Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => K => Stadt/Versorger => KEW Neunkirchen => Thema gestartet von: Panthau am 29. April 2009, 18:05:17

Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 29. April 2009, 18:05:17
Wenn zwei Männer von der KEW (wider besseres Wissen) den Auftrag bekommen, OHNE einstweilige Verfügung den Stromzähler UND den Wasseranschluss auszubauen, ist das dann Nötigung von Seiten des Auftraggebers?

Und ist es Nötigung, wenn einer der beiden Männer (wider besseres Wissen) sinng. sagt \"Wenn sie uns nicht ins Haus lassen können wir das Wasser auch von der Straße aus abdrehen\"?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 29. April 2009, 18:11:27
Um einen Strom- oder Wasserzähler auszubauen zu dürfen bedarf es keiner einstweiligen Verfügung.

Die einstweilige verfügung wird eher umgekehrt oft angewendet um eine solche Sperrung abzuwehren.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: bjo am 29. April 2009, 19:33:25
Hallo,
der Versorger ist berechtigt Anschlüsse zu sperren!
Eine Sperrung ist an ein gewisses Prozedere gebunden!

1. Widersprüchler dürfen ciht gesperrt werden!
2. eine Sperrung muß schiftlich (ich glaub 14 Tage) vorher angemeldet werden
3. eine Sperrung muß der Verhälnismäßigkeit entsprechen
usw..

mehr hier !
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 00:58:56
Zitat
Original von Black
Um einen Strom- oder Wasserzähler auszubauen zu dürfen bedarf es keiner einstweiligen Verfügung.
Ich glaube in dem Fall vertraue ich da meinem RA.
Und in der Tat sind die beiden Herren wieder weggefahren, nachdem ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, daß sie mir KEINE einstweilige Verfügung vorgezeigt hatten:

http://www.anwaltsinfo.de/rechtaktuell/beitraege/dieeinstweiligeverfuegung/index.html

\"Die einstweilige Verfügung ist der übliche Verfahrensfortgang nach einer Abmahnung.\"

Zitat
Original von bjo
2. eine Sperrung muß schiftlich (ich glaub 14 Tage) vorher angemeldet werden
3. eine Sperrung muß der Verhälnismäßigkeit entsprechen
2. uns wurde keine Sperrung an Tag X angekündigt.
3. Verhältnismäßig wäre das ganz sicher nicht gewesen.

Zitat
mehr hier !
Wo denn?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Christian Guhl am 30. April 2009, 08:14:29
Zitat
Original von Black
Um einen Strom- oder Wasserzähler auszubauen zu dürfen bedarf es keiner einstweiligen Verfügung.
Da hat er Recht ! Eine einstweilige Verfügung muss der Kunde beantragen, wenn er sich gegen die Sperrung zur Wehr setzen will. Oder der Versorger beantragt eine einstweilige Verfügung auf Duldung der Sperre, wenn ihm der Zugang verweigert wird. Ich vermute, so wird es bei Ihnen sein. Die Herren sind wieder gegangen und werden als Nächstes eine einstweilige Verfügung auf Duldung der Sperre und Zugang zum Zähler erwirken. Sie müssen  jetzt eine Schutzschrift beim AG hinterlegen, dass diese einstweilige Verfügung nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Aber wenn Sie einen Anwalt haben, wird der ja wissen, was jetzt zu tun ist.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 08:49:36
Zitat
Original von Christian GuhlSie müssen  jetzt eine Schutzschrift beim AG hinterlegen, dass diese einstweilige Verfügung nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen wird.
Das habe ich schon gemacht (siehe meinen Thread im selbem Forum).

Ich will wissen ob das alles Nötigung war, da KEINER von uns eine eisntweilige Verfügung hatte?
Aber ich hatte das HAUSRECHT.
Die kommen hier her und meinen sie könnten so einfach in unser Haus eindringen bzw. dann das Wasser von der Straße abstellen!
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: reblaus am 30. April 2009, 09:04:19
@Panthau
Zitat
Strafgesetzbuch
§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(...)

In Ihrem Falle wäre der Versuch Strom und Wasser zu sperren die Drohung mit einem empfindlichen Übel, es fehlt aber daran, dass man Sie zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung veranlassen will. Dann müsste das ganze rechtswidrig sein, das dürfte auch nicht gegeben sein, weil sich die Arbeiter schließlich nicht mit Gewalt Einlass verschafft haben, sondern wieder gegangen sind, als Sie ihnen den Zugang verwehrten.

Ergebnis ist, dass noch nicht einmal der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 09:19:58
Das ist im entsprechenden Paragraph (§ 240 Nötigung StGB) eine ODER-Verknüpfung:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also fehlt da garnichts, wenn mir jemand mit einem empfindlichen Übel droht. Da das lediglich einer der 3 genannten Optionen ist, die den Tatbestand erfüllen.

Was mich interessiert ist, ob aus den AGBs (oder irgendwelchen Staatsverträgen - wie z.B. den der GEZ) hervorgeht, daß die so einfach mal vorbeikommen dürfen und mir mit etwas drohen, wofür man eigentlich ein von einem Richter unterzeichnetes Dokument braucht.
Sprich eine einstweilige Verfügung.
Selbst die Polizei braucht einen Durchsuchungsbeschluss, wenn sie in ein Haus oder eine Wohnung will.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Wasserwaage am 30. April 2009, 09:33:45
wenn sie das so brennend interessiert, warum fragen sie dann nicht ihren anwalt.

oder sich selbst?! sie scheinen ja eh alles besser zu wissen als diejenigen die ihnen mit rat zur seite stehen möchten.



mal ne ganz blöde frage am rande: wieso will man ihnen denn eigentlich das wasser abstellen?! nicht GEZahlt?!
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Christian Guhl am 30. April 2009, 09:38:33
@Panthau
Das Recht zu sperren ergibt sich aus der GVV ! Dazu braucht man kein \"vom Richter unterzeichnetes Dokument\" !Eine einstweilige Verfügung muss der Versorger nur haben, wenn Sie den Zutritt verweigern und man trotzdem an den Zähler will. Ist er in Besitz so einer Verfügung, kann der Versorger sich den Zutritt auch mit der Polizei verschaffen ! Im Gegenzug können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn Sie der Meinung sind, die Sperrung wäre nicht rechtens.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 09:42:03
Zitat
Original von Wasserwaage
wenn sie das so brennend interessiert, warum fragen sie dann nicht ihren anwalt.
Vielleicht haben Sie sich ja hier angemeldet, weil Sie manche Dinge besser wissen als mein derzeitiger Anwalt?
Strafgesetz und \"sich mit der KEW rumschlagen\" sind immerhin ZWEI verschiedene Fachgebiete.

Und wenn der sogenannte \"Rat\" schon alleine durch genaues lesen im Gesetzestext widerlegt wird, dann ist das nicht auf meinem Mist gewachsen.
Sie brauchen mich also nicht von der Seite anzumachen ich würde hier als \"Besserwisser\" auftreten.
Einfach nochmal gut Frühstücken und sich ne Tasse reinziehen und schon sieht die Welt besser aus. ;)

Warum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.


@ Christian Guhl
Zur GVV habe ich jetzt nichts gefunden. Was ist das?
Und so weit ich weiß (wie es mir mein RA gesagt hat) muß man da Widerspruch (gegen die einstweilige Verfügung) einlegen.
Vielleicht ist das bei euch grundlegend anders geregelt.........?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 30. April 2009, 10:10:59
Zitat
Original von Panthau

Einfach nochmal gut Frühstücken und sich ne Tasse reinziehen und schon sieht die Welt besser aus. ;)

Tun Sie das.... so lange Sie noch Wasser haben.



Zitat
Original von Panthau
Warum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.

@ Christian Guhl
Zur GVV habe ich jetzt nichts gefunden. Was ist das?

  :D Muss ja ein toller Anwalt sein.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 10:19:53
Zitat
Original von Black  :D Muss ja ein toller Anwalt sein.
Das dachte ich auch grade. *Kaffee schlürf*
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Christian Guhl am 30. April 2009, 11:48:05
StromGVV = StromGrundversorgungsverordnung
Siehe hier : http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/index.html
Das gleiche gibts auch für Gas.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 13:09:11
Dann beruft man sich wohl allg. auf Artikel 13 GG, der in keinem seiner Absätze einem Dritten das Recht zuspricht, OHNE richterlichen Beschluss ein Haus/eine Wohnung betreten zu dürfen. Sprich ohne daß irgend eine akute \"Gefahr\" abgewendet werden müsste.
Daher wohl auch der Umstand, daß Dritte eine einstweilige Verfügung brauchen, gegen die man Widerspruch einlegen kann oder gleich eine \"Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage\" erheben kann.

Was mich aber immer noch interessiert ist, ob das nun Nötigung war, wenn mir einer sinng. sagt: \"Wenn sie uns nicht ins Haus lassen, stellen wir das Waser von der Straße aus ab\", um den Umstand zu umgehen, daß er (noch) KEINE richterliche Verfügung hat - mit der er in das Haus gelangen könnte.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Wasserwaage am 30. April 2009, 13:14:10
Original von Panthau

Warum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.



stimmt, genau. GESETZE

fazit: wasserversorgung einstellen!! so sieht es die verordnung vor.


das wasserversorgungsunternehmen hat übrigens ein gesetzlich verankertes zutrittsrecht das sich aus eben dieser verordnung ergibt.

wäre ja auch etwas komisch wenn man alles im grundgesetz unterbringen müsste. das wär dann sich ziemlich umfangreich und sehr oft zu ändern.

und selbstverständlich ist es auch vollkommen in ordnung wenn die mitarbeiter des wasserversorgungsunternehmen den anschluss von der strasse her sperren würden. ihnen bleibt ja auch nichts anderes üblich wenn sie ihnen ihr recht auf zutritt verweigern.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: reblaus am 30. April 2009, 13:46:17
Zitat
Original von Panthau Was mich aber immer noch interessiert ist, ob das nun Nötigung war, wenn mir einer sinng. sagt: \"Wenn sie uns nicht ins Haus lassen, stellen wir das Waser von der Straße aus ab\", um den Umstand zu umgehen, daß er (noch) KEINE richterliche Verfügung hat - mit der er in das Haus gelangen könnte.

Ich dachte Sie hätten sich das schon selbst beantwortet, …

Zitat
Original von Panthau Das ist im entsprechenden Paragraph (§ 240 Nötigung StGB) eine ODER-Verknüpfung:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also fehlt da garnichts, wenn mir jemand mit einem empfindlichen Übel droht. Da das lediglich einer der 3 genannten Optionen ist, die den Tatbestand erfüllen.

… und ich sei zu blöd Ihren Sachverhalt ordentlich unter den Tatbestand des § 240 StGB zu subsumieren :(. Da ich nämlich …

Zitat
Original von Panthau Und wenn der sogenannte \"Rat\" schon alleine durch genaues lesen im Gesetzestext widerlegt wird, dann ist das nicht auf meinem Mist gewachsen.

… noch nicht mal richtig lesen könne 8o.

Zum Glück habe ich mich nicht zur Zweck-Mittel-Relation des Absatzes 2 geäußert. Wie ich mich in diesem Fall blamiert hätte, will ich mir gar nicht vorstellen :D.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 30. April 2009, 14:15:06
Stichwort Versorgungseinstellung (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40)
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Cremer am 30. April 2009, 14:43:59
@Panthau,

ich empfehle das Auto auf der Straße auf dem Deckel des Wasserschiebers zu parken.

Dann können die nicht abstellen.

Dies hatte bereits schon einmal in einem Fall eines Mitgliedes der BIFEP Erfolg gehabt.

Es ist natürlich abhängig, wo der Schieber sich auf der Straße befindet und ein Auto da geparkt werden kann

Runder Deckel = Wasser

Rechteckiger Deckel = Gas (steht auch meistens drauf)
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 14:45:45
Zitat
Original von RR-E-ft
Stichwort Versorgungseinstellung (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40)
Dann könnte das hier:
(http://666kb.com/i/b8iyuegk3p46dncxb.png)
auf uns zutreffen?
Wenn ja, wie kann ich das gegen die KEW verwenden?

@ Cremer
Leider ist es der runde Deckel mitten auf der Straße.
Aber gut Idee. :D
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 30. April 2009, 15:15:42
Vielleicht trifft eher Folgendes zu:
Sie brauchen eine Brille, aber wer könnte das alles schon wissen?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 30. April 2009, 15:31:56
Was?

Vielleicht beflügelt mich der \"Foren Gott\" mit seiner allumfänglichen Weisheit und konkretisiert seinen \"Hinweis\", anstatt mich mit den ganzen Urteilen im Wald stehn zu lassen?

Oder ist das hier so üblich?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 08. Mai 2009, 16:08:48
Die Verhandlung ist am Montag den 11.05.2009, um 8:00 Uhr, im Sitzungssaal 11

Adresse:
Knappschaftsstr. 16
66583 Neunkirchen
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 16:59:43
Wie war es denn, ggf. mit welcher Begründung ausgegangen?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 17:31:34
Es ging positiv für uns aus, da wir zwischenzeitlich den Anbieter gewechselt hatten. Über 1.000€ wurden nicht mehr in das Urteil mit einbezogen. Etwas über 500€ zahlten wir noch in 2 Raten und dann war die Sache erledigt.

Natürlich bekammen wir danach eine Abschlussrechnung, welche wir aber z.Z. per Ratenzahlung tilgen.
Dabei wurde auch ein richtiger Ratenzahlungs-Vertrag (mit Unterschrift)  aufgesetzt.
Das witzige dabei ist, daß wir mitlerweile drei oder vier mal eine Mahnung bekommen haben, wegen 100€ die die KEW vergeblich versuchte von unserem Konto abzubuchen.
Wir haben aber einen Dauerauftrag engerichtet, so daß die 100€ automatisch am 1. überwiesen werden.
Jedesmal wenn nun so eine Mahnung kommt, rufe ich bei der KEW an und stelle unter Angabe der Ratenzahlungs-Vertrags-Nummer klar wie die Sache läuft.
Jedesmal kommt eine platonische Entschuldigung und man würde es nun (endlich) \"in das System\" eintragen.
Also entweder spinnt deren System oder die Anwender des selbigen.
Der Februar 2010 war der erste Monat ohne Mahnung.
Schon seltsam der Verein.

Im Prinzip ist die Sache nun juristisch geklärt.
Und auf anderem Wege scheint man denen auch nicht beizukommen.

Eine Sache verstehe ich aber bis heute nicht (jetzt wo ich durch den anderen Thread wieder an das Thema erinnert wurde, will ich das grade mal nachfragen):
VOR der Verhandlung habe ich knapp 600€ an die KEW überwiesen.
Einen Betrag von ca. 300€ hatte ich dabei auf die Rechnungsnummer (die etwa so aussieht: 0001-ARV-2009-0000xxxxx) geleistet. Diese 300€ wurden vor Gericht nicht als \"gezahlt auf den geschuldeten Betrag\" anerkannt, da angeblich nicht eindeutig wäre, wofür die ca. 300€ gezahlt wurden.
Wie kann das sein?
Der Betrag wurde doch auf eine Rechnungsnummer (selbstverständlich auch unter Angabe der Kundennummer) - die garantiert EINMALIG ist - gezahlt. Also meiner Meinung nach eindeutig nachvollziehbar.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 18:03:24
Zitat
Original von Panthau
Es ging positiv für uns aus, da wir zwischenzeitlich den Anbieter gewechselt hatten. Über 1.000€ wurden nicht mehr in das Urteil mit einbezogen. Etwas über 500€ zahlten wir noch in 2 Raten und dann war die Sache erledigt.

Wie lautete denn das Urteil und wie dessen Begründung?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 17. Februar 2010, 18:34:43
Zitat
Original von Panthau

Im Prinzip ist die Sache nun juristisch geklärt.
Und auf anderem Wege scheint man denen auch nicht beizukommen.

So wie ich die Sache verstehe sind Sie zur Zahlung verurteilt worden und stottern das nun Ratenweise ab. Da sind sie der KEW ja ganz toll juristisch \"beigekommen\".  :D
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 18:43:29
@RR-E-ft RR-E-ft
Im Urteil wurde davon nichts mehr erwähnt.

Zitat
Original von BlackSo wie ich die Sache verstehe......
.....haben Sie es falsch verstanden.
Aber macht ja nichts, man kann ja nicht alles verstehen - auch nicht unbedingt, wenn es in der Muttersprache da geschrieben steht.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 18:46:12
@Panthau

Wer hatte welche Anträge in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt und wie lautet der Tenor des darauf ergangenen Urteils und wie dessen Begründung?

Die Frage, wovon  im Urteil nichts mehr erwähnt wurde, kann ich mir dann selbst beantworten.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 18:49:30
Das weiß ich nicht mehr.
Aber könnte ja, wenn mich mal die Muse küsst, das Gesamtwerk wieder zu Tage fördern und eine Kopie davon ins Netz stellen.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 17. Februar 2010, 18:53:49
Zitat
Original von Panthau
....haben Sie es falsch verstanden.
Aber macht ja nichts, man kann ja nicht alles verstehen - auch nicht unbedingt, wenn es in der Muttersprache da geschrieben steht.

Zitat
Original von Panthau
Etwas über 500€ zahlten wir noch in 2 Raten und dann war die Sache erledigt.

Schon klar.

Zitat
Original von Panthau
Zitat
Original von RR-E-ft
wie lautet der Tenor des darauf ergangenen Urteils und wie dessen Begründung?
Das weiß ich nicht mehr.

Muahaha
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: userD0010 am 17. Februar 2010, 18:57:09
@RR-E-ft

Mir kommt der \"Vortragende\" einem Dampfplauderer ähnlich.
Statt hier den Tenor der gerichtl. Entscheidung für Alle erkennbar einzustellen, schwafelt wer \"Gemeimnisvolles\" daher und will, wenn ihn die Muse küsst, einmal \"das Gesamtwerk\" hervorkramen.

Mir kommt das so langsam als Phantasterei vor, wenn der nicht -mehr- weiß, welche Anträge in der mündl. Verhandlung gestellt wurden und wie das Urteil ergangen ist.
War er nicht dabei oder war er  -wie auch im Fall der Wasserversorgung, mit der Planung der Ratenzahlung(en) beschäftigt?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 19:00:08
Zitat
Original von Panthau
Das weiß ich nicht mehr.
Aber könnte ja, wenn mich mal die Muse küsst, das Gesamtwerk wieder zu Tage fördern und eine Kopie davon ins Netz stellen.

Sie müssen doch in etwa wissen, wer welche Entscheidung beim Gericht beantragt hatte und wie der Tenor der darauf ergangenen gerichtlichen Entscheidung lautete.

Sie schreiben immerhin, das Urteil wäre postiv für Sie ausgefallen.

Wenn Sie als Kunde verklagt (Beklagter) waren und Klageabweisung beantragt hatten, wäre die Sache für Sie dann  postiv ausgegangen, wenn die Klage rechtskräftig abgewiesen worden wäre. Stellt sich nur die Frage, weshalb dann ggf. noch (ratenweise) Zahlungen erfolgten?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 19:06:06
Wenn ihr Unterhaltung sucht schaltet die Glotze ein.
Ich werde nach dem Anflug von \"Humor\" mit dem ihr euch hier steil in die Kurve legt, NICHTS mehr zu DIESEM Thema sagen.
Die Sache ist gelaufen und fertig. Das ist keine Phantasie sondern Fakt.
Fakten interessieren euch nicht - nur die Selbstdarstellung interessiert euch - ........also Akte geschlossen.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 19:08:22
Ich nehme an, das Urteil ging nicht wirklich postiv für Sie aus.
Ihre Wahrenehmung mag nur eine andere sein.

Bei einem klageabweisenden Urteil zu Ihren Gunsten könnte sich heute nicht die Frage stellen, warum eine geleistete Zahlung in Höhe von 600 € nicht berücksichtigt worden wäre.

Irgend etwas scheint nicht zu stimmen, entweder an ihrer Geschichte oder an Ihnen selbst.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 19:10:33
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich nehme an, das Urteil ging nicht wirklich postiv für Sie aus.
Ihre Wahrenehmung mag nur eine andere sein.
Was Sie annehmen interessiert mich nicht.
Ich weiß wie es ausging.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: userD0010 am 17. Februar 2010, 19:10:50
@Panthau

WIR DANKEN AUSDRÜCKLICH FÜR DIE WEISE ENTSCHEIDUNG, nichts, aber auch gar nichts mehr hier beitragen zu wollen.
Und die Foren-Müllabfuhr wird dankbar sein.

Vielleicht sind Sie aber durch die ständigen Themen der Ratenzahlungen nur noch auf dem Gebiet des RATENS unterwegs und uns mangelt es an der dafür notwendigen Intelligenz.
Daher nochmals Dank dafür, dass Sie uns nicht weiter mitraten lassen.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 17. Februar 2010, 19:10:53
@RR-E-ft

Ich wette da kommt nix mehr. Er wird gleich wegen irgendeinem Vorwand den plötzlich den Beleidigten spielen und irgendwas erzählen von \"wenn ihr mir so kommt sage ich gar nichts mehr\"


Edit: Die Realität war diesmal sogar schneller.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 19:11:54
@Panthau

Sie wissen es nicht wirklich oder Sie schreiben hier nicht die Wahrheit.
Die harten Fakten, die uns interessierten,  haben Sie hier nicht mitgeteilt.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 17. Februar 2010, 19:13:34
Zitat
Original von Panthau
Wenn ihr Unterhaltung sucht schaltet die Glotze ein.
Ich werde nach dem Anflug von \"Humor\" mit dem ihr euch hier steil in die Kurve legt, NICHTS mehr zu DIESEM Thema sagen.
Die Sache ist gelaufen und fertig. Das ist keine Phantasie sondern Fakt.
Fakten interessieren euch nicht - nur die Selbstdarstellung interessiert euch - ........also Akte geschlossen.

Muahaha

Wo redet man denn so. Bei RTL2 Frauentausch?
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 19:14:23
@ Moderator(en)

Das ist mein Thread. Ich habe ihn eröffnet.
Mit diesem Thema bin ich durch, der Thread kann nun geschlossen werden.

Danke für die Unterstützung.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Black am 17. Februar 2010, 19:15:34
Und die Welt erfährt nie vom Jahrhundert-Urteil, dass die Wasserwirtschaft revolutioniert hätte.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 19:17:29
Zitat
Original von Black
Und die Welt erfährt nie vom Jahrhundert-Urteil, dass die Wasserwirtschaft revolutioniert hätte.
Die Fasnacht wird bestimmt ab heute revolutioniert.
Die wurde nämlich gestern schon beerdigt.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Cremer am 17. Februar 2010, 20:19:24
@Panthau

Zitat
Die Fasnacht wird bestimmt ab heute revolutioniert.Die wurde nämlich gestern schon beerdigt

auch wieder falsch :D

Bei uns wird die Fassenacht am kommenden Samstag beerdigt :evil:
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 20:22:26
Auch bei der Zeitigkeit von Beerdigungen gibt es eben regionale Unterschiede.
Es gibt wohl auch Regionen, da hat die Fassenacht nie richtig gelebt.
Titel: Nötigung von KEW?
Beitrag von: Panthau am 17. Februar 2010, 20:29:36
Zitat
Original von CremerBei uns wird die Fassenacht am kommenden Samstag beerdigt :evil:
Bei uns Dienstags.