- am 25.11.12 habe ich über TopTarif den Vertrag mit Almado abgeschlossen
- am 30.11.12 hat mir Almado den Tarif "Power Pack B 5200" ab dem 01.01.2013 bestätigt
Nur mal eben am Rande:
...Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet.
... Am 07.09.2012 erreicht mich ein Schreiben von Almado (per Mail): Stromliefervertrag ...
Hier taucht jetzt zum ersten Male auf, das der 25%-Bonus bereits in den Arbeitpreis eingerechnet wurde, was aber nicht stimmt! Da ich diesem Schreiben vom 07.09.2012 damals jedoch nicht widersprochen habe, dürfte ich heute schlechte Karten haben. Am 27.11.2012 teilt mir almado noch mit, das die erhöhten Abgaben und Umlagen zu neuen Preisen geführt haben - die kWh kostet nun 24,89 Cent. ...
@ Hurraapostel,
sehr gute, nachvollziehbare Darstellung.
Bezüglich der unterlassenen Bonusgewährung sollten Sie in massiver Art und Weise gegen Almado vorgehen. Hier liegt Täuschung und Betrugsabsicht vor. :o
Und es ist davon auszugehen, dass die meisten Verbraucher diesen Trick nicht erkennen/begreifen und wenn, dann nicht imstande sind, dagegen vorzugehen. Angesagt ist eine Beschwerdevorlage an die Schlichtungsstelle! Verfahrensablauf beachten! ;)
ich bin immer noch am Rechnen, wenn 0,2252 Cent/ KWh der Bruttoarbeitspreis gewesen sein soll und nicht die Preiserhöhung 2013 übersehen wurde, dann würde ich auf einen Nettoarbeitspreis von 0,18924... Cent/ KWh kommen (0,2252 durch 119 mal 100) aber nicht auf die in der Rechnung angegebenen 0,20914200 Cent. ...
... Weiß jemand, ob die Schlichtungsstelle auch über die Aufträge der Kunden hinaus tätig wird und im Falle von arglistiger Täuschung angemessene Maßnahmen (Abmahnung, Anzeigen, ...) ergreift? ...
Anbieter: almado-Energy
Tarifname: Power Pack B
Tariftyp: Paket
Jahresverbrauch: 5000
Paketpreis: 1.115,86 EUR / Jahr
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Mehrverbrauchspreis: 40,00 Cent / kWh
Kündigungsfrist: 12 Wochen
Paket: 5200 kWh
Verlängerungslaufzeit: 12 Monate
Neukundenbonus: 25,00%
Zahlungsweise: Monatlich
Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif / Paket:
Power Pack B 5200
Arbeitspreis: 21,46 Cent/kWh
Der Arbeitspreis ab der 5.201 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado-ENERGY.
Termin für Ihren
Versorgungsbeginn: 01.01.2013
mit diesem Schreiben erhalten Sie die Schlussabrechnung der 365 AG. Ihr Stromverbrauch im
Abrechnungszeitraum beträgt 4.090,00 kWh.
Rechnungsübersicht (Erläuterungen siehe Seite 2):
Unsere Leistungen
Umsatzsteuer auf Nettoforderung (z. Zt. 19 %)
Zwischensumme (Bruttobetrag)
Saldo Vertragskonto (i.d.R. Ihre Zahlungen)
937,75 €
178,17 €
1.115,92 €
-1.212,00 €
Rechnungssaldo 96,08 €
Anbieter: Immergrün
Tarifname: immergrün! ökosiegel
Jahresverbrauch: 4000
Paketpreis: 1.039,13 EUR / Jahr Mindestlaufzeit: 12 Monate
Mehrverbrauchspreis: 40,00 Cent / kWh Kündigungsfrist: 6 Wochen
Neukundenbonus: 25,00% Verlängerungslaufzeit: 12 Monate
Paket: 4200 kWh Zahlungsweise: Monatlich
Eingeschränkte Preisgarantie: 31.12.2014
Tarif/Paket immergrün! ökosiegel 4200
100% Ökostrom mit TÜV-Zertifikat
_____________________________________________________________________________
Arbeitspreis 24,74 Cent/kWh innerhalb des Paketumfangs von 4.200 kWh.
Arbeitspreis ab der 4.201,00 kWh: 40,00 Cent/kWh
Grundpreis 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie bis 31.12.2014
Bonus 25 % inkl.
Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern per Stand 01. Januar
2013, gem. Allgemeine Stromlieferbedingungen.
_____________________________________________________________________________
2. Am 3.12.13 kam die Bestätigung von AlmadoZitatDie wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif / Paket: Power Pack B 5200
Arbeitspreis: 21,46 Cent/kWh
Der Arbeitspreis ab der 5.201 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almado-ENERGY.
Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.01.2013
3. Für mich war sicher, dass ich NATÜRLICH von 21,46 Cent/kWh x 5200 = 1.115,92 EUR
noch 25% Bonus - 278,98 EUR bekomme, damit ich am Ende 836,94 € bekomme.
8. Der neue Vertrag läuft bei Immergrün = Almado. Am 8.11.13 über TopTarif abgeschlossen;
9. Bestätigung vom 12.11.13ZitatTarif/Paket immergrün! ökosiegel 4200 100% Ökostrom mit TÜV-Zertifikat
Arbeitspreis 24,74 Cent/kWh innerhalb des Paketumfangs von 4.200 kWh.
Arbeitspreis ab der 4.201,00 kWh: 40,00 Cent/kWh
Grundpreis 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie bis 31.12.2014
Bonus 25 % inkl.
Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern per Stand 01. Januar 2013, gem. Allgemeine Stromlieferbedingungen.
Gerade direkt bei den ein Angebot erstellt.
Es siht dem TopTarif 99% enlich aus :-*
Und meine bisher unbeantwortete Frage:
Hat überhaupt schon mal jemand den Bonus von Almado (anstandslos) erhalten?
Gerade direkt bei den ein Angebot erstellt.
Es siht dem TopTarif 99% enlich aus :-*
Aber eben nur ähnlich, nämlich bspw. bei Tarif Bonus 12 mit einem Arbeitspreis von 31,29 ct/kWh exclusive Boni, was nach Abzug von 25 % Bonus dann einen AP von 23,47 ct/kWh ergibt.
Fazit: Dieser Screenshot ist für Ihren "Fall" NICHT hilfreich (anscheinend hat Almado die ursprüngliche HP geändert :().
Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o
5. Gestern habe ich meine Beschwerde mit allen Unterlagen an www.schlichtungsstelle-energie.de gesendet.
1. Einigungsversuch mit dem Energieversorgungsunternehmen
Richten Sie Ihre Beschwerde an das Energieversorgungsunternehmen, mit dem Sie die Energielieferung vertraglich vereinbart haben oder vereinbaren wollen. Dabei sollten Sie möglichst genaue Angaben zu Ihrem Anliegen machen und den Grund der Beschwerde kurz erläutern. Sie sind mit Ihrer Beschwerde an keine bestimmte Form gebunden. Sie können diese schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich im Kundencenter vortragen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, ist es aus Sicht des Energieversorgers wichtig, den Streitgegenstand eindeutig beurteilen zu können.
Das Energieversorgungsunternehmen prüft dann den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter. In jedem Fall erhalten Sie - in der Regel nach vier Wochen - eine Antwort. Dies ist gesetzlich vorgesehen.
Trägt diese Antwort aus Ihrer Sicht nicht zur Lösungsfindung bei, ist die Schlichtungsstelle Energie der richtige Ansprechpartner für Sie.
Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o
Ich habe damit aber den NEUEN Vertrag mit "immergrün" gemeint.
Schau dir bitte das zweite Bild mit dem Tarif 4200 an. ...
...
Insofern ist damit zu rechnen, dass die Eingabe vom User @ Tenker von der Schlichtungsstelle zunächst noch gar nicht angenommen wird.
...
...
@Tenker,
das ist aber ein Screenshot von der TopTarif-HP! Schauen Sie sich die AGB von TopTarif oder anderer Portale an. Meinen Sie, ein Vergleichsportal für eine möglicherweise falsche Tarifdarstellung (und das behauptet Almado/365 AG vermutlich) haftbar machen zu können?
Gruß, khh
... NEIN, der Screenshot ist von HEUTE und von immergrün! ...
@berghaus,
aus der AGB bzw. dem zitierten Auszug ist nicht ersichtlich, WARUM Sie von einem
"absichtlich vergessen" ausgehen !
Oder hat jeder Almado-Kunde eine "Auftragseingangsbestätigung" erhalten, aus der
eine "zusätzliche" Bonus-Gutschrift hervorgeht ?
Gruß, khh
@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). ...
Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. ...
... ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.
Im Nettopreis enthalten sind die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Personal und Kundenverwaltungsstruktur des Energieversorgers sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und jährliche Abrechnung, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie staatlich veranlasste Komponenten.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.
Der Bonus wird bei der Abschlagsberechnung nicht IMMER außen vorgelassen, speziell nicht von Almado - siehe Antwort #10 von @AmazoneICH kann in der Antwort #10 von Amazone nicht erkennen, dass dort etwas konkret zur Berechnung der Abschlagszahlungen in einzelnen Fällen gesagt wurde. Sie hat dort lediglich theoretisch ausgeführt, was sein könnte, wenn...Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. ...
Das besagt aber doch nichts darüber, wie es bspw. in 2012 oder in 2013 gehändelt wurde bzw. ob seinerzeit (vllt.DESWEGEN habe ich @Tenker gefragt, was in seiner Bestätigungs- bzw. Abschlagsberechnungsmail steht. ;)
auch noch heute?) in der Vertragsbestätigung (= mit dem Vertragsabschluss!) der selbe Arbeitspreis als inkl. Boni ausgewiesen wird. So jedenfalls wurde es von @Hurraapostel in der Antwort #13 dargestellt!
Grundsätzlich ist es ja auch nicht verboten, dass der Versorger andere als die beantragten Konditionen bestätigt.Nö, ABER ...
... und zudem stellt sich dann wohl die Frage, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist (vgl. § 150 Abs. 2 BGB).So ist es wohl. 8)
@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). In dieser Mail müsste also auch der Arbeitspreis OHNE Bonus drin stehen (damit man erstmal die volle Summe zahlt). Hier müssten also die Arbeitspreise differieren.
Aber grundsätzlich bin ich auch, wie @Berghaus, skeptisch, ob die das tatsächlich so versuchen. ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.
Hilf mir bitte weiter ...
......
Um weiterzukommen, ist es unabdingbar nötig, das die Betroffenen Widerspruch gegen Ihre Abschlussrechnungen erheben, ihre Bonusforderung geltend machen und von Almado unter Fristsetzung von vier Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung bzw. eine Stellungnahme einfordern. Vom Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig! Bevor diese Beanstandung Almado nicht vorgelegt wurde, ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle nach deren vorgegebenem Verfahrensablauf nicht zu empfehlen.
......Haben Sie der Abschlussrechnung von Almado widersprochen? Wenn nein, woran mangelt es ggf. aus Ihrer Sicht (an Argumenten, an der Formulierung)?
Um weiterzukommen, ist es unabdingbar nötig, das die Betroffenen Widerspruch gegen Ihre Abschlussrechnungen erheben, ihre Bonusforderung geltend machen und von Almado unter Fristsetzung von vier Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung bzw. eine Stellungnahme einfordern. Vom Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig! ...
[...]
Wenn betroffene Kunden nicht anhand von Almado-Unterlagen (Screenshot von der Almado-HP bei Antragstellung oder "Bestellbestätigung" von Almado) nachweisen können, dass ein über "Preise inkl. Boni" hinausgehender Bonusanspruch besteht, dann sehe ich für die Geltendmachung einer "zusätzlichen" Bonusforderung schwarz :( !
Übrigens, @Tenker hat den Abschlag 101,00 € mtl. 12 x geleistet = 1 x zu viel !Nicht nur @ Tenker, sondern auch @ Hurraapostel. Es ist schon verwunderlich, was so alles von den Verbrauchern unentdeckt bleibt bzw. hingenommen wird! :(
@ Tenker,
kurze Frage eines Unwissenden nebenbei: Bitte teilen Sie mir doch mit, auf welche Art und Weise Sie Ihre "Bilder" in diesen Thread einstellen.
Danke.
@ Tenker
...
Haben Sie der Abschlussrechnung von Almado widersprochen? Wenn nein, woran mangelt es ggf. aus Ihrer Sicht (an Argumenten, an der Formulierung)?
@khh
nun nehmen Sie doch Tenker und anderen Betroffenen nicht jeden Mut.
Bisher gibt es doch noch gar keinen Fall, in dem almado so argumentiert.
Es besteht doch noch Hoffnung, das die Lesart des "verloren gegangenen Bonus" hier im Forum ausgedacht wurde.
Nach wie vor werden die 25%-Tarife doch auch von almado angeboten. Warum sollte almado zwischendurch eine andere Spielart gewählt haben.
Die Gefahr ist doch höchstens, dass almado hier mitgelesen hat und nun weiss ...
Jahreskosten ohne Bonus: 598,78 EUR / Jahr
Arbeitspreis: 503,34 EUR / Jahr
Grundpreis: 95,44 EUR / Jahr
Neukunden-Bonus: -149,70 EUR (25,0 %) einmalig (Neukundenbonus: 25 % auf
den Rechnungsbetrag (maximal 149 EUR))
Bruttopreis inkl. Bonus im ersten Jahr: 449,09 EUR / Jahr
Geschätzter Abschlag: 54,43 EUR / Monat (Jahreskosten geteilt durch 11)
Arbeitspreis brutto (netto) 22,88 (19,23) Ct. / kWh
Grundpreis brutto (netto) 95,44 (80,20) EUR / Jahr
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif:
privat klima plus
100% Ökostrom mit
RECS-Zertifikat
Arbeitspreis: 22,88 Cent/kWh
Grundpreis: 7,95 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado.
Termin für Ihren
Versorgungsbeginn: 01.12.2013
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado.
Der Vertrag kommt - vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2- durch die Annahmeerklärung von almado.de zustande un beginnt mit der Aufnahme der Belieferung.
@Tenker, bei großen Bildern sollte man aber nur den Link setzen. Nicht jeder Nutzer betrachtet das Forum mit einem Gerät mit riesiger Bildschirmauflösung. Die Darstellung, auch für die folgenden Beiträge, wird dann ja nach Fall in die Breite verzogen und verzerrt.@ Tenker,1. Ein Bild speichere ich unter www.pic-upload.de
kurze Frage eines Unwissenden nebenbei: Bitte teilen Sie mir doch mit, auf welche Art und Weise Sie Ihre "Bilder" in diesen Thread einstellen.
Danke.
2. dann den Link füge ich in meiner Nachricht ein.
[..]
1. 07.10.2013 - Bestellung über check24.de
Die Ausgabe von check24.de suggeriert mir einen Bonus von 25% auf die Schlussrechnung.
2. 09.10.13 - Stromliefervertrag von Almado
Hier ist mir damals der PasusZitatPreise inklusive aller Abgaben, []bBoni[/b] und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almado.nicht aufgefallen.
Hierzu nun meine Fragen:
1. Soweit ich sehe weichen die Angaben für den Preis bei check24 und später bei Almado direkt sehr stark voneinander ab. Lt. check24 wird der Bonus am Ende der Laufzeit abgezogen und lt. Almado ist dieser schon von irgendwas (von welchem Betrag/Preis ist nicht erkennbar) abgezogen. Ist das so korrekt? Ist das nicht eine versteckte Täuschung? Die frage ist von wem: check24 oder almado?
2. Mein Vertrag hat zum 01.12.13 begonnen. D.h. die Kündigung muss ich zum Ablauf des 30.11.14 eintüten? Ist es sinnvoll das jetzt schon schriftlich zu machen und nicht später wieder z.B. über check24?
Was da beim oder zwischen dem Verbrauchsportal und dem Versorger läuft ist mehr als seltsam.
... Ob da eine Anfechtung wegen Täuschung Erfolg hat ist fraglich bzw. steht in den Sternen.
Was da beim oder zwischen dem Verbrauchsportal und dem Versorger läuft ist mehr als seltsam.
ZAHLUNG Preisunterschiede je nach Tarif, Zahlungsweise und Boni laut dem aktuellen Tarifflyer beachten.
Angebot gültig bis: 16.10.2013. Der Grundpreis beträgt 95,44 brutto (80,20 netto) € pro Jahr. Arbeitspreis: 22,88 brutto (19,23
netto) Cent pro kWh. Neukundenbonus: 25 % auf den Rechnungsbetrag (maximal 149 €). 12 Monate Preisfixierung. Die
Abrechnung erfolgt jährlich. Sie zahlen monatliche Abschläge, deren Höhe Ihr ausgewählter Stromversorger auf Basis der
Angaben Ihres Netzbetreibers, Ihrer gemachten Angaben bzw. Ihres Paketpreises ermittelt.
Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Stromsteuer, EEG, KWKG-Abgaben sowie der aktuellen MwSt
Dieser Vertrag tritt mit der Auftragsbestätigung durch den Stromversorger in Kraft. Die Lieferung beginnt zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin
Der Vertrag kommt - vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2- durch die Annahmeerklärung von almado.de zustande un beginnt mit der Aufnahme der Belieferung.
Hallo, der Satz: Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almado.
Der Satz muss auch in einem Satz gelesen werden und meint das die 5 aufgeführten Teile gemäß den AGB sind. Weiter nichts. Einen Teil davon isoliert zu betrachten und daraus zu schlussfolgern das der Bonus bereits im Arbeitspreis enthalten sein könnte ist abentheuerlich.
Hallo zusammen, interessant ist auch hier für mich noch das Bestellformular von check24.de auf dem ich folgendes vorfinde: ...
Als Beweis, dass Almalado & Co. gleiches Verfahren mit anderen Kunden macht, möchte ich Eure Anträge/Bestätigungen/Auftragseingangsbestätigungen und Abschlussrechnungen beifügen.
Bitte melde Euch bei mir per PM!
[...]Haben andere Almado-Kunden eine solche Bestätigung von Almado bekommen ?
Diese Bestellung wurde mir nochmals schriftlich bestätigt. Unten (am Ende des Blattes) steht:
Mein geschätzter Jahresverbrauch: 4600kWh Bonus (max.): 25%
Arbeitspreis / kWh: 0,2252 € Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Grundpreis / Monat: 8,00€ Effektiver Preis im ersten Jahr* 849,02€
Vertragslaufzeit: 12 Monate *ein gegebenenfalls gewählter Bonus ist bereits eingerechnet
Wichtig ist hier wieder der, einerseits rechts, etwas kleiner dargestellte Satz:
"*ein gegebenenfalls gewählter Bonus ist bereits eingerechnet"
[...]
Zitat"Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almado."Als unbedarfter Kunde lese ich das immer noch so, dass der ... Bonus gewährt wird, ...
An das Zwitschen glaube ich erst, wenn mir jemand ein Schreiben von almado zeigt, aus dem das ersichtlich wird. Noch gibt es doch keine Begründung von almado für das Fehlen des Bonus.
Erstaunlich wie viele gestandene Forumsmitglieder auf diesen Zug (ohne Not) aufgesprungen sind.
@kkh
Wenn Ihre Ansicht richtig wäre, dann muss es ja auch Kunden geben, die schlagartig zu Beginn des neuen Lieferjahres, abgesehen von sonstigen Erhöhungen und Ermäßigungen!, 33,3..% mehr zahlen mussten, d.h. deren Abschläge müssten sich auch um 33 % (und mehr) erhöht haben.
Ich glaube, dass Amazone, die als erste mit dieser Idee kam, auf der Suche nach dem von almado nicht gewährten Bonus einer Fehlinterpretation erlegen ist. Erstaunlich wie viele gestandene Forumsmitglieder auf diesen Zug (ohne Not) aufgesprungen sind.oder das (zum x-ten mal ::))
Da bleibt nach wie vor meine bisher unbeantwortete Frage:dann erstaunt es schon, dass ein gestandenes Forenmitglied den in diesem Thread diskutierten Sachverhalt scheinbar nicht versteht oder eher wohl nicht verstehen will. >:(
Hat überhaupt schon mal jemand den Bonus von almado erhalten?
Und noch eine Frage: von wann bis wann dauerte die Almado-(Bonus inkl.) Phase?
Ich bin ja auch gespannt, ob ich meinen 25% Bonus von Stromio (grünstrom 12) erhaltedann muss man sich fragen, wieso sich ein langjähriges Forenmitglied auf einen der „Billig-Anbieter“ einlässt, vor dem hier und im Netz seit Jahren intensiv gewarnt wird.
(Lieferende nach einem Jahr: 31.01.14) oder ob ich eine neue Sau durchs Dorf treiben muss! ;D
von Amazone (Antwort # 10)
„Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern.“
Aufgrund versäumter Kündigung sind diese Kunden dann sogar in ein 3. teures Vertragsjahr gerutscht. Selbst diese „Masche“ wurde schon praktiziert, auch das ist im Netz nachzulesen :( !Gibt es einen Link zu diesem Punkt? Suchen ist so anstrengend, wenn man das Stichwort nicht findet.
ZitatZitat von: berghaus am 28. Februar 2014, 20:48:02
Ich bin ja auch gespannt, ob ich meinen 25% Bonus von Stromio (grünstrom 12) erhalte
(Lieferende nach einem Jahr: 31.01.14) oder ob ich eine neue Sau durchs Dorf treiben muss!
….dann muss man sich fragen, wieso sich ein langjähriges Forenmitglied auf einen der „Billig-Anbieter“ einlässt, vor dem hier und im Netz seit Jahren intensiv gewarnt wird.
Re: Verivox - eprimo - Gastarife - Betrug? « Antwort #14 am: 20. Dezember 2012, 08:26:50 »Zitat von: berghaus am 20. Dezember 2012, 02:10:54
@ bolli
Dürfen wir erfahren, bei welchen Anbietern das war und wer ist jetzt Ihr Versorger?
Anwort von bolli:
„Hitenergie, Grünwelt Energie und gas.de waren die abgerechneten und die beiden ersten sind wieder meine derzeitigen.“
... Wenn im ersten Lieferjahr durch unseriöses Verhalten von Almado der in dem vorher in der Werbung und der Bestellbestätigung noch vorhandene Bonus von 25 % plötzlich in der Vertragsbestätigung als schon in den Grund- und Arbeitspreis eingerechnet gilt, ...
Ich mag aber an eine solche Schlechtigkeit auch noch aus einem weiteren Grund nicht glauben: Almados Lieblingsbeschäftigung ist es doch, den Bonus mit oder ohne Grund zu verweigern. Amazone deutet das schon an: ...
von Amazone (Antwort # 10)
„Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern.“
... Um weiterzukommen, ist es unabdingbar nötig, das die Betroffenen Widerspruch gegen Ihre Abschlussrechnungen erheben, ihre Bonusforderung geltend machen und von Almado unter Fristsetzung von vier Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung bzw. eine Stellungnahme einfordern. Vom Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig! ...
@plus khh hat meine Rechnung verstanden!Wirklich? Ich verstehe aber Ihre nachstehende Rechnung immer noch nicht.
Wenn im ersten Lieferjahr durch unseriöses Verhalten von Almado der in dem vorher in der Werbung und der Bestellbestätigung noch vorhandene Bonus von 25 % plötzlich in der Vertragsbestätigung als schon in den Grund- und Arbeitspreis eingerechnet gilt, dann ist das der mit einem Bonus von 25 % versehene Vertragspreis im ersten Lieferjahr. Dann ist automatisch der Preis im zweiten Jahr um 33,3.. % höher.
Beispiel von Hurraapostel (Antwort # 139)Der Preis im ersten Jahr = 849 €, im Folgejahr = 1.132 €. Wie kommen Sie denn auf 1.509 €, wo steht denn davon etwas?
1.132,03 – 283,03 (25%) = 849,02 849,02 + 283,03 (33,3..%) = 1.132,03 EUR
1.132,03 : 11 = 103,00 EUR 12 x gezahlt = 1.236,00 EUR
Ist nun 1.132,03 EUR schon der Preis im 1.Jahr „(bonus inkl.)“ dann sind im zweiten Jahr
1.132,03 + 377,32 (33,3..%) = 1.509,37 EUR zu zahlen
1.509,37 : 11 = ergibt den neuen Abschlag von mindestens 137,00 EUR
von Hurraapostel (Antwort #13)
Am 07.09.2012 erreicht mich ein Schreiben von Almado (per Mail)
Stromliefervertrag
Sehr geehrter Herr xyz,
vielen Dank für Ihren Auftrag zur Stromversorgung. Dies ist Ihr neuer Stromliefervertrag.
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Arbeitspreis: 22,52 Cent/kWh
Bonus 12 Grundpreis: 8,00EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25% inkl.
Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni. gemäß
Allgemeine Stromlieferbedingungen almao-ENERGY.
Abgerechnet wurde:Das ist das Thema dieses Threads!
Bonus12 (25% Bonus incl.) / Arbeitspreis / 01.01.2013 / 31.12.2013 / 0,20914200€ / 3.408,70 kWh / 712,9023€
Bonus12 (25% Bonus incl.) / Grundpreis / 01.01.2013 / 31.12.2013 / 6,72268908€ / 12,00 Monate / 80,6723€
Nettobetrag: 793,57 €
Umsatzsteuer auf Nettoforderung (z. Zt. 19%) 150,78€ 1 Zwischensumme (Bruttobetrag) 944,45€ 9 Saldo Vertragskonto (i.d.R. Ihre Zahlungen) -1.236,00€
Rechnungssaldo 291,65€
Zitat von khh (Antwort #70)
Richtig gerechnet: Wenn 25 % Bonus wegfallen, erhöhen sich die Kosten um mindestens 1/3,
was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Versorger die Abschläge entsprechend erhöht. Kunden die nicht richtig hinschauen, merken dann erst bei Zugang der Abrechnung für das 2. Lieferjahr, welchen Preis sie zahlen und nachzuzahlen haben. Aufgrund versäumter Kündigung sind diese Kunden dann sogar in ein 3. teures Vertragsjahr gerutscht. Selbst diese „Masche“ wurde schon praktiziert, auch das ist im Netz nachzulesen !
Am 27.11.2012 teilt mir almado noch mit, das die erhöhten Abgaben und Umlagen zu neuen Preisen geführt haben - die kWh kostet nun 24,89 Cent.Schreibfehler? Waren das vielleicht 27,89 Cent zum Lieferbeginn 1.1.13?
Zitat von: HurraapostelAm 27.11.2012 teilt mir almado noch mit, das die erhöhten Abgaben und Umlagen zu neuen Preisen geführt haben - die kWh kostet nun 24,89 Cent.Schreibfehler? Waren das vielleicht 27,89 Cent zum Lieferbeginn 1.1.13?
Tja, bei beiden Verträgen "Preise inklusive Boni" ! Das bedeutet dann wohl: KEIN zusätzlicher Bonus. Und ob der Screenshot vom Vergleichsportal 'Top Tarif' weiterhilft, ist zu bezweifeln (ebenso, dass man Top Tarif haftbar machen kann). Rechtlich verwertbar dürfte wohl nur ein Screenshot von der Almado-HP sein. :(
kündigung zum Ablauf des ersten Jahres verpasst wurde. >:(
Hallo,Da steht kein Satz. Farin Urlaub würde sagen: "Dieser Satz kein Verb".
der Satz:
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado.
Der Satz muss auch in einem Satz gelesen werden und meint das die 5 aufgeführten Teile gemäß den AGB sind.
Weiter nichts. Einen Teil davon isoliert zu betrachten und daraus zu schlussfolgern das der Bonus
bereits im Arbeitspreis enthalten sein könnte ist abentheuerlich.
Nein, kein Schreibfehler: 24,89 Ct/kWh brutto = 0,209142 €/kWh netto (siehe Abrechnung) ;) !Ok, es ist halt schon verwirrend. Brutto - Netto - einmal mit/ohne Bonus einmal mit/ohne MWSt.. Bei dem vielen Hin- und Her wird man zur Spekulation regelrecht verleitet. 20,9142 Ct/kWh wären rechnerisch 75 % von 27,89 Ct/kWh gewesen.
Da steht kein Satz. Farin Urlaub würde sagen: "Dieser Satz kein Verb".@Bodensatz, das ist hier keine Deutschstunde. Wenn da z.B. im Angebot steht "Preis zuzüglich Versandkosten" ist das auch kein Satz und trotzdem ist zweifelsfrei klar was da bei Vertragsabschluss vereinbart werden soll.
Wenn die Satzstummel kein Verb haben, ergeben sie auch keinen Sinn. In Verbindung mit Screenshots, auf denen Beträge mit abgezogenem Bonus aufgeführt sind, wird klar, dass alamdo eher so etwas wie :" Preise inklusive Steuerung und Boni nennen wir später", meinen.
Von Didakt (Antwort #70)
Die von @ berghaus angeführten Beispielrechnungen für evtl. Folgejahre sehe ich als Humbug an. Dafür wären Preiserhöhungsmitteilungen des Versorgers notwendig, gegen die man vorgehen könnte.
von Hurraapostel (Antwort # 13)
Abgerechnet wurde:
Bonus12 (25% Bonus incl.) / Arbeitspreis / 01.01.2013 / 31.12.2013 / 0,20914200€ / 3.408,70 kWh / 712,9023€
Bonus12 (25% Bonus incl.) / Grundpreis / 01.01.2013 / 31.12.2013 / 6,72268908€ / 12,00 Monate / 80,6723€
...
Aber so schwarz sehe ich die Sache nicht, denn die Schlussrechnung und auch der Vertrag ist nicht eindeutig so geschrieben, dass man erkennen kann, ob der Bonus in den Beträgen abgezogen ist, oder nicht.
Und wenn die Schlichtungsstelle Screenshots vorliegen hat, auf denen zu erkennen ist, wie das von almado ursprünglich dargestellt worden ist, dann werden die hoffentlich entsprechend entscheiden.
@Bodensatz, das ist hier keine Deutschstunde. Wenn da z.B. im Angebot steht "Preis zuzüglich Versandkosten" ist das auch kein Satz und trotzdem ist zweifelsfrei klar was da bei Vertragsabschluss vereinbart werden soll.
Das tut jetzt nichts unmittelbar zur Sache, aber nur nebenbei bemerkt sind die 21,98 Cent/kWh Arbeitspreis von dem noch 25 % Bonus abgehen sollen, also dann 16,48 Cent/kWh doch sehr weit weg vom durchschnittlichen Marktpreis des Jahres 2013. Wie soll das, so oder so, funktionieren? Strom wird zwar schon vielfach verramscht oder gar verschenkt, aber sicher nicht hier. ;)
Ohne Bonus musste ich mit einem Preis von 24,63 Ct. rechnen, bei versuchter Täuschung müsste die Antwort 30,78 Ct. sein. Zu meiner ersten Beruhigung zahle ich im zweiten Jahr 24,63 Ct. .
Das ist zwar richtig, aber es gibt ja auch noch den Grundpreis. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Gesamtgefüges aus Grund- und Verbrauchspreis muss nicht ich als Verbraucher beantworten. Das ist Almados Problem.Das ist nur zum Teil richtig. Es könnte auch ein Problem des Verbrauchers werden. Es ist nur eine Empfehlung, aufgeklärte Verbraucher sollten, wenn sie kein Risiko eingehen wollen, insbesondere bei solch "günstigen" Angeboten die Vertragsgrundlagen sehr genau ansehen und sich vor den Folgen einer Versorgerpleite schützen. Man muss nichts und darf auch Risiken eingehen, nur hat man dann mit den Folgen zu leben. Beispiele gibt es ja in der Zwischenzeit ausreichend. Bei einer Versorgerpleite schützt den Verbraucher kein Gericht oder Schiedsstelle vor Verlust.
8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
(1) Der Energieversorger berechnet dem Kunden einen Preis pro kWh (Arbeitspreis) sowie einen monatlichen Grundpreis. Die Bruttopreise setzen sich jeweils zusammen aus dem Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich eine der beiden Preiskomponenten, so ändert sich der Bruttopreis entsprechend. Im Nettopreis enthalten sind die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Personal und Kundenverwaltungsstruktur des Energieversorgers sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und jährliche Abrechnung, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie staatlich veranlasste Komponenten. Die staatlich veranlassten Komponenten setzen sich derzeit zusammen aus….
(4) Bei den Tarifen „Grünkraft“, „Gründirekt“, „almado fair&einfach“, „almado einfachgrün“, „almado plus“ und bei Tarifen mit dem Merkmal „B“ handelt es sich um solche Angebote, bei denen der Energieversorger unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus gewährt.
(5) Die Preisgarantie des Energieversorgers umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind. Die Preisgarantie umfasst daher insbesondere nicht die in den Absätzen 12 bis 19 festgehaltenen Preisbestandteile (insb. Stromsteuer, Umsatzsteuer,…(usw.)…
(6) Mit Ausnahme der Weitergabe der in Abs. 5 genannten Preisbestandteile erfolgen Preisänderungen nur nach Ablauf der jeweiligen Preisgarantie, soweit eine solche vereinbart wurde und richten sich nach Abs. 8.
8. Preisänderungen werden, soweit sie nicht die in Abs. 5 aufgeführten Preisbestandteile betreffen, nur wirksam, wenn der Energieversorger diese mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder ……
Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
... meine Nachfrage, warum einige Kunden den Bonus nicht erhalten. Antwort: schon eine nicht eingelöste Lastschrift oder verspätete Überweisung bringen den Anspruch auf Bonus zum Erliegen.
Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
... habe ich nachgefragt, welchen Arbeitspreis ich ab 1.2.14 bezahlen muß. Ohne Bonus mußte ich mit einem Preis von 24,63 Ct. rechnen, bei versuchter Täuschung müßte die Antwort 30,78 Ct. sein. Zu meiner ersten Beruhigung zahle ich im zweiten Jahr 24,63 Ct. ...
... Da könnten sie die Täuschung aus dem ersten Jahr legalisieren, indem sie mitteilen ich bekomme im Zweiten Jahr wieder den Bonus und somit bleibt der gefakte Arbeitspreis in alter Höhe erhalten.
... Ich warte weiter geduldig auf die Abrechnung. Diese habe ich gestern per Einschreiben noch mal mit Fristsetzung nachgefordert. ... Fristsetzung ist bei mir der 18.3., mal sehen was sie schreiben. ...
...wird dieses Weihnachtsschreiben inkl. Zählerstandsmitteilung mit der Sache zu tun haben. Da ich dieses Schreiben leider in der Firma abgeheftet habe, werde ich erst am Montag in die Zwischenzeilen einsteigen können. ...
... Klar ist jedenfalls auch, dass ich in die Sepafalle mit versteckter Preiserhöhung getappt bin. Ab März darf ich 19,99€ erhöhte Grundgebühr zur weiteren Finanzierung beitragen. ...
... Ich befürchte, da gehen bald die Lichter aus und im Moment wird noch gerafft, damit der Abgang sich für einige persönlich noch lohnt.
@Didakt
... Wenn Sie aber meine Beispielrechnungen als Humbug bezeichnen (Antwort #75) oder aber behaupten (Antwort #86), dass meine „preislichen Denkansätze die Intransparenz in einem derartigen Ausmaß befördern, dass dafür die bestehende (bereits schon fragwürdige) Preisanpassungsklausel keine Basis mehr bietet“, dann besteht die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, dass Sie diese Berechnungen und mein Anliegen nicht verstanden haben. ...
..., wenn ein Nettopreis mit einem darin für das erste Lieferjahr enthaltenen Bonus von 25 % vereinbart ist, dann ist die Berechnung eines um 1/3 höheren Nettopreises im zweiten Jahr keine Preiserhöhung, sondern eben vereinbart.
... Mit meinen „Denkmodellen“ versuche ich ja gerade, herauszufinden, inwieweit die von amazone (Antwort #8 und Antwort #10) in die Debatte geworfene Behauptung, der Bonus (25% Bonus inkl.) sei in den in der Vertragsbestätigung genannten Preisen schon drin, nicht richtig oder von Almado nicht gewollt ist.
Je mehr ich darüber nachdenke, um so mehr gewinne ich den Eindruck, dass amazone vielleicht nur Fälle vorliegen, in denen es außer der Vertragsbestätigung (25%Bonus inkl.) und der Abrechnung (25% Bonus inkl.) keine weiteren Belege gibt ...
... ich die Anmeldung nicht über ein Vergleichsportal, sondern über die Homepage von almado direkt gemacht habe. Ich habe einen Screenshot, von deren Seite(!), auf derund 2. von @Hurraapostel (die ihm vorliegende „Auftragseingangsbestätigung“ von Almado(!) siehe Antwort #13) - woraus rückzuschließen ist, dass nicht nur Vergleichsportale sondern
der Endbetrag mit abgezogenen 25% steht. ...
Moin, nochmals, ich bin, wenn auch widerwillig, der Meinung, daß Almado/ 365 AG (und die Firmentöchter) weder beim Angebot noch bei der Auftragsbestätigung oder der Endabrechnung in Bezug auf den Bonus 2012/13 getrickst haben, und die hier ablaufende Diskussion den Abzockverein nur unnötigerweise auf eine neue Idee zum "Kassemachen" bringt. ...
Soweit ich es bisher gelesen habe, hat almado noch nicht ein einziges Mal den Bonus verweigert und als Begründung angegeben, dass der Bonus schon eingepreist wäre. ...
« Antwort #8 am: 24. Februar von Amazone »
Nur mal eben am Rande:
Mir sind inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen, in denen Verbraucher empört berichteten, man habe ihnen in der Schlussabrechnung keinen Bonus gewährt.
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet.
Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. Denn dieser enthält den Bonus bereits. Trotz des Hinweises "inkl. 25% Bonus" vor den abgerechneten Preisen wird dieser Umstand von manchem Verbraucher wohl übersehen, weshalb es dann zu vermeidbar großer Aufregung kommt.
Die Meinung von Bodensatz (Antwort #99) entspricht genau dem, was ich mit zum Teil aufwendigen Berechnungen und trotz der Anfeindungen herausarbeiten wollte.
Es gibt bisher kein Beispiel für die Lesart, dass Almado hier einen Trick anwendet, der zwischen Bestellbestätigung und Vertragsbestätigung den bis dahin (und heute noch) beworbenen Bonus verschwinden lässt. ...
Ich kann nur jedem, der meint, keinen Grund für die Verweigerung des Bonus geliefert zu haben, raten, Widerspruch einzulegen und bei weiterer Verweigerung nach Ablauf der Fristen die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Antwort # 100 von khh
„So ist es wohl, wobei mir bisher überhaupt keine diesbzgl. "Begründung" durch almado/365 AG bekannt ist.“
Zitat von khh aus Antwort # 100:
1. Die Aussage von @Bodensatz hat mit Ihrem für das aktuelle Bonus-Thema nicht relevante "Denkmodell" absolut GAR NICHTS gemeinsam;
Antwort #70 von khh @berghaus
"Richtig gerechnet: Wenn 25 % Bonus wegfallen, erhöhen sich die Kosten um mindestens 1/3,
was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Versorger die Abschläge entsprechend erhöht. Kunden die nicht richtig hinschauen, merken dann erst bei Zugang der Abrechnung für das 2. Lieferjahr, welchen Preis sie zahlen und nachzuzahlen haben. Aufgrund versäumter Kündigung sind diese Kunden dann sogar in ein 3. teures Vertragsjahr gerutscht. Selbst diese „Masche“ wurde schon praktiziert, auch das ist im Netz nachzulesen!"
Weiteres Zitat von khh in Antwort #100:Das Beispiel von Hurraapostel ist nahezu schon ein Gegenbeweis. Er hat doch die Belege, die nach den AGB auch Vertragsbestandteile sind und den Bonus und dessen (in der Schlussrechnung noch zu vollziehenden) richtigen Abzug am Ende der Rechnung deutlich beweisen.
2. Selbstverständlich gibt es (mindestens zwei) Beispiele für den von Almado angewandten "Trick", nämlich den "Fall" von @Bodensatz und den von @Hurraapostel (siehe dazu meine Ausführungen in Antwort #97)!
Weiteres Zitat von khh in Antwort #100:
Ist hier irgendwann angeraten worden, insbesondere von @Didakt oder von mir, dass betroffene Almado-Kunden KEINEN Widerspruch gegen Abrechnungen ohne Bonus-Gutschrift einlegen und nicht mindestens eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. einreichen sollen?
Zitat von: berghaus am 28. Februar 2014, 12:40:42
@khh
nun nehmen Sie doch Tenker und anderen Betroffenen nicht jeden Mut.
Bisher gibt es doch noch gar keinen Fall, in dem almado so argumentiert.
Antwort #51 von khh @berghaus,
„Woher wollen Sie DAS wissen? Der Beitrag von @Amazone Antwort #8 besagt etwas anderes - bitte lesen! Und ich bin ja wohl nicht derjenige, der den Betroffenen bisher keinen Mut gemacht hat. Nur wenn man feststellen muss, dass die Betroffenen nicht einmal belegen können, was sie seinerzeit beantragt haben, dann kann man das Problem fehlender Beweismittel nicht negieren!
@ berghaus,@Didakt und @khh
Ihre preislichen Denkansätze befördern die Intransparenz in einem derartigen Ausmaß, dass dafür die bestehende (bereits schon fragwürdige) Preisanpassungsklausel keine Basis mehr bietet. Also alles schnellstens vergessen! ;D
...gehe ich davon aus das der Bonus somit mit der letzten Abrechnung gewährt wird und NICHT in den monatl. Abschlagszahlungen mit eingerechnet wurde, korrekt?So ist das wohl. Lesen[!], das ist auch so erklärt:
Ihr transparenter StromtarifPS:
Ökostrom, der den RECS-Kriterien entspricht im günstigen Paket - Das ist almado transparent B green.
Tarifmerkmale almado transparent B green
Im Paket günstiger
Dadurch, dass Sie bei uns eine feste Menge an Strom für Ihren Verbrauchszeitraum bestellen, haben wir mehr Planungssicherheit beim Stromeinkauf. So können wir bessere Konditionen aushandeln und diese Einkaufsvorteile an Sie weitergeben. Der Tarif ist damit für alle Stromkunden geeignet, die ihren Verbrauch verlässlich einschätzen können.
Garantiert stabile Preise
Und auch über Strompreiserhöhungen müssen Sie sich als Kunde des almado transparent B green-Tarifs keine Gedanken machen, denn dieser ist für 12 Monate garantiert - So bleibt Ihre Planungssicherheit gewahrt. Die Garantie bezieht sich auf den Strompreis; Preisbestandteile auf die wir keinen Einfluss haben wie z.B. Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte, sind von der Garantie ausgenommen (s.u.).
Transparent ökologisch korrekter Strom
Strom in diesem Tarif ist RECS-zertifizierter Ökostrom aus Wasserkraft. Sicher, sauber und 100% CO2-neutral.
Bonus inklusive
Nach 12 Monaten erhalten Neukunden des transparent B green-Tarifs einen 25%-Bonus, der mit der Verbrauchsrechnung verrechnet wird.transparent B green 420041.Der Bonus ist, sofern für diesen Tarif vorgesehen, bereits eingerechnet.
Arbeitspreis: 0,2651 €/kWh
Grundgebühr: 0,-€
Kosten im ersten Jahr2 834,92€
Bonus:2 25 %
Preisgarantie:312 Monate
Mehrverbrauchspreis: 0,45€/kWh
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen
Verlängerung: 12 Monate
2. Wenn Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten 6 Monate noch nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden, wird der Bonus nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferungszeit mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Der Bonus entfällt bei Vertragsverstoß. Im übrigen gilt §9 der AGB.
3. Die Preisgarantie umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. almado-ENERGY ist somit jederzeit berechtigt, Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb. EEG, kWk-G, Konzessionsabgabe) weiterzugeben, denn auf diese Preisbestandteile hat almado-ENERGY keinen Einfluss.
Einfach mal abwarten, was Almado als Erklärung für den möglicherweis nicht gewährten Bonus anbietet bzw. wie sie den Abrechnungspreis in einem zweiten Vertragsjahr begründen, wenn denn ein solches ansteht.
und@ berghaus,
Ihre preislichen Denkansätze befördern die Intransparenz in einem derartigen Ausmaß, ...
@Didakt und @khh
Ich befürchte, Sie denken einfach nur zu sehr in eine Richtung und können daher anderen Ansätzen nicht mehr folgen. MIR ist klar, was @berghaus mit seiner Erläuterung aussagen will. Ich verzichte aber darauf, auch noch den Versuch zu unternehmen, Ihnen das verständlich zu erklären, da ich sowieso der Meinung bin, dass in diesem Fall deutlich zuviel spekuliert wird, ohne das Almado da überhaupt was zu gesagt hat. ...
... Aus diesem Grund halte ich von den Spekulationen derzeit auch sehr wenig und bin der Meinung, man sollte erst dann darüber weiter diskutieren, wenn sich der Konzern diesbezüglich mal geäußert hat. ...
... Wir müssen jetzt einfach mal abwarten, was almado/365 AG antwortet auf die von @Didakt empfohlene Reklamation:und... Um weiterzukommen, ist es unabdingbar nötig, das die Betroffenen Widerspruch gegen Ihre Abschlussrechnungen erheben, ihre Bonusforderung geltend machen und von Almado unter Fristsetzung von vier Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung bzw. eine Stellungnahme einfordern. Vom Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig! ...
… muss erst noch geklärt werden - d.h.: die weitere Entwicklung abwarten und nicht ständig spekulieren !
Des weiteren irritiert mich, dass Almado/365 AG/immergrün mit dem eingerechneten Bonus dem Kunden quasi einen Vertrauensvorschuss gewährt, dass er den Bonus auch nach einem Jahr erhält. Denn sonst müsste der Preis ja um 25% höher sein. Der Konzern müsste im Falle der Bonusnichtgewährung quasi eine Nachforderung erheben.Dem ist nicht so. So entstanden u.a. gerade die Verwirrungen und sie werden weiter geschürt. Die Irritationen werden wohl überwiegend hier im Form geschaffen.
Von khh Antwort #111
Mit den von @berghaus eingebrachten eher nebensächlichen Aspekten sowie seinen z.T. recht „wirren“ Ausführungen und falschen Darstellungen der Zusammenhänge ist das Thema des Threads „Steht mir 25 % Neukundenbonus ... zu?“ derart „zerlabert“ worden, dass manche Betroffene womöglich gar nicht mehr sortieren können, was zweckmäßigerweise zu tun ist und auf was es ankommt.
Zitat von: bolli am Heute um 13:16:41
Des weiteren irritiert mich, dass Almado/365 AG/immergrün mit dem eingerechneten Bonus dem Kunden quasi einen Vertrauensvorschuss gewährt, dass er den Bonus auch nach einem Jahr erhält. Denn sonst müsste der Preis ja um 25% höher sein. Der Konzern müsste im Falle der Bonusnichtgewährung quasi eine Nachforderung erheben.
Dem ist nicht so. So entstanden u.a. gerade die Verwirrungen und sie werden weiter geschürt. Die Irritationen werden wohl überwiegend hier im Form geschaffen.
Der Bonus wird beim Ausweis "Kosten im ersten Jahr" bzw. "Effektiver Preis im ersten Jahr", siehe z.B. Antwort #108, berücksichtigt, nicht aber bei den Abschlagszahlungen. Das ist auch logisch, da der Bonus an Bedingungen geknüpft ist, die erst erfüllt werden müssen.
ZitatZitat von: bolli am Heute um 13:16:41
Des weiteren irritiert mich, dass Almado/365 AG/immergrün mit dem eingerechneten Bonus dem Kunden quasi einen Vertrauensvorschuss gewährt, dass er den Bonus auch nach einem Jahr erhält. Denn sonst müsste der Preis ja um 25% höher sein. Der Konzern müsste im Falle der Bonusnichtgewährung quasi eine Nachforderung erheben.ZitatAntwort von Plus
Dem ist nicht so. So entstanden u.a. gerade die Verwirrungen und sie werden weiter geschürt. Die Irritationen werden wohl überwiegend hier im Form geschaffen.
Der Bonus wird beim Ausweis "Kosten im ersten Jahr" bzw. "Effektiver Preis im ersten Jahr", siehe z.B. Antwort #108, berücksichtigt, nicht aber bei den Abschlagszahlungen. Das ist auch logisch, da der Bonus an Bedingungen geknüpft ist, die erst erfüllt werden müssen.
Mir war es zwar nur vergönnt, eine Klippschule zu besuchen. Ihre Prozentrechnung leuchtet mir aber ein und sollte allgemein auch nachvollziehbar sein! :D Größere Schwierigkeiten habe ich allerdings, den Einführungssatz im Beitrag unter Antwort # 113 zu verstehen. Na ja, muss ich wohl auch nicht! ;D@Didakt, das ist Klippschule!
Bei einem Verbrauch von 3000 kWh / Jahr
Jahreskosten ohne Bonus: 803,06 EUR / Jahr
Arbeitspreis: 725,66 EUR / Jahr
Grundpreis: 77,40 EUR / Jahr
25 % Neukunden-Bonus: -200,76 EUR (25,0 %) einmalig (Neukundenbonus: 25 % auf den Rechnungsbetrag (maximal 200 EUR))
Bruttopreis inkl. Bonus im ersten Jahr: 602,29 EUR / Jahr
Geschätzter Abschlag: 73,01 EUR / Monat (Jahreskosten geteilt durch 11)
Arbeitspreis brutto (netto) 24,19 (20,33) Ct. / kWh
Grundpreis brutto (netto) 77,40 (65,04) EUR / Jahr
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Windkraft 6
Arbeitspreis: 24,19 Cent/kWh
Grundpreis: 6,45 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch IMMERGRÜN beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von IMMERGRÜN gewechselt ist.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
... Meine ... Ausführungen sind ja nur deswegen so umfangreich geworden, weil manch einer immer noch nicht verstanden hatte, worum es geht, nachdem Amazone was zu Ohren gekommen war und khh und Didakt nicht müde wurden und es immer noch nicht sind, dies als Fakt zu behaupten, wobei Ihnen schon die Darstellung von Hurraapostel in Antwort #13 (25% Bonus inkl.) genügt.
Mir sind inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen, in denen Verbraucher empört berichteten, man habe ihnen in der Schlussabrechnung keinen Bonus gewährt.und mit dem Beitrag von @Amazone Anwort #10 (den @berghaus falsch interpretiert!)
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet. Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. ...
Zitat von: Almado-AGB, Auszug aus Ziff. 8.Im Nettopreis enthalten sind ...Von „Bonus inkl.“ ist da keine Rede! Aber jetzt kommt’s:Zitat von: AGB, Auszug aus Ziff. 9.Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus ...Anderweitig vereinbart? Vielleicht gem. Stromliefervertrag! Siehe Antwort # 13.
Fragen über Fragen!
Die Anfang Dezember 2012 erhaltene Auftragsbestätigung von immergrün lautete wie folgt:ZitatDie wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Windkraft 6
Arbeitspreis: 24,19 Cent/kWh
Grundpreis: 6,45 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!
Ich möchte betonen, dass ich direkt von immergrün/Almado keine AGB erhalten habe, sondern mir lediglich die AGB vorliegen, welche mir von check24 mit dem "Antrag zum Stromversorgerwechsel" geschickt wurden.
Dort heißt es:Zitat9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
Ganz interessant finde ich hier Satz (3), der doch eindeutig besagt, dass eine Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Abschlagszahlungen unzulässig ist.
Das Verbot wird aber auf die Zeit zwischen dem Ende des ersten Versorgungsjahres und der Erteilung der Jahresendabrechnung begrenzt.
Die Anfang Dezember 2012 erhaltene Auftragsbestätigung von immergrün lautete wie folgt:ZitatDie wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Windkraft 6
Arbeitspreis: 24,19 Cent/kWh
Grundpreis: 6,45 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!
Die Steuern sind drin, und der Bonus ist auch drin.
Die Steuern zahlt der Versorger ans Finanzamt und den Boni zahlt er nach der Schlussabrechnung an den Kunden :-)
So wird es gemeint sein, denn sonst hätten die mir beim Anmeldeprozess keinen Endpreis angezeigt, der genau 25% geringer war, als das, was man letztlich auf der Endabrechnung zu sehen bekommt.
Zitat von khh in Antwort #122Blau hervorgehoben von mir!
„Ob betroffene Kunden, die keine solche „Auftragseingangsbestätigung“ oder einen Screenshot direkt von Almado(!) vorweisen können (oder in ihren Unterlagen bisher nicht gefunden haben?), einen „Extra-Bonus“ durchsetzen können (nötigenfalls gerichtlich), bezweifle ich unverändert. Kaum ausreichen dürften jedenfalls Unterlagen mit ausgewiesenem "Extra-Bonus" nur von den Vergleichsportalen oder solche Unterlagen anderer Kunden.“
[EMail entfernt]
Es ist ja kein Extra-Bonus, den die Kunden verlangen, sondern der bei Verivox und bei Hurraapostel sogar von Almado selbst in der Bestellbestätigung versprochene 25%-Bonus, der in der Vertragsbestätigung zu fehlen scheint und in der Schlussrechnung aus ungeklärten Gründen noch fehlt.
Meine Antwort an Pk85 zu seiner Antwort 118:
„Ja, der Bonus fehlt einfach (noch) und es fehlt noch eine Begründung von Almado und ich glaube nicht, dass sie darin bestehen wird, dass Almado behauptet, in der Vertragsbestätigung steht doch drin, dass der Arbeits- und Grundpreis von 24,19 Cent/kWh und 6,45 EUR/Monat den 25%-Bonus schon enthalte und die Darstellung bei verivox, wo der Bonus am Schluss (noch mal) abgezogen werde, sei (seit Jahren) falsch.
Woher wollen SIE wissen, dass „der Bonus fehlt“ ? Energielieferverträge sind Kaufrecht = Antrag (Auftragserteilung des Kunden) und Annahme (Vertragsbestätigung des Versorgers). Wenn die betroffenen Almado-Kunden nichts anderes vorweisen können als eine Vertragsbestätigung „Preise inklusive Boni“, dann entspricht eine Schlussrechnung „ohne vom Endbetrag abgezogenen Extra-Bonus“ (siehe Antwort #8 von @Amazone) exakt dem Vertrag ! Welche Kunden außer @Hurraapostel haben denn für ihren individuellen Vertrag einen Nachweis darüber, was bspw. bei Verivox bzgl. eines 25%-Bonus „versprochen“ wurde bzw. was sie bei Almado bestellt haben ?
Gleiche Rechnung lässt sich auch bei Tenker erkennen (siehe Antwort #24 - Vertragsbestätigung in Verbindung mit #43 - Abschlagssumme). Daraus geht klart hervor, dass sich die Abschlagssummen aus den von Almado angegebenen Preisen ergeben.Berücksichtigen sollte man, dass es bei dem Vertrag von Tenker um eine Paketabnahme handelt. Der Bonus steht bereits fest, völlig unabhangig vom tatsächlichen Verbrauch. Die Berücksichtigung beim Abschlag wäre daher logisch, da keine weitere Bedingung mehr zu erfüllen ist:
Für Pakettarife gilt, dass die Berechnung des Bonus höchstens auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden Preises sowie der bei Vertragsschluss vereinbarten kWh-Abnahmemenge erfolgt.
Ich versuche es noch ein letztes Mal: Wenn der Bonus in der Vertragsbestätigung NICHT fehlt, sondern bereits einberechnet wurde, würde der Verbraucher den Boni bereits bei den Abschlagszahlungen einberechnet bekommen !!!
Beispiel hurraapostel gemäß seiner Bestätigungsmail (Antwort #13): ...
Das bedeutet, der Bonus wäre in den Abschlagszahlungen schon eingerechnet, was aber den AGB und sonstigen Veröffentlichungen widerspricht, wonach der Bonus erst NACH dem ersten Vertragsjahr gezahlt wird.
Gleiche Rechnung lässt sich auch bei Tenker erkennen (siehe Antwort #24 - Vertragsbestätigung in Verbindung mit #43 - Abschlagssumme). Daraus geht klar hervor, dass sich die Abschlagssummen aus den von Almado angegebenen Preisen ergeben.
Da ist noch gar nix mit Boni eingerechnet (oder er wird IMMER mit eingerechnet). Und wer hier irgendetwas hineinzuheimsen versucht, der sollte das belegen und nicht vermuten.
Für mich spricht alles dafür, dass Almado GANZ EINFACH den Bonus nicht auszahlt, wie in vielen Fällen vorher auch schon geschehen ...
Ebenfalls richtig, und zwar ... (s.o.) ! Widerspricht „Preis inkl. Bonus“ und damit auch in den Abschlägen eingerechnet tatsächlich der AGB etc.? Zumindest Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen Almado-AGB besagt: „Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf ...“, was m.E. bedeuten könnte, dass die Bonusgewährung einzelvertraglich (bspw. inhaltlich der Vertragsbestätigung) auch anders vereinbart werden kann, als in den AGB bestimmt.
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. ...
... Widerspricht „Preis inkl. Bonus“ und damit auch in den Abschlägen eingerechnet tatsächlich der AGB etc.? Zumindest Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen Almado-AGB besagt: „Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf ...“, was m.E. bedeuten könnte, dass die Bonusgewährung einzelvertraglich (bspw. inhaltlich der Vertragsbestätigung) auch anders vereinbart werden kann, als in den AGB bestimmt.Meines Erachtens widerspräche die gemutmaßte Praxis allerdings Ziff. 9 Abs. 1 der mir vorliegenden AGB
BGB § 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von khh in Antwort #133
Ebenfalls richtig, und zwar ... (s.o.) ! Widerspricht „Preis inkl. Bonus“ und damit auch in den Abschlägen eingerechnet tatsächlich der AGB etc.? Zumindest Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen Almado-AGB besagt: „Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf ...“, was m.E. bedeuten könnte, dass die Bonusgewährung einzelvertraglich (bspw. inhaltlich der Vertragsbestätigung) auch anders vereinbart werden kann, als in den AGB bestimmt.
... Die haben alleine bei meinen 3 Verträgen über 600€ zusätzlich verdient, ...
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) ... Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht ferner nur für ein einziges Vertragsverhältnis pro Kunde mit dem Energieversorger. Begründet der Kunde mehrere Vertragsverhältnisse mit dem Energieversorger, so besteht ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh nur für das zeitlich als erstes zustande gekommene Vertragsverhältnis.
Meines Erachtens widerspräche die gemutmaßte Praxis allerdings Ziff. 9 Abs. 1 der mir vorliegenden AGBZitat9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. ...
Hier wird in meinen Augen eindeutig festgestellt, dass der Bonus nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung gewährt wird und nicht bspw. während in Form einer Verrechnung mit Arbeits- und Grundpreis.
... Gewährte der Versorger den Bonus nach Ablauf des ersten Jahres nicht, müsste er sich den Bonus vom Kunden nach- bzw. zurückzahlen lassen.
von Bodensatz in Antwort #144
Gewährte der Versorger den Bonus nach Ablauf des ersten Jahres nicht, müsste er sich den Bonus vom Kunden nach- bzw. zurückzahlen lassen.
von Amazone in Antwort #10
Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. Was - wie schon gesagt - ohne substanzielle rechtliche Grundlage selbst Almado nicht einfallen dürfte.
von khh in Antwort #70
Richtig gerechnet: Wenn 25 % Bonus wegfallen, erhöhen sich die Kosten um mindestens 1/3,
was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Versorger die Abschläge entsprechend erhöht. Kunden die nicht richtig hinschauen, merken dann erst bei Zugang der Abrechnung für das 2. Lieferjahr, welchen Preis sie zahlen und nachzuzahlen haben. Aufgrund versäumter Kündigung sind diese Kunden dann sogar in ein 3. teures Vertragsjahr gerutscht. Selbst diese „Masche“ wurde schon praktiziert, auch das ist im Netz nachzulesen :( !
@pk85, zu berücksichtigen ist aber:ZitatBGB § 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
von Didakt @ Amazone
Amazone,
was Sie, erkennbar und zweifelsfrei mit allerhöchsten Geistesgaben ausgestattet, vorstehend bezüglich der Almado-Bonusgewährung/Bonusabrechnung mit Ihren zarten Fingern in Ihre PC-Tastatur getippt haben, will ich zwar nicht in Frage stellen, aber zu meinem besseren Verständnis doch noch einmal eingedenk der einschlägigen AGB-Bestimmungen von Almado hinterfragen. ;)
Ihre Ausführungen beruhen ja sicher auf einer von Ihnen eingesehenen und auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüften Schlussrechnung.
Ist aus Ihren Ausführungen etwa die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die von Almado anfänglich ausgelobten Arbeitspreise in €/kWh bereits um den z. B. zugesicherten Neukundenbonus von 25% reduziert worden sind? Oder wie muss man sich die „Bonuseinrechnung“ konkret vorstellen? Solches Vorgehen stünde jedenfalls nicht im Einklang mit den einschlägigen AGB. Siehe hier unter Ziffer 8. und 9.
Darf ich Sie bitten, diese Web-Site aufzurufen und dort die PLZ 37083 und einen Verbrauch von 2800 kWh einzugeben. Ausgewiesen werden ein AP von 0,3315 €/kWh und weitere m. E. unmissverständliche Hinweise zur Gewährung des Neukundenbonus im Rahmen der Abrechnung. Man kann an Hand dieses Beispiels doch nicht davon ausgehen, dass in den genannten AP bereits der Bonus eingerechnet ist, oder?
@ pk85Ich gebe Ihnen ja Recht, dass man seinen Anspruch begründen muss, aber aus meiner Sicht ist nicht jede nur erdenkliche und abstruse Möglichkeit der Bonusstreichung argumentativ zu beleuchten, ohne das der Versorger in dieser Richtung dazu Anlass gegeben hätte. Erst wenn denn der Versorger ein Argument in dieser Richtung vorbringt, wäre darauf einzugehen. Ansonsten würde ich meine Argumentation aus den klar ersichtlichen Regelungen der AGB (und zwar ohne khh's Alternative der besonderen Vereinbarung und ohne Ihre BGB-Bestimmung) sowie den Bestätigungsmails und ggf. Angeboten der Vergleichsportale vortragen. und damit wäre erstmal gut.
Je ausführlicher Sie Ihre Beschwerde und Ihren Anspruch begründen, auch unter Beiziehung von Rechtsgrundlagen/-bestimmungen, desto höher ist die Chance, dass die SE sich damit intensiv befassen wird. Almado ist dort sicher schon ein "bekannter" Versorger.
Fakten, die sich aus diesem Thread ergeben:
1. Die Voraussetzungen für die Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle liegen inzwischen bei einigen Verbrauchern vor.
2. Es ist davon auszugehen, dass Almado in den fraglichen Fällen die Bonusgewährung in den Abrechnungen entgegen der einschlägigen AGB-Bestimmungen willkürlich ausgeschlossen hat.
Im Raum steht der Vorwurf der arglistigen Täuschung bzw. des Betruges. Darauf sollte man eingehen.Da Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, hängt stark von der Argumentationslinie ab. Das mag jeder für sich selbst entscheiden. Falls man das bejaht, sollte man sich wohl einen Rechtsanwalt suchen, denn dieser wird möglicherweise noch mehr Vermutungen anstellen können, warum der Bonus ggf. verweigert wird und vielleicht gerne umfangreiche Schriftsätze verfassen.
3. Auf Beanstandungen der Verbraucher hat sich Almado in keiner Weise erklärt.
4. Nun geht es darum, den Anspruch auf die Bonusgewährung in detaillierter Art und Weise zu begründen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil es entscheidend auf die Beweisführung der Antragsteller ankommt und deren Beweismittel leider dürftig sind bzw. fehlen. Ein wichtiges Beweismittel muss man sich deshalb selbst schnitzen (s. unter Punkt 5.).Letzteres tun hier einige Leute anscheinend sehr eifrig.
5. In diesem Thread sind wichtige Argumente für die Anspruchsbegründung enthalten. Das wichtigste Argument für die eigene Beweisführung ist den Ausführungen von @ PLUS in seinen Antworten # 74 und # 108 zu finden. Das ist der Rahmen für die Eingangsdarstellung der eigenen Sachlage unter Verwendung der eigenen Daten.Auch damit kann ich gut leben. Aber damit sind wir dann eben nicht bei der Bonus inkl. Diskussion und den möglicherweise angeblich vereinbarten sonstigen Vereinbarungen, mit denen die AGB-Bestimmungen über die nachträgliche Bonusgewährung angeblich ausgehebelt sein sollen. Denn Plus spricht in beiden Beiträgen von einem reduzierten Gesamt-Preis, der am Ende steht. Das sollte man dann auch klarstellen.
von khh in Antwort #162
Allein der Verweis auf die AGB-Bestimmungen zum Bonus könnte womöglich nicht ausreichen.
Man sollte aber nicht dabei schreiben ...
... ohne auch nur überhaupt ein Beispiel zu haben, dass Almado diesen Trick angewandt hat.
Bei weitem nicht alles, was sich aus diesem Thread ergibt sind Fakten. Da sind ne Menge Mutmaßungen dabei !
Da Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, hängt stark von der Argumentationslinie ab.
... Sie lesen diesen Trick aus der Vertragsbestätigung heraus.
Und wenn das nicht genügt, muss auch noch der Satz " *ein gegebenenfalls gewählter Bonus ist bereits eingerechnet." herhalten. (Dieser Satz steht übrigens bei hurraapostel in der Bestellbestätigung von Almado unter dem um 25 % geminderten Preis für das 1. Lieferjahr und nicht in der Vertragsbestätigung!)
Wo ist das Beispiel, dass Almado so argumentiert wie Sie.
Ich kann lesen ...
Am 07.09.2012 erreicht mich ein Schreiben von Almado (per Mail)
Stromliefervertrag
... Dies ist Ihr neuer Stromliefervertrag.
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Arbeitspreis: 22,52 Cent/kWh
Bonus 12 Grundpreis: 8,00EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25% inkl.
Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almao-ENERGY.
für besonders wichtig !Zitat von: BolliDa Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, ...Wenn der Antragsteller es versäumt, in seiner Begründung darauf hinzuweisen, dass er sich in gegenständlicher Sache der möglichen Täuschung und des Betruges durch den Versorger ausgesetzt sieht, fällt dieser in dieser Angelegenheit durchaus naheliegende Aspekt bei der rechtlichen Bewertung des Tatbestands durch den Schlichter unter den Tisch (s. § 380 (1) ZPO analog). Den Schlichter interessiert nur der Vortrag im Schriftsatz, sonst nichts!
aus Antwort #13 von Hurraapostelrot hervorgehoben von khh in Antwort # 168
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Arbeitspreis: 22,52 Cent/kWh
Bonus 12 Grundpreis: 8,00EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25% inkl.
Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almao-ENERGY.
... Ich lese das so, dass da in Kurzform steht, dass ... Das werden auch die Schlichtungsstelle oder die Gerichte nicht anders sehen, auch wenn Almado mit der hier im Forum (gefundenen) von Ihnen erfundenen Lesart auftrumpfen würde.
Ich lese das so, dass da in Kurzform steht, dass die Preise die bis dahin bekannten Abgaben enthalten, dass darauf der versprochene und in diesem Tarif übliche Bonus gewährt wird (und zwar nach den AGB durch Abzug in der Jahresrechnung) und dass auch die derzeitig geltenden Steuern in den Preisen enthalten sind.
Ich möchte kurz mitteilen, dass ich heute den Antrag auf Schlichtung an die SE geschickt habe und bereits jetzt eine persönliche Antwort der SE erhalten habe, dass die Schlichtung angenommen und an immergrün! weiter geleitet wurde.
Ich ermutige jeden, den der "25%-Bonus-Sachverhalt" betrifft, bei erfüllten Voraussetzungen, selbiges zu tun!
Nachtrag:
Die Schlichtungsstelle verlangt zu vertraglichen Streitigkeiten (z.B. wg. Bonus) u.a.
den Versorgungsvertrag (also auch den Antrag des Kunden)
und die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses !
Kann das jede/r Betroffene liefern ?
Wie verhält sich denn die Schlichtungsstelle, wenn man keinen Antrag vorlegt, bzw. vorlegen kann?
Da die meisten Leute die Anträge online stellen, dürften auch die meisten keinen Antrag haben.
Ich sach da mal nix mehr zu!
Man kann wohl vermuten, dass Almado bei Hurraapostel, Bodensatz oder auch anderen den diskutierten Trick angewandt hat oder anwenden will.
Man sollte dies aber nicht als Fakt in den Raum stellen!
Tatsachen sind sinnlich wahrnehmbare Vorgänge oder Zustände aus Gegenwart oder Vergangenheit. Tatsachen im Sinne von § 263 StGB ... sind konkrete Zustände oder Vorgänge aus Gegenwart und Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.
Mir ist doch noch was eingefallen: ...
Almado hat in der Vertragsbestätigung ausgewiesen „Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern“ - warum wohl, soll das etwa NICHT gelten und NICHT so verfahren werden ?
[...] dass ich den kleingedruckten Abschnitt darunter ebenfalls dahingehend verstehe, dass die Preise inkl. Umlagen aufgeführt sind, während sich Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern auf dem aktuell geltenden Gesetzes- und Tarifstand vom 01.01.2012 befinden. Hier stellt sich die spitzfindige Frage, wie die Kommata im Satz zu interpretieren sind, denn die Formulierung ist unklar. Wenn die Formulierung als zwei unvollständige Hauptsätze aufgefasst wird, ist ein anderer Sinn dahinter, als wenn man alles als einen komplett zusammenhängenden Sachverhalt auffasst, denn dann könnte tatsächlich gemeint sein, dass alles - auch die Boni - in den aufgeführten Preisen enthalten sind. Ich persönlich glaube nicht, dass Almado mit letzterer Auslegung gegen einen Verbraucher vor Gericht durchkäme.
Ich habe außerdem den Eindruck, dass die bisher konkret benannten Fälle, in denen der Bonus verweigert wurde, immer Pakettarife waren.
Dieses beruht auch darauf, dass jede manuelle Befassung aufgrund der unberechtigten Veranlassung durch den Kunden erhöhten Aufwand für das Energieversorgungsunternehmen nach sich zieht.Dieser Satz ist ja gradezu unglaublich ... jede manuelle Befassung (=Arbeit) erhöht den Aufwand und streicht somit den Bonus? Ich fasse es nicht ... >:(
Ich bezweifle ... dass Almado gegen den schützenswerten Verbraucher mit dem AGB-Passus "Wenn nicht anderweitig vereinbart, ..." ... inklusive dem spärlichen Vermerk "Bonus: 25% inkl." wirklich durchkommt. Als Indiz kann zudem die Auffassung der Vergleichsportale hinzugezogen werden, die ebenfalls offensichtlich einstimmig nichts von "Bonus inklusive" ... wussten.
Ich habe ehrlich gesagt eher den Eindruck, dass Almado ohne jegliche Begründung pauschal immer den Bonus weglässt und wartet, was passiert. ...
Aber wie gesagt: ungelegte Eier, glauben, hoffen, meinen... Es bringt alles nichts, man muss einfach sehen, was rauskommt.
Wie verhält sich denn die Schlichtungsstelle, wenn man keinen Antrag vorlegt, bzw. vorlegen kann?
Dann fehlt womöglich ein "Beweis" und vermutlich kann von der Schlichtungsstelle (wie vom Gericht) nur das berücksichtigt werden, was substantiell vorgetragen wird und beweisbar ist. ???
Da die meisten Leute die Anträge online stellen, dürften auch die meisten keinen Antrag haben.
Weil häufig versäumt wurde und wird, sich diesen Bestandteil des Vertrages oder zumindest die Tarifdetails der Portalseite/der Anbieter-HP abzuspeichern oder auszudrucken. :(
... Würde die SE einem Antrag denn grundsätzlich bearbeiten und dem nachgehen, wenn man keinen Versorgungsantrag beifügt? ...
Ich habe mir gerade die Screenshots angesehen, die ich damals vom Bestellprozess gemacht habe. Die Webseiten erstrecken sich allesamt über mehr als eine Bildschirmseite, sodass die Ausdrucke nicht einfach sind. ...
Am Ende des Bestellprozesses, wird auch keine Button eingeblendet, über den man den gerade gestellten Antrag ausdrucken könnte. ...
von khh in Antwort 178(blau hervorgehoben durch mich)
Dann fehlt womöglich ein "Beweis" und vermutlich kann von der Schlichtungsstelle…..
von berghaus an@khh
nun nehmen Sie doch Tenker und anderen Betroffenen nicht jeden Mut.
Bisher gibt es doch noch gar keinen Fall, in dem almado so argumentiert.
Dass die SE nur das berücksichtigen kann, was ihr vorliegt, ist klar.
Würde die SE einem Antrag denn grundsätzlich bearbeiten und dem nachgehen, wenn man keinen Versorgungsantrag beifügt?
Wenn letztgenannter nicht beigefügt wird, könnten ja trotzdem ausreichend Beweise vorhanden sein, um ein Fehlverhalten des Versorgers zu belegen. Es wäre dann sehr unschön, aber eben nicht undenkbar, dass die SE quasi aus formalen Gründen den ihr zugedachten Zweck nicht erfüllt.
...(Dies ist übrigens das erste Forum (das ich kenne) wo man sich "Siezt")
...
...Zwischendurch habe ich einen Rechtsanwalt gefunden, welcher sich auf dem Energiesektor tummelt und der mich auch vertreten wird.Ist der aus Frankfurt?
...
Zwischenzeitlich, am 05.03.2014 ist allerdings der Scheck.
@ Hurraapostel,
sehr gute, nachvollziehbare Darstellung. Bezüglich der unterlassenen Bonusgewährung sollten Sie in massiver Art und Weise gegen Almado vorgehen. Hier liegt Täuschung und Betrugsabsicht vor. Und es ist davon auszugehen, dass die meisten Verbraucher diesen Trick nicht erkennen/begreifen und wenn, dann nicht imstande sind, dagegen vorzugehen. Angesagt ist eine Beschwerdevorlage an die Schlichtungsstelle! Verfahrensablauf beachten! ;)
Du liest meine Gedanken
;D
Noch ein paar Worte zu diesem Forum (ich lese schon in meinem Träumen das Geschrei was jetzt los geht...).
...Das ist meine Meinung dazu und punkt!
...Ich werde euch auf jeden Fall weiterhin informieren, was so passiert! ;D
@ berghaus, Ihre Fragen sind bereits alle beantwortet.
Zudem verweise ich auf § 7 der Verfahrensordnung der SE.
§ 9 Beurteilungsmaßstab
Entscheidungsgrundlage sind Recht und Gesetz.
Von khh in Antwort #200Zitat§9 Beurteilungsmaßstab
Entscheidungsgrundlage sind Recht und Gesetz.
Und nicht „Bauchgefühl“ oder undifferenzierte „Meinungen“
ohne auch nur ansatzweise erkennbares Grundlagenwissen!
...und die Frage, ob Täuschungs- und Betrugsabsicht vorliegt, elegant angesprochen, aber nicht eine solche behauptet hat.
...Sie haben die ganz schlimmen Passagen in Ihrer Antwort #174 sicher aus Gründen des Selbstschutzes gelöscht.
Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie ihn erst loben und dann wegen seiner Kritik an den Umgangsformen hier im Forum gleich wieder in die Pfanne hauen.
@ Didakt
... Sie haben sich bei mir für die Beleidigungen ja schon entschuldigt (khh nicht). ...
... berghaus (der größte Intransparenzvergrößerer im Forum seit Anfang März), 09.03.14
Nicht die Umgangsformen sind von ihm vornehmlich kritisiert worden, sondern die geposteten Inhalte stellt er mehrheitlich als fragwürdig hin! Hochmut und Eitelkeit sind daraus zu erkennen! Mein Vorschlag wäre folglich, die von den Usern des Forums eingestellten Fragen und Probleme unbeantwortet zu lassen. Sollen sie doch sehen, wie sie allein weiterkommen, oder was? :o
Die Mühen der Leute, die anderen nur helfen wollen, herabzuwürdigen, halte ich für ziemlich schamlos. >:(
Was ich damit sagen will, jemand der ein paar tausend Post in diesem Forum geschrieben hat, dem springt das Recht nicht automatisch an die Seite - denn die Menge der Post´s sagt nichts über die Qualität derselben aus. (Mich hat es im Übrigen bei einigen dieser Posts umgeworfen, mit welcher Überzeugung hier Müll erzählt wird, ist haarsträubend!)
... Würde die SE einem Antrag denn grundsätzlich bearbeiten und dem nachgehen, wenn man keinen Versorgungsantrag beifügt? ...
Bearbeitet wird die Beschwerde sicherlich, es bleibt dann aber nur die Vertragsbestätigung von Almado. :(
Versuchen Sie doch mal, ob das Vergleichsportal Ihnen jetzt noch eine Kopie des Antrags bzw. Auftrags oder etwas anderes zu Verfügung stellen kann (benötigt wird eine Unterlage, wo ein um den Bonus reduzierter im 1. Jahr zu zahlender Betrag ausgewiesen wird!).
Ich habe mir gerade die Screenshots angesehen, die ich damals vom Bestellprozess gemacht habe. Die Webseiten erstrecken sich allesamt über mehr als eine Bildschirmseite, sodass die Ausdrucke nicht einfach sind. ...
Am Ende des Bestellprozesses, wird auch keine Button eingeblendet, über den man den gerade gestellten Antrag ausdrucken könnte. ...
Vielleicht ist der Ausdruck des Screenshots auf einer Seite ja technisch lösbar?
Bspw. bei Verivox können über den Button "Mehr zu Ihrem Tarif" die Vertragsdetails einschließlich des im 1. Jahr zu zahlenden Betrages ausgedruckt werden!
Nun gut, dann haben Sie ja einige Dinge relativiert! Und obendrein wäre es schicklich gewesen, bei Ihrer Kritikasterei auch Ross und Reiter zu nennen.
Und nun will ich mal Ihrem Stil entsprechend etwas unbescheiden sein: Vielleicht habe ich Sie sogar mit meinen Nachfragen bei @ Amazone gemäß Antworten zu # 9 und #12 auf die Sprüngen geholfen! Nicht so abwegig, oder? ;D
PS: Was mir gerade noch eingefallen ist: Ihnen ist noch nicht einmal aufgefallen, dass Almado Ihnen 12 Abschläge abgezockt hat, obwohl 11 Abschläge rechtens gewesen wären! Das hätte ich schon von Anfang an moniert. ;D
Müssen wir überhapt uns auf die einlassen?
Wenn die Insolvenz anmelden, sind sie wertlos!
:(
Ich habe in meiner Beschwerde an SE, deutlich geschrieben, dass ich keine Checks annehme und eine Überweisung erwarte.
Die Frage ist noch, haben Screenshots genügend Beweiskraft, da sie ja auch manipulierbar sind?
Ein Datum ist ja nicht abgebildet, aber immerhin stimmt der Arbeits- und Grundpreis des Screenshots mit dem der später eingehenden Vertragsbestätigung überein.
@ Didakt
Ich würde einfach vorschlagen, lassen wir uns hier nicht streiten. Dieses Forum hat mir sehr geholfen und damit sicherlich auch Sie, denn auch Sie sind Teil dieses Forums.
Wenn ein Screenshot kein akzeptierter Beweis wäre und der Versorger über die Webseite keine gesonderte Möglichkeit für den Ausdruck des Antrags bietet, dann würde der Versorger alle Kunden benachteiligen.
4. Nun geht es darum, den Anspruch auf die Bonusgewährung in detaillierter Art und Weise zu begründen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil es entscheidend auf die Beweisführung der Antragsteller ankommt und deren Beweismittel leider dürftig sind bzw. fehlen. Ein wichtiges Beweismittel muss man sich deshalb selbst schnitzen (s. unter Punkt 5.).
@ Bodensatz
Fertigen Sie sich für Ihre Vorlage an die SE den besagten Screenshot als hilfsweises Beweismittel an. Darauf können Sie beispielhaft Ihre Anspruchsbegründung aufbauen. Sagen Sie der SE, weshalb Sie zu diesem Hilfsmittel greifen. Natürlich ist dies kein gerichtsfester Beweis.
Sie sind aber noch nicht vor Gericht! Die SE kennt inzwischen die Methoden dieses Abzockers. Die SE wird den Antragsgegner möglicherweise auffordern, den Gegenbeweis zu führen! Für Sie ist es wichtig, den ausgelobten sog. "effektiven Preis" und seine Nichtgewährung in der Schlussrechnung in Ihrem Antrag darzulegen. Daran reibt sich doch die ganze Thematik in diesem Thread!
Hallo zusammen,
ich habe jetzt hier nicht alles gelesen. Denke aber ich habe einiges interessantes dazu beizutragen...
@querdurch
Wende dich bitte besser an die Schlichtungsstelle-Energie nach 4 Wochen statt zum RA zu gehen.
Das kostet Almado & Co. Geld
8)
und vielleicht regieren schneller.
;)
von khh in Antwort 203
Ohne IHRE verzichtbaren Beiträge wäre es nicht zu einer solchen „Ausuferung“ dieses Threads gekommen. Obwohl einige User aufgezeigt haben, worauf es ankommt und wie sinnvoller Weise vorzugehen ist, kann das durch die Flut unsinniger Beiträge kaum noch herausgefiltert werden - (zu) viele (Möchtegern-)Köche verderben den Brei :(.
Zitatvon khh in Antwort 203
Ohne IHRE verzichtbaren Beiträge wäre es nicht zu einer solchen „Ausuferung“ dieses Threads gekommen. Obwohl einige User aufgezeigt haben, worauf es ankommt und wie sinnvoller Weise vorzugehen ist, kann das durch die Flut unsinniger Beiträge kaum noch herausgefiltert werden - (zu) viele (Möchtegern-)Köche verderben den Brei :(.
Und auf der Suche, nach dem Grund, warum sich in diesem Thread eine so hitzige Diskussion entwickelt hat, habe ich folgendes herausgefunden:
Meine Beiträge Antworten #30, #38, #48, #66 und #68 waren total sachlich und die Antworten von khh und Didakt auch.
Erst, als Plus meine Rechnung in Antwort #66 nicht verstand (Zitat von Plus in Antwort : „Berghaus, was rechnen Sie denn da?“) und Didakt diese in seiner Antwort # 75 als „Humbug“ bezeichnete, ist die Sache eskaliert, weil beide glaubten, ich wäre der Meinung, der Bonus wäre in den Arbeits- und Grundpreis von Almado böswillig eingerechnet und wolle das mit der Berechnung eines im 2. Lieferjahr um 1/3 höheren Preises beweisen.
Das wurde dann als ‚Denkart‘ und ‚Denkmodell‘ bezeichnet und verrissen.
Dabei wollte ich genau damit beweisen, dass khh unrecht hat, wenn er die Einbeziehung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis als Fakt bezeichnet, weil er nicht nachweisen kann, dass Almado das schon mal behauptet hat und dass der um 1/3 höhere Preis im 2. Lieferjahr schon mal vorgekommen ist.
Und khh mag es offensichtlich nicht, dass sieht man in vielen Threads, wenn jemand anderer ‚Meinung‘ ist bei Dingen, die er als Fakt bezeichnet, wobei er sich mit seiner Signatur (Beiträge zu Rechtsfragen….) auch den Rücken freihält, wie es andere Forumsteilnehmer mit den Worten „Ich glaube, ich meine und ‚wohl‘ (z.B. Amazone) tun.
berghaus 12.03.14
@ Mitdiskutanten in Sachen Almado-„inkl. Boni“,
das Thema ist inzwischen so was von "ausgelutscht", dass mir jedwedes weitere Brimborium darüber mächtig auf den Geist geht!Zitat von: khh am 15. März 2014, 14:28:16 im Thread: 365 AG (vormals almado AG) / Re: Probleme mit immergrün!...Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
Diese Feststellung von @ khh ist und bleibt Fakt!
Was ist zu unternehmen, wenn die Verrechnung des Bonus in der Schlussrechnung ausbleibt bzw. einem Widerspruch dagegen vom EVU nicht abgeholfen wird?
Wir sind uns wohl einig darüber, dass die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie der erste und bevorzugte Weg sein sollte, um die Gewährung des Bonus doch noch zu erlangen. Eine andere Möglichkeit wäre, das gerichtliche Mahnverfahren zu nutzen.
Alternativ bleibt es jedem Betroffenen individuell überlassen, dafür sofort rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um evtl. gleich den Gerichtsweg per Zahlungsklage zu beschreiten.
Wir hier im Forum bzw. Mitglieder, die sich dazu in der Lage sehen, sollten uns/sich nunmehr ausschließlich darauf besinnen, den Boni-Geschädigten bei Bedarf bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem EVU unsere/ihre Hilfe dahingehend anzubieten, dass wir nur noch Antworten auf konkrete abwicklungstechnische Fragen geben und ggf. bei der Formulierung von Schriftsätzen behilflich sind.
Danke für Ihr Verständnis.
Ja, da bin auch ganz begeistert, was Jungspunde so drauf haben!
@ Carl, sehr guter und hilfreicher Hinweis, soweit über Verivox abgeschlossen wurde! Damit haben Sie eine entscheidende Lücke in dieser Diskussion geschlossen!
Gerne bestätigen wir Ihnen ausführlich die Konditionen des von Ihnen abgeschlossenen Vertrages wie folgt:
...
Weitergeleitet an den Anbieter: 29.11.2012
@PlusBitte, machen Sie doch nicht erneut dieses Fass auf. 8) Er hat zunächst einfach darauf hingewiesen, was durchaus richtig ist, dass Verivox bestätigen kann was es will. Wichtig ist, was der Vertragspartner bestätigt. Nur das ist erstmal Vertragsgegenstand. Der Fehler könnte ja, was auch schon an anderer Stelle diskutiert wurde, auch bei Verivox im System liegen. Das Plus auch dieser "Bonus incl." Theorie nahesteht, hat er aus meiner Sicht in #56 dieses Threads schon mal zum Ausdruck gebracht, also auch keine Neuigkeit. Aber auch das spielt doch bei diesem Punkt (Screenshot) keine Rolle. Die Argumente dafür und dagegen sind mehrfach ausgetauscht.
Mit Ihrem Satz „Maßgeblich ist der mit der almado AG geschlossene Vertrag.“ teilen sie scheinbar khh’s Pessimismus, dass derjenige schlechte Karten hat, der von dem (angeblichen) 25% Bonustrick betroffen ist und keine Beweise für den vorher versprochenen Bonus hat: Vertrag ist Vertrag! Da helfen auch keine anderslautenden AGB, keine Screenshots und Bestätigungen von verivox. Der Bonus ist halt weg. Das ist Fakt! Da hat man nicht aufgepasst!
Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird. Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.@Carl, dann bitte auf den Tisch. Es wurden hier schon zu viele Nebelkerzen geworfen. Es sollten jetzt keine mehr dazukommen. Welche konkreten Fälle sind das, wo die "Vertragsofferte" wie Sie das nennen Beweischarakter hatte.
Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
Hallo,
in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen.
Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt.
Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen
was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem
Juristen geprüft.
mfg
Halten wir es doch mit den Argumenten eines "betroffenen" Betroffenen:Zitat von: stromer51 link=topic=18851.msg108335#msg108335 date=1395406123 a.a.O.in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen. Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt. Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem Juristen geprüft.
Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird. Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.@Carl, dann bitte auf den Tisch. Es wurden hier schon zu viele Nebelkerzen geworfen. Es sollten jetzt keine mehr dazukommen. Welche konkreten Fälle sind das, wo die "Vertragsofferte" wie Sie das nennen Beweischarakter hatte.
Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen. (http://openjur.de/u/433377.print)
Das ist doch der Fall. Almado mach via VERIVOX aufgrund der individuellen Angaben des Stromkunden ein individuelles Angebot (unter der eigenen Firmierung/LOGO), der Kunde nimmt dieses im weitergeführten Wechselprozess an. Wenn Almado versucht durch schwammige Formulierungen in der Vertragsbestätigung andere Tatsachen zu schaffen, der Kunde aber diese nicht explizit annimmt, sind diese "nachgeschobenen" Änderungen unwirksam. ...
Was gibt es da jetzt wieder rumzumäckeln?? ...
Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen. (http://openjur.de/u/433377.print)
@khh
Da muss ich auch als juristischer Laie (nicht Prediger) widersprechen. ...
... Und glauben Sie mir, Almado hat in diesen eindeutigen Fällen keinerlei Interesse, dass auch nur ein Urteil ergeht. ...
Bitte keinen Streit mehr, sonder die neue Almado Rechnung anschauen, die ich soeben bekommen habe!
Alles ENDLICH korrekt und der 25%-Neukundenbonus ist auch da!
(http://www7.pic-upload.de/thumb/21.03.14/a3irxve73z6r.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22623852/RE-Seite1.jpg.html)
(http://www7.pic-upload.de/thumb/21.03.14/s9qc7x8be433.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22623851/RE-Seite2.jpg.html)
Allein die neue Abrechnung von Tenker könnte all jenen den Wind aus den Segeln nehmen, die hier bislang vehement behauptet haben, dass der Bonus inclusive zu sehen ist !
Bin nur mal gespannt, wie lange es dauert bis der Scheck eintrudelt und wie oft Tenker diesen anmahnen muss. Denn eigentlich ist die Rückzahlung des Guthabens schon lange überfällig, aber dennoch nehmen sich diese "Mistböcke" das Recht das Guthaben nochmals mindestens 3 Wochen zu behalten! >:( >:( >:(
Allein die neue Abrechnung von Tenker könnte all jenen den Wind aus den Segeln nehmen, die hier bislang vehement behauptet haben, dass der Bonus inclusive zu sehen ist !
@Hurraapostel,
denken Sie wirklich, dass eine damit befasste Juristin das falsch liest und sieht ?
Bin nur mal gespannt, wie lange es dauert bis der Scheck eintrudelt und wie oft Tenker diesen anmahnen muss. Denn eigentlich ist die Rückzahlung des Guthabens schon lange überfällig, aber dennoch nehmen sich diese "Mistböcke" das Recht das Guthaben nochmals mindestens 3 Wochen zu behalten! >:( >:( >:(
Ich auch, denn da kommt ein weiterer "Trick" von Almado ins Spiel, um möglichst lange mit dem Geld der Kunden zu arbeiten (nachzulesen bei ReclaBox) !
Anzuraten ist, den "Mistböcken" sofort (per Email und Einschreiben/Einwurf) eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Abrechnungszugang für eine Überweisung des Guthabens zu setzen (dann wäre auch eine zu leistende Nachzahlung fällig) und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die umgehende Beauftragung eines Anwalts anzukündigen !
Von Tenker in Antwort #6 am: 21. März 2014 a.a.O. »Ich habe es etwas kleiner gemacht, - nicht, dass mir das als Fälschung angekreidet wird!
An ALLEN, die hier ganze Zeit schreiben, dass Almado uns verarschen darf, die UNRECHT HATTEN!
Bitte keinen Streit mehr, sonder die neue Almado Rechnung anschauen, die ich soeben bekommen habe!
Alles ENDLICH korrekt und der 25%-Neukundenbonus ist auch da!
Jetzt können Sie, die "GUTEN Almado-Rechtsanwelte" (die Nicknamen werde ich NICHT erwähnen) endlich zugeben, dass Eure s.g. Rechtsprechung ein BLÖDSINN ist!
So hilft Ihr NIEMANDEM, sondern bringen Sie Hilfesuchenden NUR UNSICHERHEIT!
[/b]
von berghaus in Antwort 48 am 15.03.14
@khh
nun nehmen Sie doch Tenker und anderen Betroffenen nicht jeden Mut.
...khh und Didakt, Sie sollten sich schämen!...
...@ khh und Didakt ... Sie sollten sich entschuldigen!
... sieht es so aus, dass Sie den Erfolg (nun schon von zwei Betroffenen) an Ihre eigenen Fahnen heften wollen: Wir haben Dir doch geraten, Dich an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Unglaublich!
Es macht mich unendlich traurig, dass so etwas hier im Forum überhaupt möglich ist!
So wie Sie Ihren "Fall" schildern, sollten die Voraussetzungen für den Bonusanspruch gegeben sein. Ich würde Almado / 365 AG per 'Einschreiben mit Rückschein' für die Erstellung und den Zugang einer korrekten Schlussrechnung mit Bonusgutschrift sowie für die Guthabenauszahlung eine letzte Frist bis zum 25.02.2014 setzen. Gleichzeitig würde ich gegenüber Almado / 365 AG ankündigen, daß ich mich "bei fruchtlosem Ablauf der Frist" umgehend mit einer (für die Versorger kostenpflichtige!) Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wende und erforderlichenfalls auch weitere rechtliche Schritte einleiten werde.
Destruktivität (lateinisch destruere „niederreißen“, „zerstören“) beschreibt die zerstörerische Eigenschaft von Dingen oder Sachlagen bzw. die zerstörerische Geisteshaltung oder Handlungsweise von Menschen.
... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
... Es hat mit Zensur nichts zu tun, wenn einige glauben, dass sie hier im Forum beliebig agitieren können und sich dann wundern, wenn die Beiträge gelöscht werden. Beleidigungen und persönliche Angriffe werden nicht geduldet.
... Die haben alleine bei meinen 3 Verträgen über 600€ zusätzlich verdient, ...
Hallo Hurraapostel,
dass Sie 3 Verträge haben, ist mir erst heute aufgefallen. Dazu steht (zumindest in der aktuellen) Almado-AGB - Auszug ??? :Zitat9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) ... Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht ferner nur für ein einziges Vertragsverhältnis pro Kunde mit dem Energieversorger. Begründet der Kunde mehrere Vertragsverhältnisse mit dem Energieversorger, so besteht ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh nur für das zeitlich als erstes zustande gekommene Vertragsverhältnis.
Man sollte die von Tenker eingestellten Posts zum Anlass nehmen, als Betroffener diese nochmals gründlich durchzulesen und die Schlussfolgerungen zu ziehen.
Er hat das hier und in einem anderen Thread gut dargestellt, was holft.
Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte und ohnehin über den Tisch gezogen wird.
...
Können Sie einem anderen User mit Ihrem qualifizierten Wissen fest umrissen helfen? Dieser User hat mich per PM um eine Formulierungshilfe für seinen Schlichtungsantrag an die SE gebeten. Ich bin damit ein wenig überfordert, habe dem User jedoch Hilfe zugesagt.
Wären Sie so freundlich, zu folgenden Fragestellungen der SE einen konkreten, übernehmbaren Textbeitrag zu formulieren und in diesen Thread zur weiteren Verwendung einstellen:
1. Bitte formulieren Sie Ihr Beschwerdeziel eindeutig (Was möchten Sie mit dem Schlichtungsantrag erreichen? Was begehren Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen?):
2. Schildern Sie bitte den Sachverhalt, der Ihrer Beschwerde zugrunde liegt. Ein bloßer Verweis auf beigefügte Schriftstücke genügt nicht:
(2-3 Sätze für die Begründung sind für den User ausreichend und desgleichen auch als Einführungssätze in die Sachverhaltsschilderung)
Vielen Dank dafür!
Ich finde es schon einigermaßen merkwürdig, wenn ein USER über PN sich Hilfe erbittet, statt das hier im Forum zu äußern, wo er ja einen viel größeren Kreis ansprechen könnte. ...
... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
Und welche „diejenigen“ meinen und haben wann und wo jemals geschrieben, „dass man gegen almado oder ähnliche ‚Billigheimer’ keine Chancen hätte“ ?
... Bei mir ging es seinerzeit darum, dass ich die Endrechnung meines Versorgers nicht bezahlen wollte, da die gesetzliche Frist der Rechnungslegung weit überschritten war, nämlich ca. 12 Wochen.
.... Ich habe bis heute keine verwertbare Aussage, was einem Versorger passiert, wenn er die 6-Wochen-Frist nicht einhält.
@Stromfraß,Mit denjenigen meinten Sie wohl auch mich! @ khh und ich wissen durchaus, dass und wie man gegen die Almado-Abzocke mit Erfolg vorgehen kann. Dazu hat gerade @ khh genügend Hilfestellungen gegeben. Nur Sie haben im vorstehenden Beitrag zu Antwort # 270 nicht den Beweis erbracht, dazu in der Lage zu sein. Dieser Beitrag war ohne Aussagekraft!
.. Bekomme ich jetzt eine Antwort auf meine Frage zu Ihrer zitierten und ja wohl u.a. auf mich gemünzte Behauptung?
Oder nehmen Sie Ihre wahrheitswidrige Unterstellung verbunden mit einer Entschuldigung zurück?... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
Ich finde es schon einigermaßen merkwürdig, wenn ein USER über PN sich Hilfe erbittet, statt das hier im Forum zu äußern, wo er ja einen viel größeren Kreis ansprechen könnte. ...
Darum geht es doch gar nicht! Hier ist ja auch viel zerredet worden! Auch von Ihnen! Ich stelle fest, Sie sind eine konkrete Antwort auf meine konkrete Fragen trotz Ihres angeblich einschlägigen Wissens um diesen Fall schuldig geblieben, bislang auch @ Tenker, der diese Anfrage ja auch per PM erhalten hat. Ihre übrigen Ausführungen wurden ja nicht erfragt.
Sie beide und auch @ berghaus - den ich auch darum gebeten hatte - brauchen sich nicht weiter zu bemühen. Ich erledige die Anfrage selbst!
Dieser User "Name entfernt" schreibt "jedem" GLEICHE PN und antwortet aber auf meinen Vorschlag nicht!
Ich habe ihm vor paar Tagen beantwortet, dass er sein Fall tabellarisch im
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.0
beschreiben soll, damit wir uns gegenseitig helfen und ich sende ihm sofort meinen Text.
Leider ist er auf mein Vorschlag nicht eingegangen, sondern frag weiter per PNs!
7. Ich werde in paar Minuten den Nachfolgervertrag meiner Lebensgefährtin prüfen und hier posten.Hier wird möglicherweise der "Stress" auftreten, dass es die AGB-Klausel
Sicherlich ist da das gleiche. In der Zeit als wie den nächsten Vertrag abgeschlossen haben, haben wir keine Ahnung, welcher Stress uns erwartet!
8. Der neue Vertrag läuft bei Immergrün = Almado.
Am 8.11.13 über TopTarif abgeschlossen;
Viele Grüße
Tenker
Almado-AGB 03.12.2013 Ziffer 9 Abs. 1gibt, die einer Bonusgewährung entgegen stehen könnte.
Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch den Energieversorger beliefert wurde...
Wenn man ins Impressum von Immergrün guckt, dann steht dort nichts von almado. Zwar sind Adresse und Geschäftsführer gleich, aber es gibt unterschiedliche UStId-Nummern. Das sind demnach zwei unterschiedliche Firmen und damit nicht die gleichen Versorger.
Ich vermute, dass die über die Tour vor einem Gericht kein Recht bekämen.
1. Art und Umfang der Lieferung
(1) IMMERGRÜN Energie ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“). ...
....ZitatDieser User...schreibt "jedem" GLEICHE PN und antwortet aber auf meinen Vorschlag nicht!
... Es gehört bei denen zur Masche, dass die die Leute zur Weißglut bringen. Die wissen, dass Viele irgendwann entnervt aufgeben. ...
Der Fall wird immer chaotischer und ich habe langsam Zweifel, ob es der richtige Weg wäre, über die Schlichtungsstelle zu gehen - das erfordert 1000 Rückfragen und dauert. Zudem weiß ich nicht, ob diese "Zwischenablehnung" von Almado nicht eine aufschiebende Wirkung hat. Ich könnte mir vorstellen, meinen Fall einem Rechtsanwalt vorzutragen...
Was meinen Sie?
... Muss ich jetzt erneut 4 Wochen warten, bis ich mich an die Schlichtungsstelle wenden kann?
Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1Zitat1. Art und Umfang der Lieferung
(1) IMMERGRÜN Energie ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“). ...
Von daher würde ich mich, wohlgemerkt für den Fall, dass ihnen die Haushaltszugehörigkeit überhaupt auffällt, nicht wundern, wenn's an dieser Stelle auch nochmals Diskussionen gibt. Wie ein Gericht da entscheiden würde, vermag ich nicht einzuschätzen, vermeide selbst aber lieber solche Konstellationen von vornherein. Denn fast alle Billiganbieter haben ja mehrere "Marken" und versuchen die Versorgeridentität ein wenig zu verschleiern und den Kunden damit ein wenig aus Glatteis zu führen.
Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1Zitat1. Art und Umfang der Lieferung...
(1) IMMERGRÜN Energie ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“). ...
Ah, OK, wenn das da so drin steht, dann sieht es schon etwas anders aus. Da würde ich sagen, ...
Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB.
Ansonsten bitte kein neues Fass aufmachen, was bei der 365 AG (immergrün/almado) hypothetisch noch Thema werden könnte. ;)
Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB !Möglicherweise haben Sie im Laufe des Threads die Übersicht verloren ! Thema des Threads von Tenker ist die Frage, ob ihm der 25% Bonus zusteht. Und auch wenn es im Ursprung um den Almado-Vertrag ging (mit der Bonus incl. Formulierung), so hat er selbst im weiteren Verlauf auch den Nachfolgevertrag seiner Lebensgefährtin mit immergrün ins Spiel gebracht und auch dieser beinhaltet einen 25% Bonus. Und auch hier wird ihn interessieren, ob ihm bzw. seiner Lebensgefährtin der Bonus zusteht (auch dieser Vertrag noch nicht abgeschlossen ist).
Einzelheiten zur Wirksamkeit von AGB-Änderungen für Bestandskunden siehe bspw. hier: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18663.0 (insbesondere Antwort #30 erster Satz) !
Ansonsten bitte kein neues Fass aufmachen, was bei der 365 AG (immergrün/almado) hypothetisch noch alles Thema werden könnte. ;)
Von Didakt in Antwort # 266
@ Stromfraß,
aus Ihrem vorstehenden Beitrag entnehme ich, dass Sie sich mit dem „Fall @ Tenker“ intensiv vertraut gemacht haben und ihn deshalb zur Nachahmung empfehlen.
Können Sie einem anderen User mit Ihrem qualifizierten Wissen fest umrissen helfen? Dieser User hat mich per PM um eine Formulierungshilfe für seinen Schlichtungsantrag an die SE gebeten. Ich bin damit ein wenig überfordert, habe dem User jedoch Hilfe zugesagt.
Wären Sie so freundlich, zu folgenden Fragestellungen der SE einen konkreten, übernehmbaren Textbeitrag zu formulieren und in diesen Thread zur weiteren Verwendung einstellen:
1. Bitte formulieren Sie Ihr Beschwerdeziel eindeutig (Was möchten Sie mit dem Schlichtungsantrag erreichen? Was begehren Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen?):
2. Schildern Sie bitte den Sachverhalt, der Ihrer Beschwerde zugrunde liegt. Ein bloßer Verweis auf beigefügte Schriftstücke genügt nicht:
(2-3 Sätze für die Begründung sind für den User ausreichend und desgleichen auch als Einführungssätze in die Sachverhaltsschilderung)
Vielen Dank dafür!
Von Didakt in Antwort #267
@ berghaus,
wie wär's denn, wenn Sie sich zu vorstehender Frage auch mit einer konkreten Formulierungshilfe konstruktiv an einer Problemlösung beteiligten? Hier hat ein gebeutelter Almado-Kunde um einen Rat gebeten, dem es zu helfen gilt!
Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB ! ...Möglicherweise haben Sie im Laufe des Threads die Übersicht verloren ! Thema des Threads von Tenker ist ...
Das Ganze hat weder was mit AGB-Änderungen zu tun (wozu daher der Verweis auf den anderen Thread und RR-E-ft's Aussage ??) noch ist die Frage der Bonusgewährung ein NEUES Fass sondern das Ursprungsfass, welches Tenker interessierte. Die neuen Fässer wurden hier doch eher von anderen aufgemacht. ;)
Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1 ...... In der AGB, die ich habe, wird das anders ausgedrückt. ...
@bolli,Mir geht es hier weniger darum, von wem die Beiträge kommen, sondern mehr, was sie beinhalten. Und dazu habe ich dann "meinen Senf dazugegeben", um Irritationen von "Fremdlesern" zu vermeiden.
Sie fahren wohl auf jeden meiner Beiträge ab ;). Und ja, den Überblick kann man schon mal verlieren :).
Mit „bitte keine neues Fass aufmachen“ wollte ich übrigens nicht Ihren Beitrag #279 ansprechen, sondernZumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1 ...... In der AGB, die ich habe, wird das anders ausgedrückt. ...
Insofern waren die in Antwort #289 meinerseits verkürzten Zitate leider irritierend :-[.
Die „neuen Fässer“ werden wirklich von anderen aufgemacht (bspw. Antwort #292 ::)).An dieser Stelle bin ich tatsächlich auch der Meinung, wenn man sowas diskutieren möchte, sollte man dazu einen eigenen Thread aufmachen und nicht innerhalb dieses Threads diskutieren. Denn das findet hinterher eh keiner wieder. Sowas sollte man eher im Grundsatzbereich diskutieren, wenn man meint, das sei zielführend (ich habe da so meine Zweifel). Wenn sich die Aufregung im derzeitigen Threadbereich etwas gelegt hat, werden meiner Meinung nach solche Dinge auch wieder öffentlich ausgetauscht oder bereitgestellt. Aber dazu sollte man vielleicht besser mal einfach ein wenig "Stille walten" lassen.
ZitatVon Didakt in Antwort # 266
Finden wir es eigentlich richtig, dass das Forum über PN dafür benutzt wird, hinter den Kulissen ein privates Beratungsbüro zu betreiben, und dass dazu noch Forumsmitglieder in verletzender Art und Weise aufgefordert werden, wegen Zeitmangel oder vielleicht fehlender Lösungsmöglichkeiten dabei mitzuwirken?
berghaus 26.03.14
Mir fehlt es hier eindeutig an der gebotenen Sachlichkeit. Sticheleien, um den Gegenpart auf die Palme zu bringen, sind der falsche Weg!
... Ich und nicht nur ich sind verletzend angegriffen worden. Da wird man sich ...
@Höppedier,
ich gebe Ihnen recht, man hätte es etwas diülomatischer ausdrücken können. Jedoch:
Ich und nicht nur ich sind verletzend angegriffen worden. Da wird man sich auch mit der Wortwahl, die das mit wenigen Worten deutlich macht, noch ein wenig wehren dürfen.
Wenn die Fronten nicht so verhärtet wären, würde eine solcher Satz als die Disussion auflockernd sicher ohne Beanstandung akzeptiert.
Ich halte die Sachfrage, die dahinter steckt, aber für durchaus berechtigt.
berghaus 26.03.14
Im Gegensatz zu anderen (Beispiele gibt es genug) lege ich mich nicht mit anderen Usern an, es sei denn, ich werde persönlich benannt.@Stromfraß,Mit denjenigen meinten Sie wohl auch mich! @ khh und ich wissen durchaus, dass und wie man gegen die Almado-Abzocke mit Erfolg vorgehen kann. Dazu hat gerade @ khh genügend Hilfestellungen gegeben. Nur Sie haben im vorstehenden Beitrag zu Antwort # 270 nicht den Beweis erbracht, dazu in der Lage zu sein. Dieser Beitrag war ohne Aussagekraft!
.. Bekomme ich jetzt eine Antwort auf meine Frage zu Ihrer zitierten und ja wohl u.a. auf mich gemünzte Behauptung?
Oder nehmen Sie Ihre wahrheitswidrige Unterstellung verbunden mit einer Entschuldigung zurück?... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
[EMail entfernt]
Und dazu eine Ergänzung: Die letzte "Masche" der Hinhaltetaktik könnte mit einem angekündigten Verrechnungsscheck beginnen, auf den vormalige Kunden vergeblich gewartet haben und Erinnerungen durch die Kunden wurden unbeantwortet ignoriert (nachzulesen im Netz: einfach mal "almado verrechnungsscheck" googeln!).
Berechtigte Nachzahlungsforderungen eines Versorgers sind zwei Wochen nach Abrechnungszugang fällig. Ich würde daher almado/365 AG per Einschreiben mit Fristsetzung (besagte zwei Wochen) auffordern, mein Guthaben anstatt mit V-Scheck per Überweisung auf mein benanntes Bankkonto auszuzahlen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, den Forderungseinzug meinem Anwalt zu übergeben. Es macht keinen Sinn, bei einer unstrittigen und fälligen Forderung noch weiter selbst mit einem solchen Anbieter "herumzukaspern" !
Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten.
...bis die Auszahlung des Bonus abzgl. des Verrechnungsschecks erfolgt ist.Weshalb abzüglich des V-Scheck-Betrages? Verstehe ich nicht!
... antworten Sie der SE sofort mit folgender Stellungnahme zu deren Schreiben:
Sie nehmen das Angebot des Versorgers unter folgenden Bedingungen an
- es wird Ihnen der vertraglich zugesicherte Bonus in Höhe von xxxx € gewährt.
- Die Schlussrechnung ist entsprechend dieses Betrages zu korrigieren und Ihnen innerhalb der nächsten 14 Tage in korrigierter Form zu übersenden.
- Der Bonusbetrag ist Ihnen per Banküberweisung gutzubringen. Kontodaten angeben. ...
Weshalb abzüglich des V-Scheck-Betrages? Verstehe ich nicht!
@querdurch
Wende dich bitte besser an die Schlichtungsstelle-Energie nach 4 Wochen statt zum RA zu gehen.
Das kostet Almado & Co. Geld
8)
und vielleicht regieren schneller.
;)
Ich möchte an dieser Stelle an Teldafax, Flexstrom etc erinnern.
Manche sitzen noch heute zu Hause und warten auf das Geld, haben aber einen großen Stapel Papier von der Schlichtungsstelle.
Die Aufgaben sind in diesem Fall auch unterschiedlich.
Die Schlichtungsstelle schlichtet, bringt jedoch kein Geld
Der Anwalt schlichtet nicht, sondern bringt Geld.
Stellen Sie im Forum doch einmal die Frage, wer von Almado nach Abschluss des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle freiwillig Geld zurück bekommen hat.
Wenn Sie genügend Erfolgreiche gefunden haben, dann lagen Sie richtig.
Finden Sie keine ausreichende Anzahl, ist der Rat mit der Schlichtungsstelle vielleicht doch nicht so genial.
@khh und Didakt
ich war jetzt gerade mal 7 Stunden hier im Forum nicht anwesend, kehre zurück und muss Unglaubliches vorfinden:
Ich möchte wie Tenker vor Empörung laut, in Rot und mit Schriftgöße 14 „schreien", tue es aber nicht, weil das gegen die guten Chatsitten verstößt.
Tenker war der Initiator dieses Threads, der hier, wie andere, Hilfe suchte und und erfahren musste, dass er offensichtlich nicht aufgepasst hatte, als Almado ihm mit der Vertragsübersendung den (25%Bonus inkl.)-Trick, untergejubelt habe. Die Verfechter dieser Theorie behaupten, der Bonus sei nun weg und ihn doch zu bekommen sei so gut wie ausgeschlossen, das sei Fakt!
khh und Didakt, Sie sollten sich dann schämen, wenn Sie an den Beispielen von KKRUBIN und Tenker erkannt haben, dass es diesen Trick von Almado nicht gibt, und Sie trotzdem an Ihrer Version, aus welchen Gründen auch immer festhalten, weil dann immer noch Tausende Betroffene, die Ihre Schlußrechnung noch erwarten, in der Angst leben, der Trick könnte bei ihnen angewendet werden oder besser, angewendet worden sein.
...
@ khh und Didakt
Nun sollten Sie endlich zugeben, dass Sie sich Ihre Auslegung von Amazones Beitrag, dass es Fakt sei, daß Almado den Bonus trickreich habe verschwinden lassen, ein Irrtum war, vorsichtig ausgedrückt.
Sie sollten sich entschuldigen!
Statt dessen verbreiten Sie hier weiter Unsicherheit, flössen Ängste ein: Dann seht mal zu, ob und wann Ihr das Geld bekommt! – Unglaublich!
Darüber hinaus sieht es so aus, dass Sie den Erfolg (nun schon von zwei Betroffenen) an Ihre eigenen Fahnen heften wollen: Wir haben Dir doch geraten, Dich an die Schlichtungsstelle zu wenden.
...
Aber mit was kann ich denn noch drohen, wenn bis zum xx.xx.2014 nicht ausgezahlt wurde? Und was ist eine adäquate Frist?Als adäquate Frist sind bei heutigen Banklaufzeiten eben nicht 10 Tage sondern höchstens 3 Arbeitstage als angemessen anzusehen. Wenn Sie heute eine Mail schicken, sollte der 16.04.14 ausreichend sein. Carl hatte diesbezüglich gestern auch schon richtigerweise den 15.04. genannt.
Wenn Sie die "angekündigte Banklaufzeit von bis zu 10 Tagen" verkürzen wollen, müssten Sie umgehend per Email (im Betreff das Aktenzeichen des Schlichtungsverfahrens angeben) das Unternehmen mit einer kürzeren Zahlungsfrist unter Druck setzen. CC an Schlichtungsstelle, da haben Sie beide mit im Boot.
§ 6 Sofortige AbhilfeAlso im Rahmen der Bestimmungen gem. Abs. 1 besteht die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den Parteien. Bei Fristüberschreitung oder fruchtlosem Verlauf innerhalb dieser Frist hat die SE das Sagen und bestimmt den weiteren Verlauf!
(1) Soweit der Antrag nach Aktenlage zulässig ist, übermittelt ihn die Schlichtungsstelle Energie an den Antragsgegner und gibt ihm Gelegenheit zur einvernehmlichen Einigung mit dem Antragsteller. Hilft der Antragsgegner innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang des Antrages nicht ab, ist der Schlichtungsstelle Energie innerhalb dieser Frist eine begründete Stellungnahme zu übersenden und nach Möglichkeit ein Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
(2) Wird dem Antrag nicht gemäß Absatz 1 abgeholfen, wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt, es sei denn, der Antrag stellt sich als unzulässig heraus.
§ 9 Verfahrensbeendigung
(1) Das Schlichtungsverfahren endet
...
d) durch einvernehmliche Einigung der Beteiligten.
Also im Rahmen der Bestimmungen gem. Abs. 1 besteht die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den Parteien. Bei Fristüberschreitung oder fruchtlosem Verlauf innerhalb dieser Frist hat die SE das Sagen und bestimmt den weiteren Verlauf!
Ich werde der SE nun mitteilen, dass ich eine Auszahlung bis zum 15.04.2014 erwarte und andernfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde....Zitat von: BodensatzEin Mahnbescheid in der Situation ist meiner Meinung nach aber ungeeignet. Der Versorger wird dem Antrag einfach widersprechen, sodass man Kosten und Aufwand hatte und zudem kein Stück weiter ist.Zitat von: CarlDie tatsächliche Beantragung eines Gerichtlichen Mahnverfahrens wäre in diesem Stadium sinnlos, Sie blieben zudem auf den Kosten sitzen.Zitat von: pk85Zugegeben, das Mahnverfahren wäre keine gute Idee, ...
Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll.
@ BodensatzZitat von: IhnenIm ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll.
Ja logisch, weil das der Verfahrensordnung entspricht. Habe ich etwas anderes ausgeführt? Ich habe aus der Verfahrensordnung zitiert. Hand auf's Herz, haben Sie die überhaupt gelesen? ;)
Zuerst ist da der Eingang - dieser verschickt den Vorgang an den Sachbearbeiterpool.
Dieser dreht wahrscheinlich nicht Däumchen und wartet auf diesen Vorgang, ich vermute der hat reichlich zu tun.
Also reden wir hier von 1-2 Tagen Verzug.
In jedem großen Unternehmen werden alle Auszahlungen nach dem 2-Augen-Prinzip abgewickelt, also ist da noch ein 2ter, der den Scheck oder die Zahlungsanweisung gegenzeichnen muss.
Wieder ein Tag.
Erst dann geht das Ganze an die Buchhaltung und auch dort wird man ausreichend zu tun haben (zumal bei almado viele Kunden doppelt ausgezahlt werden müssen (im ersten Stepp die mögliche Überzahlung, im zweiten, einige Monate später der Bonus). Nochmal 1 - 2 Tage.
Mein Plan ist daher, dass ich der SE umgehend mitteile, dass ich das so nicht akzeptiere und auf eine Überweisung auf mein Konto innerhalb einer Woche bestehe. Als Grund für meine Forderung würde ich angeben, dass almado mit der Auszahlung meines Guthabens ohnehin schon in Verzug ist und ich daher eine zügige Gutschrift verlange. Außerdem bin ich nicht bereit die höheren Kosten und den Zeitaufwand für die Scheckeinlösung zu tragen.
Was meint ihr? Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?
Mein Rat: Nehmen Sie den Scheck und vertrauen Sie nicht darauf, dass man Ihnen das Geld rechtzeitig überweisen wird. Sie müssen bei der Scheckeinreichung nur darauf achten, dass Ihnen der Scheck im Falle der - m.E. nicht zu erwartenden - Nichteinlösung im Original wieder zurückgegeben wird. Das machen viele Banken leider nicht mehr.
Sie könnten für den unwahrscheinlichen Fall der Nichteinlösung dann mit dem Scheck recht schnell zu einem Zahlungstitel kommen. (Voraussetzungen siehe hier: [nofollow]http://de.wikipedia.org/wiki/Scheckprozess[/nofollow])
...
Besteht eine Möglichkeit, den Neukundenbonus so zu bekommen, wie er auf der Homepage von Immergrün angeboten wurde (nachträglicher Abzug vom Arbeitspreis)? Welche "Beweismittel" muss man dazu vorlegen? Gibt es inzwischen ein "Grundsatzurteil", da ich davon ausgehe, dass alle immergrünkunden davon betroffen sind?
In den Vertragsunterlagen steht ferner, dass 11 Abschlagszahlungen den Jahresverbrauch ergeben und die 12 zur Verrechnung des tatsächlichen Verbrauches genutzt wird. Nach der Umstellung auf "manuelle" Zahlung sollte ich da nur 11 Abschläge zahlen (damit wäre die voraussichtliche Stromlieferung bezahlt) oder werde ich dann "vertragsbrüchig" und verspiele den sowieso fraglichen Bonus?
Wer hat noch den Vertrag Wasserkraft fix 3700 vom Nov. 2013?
... Ist Ihnen bekannt, ob immergrün aus der Nichtzahlung der 12. Abschlagszahlung einen "Vertragsbruch" und damit eine "Bonusverweigerung" ableitet?