch an die Schlichtungsstelle herangetragen haben, wenn ich Sie richtig verstehe. Ich glaube ja nicht, dass Sie wegen der 32 ct Abweichung im Monatsabschlag die Schlichtungsstelle angerufen haben, oder ?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 02. November 2016, 19:41:56
Hey Bolli, doch selbst die 32 Cent habe ich moniert und immergrün weigerte sich.http://www.verbraucherzentrale.nrw/abschlaege Meinte ich. Ich habe alles rausgehauen was geht, weil ich die ganzen Unstimmigkeiten von immergrün bereits im Internet gelesen habe.Die Verbraucherzentrale will mit mir bei einem Termin meinen Fall checken. Die sind der Meinung am Telefon, dass man auf 12Abschläge pochen soll. Weil schon 51 oder 98 Euro Vorschuss erheblich sind  aber Sie wollen meine Vertragsdaten mal checken wegen der Verbrauch 2000kwh Angabe trotz 2200kwh im Vertrag. Die 2000kwh stehen im Vertrag. Der Verbrauch beträgt 2000kwh. Und ganz oben steht Paket 2200kwh plus mit Preisbindung. Etwas irreführend. Für manche und davon ging ich auch aus, hieß es bis 2200 kWh keine erhöhte Preise pro kWh. Also 200kwh Luft. Aber keine Ahnung. Stimme euch sonst zu das ich mir rechtlich sorgen mache. schlimm. Bei diesem Anbieter Bolli ist das übrigens auch. Die Buchen bei allen von denen man hört einen illegalen 12 Abschlag bei 11 erhöhten Abschlägen ab. Bei einem Kumpel von mir auch und der Schnösel hatte mich leider nicht gewarnt.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Gaspreisbremse am 02. November 2016, 21:07:00
Wie man ein Produkt nennt, ist doch erstmal zweitrangig.

Wieso sollte denn der Kunde oder der Versorger einen Tarif für Verbrauch bis 2200 kWh (ein Paketpreis, sagen wir 700 EUR) anbieten, dann aber mit dem Kunden einen niedrigere Verbrauchsvereinbarung treffen (2000 kWh, 650 EUR), und dazwischen aber 200 kWh Luft lassen (kostenfrei oder halt kWh-genau abgerechnet)? Was ein Unsinn. Wenn ich als Versorger schon ein Paket anbiete, dann gilt das auch.

So wie ich das hier herauslesen kann:

Sie haben einen Vertrag bei Immergrün mit einem Stromtarif "Paket 2200kwh plus mit Preisbindung" für 2200 kWh
Ihr Verbrauch beträgt 2000 kWh
Sie wundern sich, dass Sie nun trotzdem für 2200 kWh bezahlen müssen.

Oder:

Sie haben einen Vertrag bei Immergrün mit einem Stromtarif "Paket 2200kwh plus mit Preisbindung" für 2000 kWh
Ihr Verbrauch beträgt 2000 kWh. - Dürfte keine Probleme geben

Oder:

Sie haben einen Vertrag bei Immergrün mit einem Stromtarif Paketpreis für 2000 kWh
Ihr Verbrauch beträgt 2200 kWh
Sie wundern sich, dass der Preis ab 2000 kWh sehr hoch ist.

Wie isses denn nu?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 02. November 2016, 23:16:15
Preisbindung 2200 kWh steht da als Paket. Unterzeile Verbrauch 2000kwh. Aber dennoch brauch hier mal die Hilfe der verbraucherzentrale. Mal schauen, wann man da einen Termin bekommt. Die beschäftigen sich ja sehr intensiv damit.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 03. November 2016, 11:26:51
Zitat von: Aus Antwort #32
…Die Verbraucherzentrale will mit mir bei einem Termin meinen Fall checken. Die sind der Meinung am Telefon, dass man auf 12Abschläge pochen soll. Weil schon 51 oder 98 Euro Vorschuss erheblich sind aber Sie wollen meine Vertragsdaten mal checken wegen der Verbrauch 2000kwh Angabe trotz 2200kwh im Vertrag…

@ Spondon1

Ihre bisherigen Ausführungen zeugen davon, dass Sie sich scheinbar vor Ihrem Vertragsabschluss mit den „Feinheiten“ der Angebote der EVU in nicht ausreichendem Maße auseinandergesetzt haben.
Wenn Sie hier aus dem Forum heraus eine hilfreiche Interpretation Ihrer Vertragsangelegenheit erwarten, dann sollten Sie die diesbezüglichen notwendigen Fakten hierfür konkret benennen. Daran mangelt es bislang schlicht und einfach. Hier sind User tätig, die kennen sich in diesem Metier gut aus. Wenn Sie eine objektive Einschätzung Ihrer Angelegenheit erwarten, dann sollten Sie Ihre Vertragsdaten hier umfänglich einstellen. Sie können davon ausgehen, dann eine realistische Einschätzung zu Ihrem Fall zu bekommen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 03. November 2016, 13:42:26
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Spar Paket Plus
Tarif: Arbeitspreis: 25,84 Cent/kWh Preisbindung bis 2.200Kwh (ab 2201 kWh: 45,22 Cent/kWh)
Jahresverbrauch: 2.000,00 kWh
Spar Paket Plus Grundpreis: 0,00 €/Monat
2200 Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
(s. Punkt 3 - Ergänzende Vertragsbedingungen 365 AG)
Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen Energie (Strom und Gas) der 365 AG für
Privat und Gewerbekunden. Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern
per Stand 1. Januar 2016, EEG-Umlage 2016 enthalten.

Weil da von Preisgarantie die Rede ist, bin ich davon ausgegangen, dass der KWH Preis bis 2.200KWH fest ist. Da ich in dem Paket aber einen Verbrauch von 2000Kwh festgelegt habe, bin ich ebenfalls davon ausgegangen, dass sich entsprechend der Abschlag am Verbrauch orientiert und ich auch einen Mindestverbrauch von 2000KWH mit dem Paket festgelegt habe.

Zweitens habe ich die falschen Abschlagsrechnungen festgestellt. 0,2584€ mal 2000kwh= 516,80€
/12= 43,00666€ mtl Abschlag und nicht 52€ korrekter Abschlag.. 516,80/11= 46,98€ mtl. Aber 11 Abschläge kann man ja anfechten, weil man sonst einen Zinslosen Kredit bezahlt. Die Discounter handeln so nicht ganz rechtens meinte die Verbraucherzentrale am Telefon und man soll auf eine Korrektur pochen, weil das nicht rechtsmäßig wäre. Der Kunde würde so einen Kredit geben und das wäre unzulässig war die Aussage. Für genauere Details soll ich mal vorbei kommen meinten die. 20 Minuten 10€ Gebühr.

0,2584€ mal 2200KWH= 568,48€/12=47,37€ korrekter Abschlag. /11=51,68€ mtl.



Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 03. November 2016, 14:09:21
Weitere Fragen im Verlaufe des Vertrags wären: lt. Internet ignoriert immergrün Kündigung mit Einschreiben. Behaupten die Unterschrift wäre nicht zu sehen. Wie soll man dabei vorgehen? Extra Anschreiben der Kündigung per Anwalt? Fax mit sendebericht akzeptieren die nicht.
Immergrün teilt keine Preiserhöhungen mit und erhöht heimlich. Damit konnte man nicht kündigen. Wie gehe ich dann vor? Immergrün bucht einen 12 erhöhten Abschlag ab. Wie gehe ich vor? Immergrün behauptet ich benutze den Strom gewerblich obwohl er privat genutzt wird. Wie gehe ich vor? Immergrün setzt das Kündigungsdatum zu früh, um keinen Bonus zu zahlen. Wie gehe ich vor?  Diese Fragen will ich u.a. mal auch geklärt haben mit der Verbraucherzentrale zuzüglich des aktuellen Problems bei mir. Diese anderen Probleme habe ich massenhaft im Internet bezüglich immergrün gelesen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 03. November 2016, 16:27:19
@ Spondon1

Die Daten sagen schon mal eine Menge aus! Ich habe den Eindruck, Sie stellen Fragen, die noch gar nicht relevant sind. Also eins nach dem anderen! Deshalb noch Folgendes:
1. Wann begann dieser Vertrag (Beginn der Lieferung)?
2. Welchen monatlichen Abschlagsbetrag zahlen Sie zurzeit, ab welchem Monat und zu welchem monatlichen Fälligkeitstermin? Sind im Vertrag 11 Monatsabschläge fixiert und wird ein 12. Abschlag zusätzlich gefordert?
3. Ist ggf. schon eine Preiserhöhung erfolgt? Wenn ja, in welcher Höhe, mit oder ohne mindestens 6-wöchige Vorankündigung.
4. Haben Sie den Vertrag evtl. schon gekündigt? Ggf. in welcher Form und zu welchem Termin und mit welcher Kündigungsfrist? Hat der Versorger die Kündigung bestätigt? Wenn ja, zu welchem Termin?
5. Mit welcher Begründung behauptet der Versorger, dass Sie den Strom gewerblich nutzen?
6. Sind Ihnen im Zuge des Vertragsschlusses die AGB zum Vertrag übermittelt worden.
7. Haben Sie den Lieferantrag online gestellt?
8. Warum haben Sie ggf. vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht, wenn Ihnen nach eingehender Prüfung die Tarifkonditionen nicht zusagten bzw. Sie zur Frage der Diskrepanz zwischen Verbrauchsprognose (2000 kWh) und vertraglich festgelegter Preispaketgröße 2200 kWh (Mindestverbrauchsmenge) keine klärende Antwort bekommen haben?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 03. November 2016, 17:23:11
@ Didakt:
Punkte 6 und 7 könnten interessant werden um aus der Nummer rauszukommen, hab die Tarife gerade mal gesucht, beim Vergleichsportal mit V findet man unter "AGB zu diesem Vertrag" einen Schrieb ohne Versionsstand o.ä. und da ist z.B. keine Rede von Pakettarifen... auf der Immergrünpage kriegt man die bereits zitierte Version. Die Vergleichsportal Version kann ich auf Anfrage gerne als Screenshot per PN weiterleiten, oder schaut einfach selber...
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 03. November 2016, 20:59:48
Hallo @ Erdferkel,

Ihre Angaben sind nicht aktuell. Ich komme morgen näher darauf zurück.

MfG
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 03. November 2016, 23:09:44
Danke Leute  habe gerade nicht so viel Zeit zum Schreiben. Samstag wieder. Vertragsbeginn war 01.10.2016. Am 01.10.2016 wurde direkt im Voraus der überhöhte Abschlag von 52 Euro abgebucht. Im Vertrag steht nix zu den Abschlägen 11 oder 12. Keine Erklärung. Das mit den 11 Abschlägen hatte mir Immergrün auf Nachfrage per Mail mitgeteilt. Vorher wusste ich nix darüber. Bin von 12 Abschlägen ausgegangen, die ja lt Verbraucherzentrale angeblich nur rechtsmäßig wären. Muss mal schauen, woran die das festmachen beim Gespräch. Jemand ne Ahnung? Nein noch kam keine Preiserhöhung. Ich vermute das im Januar 2017 was erfolgt. Das immergrün mir das mitteilt halte ich nach den Meinungen aus dem Internet für unwahrscheinlich. Denn dann könnte ich kündigen. Übrigens meinten die telefonisch zu mir dass Sie nur Kündigungen per Post akzeptieren und nicht per Fax. Ist das wegen Faxe no go rechtens? Geht ganz nach meinen Vermutungen. Kommt eine Kündigung per Post, sagen die das die Unterschrift fehlt. Nur kann ich dies in meinem Fall noch nicht anführen. Nur ich weiß schon mal durch andere Bescheid wie die ticken. Muss da ja ne Lösung entwickeln, wenn das auf mich bald zukommt. Den Vertrag habe ich noch nicht gekündigt. Hätte ihn am liebsten nach 14 Tagen wiederrufen, wenn ich es gecheckt hätte und nicht auf Geschäftsreise gewesen wäre. Das mit der gewerblichen Nutzung war nur schon mal eine Andeutung von denen auf Nachfrage bei denen per Mail nach dem Bonus. Wir müssen am Ende wegen Bonus noch die Vorraussetzung prüfen und ob Sie den Bonus privat oder gewerblich nutzen. Nun gut aber soweit bin ich ja noch nicht. Bin im Monat 2 des Vertrages jetzt. Agb stand nicht nicht in der Vertragsbestätigung. Wurde mir von immergrün nie übermittelt.  Die werden wohl behaupten schauen Sie auf unserer Homepage. Im Vertrag sehe ich nix. Nur Vertragsdaten und unten noch sepa Mandat plus Beschreibung 14 tägiges Widerrufsrecht. Na klar hätte ich wiedersprochen, wenn ich es schnell gescheckt hätte. Aber ich weiß nicht, ob man in Verträge täuschen darf und nach 14 Tage fein raus ist. Erdferkel Verbrauchsportal Verivox? Ja, da war ich. Was meinst du genau? Würde das gerne mal sehen. Dürfte bei mir der Fall sein.  verzeiht die Rechtschreibfehler. Tippe das hier gerade schnell ein.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 04. November 2016, 12:51:06
Mein Resümee nach eingehender Überprüfung dieses vermeintlich kritikwürdigen Vertragsfalles:

Allgemein gilt: Pacta sunt servanda. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten.

Der Vertragsschluss erfolgte rechtsgültig. Daran ist nichts zu beanstanden. Wie ich schon vermutete, wurden hier aus Unkenntnis von Zusammenhängen und Sachverhalten Bedenken an die Wand gemalt, die jeglicher Grundlage entbehren und nicht relevant sind, jedenfalls nicht gegenwärtig. Dieser Vertragsfall ist kein Problemfall. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass trotz meiner Zweifel in dieser Sache die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet wurde, dann ist dadurch grundlos und unnötig ein Problemfall inszeniert worden (mögliche Feststellungsklage der 365 AG ). Ganz und gar unerklärlich wäre es, wenn die Schlichtungsstelle einen solchen völlig belanglosen, unbegründeten Schlichtungsantrag angenommen hätte.

Der Vertrag enthält aus aktueller Sicht durchaus akzeptable preisliche Konditionen. Ich habe z. B. für meinen Wohnort über das bekannte Vergleichsportal V... die gegenwärtigen Preisangebote der Versorger für einen Verbrauch von 2000 kWh/Jahr unter Ausschluss von Pakettarifen den Konditionen des fraglichen Vertrages gegenübergestellt. Danach schneidet der besagte Vertrag gut bis bestens ab! Angebot von Immergrün: Gesamtpreis mit Bonus 440,30 € im ersten Jahr, gültig seit 03.11.2016; besagter Vertrag: Gesamtpreis mit Bonus 387,60 € im ersten Jahr!
Ein Vergleich mit den aktuellen Pakettarifen von immergrün ist über diese Web-Site möglich: http://www.verivox.de/power/carriers.aspx?id=6819

Für den Vertrag gelten diese AGB: https://www.almado.de/almado-ag/agb/ .

Die Angabe der Verbrauchsprognose von 2000 kWh im besagten Paketvertrag hat ihre notwendige besondere Bewandtnis, weil sich danach der maximale Bonusanspruch bemisst. Siehe hierzu AGB Ziff. 9. (5): Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Vertragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchsprognose. Siehe hierzu auch die nachstehende Tabelle 1.

Es übliche Gepflogenheit der Versorger, 11- bzw. 12-malig zu entrichtende monatliche Abschläge einzufordern. Vorliegend wäre eine 12-malige Abschlagszahlung beim Versorger kaum durchsetzbar. Damit sollte keine Zeit verschwendet werden. Begründung: Siehe nachstehende Tabelle 2.

AGB Ziff.4. (3): Alle Kündigungen sind zu richten an: 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln. Der Verbraucher sollte aus Zeitgründen selber nur kündigen, wenn er aus besonderem Grund von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, die Vertragskündigung sonst aber im Rahmen eines Anbieterwechsels dem neuen Versorger überlassen.

Empfehlungen:
Im Rahmen der eigenen Verbrauchskontrolle dafür Sorge tragen, dass im 1.Vertragsjahr mindestens 2000 und höchstens 2200 kWh verbraucht werden. Ziel: Optimale Vertragsnutzung. Weiterhin 10 Wochen vor Ablauf des 1. Vertragsjahres einen Versorgerwechsel einleiten. Belieferung durch neuen Versorger ab 01.10.2017.

Edit: Tabellen gelöscht, da Zweck erfüllt.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 04. November 2016, 14:00:04
@Didakt: Irgendwie alles nicht ganz schlüssig, die Geschichte. Vertragsbeginn 01.10.16, Schlichtung erst 4 Wochen nach erfolgloser Beschwerde?  Wie soll das gehen? Die sind zwar schnell, aber sooo schnell?
Ich bin dann mal raus.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 04. November 2016, 15:00:38
@ Erdferkel, ich gehe mit Ihnen absolut konform. Die uns aufgetischte Geschichte kam mir von Anfang an sehr dubios vor. In der SE sitzen Fachleute, die halten sich strikt und konsequent an ihre Verfahrensordnung. Ich tendiere zu der Annahme, dass man uns einen Bären aufbinden wollte.  ;) Auch ich bin dann mal raus.  :)
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 05. November 2016, 09:55:50
Die Schlichtungsstelle hatte den Antrag angenommen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Gaspreisbremse am 05. November 2016, 11:35:21
@ Erdferkel @ Didakt

Offensichtlich wurde der 01.10.2015 gemeint.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 06. November 2016, 11:47:18
01.10.2016
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Gaspreisbremse am 06. November 2016, 19:42:21
01.10.2016

Ok ich bin raus. Ich kapier' gar nix mehr. Der Vertrag läuft seit einem Monat und Sie machen da ein Riesenfass auf wegen 0,32 EUR. Fragen Sie doch einfach nach, was nun Sache ist (Abschläge / kWh-Paket) und bis in einem Jahr ist das dann wohl hoffentlich für alle klar.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 07. November 2016, 14:47:26
Was nervig ist, dass man zu einem Gericht nach Berlin fahren muss bei Klage. Selbst wenn man im Saarland wohnt und Fahrtkosten soll man selber tragen?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 07. November 2016, 14:52:05
Ja, die Frage ist die warum die Verbraucherzentrale sagt. dass die Abschläge nur durch 11 geteilt werden dürfen und alles andere nicht rechtens wäre. Dann frage ich mich, warum immer noch einige Unternehmen durch 11 teilen und nix unternommen wird seitens der Verbraucherzentrale.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 07. November 2016, 15:57:28
Ich bin hier ja eigentlich schon raus, aber ich kann nicht anders! Wer oder was beflügelt Sie eigentlich zu diesen Fragen/Feststellungen?

Ja, die Frage ist die warum die Verbraucherzentrale sagt. dass die Abschläge nur durch 11 geteilt werden dürfen und alles andere nicht rechtens wäre. Dann frage ich mich, warum immer noch einige Unternehmen durch 11 teilen und nix unternommen wird seitens der Verbraucherzentrale.

Diese Frage verstehe, wer’s kann. Ich verstehe sie beim besten Willen nicht!

Was nervig ist, dass man zu einem Gericht nach Berlin fahren muss bei Klage. Selbst wenn man im Saarland wohnt und Fahrtkosten soll man selber tragen?

Wer behauptet denn solche Flausen? >:( Die Gerichtszuständigkeit können Sie hier (https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand) und hier  (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__13.html) erlesen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: bolli am 08. November 2016, 09:44:23
Was nervig ist, dass man zu einem Gericht nach Berlin fahren muss bei Klage. Selbst wenn man im Saarland wohnt und Fahrtkosten soll man selber tragen?
Bei PRIVATEN Verbrauchern bestimmt sich der Gerichtsstand wie von Didakt beschrieben. Nur bei geschäftlich genutztem Stromverbrauch tritt die Regelung aus Ziffer 13 (5) der AGB in Kraft. Allerdings wäre auch das nicht Berlin !
Im Falle des Obsiegens in einem Rechtsstreit können auch Reisekosten im notwendigen Umfang als Kostenersatz gegenüber der Gegenseite geltend gemacht werden.  ;)
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 10. Dezember 2016, 11:02:10
Hallo Spondon1, habe ich keine Erfahrung mit, mach das ruhig öffentlich hier über das Forum, dafür ist es da. Und dass der Versorger hier fleissig mitliest will ich doch mal schwer hoffen!

Grüsse, Erdferkel
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 12. Dezember 2016, 13:22:03
In Ordnung.Folgender Sachverhalt:
Die Anzeige auf Festellung des Vertrages ist gekommen vom Amtsgericht. Am 07.12.2016 kam nun aber seitens Immergrün ein Ankündigung zur AGB Änderung zum 31.12.2016 mit Möglichkeit der Sonderkündigung zum 30.12.2016. Hier liegt ein Verstoß gegen den Vertrag vor, da eine AGB Änderung laut meinen Vertragsbestimmungen 6 Wochen vorher angekündigt werden muss. Es steht schwarz auf weiß drin und der Vertrag müsste mit dieser Handlung seitens Immergrün aufgehoben sein.   Ich glaube das ist zudem auch gesetzlich verpflichtend mit den 6 Wochen oder? Ich habe dem Gericht diese Vertragsverletzung bereits angezeigt. Zudem müsste hier eine fristlose Kündigung entsprechend wegen arglistiger Täuschung seitens Immergrüns bestätigt werden. Diese dürfte bereits per Einschreiben bei immergrün eingegangen sein. Die selbe Kündigung hatte ich auch dem Gericht zum Verfahren beigefügt. Außerdem habe ich mein Sepa Lastschrift Mandat wiederrufen in dem Kündigungsschreiben.
Wie soll man reagieren, wenn Immergrün dies einfach ignoriert und weiter fleißig abbucht? Was passiert wenn ich im Januar eine möglicherweise weitere illegale Abschlagszahlung (Vertrag gilt ja wegen Verstoß seitens immergrün nicht mehr) seitens Immergrün auf meinem Kontoauszug sehe? Sollte man sich hier wieder an die Schlichtungsstelle wenden und sofort den Einzug stornieren? Kann Immergrün illegalerweise mit ignorieren der Vertragsbeendung  den Strom abstellen, weil ich den Abschlag im Januar wiederrufe? Immergrün blockiert ja auch die Leitung in dem Fall für einen neuen Anbieter, obwohl man gekündigt hatte. Was passiert mit dem Stromverbrauch ab jetzt, wenn der Grundversorger durch die Blockade durch Immergrün keinen Strom liefern kann. Wer zahlt diesen Schaden? Wird das Gericht hierzu auch Stellung beziehen bzw. stellt es nur fest das der Vertrag nicht mehr gilt oder muss man erneut die Schlichtungszentrale einschalten?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: bolli am 13. Dezember 2016, 08:41:22
Ich befürchte, Sie vermengen hier zu viele Dinge miteinander. Die Feststellungsklage gilt ja zunächst mal nur für den "Altsachverhalt". Die aktuelle Situation wird da wohl keine Rolle spielen, auch wenn Sie sie nachgeschoben haben. Dafür müssen SIE ggf. neue Maßnahmen ergreifen.
Bezgl. der AGB-Änderung ist festzustellen, dass diese laut BGH-Rechtsprechung zumindest bei den wesentlichen Vertragsbestandteilen (also z.B. der Preisanpassungsklausel) im Fall der Energieverträge nur im Einverständnis mit dem Vertragspartner erfolgen kann. Wird dieses von ihm verweigert (wenn es denn von ihm eingefordert wird), kann der Versorger natürlich kündigen. Bei den Fristen gibt es im Sondervertrag keine gesetzlichen Fristen. Es gilt, was in den AGB steht. Wird dagegen verstoßen, ist die Änderung schlicht nicht gültig. Ob ein Verstoß gegen die Fristen ein Sonderkündigungsrecht Ihrerseits auslöst, ist mir nicht bekannt, halte ich aber eher für unwahrscheinlich, da Sie ja den Schutz haben, dass die Änderung unwirksam ist, auch wenn Sie ihn ggf. gerichtlich durchsetzen müssen. Aber auch hier können die AGB Regelungen enthalten.

Das Ganze scheint mir derzeit ziemlich verworren und die Komplikationen, die Sie selbst schon als Frage in den Raum gestellt haben, sind wohl vorprogrammiert. Schadensersatzansprüche werden sehr aufwendig einzutreiben sein, erst recht, wenn Sie gar keine Strom erhalten (das Ihnen kalt ist, wird nicht als Schadensersatz durchgehen und wenn Sie sich andere Heizgelegenheiten besorgen, werden Sie ihn Vorleistung treten müssen ohne zu wissen, was Sie hinterher zurück bekommen). So das Ganze jetzt im Winter auch nicht besser.

Ich würde die ggf. unverzichtbaren Dinge beitreiben und den Vertrag zu den Ursprungskonditionen aussitzen, Abschlagshöhe hin oder her.

Das Sie die Konstellation beim Pakettarif nicht verstanden haben oder etwas anderes darunter verstehen als üblicherweise gemeint ist, ist halt nicht dem Versorger anzulasten. Nicht umsonst wird allseits vor den Pakettarifen gewarnt.

Und wenn die Verbraucherzentrale so felsenfest davon überzeugt ist, dass Sie die 12 Abschläge durchbekommen, dann sollen sie Sie unterstützen. Auch die haben Anwälte. ICH würde deswegen keine Aufstand machen. Bei Ihrem Verbrauch reden wir da über Cent-Beträge. Da bietet das Leben wichtigere Dinge zu tun.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 09:49:28
Wäre das mit den 3 Wochen vorher informieren vorher festgeschrieben gewesen, dann hätte ich gar nicht erst einen Vertrag mit dem Versorger geschlossen. Man hätte mich mitte November informieren müssen. Somit ist meiner Meinung auch der Abschlag vom Dezember illegal wegen arglistiger Täuschung und man sollte den Vertrag schon in Frage stellen. Ein Rechtsanwalt bei meiner Arbeit meinte auch fristlos müsste hier die Kündigung erfolgen. Natürlich geht es jetzt nicht mehr um viel. Aber immerhin noch um die Klage und ca. 300€ Kosten, was ich unmöglich finde. Ich selbst will auch einfach nur meine Ruhe haben. Neuer Seriöser Anbieter ohne diesen Methoden.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 09:51:36
Ja, in den AGB steht 6 Wochen mindestens vorher informieren. Dies ist Vertragsbestandteil. Alleine der Täuschungsversuch an den Kunden ist schon mehr als dreist. Wenn man sich als Kunde nicht vertragskonform verhält, bekommt man schnell auch eine Strafe bzw. Kündigung. Entsprechend sehe ich keine Vertragsgrundlage mehr. Das der bisher verbrauchte Strom irgendwie abgerechnet werden muss, ist mir auch klar.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 13. Dezember 2016, 12:13:58
Das dringlichste Thema dürfte z.Zt. die anhängige Klage sein, da laufen Fristen, und wie Sie da mit möglichst geringen Kosten rauskommen kann ich leider nicht beantworten. Um das abzuwägen müsste man alle relevanten Daten und Verträge und Gesetze kennen, das sollten Sie einem Profi vorlegen.

Bei Änderungen der AGB (Banken) kenne ich das nur so, dass man der Änderung widersprechen kann. Dann läuft das Konto zu den alten Bedingungen weiter oder die Bank kann mit abgemessener Frist die Geschäftsbeziehung kündigen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: bolli am 13. Dezember 2016, 13:59:36
Bei Änderungen der AGB (Banken) kenne ich das nur so, dass man der Änderung widersprechen kann. Dann läuft das Konto zu den alten Bedingungen weiter oder die Bank kann mit abgemessener Frist die Geschäftsbeziehung kündigen.

Das ist im Energiebereich bei Privaten anders. Stillschweigen bedeutet in dem Fall nicht automatisch Anerkenntnis. Der BGH hat im seinem Urteil vom 22.02.2012 – VIII ZR 34/11 Rn 23 u.a. geurteilt:
Zitat
Dazu muss der Verwender seinen Vertragspartner ausdrücklich darauf hinweisen, dass er eine Vertragsänderung anstrebt und der Kunde muss sich mit dieser Vertragsänderung in eindeutiger Weise einverstanden erklären.

Daneben müssten die AGB sowieso erst mal einen Änderungsvorbehalt enthalten, der auch nur in bestimmten Fällen zulässig ist. Siehe auch u.a. BGH-Urteil vom 11.10.2007 – III ZR  63/07.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 14:28:37
Einen Profi darüber zu schauen kostet wohl auch 300€ oder mehr noch drauf. Nun kam per E-Mail die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2016. Allerdings keine Antwort darauf, warum man mir am 7.12 statt mitte November die AGB Änderung mitgeteilt hat. Begründung versehen zieht bei mir wie ich finde nicht. Es ist auch unzumutbar einen Zustand zu produzieren, wo der Kunde ggf. 3-4 Wochen im Urlaub ist, aber weiß das hier 6 Wochen Frist vorliegt, er es später bemerkt und dann noch seine Forderung einklagen muss. Alleine die Tatsache so eine 3 Wochen Frist Nummer auf den Weg zu bringen, ist schon bedenklich und das dann noch eine weitere Vertragsbeziehung tragbar ist, sollte schon angezweifelt werden. Fristlose Kündigungen haben glaube ich auch 2 Wochen Vorlauf. Ich selbst habe gar kein Problem es bis 31.12. auslaufen zu lassen, man geht getrennte Wege und lässt die Klage fallen. Thema wäre erledigt. Dazu gehören aber immer zwei Seiten.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 13. Dezember 2016, 14:50:01
Einen Profi darüber zu schauen kostet wohl auch 300€ oder mehr noch drauf.

Nein! Hatte diverse anwaltliche Beratungen mit deutlich höherem Streitwert, das waren bei mir für die Erstberatung im Höchstfall 170,- € inc. Steuer, das durfte dann aber zu guter Letzt auch die Gegenseite zahlen. Anrufen und Kosten erfragen kostet erstmal nichts.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 15:46:45
Ja, die Kosten bekommst du wieder wenn du gewinnst. Aber nur dann. Ansonsten kann man nochmal drauf zahlen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 16:11:48
Wenn man kein Rechtsschutz hat, ist man da aufgeschmissen bei solchen idiotischen Dingen. Man kann sich nur selber verteidigen. Die Anwälte sagen ja auch klar probieren wir dies und das, aber was bei rum kommt. ist was anderes. Darauf setzt ja auch so manche Abzockfirma und deren Anwälte.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 16:21:08
Zumal ich dem Gericht ja auch schon entsprechend geantwortet hatte mit dem ganzen Vorgehen. Die Frist von 14 Tage dafür war gestern ausgelaufen. Ich weiß nicht, ob noch weitere Argumente eingereicht werden können, wenn die Klägerin einfach keine Ruhe geben will?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Erdferkel am 13. Dezember 2016, 18:36:05
Die Klägerin hatte ja kaum eine Chance "ruhe zu geben", bei dem von Ihnen praktizierten Vorgehen kann ich das fast nachvollziehen. Zum weiteren Verlauf kann ich nichts konstruktives mehr beisteuern, das Thema ist damit für mich erledigt.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 23:07:44
Hier kann man Ruhe geben, in dem man einfach vernünftig miteinander umgeht und nicht so ein Quatsch macht. 3 Wochen vorher erst die Mitteilung, Beiträge können auch besser kommuniziert werden. Ich bin sicher nicht der erste der häää gesagt hat. Aha, sollen wohl 11 Abschläge sein. Bei der Hotline erreicht man auch niemanden und das Echo über die Firma im Internet ist auch durchweg mies. Dieser Anbieter könnte mit seinen Konditionen Kunden ohne Ende haben, wenn es im Internet zu 90 Prozent gute Bewertungen geben würde. Ich war so naiv und habe mir vorher nicht die Bewertungen durchgelesen. Aber wenn ich jetzt merke, dass seitens immergrün Interesse besteht das ganze einvernehmlich aus dem Wege zu räumen und zwar so das man vernünftig auseinandergeht, dann wäre dies mal ein richtiger Schritt und ich würde entsprechend auch zum Abschluss eine Meinung so ins Netz stellen.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: MK48 am 20. Dezember 2016, 23:28:04
Ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und möchte einfach mal erzählen, was ich mit immergrün erlebt habe, auch in der Hoffnung, dass mir jemand der Anwesenden einen guten Tip geben kann.
Im August dieses Jahres habe ich über Check 24 einen Vertrag mit immergrün abgeschlossen, Tarif Spar Klassik Premium. Am 24.08. bekam ich einen Stromliefervertrag ab 01.11.2016 mit Preisgarantie für 12 Monate. Gestern habe ich bei immergrün nachgefragt, ob man den Vertrag auch bis 31.12.2017 verlängern könnte. Das Jahresende kann ich mir einfach besser merken, auch mein Gas-Vertrag läuft da aus.
Heute bekam ich von immergrün zwei erstaunliche e-mails. In der einen wurden des EEG Preiserhöhungen von ca. 0,6 Cent pro KWh angekündigt, die andere enthielt eine Auftragseingangsbestätigung, die dem Vertrag von 24.08. entsprach, außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt. Das Ganze kommt mir fast schon irrsinnig vor. Was tun?
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: bolli am 21. Dezember 2016, 08:48:08
Das Sie nicht unbedingt bei einem Premium-Anbieter gelandet sind, auch wenn in seinem Tarif dieses Wort vorkommt, dürften Sie beim Lesen in diesem Forum ja mittlerweile mitbekommen haben. Wenn Sie über das Vorgehen Ihres Anbieters erstaunt sind, so wird dieses Erstaunen im weiteren Verlauf des Vetragsverhältnisses vermutlich noch deutlich steigen; so lassen zumindest die bisherigen Erfahrungen von vielen Verbrauchern mit dem Anbieter vermuten.

Zu Ihren Fragen ist folgendes anzumerken:

1.) Sie haben im August einen Vertrag geschlossen, der eine bestimmte Laufzeit beinhaltete. In diesen Vertrag waren vermutlich bestimmte AGB eingebunden, die auch Verfahrensregelungen beinhalteten, u.a. auch zu Laufzeit, Kündigung und Verlängerung. Zwar kann man versuchen, dieses ganze Procedere einvernehmlich zu umgehen (um außer der Reihe doch eine andere Laufzeit zu vereinbaren), jedoch führt dieses bei Versorgern der Art, wie Sie ihn hier ausgewählt haben, eher zu Problemen. Für die Zukunft sollten Sie von solchen Sonderaktionen Abstand nehmen und sich lieber den Kündigungstermin in einen Kalender schreiben. Falls Sie da Angst haben, dass Sie ihn trotzdem verpassen, können Sie ja auch schon direkt zu Vertrags- bzw. Lieferbeginn den Vertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres kündigen. Dann können Sie es auch nicht mehr vergessen. Sie müssen sich dann nur rechtzeitig (ca. 6-8 Wochen vor Vertragsende) einen neuen Versorger aussuchen, damit Sie nicht in die Grundversorgung fallen.

2.) Die Erhöhung der EEG-Umlage beträgt für 2017 0,53 ct. Inwieweit der Versorger diese Preiserhöhung an seine Kunden weitergibt, bleibt ihm überlassen. Wenn ich das richtig gelesen habe, beinhaltet Ihr Tarif eine sogenannte eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate. In vielen Fällen versuchen Versorger über diese eine Erhöhung der EEG-Umlage an die Kunden weiter zu geben. Ob sich für Ihren Wohnort noch weitere Preisanpassungen (z.B. Netzentgelte) ergeben, die noch mit aufgeschlagen werden, vermag ich nicht zu sagen, da diese Wohnortbezogen sind und nicht einheitlich in ganz Deutschland.
Da Sie Ihren Vertrag schon im August abgeschlossen haben, die EEG-Umlagenerhöhung aber erst zum 15.10. eines Jahres festgelegt wird, konnte der Versorger diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich auch noch nicht eingepreist haben. Er MUSS Sie aber auch nicht einpreisen, vielmehr muss er gegen die Erhöhung zunächst anfallende Einsparungen an anderer Stelle entgegen setzen. Das vergessen leider die meisten Versorger und als Verbraucher dieses nachzuweisen fällt sehr schwer.

3.) Wahrscheinlich haben Sie aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Das hängt aber zum einen von Ihren Vertragsbedingungsregelungen (AGB) ab und zum anderen auch von Ihrem Versorger, wie der das sieht. Gerade  die Versorger der Art, wie Ihrer einer ist, verneinen das Sonderkündigungsrecht im Falle der Preisanpassung aufgrund der EEG-Umlagenerhöhung gerne.
Es gibt dazu aber auch schon erste Urteile (z.B.     
lesen Sie dazu auch  hier:  Gute Nachricht für Stromkunden: Kündigung auch bei Preisänderungen wegen Steuern, Abgaben und Umlagen  (https://www.verbraucherzentrale.de/stromio-gmbh)

...., außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt.
Was wollen Sie damit ausdrücken ? Meines Wissens enthält der ursprünglich gewählte Tarif auch schon diese Preisgarantie, oder nicht ?
Was für eine Laufzeit enthält die neue email ?
Zu beachten ist, dass die Vertragslaufzeit nicht immer mit dem Lieferzeitraum übereinstimmt. Maßgeblich für den Kündigungszeitpunkt ist in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Problematisch ist, wenn Sie einen Bonusvertrag haben, wo der Bonus nach einem Jahr Belieferung gezahlt wird, aber Vertragslaufzeit und Lieferdatum auseinanderfallen, da Sie dann fast immer ins 2. Vertragsjahr müssen und dort keine Preisgarantie mehr haben. Und dann ist die nun vorliegende Preisanpassung meist das kleinste Problem.  ;)

Ich würde mir daher überlegen, ob ich den vorliegenden Sachverhalt nicht nutze, um von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und mir einen anderen Versorger zu suchen. Hilfestellung und ein paar Tipps, was zu beachten ist, finden Sie u.a. auch auf dieser Seite www.bezahlbare-energie.de  (http://www.bezahlbare-energie.de/).
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 29. Dezember 2016, 19:31:00
Momentan liegen bei dem Anbieter AGB und Preiserhöhung Änderung nicht melden und diese auch nicht fristgerecht tarnen in Mails bzw im onlinebereich unter einem Preisblatt vor. Sofortige Kündigung ist gegeben. Skandal und arglistig so was. Vor allem wettbewerbswidrig. Mehrfache Verstöße gegen die AGB und Arglistige Täuschungen. Hätte der Kunde dies vorher gewusst so verarscht zu werden, hätte er keinen Vertrag abgeschlossen. Da man von Plural Täuschungen sprechen kann, wird zudem deutlich das es hier auch um kein Versehen handelt. Siehe über Google immergrün arglistig. Telespiegel hat das auf seiner Homepage. Abzocke in großer Manier.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: berghaus am 30. Dezember 2016, 13:16:25
Zitat
von Spondon1
Momentan liegen bei dem Anbieter AGB und Preiserhöhung Änderung nicht melden und diese auch nicht fristgerecht tarnen in Mails bzw im onlinebereich unter einem Preisblatt vor.

@Spondon1

Bei dem Satz verstehe ich nur 'Bahnhof'.

Es wäre schon nett und höflicher, ganze Sätze zu schreiben und im Notfall ein Rechtschreibprüfprogramm einzusetzen.

berghaus 30.12.16

Ergänzung 31.12.16: Gerade in einem Reiseforum gefunden:
"Und warum Tante Google oder die Suchfunktion nutzen, wenn man hier viel schneller die Frage eingetippt hat.. Dazu kommt, dass bei vielen die RAESCHDSCHRAIPUNK dermassen unter aller Sau ist, dass die Suchfunktion oder Tante Google sowieso nichts nutzen wuerde....."
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 05. Januar 2017, 14:55:35
gib bei google arglistig immergrün ein. Gleich erste seite telespiegel findest du alles zu dem Thema. Link darf man hier leider nicht einfügen. Wurde schon mal direkt gelöscht. Bei mir hat die Firma 365 AG das bei der AGB und bei den Preisänderungen dreist durchgeführt. Wenn dann noch ein aktueller Vertrag dabei legal weiterhin gültig ist, herzlich Willkommen bei der xxx. Solche Verträge müssten dann sofort nichtig sein, weil das Vorgehen ein Skandal und eine arglistige Täuschung der großen Art beinhaltet.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Spondon1 am 05. Januar 2017, 15:02:07
http://www.telespiegel.de/news/16/1512-immergruen-preiserhoehung.html hier. Hoffe der Steht mal länger da der Link. Er dient doch zur Hilfe der User.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: JuliaBerlin2004 am 02. Oktober 2017, 14:09:03
Hallo liebes Forum,
ich habe leider auch Ärger mit der 365AG.
Ich bin jetzt auf der Suche nach den AGBs und den ergänzenden Vertragsbedingungen von immergrün, da ich diese bei Vertragsabschluss nicht erhalten und leider auch nicht danach gefragt habe.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Danke!
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: Didakt am 02. Oktober 2017, 18:14:24
Wenn es um die aktuellen AGB von immergrün geht, dann siehe hier. (https://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/)


Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: JuliaBerlin2004 am 03. Oktober 2017, 16:01:22
Hallo,
es geht um die AGBs von Juni 2016, vielleicht hab ein Forumsmitglied diese ja zufälligerweise noch.

Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: bolli am 04. Oktober 2017, 08:56:18
Hallo,

hier: AGB April 2016 (https://web.archive.org/web/20141004140357/http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/) und  hier: AGB 03. Oktober 2016  (https://web.archive.org/web/20141004140357/http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/) finden Sie zwei Versionen der AGB's aus Archivkopien der Webseiten. Da beide Links auf eine frühere Webseitenkopie vom 04.10.2014 zeigen, müssen Sie prüfen, ob diese Inhalte plausibel sind.

Über diesen Link  Web-Archive (https://web.archive.org/web/20161001000000*/www.immergruen-energie.de) gelangen Sie auf die Hauptseite des Web-Archives und können dann verschiedene Zeitpunkte abfragen (Grüne und blaue Punkte im Kalender). Am 21.10.2016 ist dann eine neue Version der AGB's (Stand: 28.12.2016) hinterlegt. Wenn Sie die beiden Versionen vergleichen und sich in den entsprechenden Passagen nichts geändert hat, können Sie wohl davon ausgehen, dass diese Passage auch im Juni 2016 gültig war.
Titel: Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Beitrag von: JuliaBerlin2004 am 04. Oktober 2017, 19:43:32
Vielen Dank!