Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: marcon1 am 15. Juli 2015, 22:38:15

Titel: Jahresabrechnung 2014/2015
Beitrag von: marcon1 am 15. Juli 2015, 22:38:15
Hallo Forums Gemeinde,

ich war bereits früher hier als "marcon", konnte aber meine aktuellen Zugangsdaten nicht mehr finden - sorry.

Bin auch nicht sicher, ob ich mit meinem heutigen Anliegen in der richtigen Rubrik gelandet bin - bitte daher die Experten, mich "zurechtzurücken" - danke.

Es geht um die Jahresabrechnung vom Juli 2015 der RWE Vertriebs AG, Brühle. Seit 2007 wehre ich mich (bisher erfolgreich) gegen die jährlichen Preisanpassungen basierend auf §315 BGB. Ich beabsichtige dies auch dieses mal wieder zu tun. Gibt es in der Rechtsprechung Neuigkeiten, die mir unter Berufung auf §315 BGB bei erneuter Berufung darauf Probleme breiten könnten?

Bin für jeden Hinweis in dieser Angelegenheit sehr dankbar.

MfG

marcon1
Titel: Re: Jahresabrechnung 2014/2015
Beitrag von: bolli am 27. Juli 2015, 13:07:12
Sind Sie sicher, dass Sie sich in einem Grundversorgungsvertrag befinden ? Zu Beginn der Proteste berief man sich immer auf § 315 BGB. Mittlerweile gilt dieses, und das auch nur mit Einschränkungen, nur noch für Grundversorgungsverträge. Bei Sonderverträgen kommt meistens die §§ 305, 307 BGB zum Zuge (Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel).
Daher ist erst mal zu klären, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sind ? Hat Ihr Vertrag eigene AGB  (Dies ist meist ein Hinweis auf einen Sondervertrag) oder bestehen diese nur aus den StromGVV (dieses deutet eher auf die Grundversorgung hin).