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Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: cincindelum am 14. Juli 2022, 01:50:14

Titel: Fragen zur StromGVV
Beitrag von: cincindelum am 14. Juli 2022, 01:50:14
Hallo, ich bin neu hier und habe gleich ein paar dumme Fragen: Ich habe an meinem neuen Wohnort im Juli vergangenen Jahres mit dem Energieversorger Bürgergas GmbH einen Sondervertrag ohne Laufzeit abgeschlossen. Im Februar habe ich mit Einverständnis des Vermieters eine Wallbox für meinen Elektrofahrzeug beim Netzbetreiber Westnetz GmbH angemeldet und während der Anmeldung der Wallbox einer netzdienlichen Steuerung durch den Netzbetreiber zugestimmt. Westnetz hat dabei darauf hingewiesen, dass für die netzdienliche Steuerung ein separater Stromzähler, ein sogenanntes iMSys Gerät mit Messstellenbetriebskosten von 100 Euro jährlich, erforderlich ist. Letzte Woche ist die Wallbox angeschlossen worden und davor, am 2. Juni, habe ich Post von E.ON Energie über die Grundversorgungsbelieferung erhalten. Dem Schreiben war als Anlage die StromGVV https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/ (https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/) in der letztgültigen Fassung beigefügt. Darin heißt es im Teil 2 Versorgung

Zitat
§ 4 Bedarfsdeckung
Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden.
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