Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: sgrund am 12. April 2011, 11:45:09

Titel: Abrechnung Wäremspeicher-Heizung
Beitrag von: sgrund am 12. April 2011, 11:45:09
Hallo allerseits,

ich habe ein Problem und weiss keinen Rat.
Die RWE hat mir zum 31.01.11 den bestehenden Wärmespeichervertrag gekündigt und bietet mit gleichzeitig einen neuen Vertrag mit erhöhten Preisen an. Als Begründung wird das EEG genannt. Dies allein kann ja wohl nicht der Grund sein, dann hätte eine reine Preisanpassung gereicht.
Ich habe im Oktober 2009 einer damaligen Preiserhöhung auf Basis von §315 BGB widersprochen und die letzte Jahresabrechnung auch entspechend abgerechnet, ohne bisherige Reaktion der RWE,.
Ich habe daraufhin mit einem Musterschreiben der Vertragskündigung widersprochen.
Jetzt habe ich die Abrechnung für den Zeitraum  von März 2010 bis März 2011 bekommen. Die RWE hat in der aktuellen Abrechnung die Kürzungen mit eingerechnet, ich habe diese wieder herausgerechnet. Gibt es irgendwelche Dinge die ich beachten muss, wenn ich der RWE jetzt ein Schreiben schicke mit den von mir errechneten Zahlen?
Ich werde den Dauerauftrag entsprechend meiner Berechnungen auf Basis der Preise von 2009 wieder ändern.
Kennt jemand noch brauchbare Musterschreiben?

Gruß
Simon Grund
Titel: Abrechnung Wäremspeicher-Heizung
Beitrag von: Cremer am 12. April 2011, 13:11:15
@sgrund,

Zunächst einige Dinge vorab, ich setze voraus, Sie haben einen Sondervertrag Wärmepumpenstrom?

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

Bei Sonderverträgen sind Preisänderungen - und dazu zählen ebenfalls EEG und KWKG-Steuern - spätestens 6 Wochen vor der wirksamen Erhöhung schriftlich anzukündigen.
Ist dies der Fall?
Titel: Abrechnung Wäremspeicher-Heizung
Beitrag von: bjo am 12. April 2011, 13:53:13
Wärmestrom (RWE) = Sondervertrag, siehe Forum
prüfen ob Vertrag wirksam gekündigt wurde.
- sind mögliche Kündigungsfristen eingehalten worden?
- sind Kündigungsgründe eingehalten worden?
= > widersprechen und weitermachen wie bisher!
Titel: Abrechnung Wäremspeicher-Heizung
Beitrag von: Christian Guhl am 12. April 2011, 15:46:59
Was soll denn passieren, wenn der neue Vertrag nicht unterschrieben wird ?
Einstufung in die sog. \"Grundversorgung für Speicherheizungen\" ? Auch das ist ein Sondervertrag.