Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: scooter44 am 04. Juni 2014, 20:41:11

Titel: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 04. Juni 2014, 20:41:11
Die 365 AG/Immergrün-Energie verschleppen aus eigener Erfahrung bekanntlich gerne Jahresrechnungen, oder stellen diese erst nach Einschalten eines Rechtsanwaltes und der Schlichtungsstelle Energie aus. Und oftmals wird im Ergebnis auch noch falsch abgerechnet. Zählerstände nicht korrekt, Verbrauch geschätzt, kein Neukundenbonus enthalten, auf Widersprch wird nicht reagiert. Kennen wir also bereits.

Wer hat schon in solch einem Fall von seinem Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung) bei 365 AG / Immergrün-Energie Gebrauch gemacht und damit weitere Erfahrungen gesammelt? Gab es womöglich keinerlei Stellungnahme?


Zitat
Kündigung bei fehlerhafter Rechnung: Ist Ihre Stromabrechnung oder Ihre Gasabrechnung offensichtlich fehlerhaft, so setzen Sie Ihrem Stromanbieter bzw. Gasanbieter eine Frist um diesen Fehler zu beheben. Kommt Ihr Energieversorger dem nicht nach, und verweigert er hierzu sogar eine Stellungnahme, so können Sie den Energieliefervertrag außerordentlich per Sonderkündigung beenden. Sie haben als Kunde das Recht auf eine fehlerfreie Rechnung, denn diese stellt die Basis für Ihre Zahlung dar. Sie müssen die Rechnung kontrollieren können, um festzustellen, ob der Verbrauch und der Preis richtig berechnet wurde. Verweigert Ihr Energieversorger das ausstellen einer fehlerfreien Stromabrechnung bzw. Gasabrechnung, so kommt er einer seiner wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nach. Sie können den Vertrag kündigen. Rechnungen sind auch dann fehlerhaft, wenn eine versprochene Bonuszahlung nicht angerechnet wurde, oder wenn Abschläge oder die Vorauszahlung nicht korrekt in der Jahresrechnung berücksichtigt wurden. Vor allem die Anrechnung eines versprochenen Bonus sorgt immer wieder für fehlerhafte Rechnungen. Der Anbieter gibt zunächst vor, dass der Kunde nach Ablauf des ersten Bezugsjahres einen Bonus ausgezahlt bekommt. Meist wird der Bonus dann verweigert, unter Bezugnahme auf vertragliche Bestimmungen. Der Bonus soll dann erst nach einem zweiten Bezugsjahr angerechnet werden. Hier ist der jeweilige Vertrag genau zu überprüfen, um festzustellen, ob der Kunde bereits im ersten Bezugsjahr Anspruch auf Bonusanrechnung hat oder nicht.

 


Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-gas-und-strom/


Und gab es im Nachhinhein trotz Ignorieren des Widerspruchs seitens der 365 AG / Immergrün-Energie Drohungen, Inkasso, Androhung einer Klage oder gar Stromsperre durch diesen Verein? Auch bei Verweigerung einer Nachzahlung bei falscher Abrechnung?



Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 09. Juni 2014, 11:15:01
Hier gibts noch einen guten TV-Beitrag über das Geschäftsgebahren von 365 AG und Konsorten:


http://www.youtube.com/watch?v=Blh2mzSgk-c

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 13. Juni 2014, 18:45:06
Noch niemand von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht gegenüber Immergrün / Almado / 365 Gebrauch gemacht?
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 13. Juni 2014, 21:25:37
Viele Kunden haben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wie hier im Forum nachzulesen ist. Allerdings erfolgten diese außerordentlichen Kündigungen im Zusammenhang mit Preiserhöhungen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Ob ein "Recht" auf außerordentliche Kündigungen tatsächlich so eindeutig und undifferenziert gegeben ist, wie aus der verlinkten Anwalts-HP herauszulesen, könnte fraglich sein und war m.E. noch nicht Thema des Forums. Eine Schätzung/rechnerische Ermittlung des Verbrauchs durch den Netzbetreiber ist jedenfalls nicht generell unzulässig und führt daher eher nicht zu einer "fehlerhaften" Abrechnung.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 13. Juni 2014, 22:45:26
Zitat
Die Voraussetzungen für eine Verbrauchsschätzung müssen vorliegen. Nach § 20 AVBEltV wird der Verbrauch von einem Beauftragten des Unternehmens abgelesen oder auf Verlangen des Unternehmens vom Verbraucher selbst (Abs. 1). Eine Verbrauchsschätzung ist zulässig, wenn der Beauftragte des Unternehmens keinen Zutritt zum Zähler hatte (Abs. 2). Unmittelbar ergibt sich aus der Vorschrift also nicht, dass eine Verbrauchsschätzung zulässig ist, wenn der Verbraucher keine Ablesedaten übermittelt. Dies kann möglicherweise zwischen den Parteien vereinbart werden. Aus unserer Sicht geht § 20 AVBEltV aber davon aus, dass der Versorger eine Ablesung selbst vornehmen muss, wenn er keine anderweitigen Daten erhält. Im übermittelten Fall scheint die Verbraucherin ja nicht einmal zur Ablesung aufgefordert worden zu sein. Aus unserer Sicht war die Verbrauchsschätzung nicht zulässig.


Zitat
Im übermittelten Fall scheint die Verbraucherin ja nicht einmal zur Ablesung aufgefordert worden zu sein. Aus unserer Sicht war die Verbrauchsschätzung nicht zulässig.


Genau das trifft in meinem Fall zu! Wie bereits an anderer Stelle schon erwähnt ...
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 14. Juni 2014, 02:09:05
@scooter44,

auf die nicht mehr aktuellen Bestimmungen der AVBEltV werden Sie sich NICHT berufen können, da diese mit Wirkung seit dem 08.11.2006 durch die StromGVV/Stromgrundversorgungsverordnung ersetzt wurde. Letztere beinhaltet m. E. keine Bestimmung, die eine durch den Versorger vom Netzbetreiber übernommene Verbrauchs-schätzung bzw. rechnerische Verbrauchsermittlung (die ja auf einer jährlich stattfindenden Ablesung des NB beruht!) unbedingt ausschließt  -  vgl. hier (Ziff. 1):
Zitat
Strom GVV  -  § 11 Ablesung
(1) Der Grundversorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.
(2) Der Grundversorger kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies 1. zum Zwecke einer Abrechnung nach § 12 Abs. 1, 2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder 3. bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Grundversorger darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
(3) Wenn der Netzbetreiber oder der Grundversorger das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf der Grundversorger den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.

Für Ihren Vertrag ist jedoch ohnehin entscheidend, dass es sich Sie bei den Verträgen mit Nicht-Grundversorgern wie die 365 AG IMMER um Sonderverträge handelt, für welche die Bestimmungen der GVV nur dann gelten, wenn diese ausdrücklich als Bestandteil in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Mit anderen Worten: Maßgeblich ist, was in den AGB und eventuellen ergänzenden Vertragsbedingungen eines Sondervertrages wirksam vereinbart ist!

Falls Immergrün-Energie die abgerechnete Verbrauchsschätzung selbst vorgenommen hat, dürfte diese von dem Mitte 2013 erhobenen Zählerstand abgeleitet sein. Es könnte also fraglich sein, ob das ein Abrechnungs-Fehler ist, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt :-\.

Nachtrag:
Wie bereits x-mal hier im Forum angesprochen, sollte jeder Sondervertragskunde (zusätzlich zur turnusmäßigen Zählerablesung durch den Netzbetreiber) im eigenen Interesse den Zählerstand zu dem für das bestehende Vertragsverhältnis maßgeblichen Zeitpunkt (= zum Ablauf des jeweiligen Lieferjahres und bei einem Lieferanten-wechsel) unaufgefordert selbst ablesen und dem Versorger sowie unbedingt auch dem Netzbetreiber mitteilen!!   
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 14. Juni 2014, 10:43:34
Quelle war dies hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Verbrauchsschaetzung__1667/


Ohne Druck der Schlichtungsstelle Energie und meines Rechtsanwaltes hätte ich überhaupt keine Jahresabrechnung bekommen. Und im Zuge des Verfahrens teilte Immergrün mit:

Zitat
"Selbstverständlich erstellen wir gerne für Sie eine Jahresrechnung. Bitte teilen Sie uns den Zählerstand vom 14.12.2013 mit".


Das alleine war für mich schon blanker Hohn. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Immergrün bewußt war, dass ohne Aufforderung zur Ablesung kein Zählerstand für das genannte Datum vorlag. Zur Ablesung muß ich überdies den Ortsbeauftragten des Netzbetreibers hinzuziehen, da ich keinen Zutritt zum Zählerraum habe.

http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/tid-26416/geruechte-halbwahrheiten-mythen-fuenf-irrtuemer-ueber-stromvertraege-irrtum-3-der-anbieter-darf-den-stromverbrauch-schaetzen_aid_777831.html


Zitat
Schätzt das Stromunternehmen den Verbrauch des Kunden, ohne sich vorher um eine ordnungsgemäße Ablesung gekümmert zu haben, hat das Folgen für eventuelle Nachzahlungen

Ich bin gespannt, was die Verbraucherzentrale in meinem Fall rät. Auch dahingehend habe ich meinen Anwalt selbstverständlich informiert.

Bisher haben wir keine Stellungnahme von diesem Verein Immergrün, mein Widerspruch blieb ohne Reaktion etc., etc. ...


Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 14. Juni 2014, 11:18:42
... im Zuge des Verfahrens teilte Immergrün mit:
Zitat
"Selbstverständlich erstellen wir gerne für Sie eine Jahresrechnung. Bitte teilen Sie uns den Zählerstand vom 14.12.2013 mit".
Das alleine war für mich schon blanker Hohn. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Immergrün bewußt war, dass ohne Aufforderung zur Ablesung kein Zählerstand für das genannte Datum vorlag. Zur Ablesung muß ich überdies den Ortsbeauftragten des Netzbetreibers hinzuziehen, da ich keinen Zutritt zum Zählerraum habe. ...

Zu "kein Zählerstand für das genannte Datum vorlag" kann ich nur auf den Nachtrag meiner Antwort #5 verweisen. Viele User dieses Forums praktizieren das so.

Zum Zugangsrecht des Verbrauchers zum Zählerraum wurde bereits auf einen Artikel der BdEV-HP verwiesen. Zum verlinkten Focus-Artikel ist anzumerken, dass ja einmal im Jahr sowohl vom Netzbetreiber als auch von Immergrün der Zählerstand abgelesen bzw. angefordert wurde.   
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 14. Juni 2014, 11:23:45
Hier gibts ein interessantes Urteil:


https://www.jurion.de/de/document/show/0:3581462,0/



Zitat
Eine Abrechnung ist fehlerhaft, wenn der Stromlieferant den Verbrauch eines Kunden lediglich geschätzt hat, ohne zu einer solchen Verbrauchsschätzung berechtigt zu sein. Gem. § 20 Abs. 2 AVBEltV ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur dann berechtigt, den Verbrauch zu schätzen, wenn der Kunde den Zutritt zur Wohnung zum Zwecke der Ablesung des Zählers verweigert, nicht aber, wenn das Unternehmen die Möglichkeit hat, den sich im Hausflur eines Mehrfamilienhauses befindlichen Stromzählen selbst abzulesen. Die Weigerung eines Kunden, den Zähler abzulesen, wird von dem Wortlaut des § 20 Abs. 2 AVBEltV nicht erfasst.


Ich kann das auch gerne gerichtlich klären lassen. Es kann nicht angehen, dass ein solch unseriösen Unternehmen einfach so freie Hand hat. Mich interessiert nur, dass das Thema Immergrün so schnell wie möglich für mcih beendet werden kann.


Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 14. Juni 2014, 11:29:11
... Ich kann das auch gerne gerichtlich klären lassen. ...

Dann machen Sie das. Von dem Erkenntniszuwachs können wir ja vielleicht alle profitieren ;).
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 14. Juni 2014, 11:35:20
Auf alle Fälle bleibt es bei meiner außerordentlichen Kündigung.


Man darf auch gespannt sein, wie es mit diesem (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...)-Verein weitergeht:


Zitat
Schlichtungsstelle bittet Bundesnetzagentur um Prüfung

Das "Handelsblatt" berichtete von einem Brief der Schlichtungsstelle an die Bundesnetzagentur. Sie  solle prüfen, ob "die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ExtraEnergie GmbH und der almado AG noch gegeben ist". Dies ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz § 5 Vorraussetzung für die Erlaubnis einer Energieversorgung.

"Aus Sicht der Schlichtungsstelle ist das Verhalten beider Unternehmen in den Schlichtungsverfahren nicht länger tragbar", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Schreiben. ExtraEnergie beispielsweise erkenne "pauschal sämtliche Schlichtungsempfehlungen nicht an".

Dem Handelsblatt zufolge gehören Almado und ExtraEnergie zu den Firmen mit den meisten Fällen bei der Schlichtungsstelle.

Laut Angabe der 365 AG hat die Bundesnetzagentur aufgrund der Schilderung der Schlichtungstelle keine Veranlassung gesehen, ein Prüfungsverfahren gegen die 365 AG einzuleiten.

    WDR-Sendereihe "Servicezeit" vom 14. Oktober 2013, "Stromdiscounter in der Kritik - Schlichtungsstelle Energie rügt ExtraEnergie und Almado"
    SPIEGEL-Online vom 23. September 2013; Bundesnetzagentur prüft Beschwerden gegen Billiganbieter Almado und ExtraEnergie



Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: findus14472 am 14. Juni 2014, 13:44:50
Wenn von jemandem  k e i n e   Reaktion zu erwarten ist, dann dürfte es wohl die Bundesnetzagentur sein. Die ziehen sich das Deckmäntelchen "Datenschutz" über beide Ohren und setzen ihren Dornröschenschlaf  fort. Siehe Flexstrom, siehe TelDaFax, siehe jahrelanges Treiben der Almados.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 14. Juni 2014, 13:53:51
@scooter44,

die von der Schlichtungsstelle an die Bundesnetzagentur gerichtete Bitte um Prüfung bzgl. § 5 Satz 4 EnWG ist doch ohne Ergebnis geblieben, da die BNA augenscheinlich ein zahnloser "Papiertiger" ist.

Sie sind m. E. zu sehr auf die Verbrauchsschätzung und auf ein vermeintliches Recht einer (vermutlich höchstrichterlich nicht geklärten) außerordentlichen Kündigung fixiert, was Immergrün aber einfach ignoriert.

Eine Abrechnung für das 1. Lieferjahr inkl. Bonusgutschrift haben Sie wohl bereits mit Fristsetzung angemahnt. Daran anschließend würde ich mit entsprechender Mitteilung an 365 AG/ Immergrün folgendermaßen vorgehen:
1. die Einzugsermächtigung/das SEPA-Mandat widerrufen (falls nicht ohnehin schon erfolgt);
2. der Preiserhöhung für das 2. Lieferjahr widersprechen, begründet mit der intransparenten Preiserhöhungsmitteilung (§ 41 Abs. 3 EnWG) und der Unwirksamkeit der anfänglich verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel (§ 307 BGB);
3. auf Basis des vertraglichen Anfangspreises selbst den (entsprechend reduzierten) monatlichen Betrag für 11 Abschläge ermitteln;
4. die Zahlung dieser Abschläge bis zur Höhe des selbst errechneten Guthabens aus dem 1. Lieferjahr zurückbehalten (da Immergrün den Bonusanspruch vermutlich nicht mal bestritten, geschweige denn begründet widerlegt hat, wäre wohl auch eine Aufrechnung rechtlich unbedenklich).

Damit (mit Geld-Entzug!) "zwingt" man diese "Bonus-Preller" zu einer Reaktion auf die berechtigten Reklamationen! Von einer möglichen Inkassobeauftragung und deren Mahnungen (mit vorstehender Begründung einmalig zurückweisen) oder von Klageandrohungen etc. sollte man sich nicht schrecken lassen.

Gruß, khh
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 14. Juni 2014, 14:19:58
Zitat
Zitat
... da die BNA augenscheinlich ein zahnloser "Papiertiger" ist.


Das sehe ich auch so!


Ich hatte bisher immer selbst überwiesen, ein SEPA-Mandat nie erteilt.

Eine Preiserhöhung für das 2. Lieferjahr hat man mir bisher nicht mitgeteilt. Ich habe lediglich nur den Lieferschein (3 Monate nach "Vertragsbeginn" nach mehrmaligen Anmahnen erhalten), den Immergrün als "Vertrag" bezeichnet. Vorher weder Auftragsbestätigung noch Lieferbestätigung.


Zitat
Damit (mit Geld-Entzug!) "zwingt" man diese "Bonus-Preller" zu einer Reaktion auf die berechtigten Reklamationen! Von einem möglichen Inkassobeauftragung und deren Mahnungen (mit vorstehender Begründung einmalig zurückweisen) oDder von Klageandrohungen sollte man sich nicht schrecken lassen.

Darauf werden mein Rechtsanwalt  und demnächst auch die Verbraucherzentrale zu reagieren wissen.


Aufgrund der Zurückbehaltung weiterer Zahlungen wundert es mich, dass mir der Laden aufgrund von Zahlungsverzug noch nicht "außerordentlich" gekündigt hat.


Zitat
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns bei ausbleibendem Zahlungseingang die Abgabe des Forderungsfalles an einen externen Dienstleister vorbehalten sowie bei anhaltendem bzw. wiederholtem Zahlungsverzug eine außerordentliche Kündigung des Liefervertrages  erfolgen muss.


Schreiben der DTMI hatten wir ebenfalls ignoriert.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 14. Juni 2014, 14:39:51
... Eine Preiserhöhung für das 2. Lieferjahr hat man mir bisher nicht mitgeteilt. ...

Wirklich nicht ?  -  Haben Sie alle Mails, insbesondere die SEPA-Info und auch die möglichen Nachrichten in
Ihrem Kundenportal der Immergrün-HP genauestens auf "versteckte" Preiserhöhungsmitteilungen geprüft ?

Ansonsten ist doch (fast) alles gut: Sie leisten z. Zt. keine Zahlungen und Immergrün liefert fleißig Strom ;D !
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 15. Juni 2014, 10:44:23
Zitat
Wirklich nicht ?  -  Haben Sie alle Mails, insbesondere die SEPA-Info und auch die möglichen Nachrichten in
Ihrem Kundenportal der Immergrün-HP genauestens auf "versteckte" Preiserhöhungsmitteilungen geprüft ?


Bezüglich einer eventuellen Preiserhöhung keinerlei E-Mails erhalten, auch keine SEPA-Info und Aufforderung zum Lastschrifteinzugsverfahren.


Hier kann ich mich mit meinen Daten neuerdings nicht oder nicht mehr einloggen:


http://www.kundenservice-energie.de/immergruen/


Es soll schon vorgekommen sein, dass Almado & Co. Kunden ohne Mitteilung einfach rausgeworfen und diese plötzlich Rechnungen vom Grundversorger erhalten hätten. Auch wurde schon erwähnt, dass Almado & Co. auch Kunden mit negativer Schufa annehmen würden.


Angesichts der vielen Beschwerden im www müssen den "Sachbearbeitern" bei diesem Verein schon die Köpfe rauchen ...


http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=Almado

http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=Immergr%C3%BCn-Energie


Es wäre auch interessant zu erfahren, ob Kunden schon angesichts der Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW und der bewussten Täuschung wegen des Neukundenbonus schon Strafanzeige nach § 263 StGB einreicht haben.


Zitat
Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt

http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt-1

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 15. Juni 2014, 11:25:35
@scooter44,

Sie springen jetzt aber von einem Thema zum anderen. Das hatten wir hier alles schon und damit es nicht
noch unübersichtlicher wird :(, sollte jedes Thema besser im betreffenden Thread diskutiert werden.

Im Übrigen kann ich immer noch kaum glauben, dass Ihnen ab dem 2. Lieferjahr keine drastische Preiserhöhung "untergejubelt" wurde/wird.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 15. Juni 2014, 11:39:50
Zitat
Sie springen jetzt aber von einem Thema zum anderen


Ich hatte alles nochmals zusammengefasst.


Zitat
Im Übrigen kann ich immer noch kaum glauben, dass Ihnen ab dem 2. Lieferjahr keine drastische Preiserhöhung "untergejubelt" wurde/wird.


Es ist aber so, sonst hätte ich sicherlich eine Mitteilung bekommen und schon ab diesem Punkt außerordentlich gekündigt!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: bolli am 16. Juni 2014, 08:23:50
Zitat
Im Übrigen kann ich immer noch kaum glauben, dass Ihnen ab dem 2. Lieferjahr keine drastische Preiserhöhung "untergejubelt" wurde/wird.


Es ist aber so, sonst hätte ich sicherlich eine Mitteilung bekommen und schon ab diesem Punkt außerordentlich gekündigt!
Ich halte es in scotter44's Fall auch für relativ unerheblich, ob er eine solche Preiserhöhung erhalten hat, da nach meinem Kenntnisstand bisher alle Preiserhöhungsklauseln in den AGB der 365 AG, sofern sie überhaupt wirksam als Vertragsbestandteil vereinbart wurden, einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB nicht standhalten und somit nicht wirksam sind. Und da er keinem Lastschrifteinzug zugestimmt oder ein Sepa-Mandat erteilt hat, kann der Versorger nichts einziehen, schon gar nichts überhöhtes. Er hat es also selbst in der Hand, was er zahlt, und das wäre für mcih maximal der ursprünglich vereinbarte Preis, und das auch erst nach einer ordnungsgemäßen Jahresrechnung.
Insofern bräuchte ich die außerordentliche Kündigung erstmal gar nicht.  Aber wenn die mich dann aufgrund meiner Minderzahlungen rausschmeißen möchten, kann ich ja gerne gehen.  ;)
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 16. Juni 2014, 22:57:43
Ich habe den Fall an die Schlichtungsstelle inklusive allen Unterlagen und AZ meines Rechtsanwalts weitergeleitet und heute ein Aktenzeichen zum Verfahrensbeginn bekommen. Auf alle Fälle versuche ich Almado und Konsorten mit allen Mitteln Ärger zu machen.

Im Zuge des Gesamtverfahrens wird man sicherlich auch feststellen können, wann und ob es für mich für das laufende Jahr auch eine Grundpreiserhöhung gegeben hat, von der ich nicht in Kenntnis gesetzt worden bin.

Wie man so hört soll es diese "verdeckt mitgeteilt" gegeben haben ...

Und zu einer unzulässigen Verbrauchschätzung wie in meinem Fall gibt es zum BGH-Urteil auch ein Urteil  Az. 5S185/06
LG Kleve vom 27. April 2007.


Zitat
Die Abrechnung ist fehlerhaft, weil die Beklagte den Verbrauch der Klägerin
lediglich geschätzt hat. Zu einer solchen Verbrauchsschätzung war die Beklagte
nicht berechtigt.

Mir kommt es lediglich darauf an, den sogenannten "Vertrag" mit diesem Verein schnellstmöglich zu benden.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 19. Juni 2014, 14:02:18
Erste Reaktion:


[EMail entfernt]
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 19. Juni 2014, 14:32:06
Diese abmahnungswürdige "Nonsens" - Eingangsbestätigung  -  Zitate:

"der auch für Sie mit zusätzlichem Aufwand und potentiellen Kosten verbunden ist";
"Die Schlichtungsstelle hat für Ihr Verfahren einen Zeitraum von 3 Monaten anberaumt";

und die damit augenscheinlich wohl bezweckte Verunsicherung der Kunden
sowie das ganze Geschwafel im Zusammenhang mit "Kleingewerbebetreibende" >:(   

sollte immergrün/almado/365 AG besser sofort unterlassen, andernfalls ist deren stereotyper Eintrag im Forum
"... Unsere Fachabteilung möchte sich gerne mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen ..."
total unglaubwürdig !!!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 19. Juni 2014, 19:42:17
@khh Der ganze Laden ist unglaubwürdig und unseriös! Ein solches Schreiben ist in der Tat absoluter Nonsens. Je mehr Kunden gegen diesen Verein gerichtlich oder mit Hilfe der Schlichtungsstelle Energie vorgehen, um so besser!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 20. Juni 2014, 09:12:30
[---]
Es wäre auch interessant zu erfahren, ob Kunden schon angesichts der Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW und der bewussten Täuschung wegen des Neukundenbonus schon Strafanzeige nach § 263 StGB einreicht haben.


Zitat
Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt

http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt-1

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html


Hallo, habe mich hier mehrfach durchgelesen und mich heute registriert.

Icvh habe mit Almado/365 vergleichbare Erfahrungen gemacht, Preiserhöhung unangekündigt nach bereits 5 Monaten ohne den Abschlag zu erhöhen,sowie die Berechnung einer Grundgebühr von ca. 20€, dann die Jahresabrechnung mit Fritzsetzungen angefordert, lediglich eine Anrechnung über "den aktuellen Versorgungszietraum"(15Monate) erhalten mit saftiger Preiserhöhung und geschätztem Verbrauch, obwohl Zählerstände bekannt waren, daraufhin habe ich sofort gekündigt mit 3 Monatiger Frist.
Minderverbrauch, Überzahlungen sowie der Bonus wurden selbstverständlich nicht berücksichtigt. Ich habe A daraufhin eine "Gegenrechnung" aufgemacht, die meinen Verbrauch, sowie mein Guthaben auf Vertragsbasis berücksichtigten.
Das dies vom A weder beantwortet noch berücksichtigt wurde, war zu erwarten. Ich habe sämtlichen mehr oder weniger sinnfreinen Schreiben widersprochen. Es sollte ab letzten Monat dann ein erheblich höherer Abschlag bezahlt werden, dem ich ebenfalls wegen fehlender Abrechnung widersprochen habe, mit der Aufforderung, mit Frisstetzung, auf der Basis der Vorjahresabrechnung und der Vertragsgrundlage eine erneute Berechnung durchzuführen.
A denkt nicht daran, überhaupt nur einen Hauch zu reagieren, ausser einmal mit einer "freundlichen Zahlungsaufforderung", der ich mit Einschreiben/Rückschein widersprochen habe.
Dann teilte ich A mit Einschreiben und Rückschein mit, dass ich Forederungen im 3 stellugen Bereich an sie habe, und um umgehende Reaktion bitte, andernfalls würde ich mein Guthaben mit den Abschlägen verrechnen.
Bisher habe ich zwei Lastschriften retourniert.
A macht dann plötzlich eine Forderung von über 300€ auf, wieder  widersprach ich der Forderung, keine Reaktion.
Dann wurde nicht mehr abgebucht, ich habe dann die ursprüngliche Abschlagszahlung überwiesen, um nicht in Verzug zu geraten, A hat immer noch ein Lastschritmandat.
Nun kommt die EWD Inkasso ( ehemals wohl DTMI, jedenfalls ist der Geschäftsführer identisch...) mit der Hauptforderung der Differenz von meiner Überweisung zu A erhöhter Abschlagszahlung i-H. ca. 40€, ohne das A irgendeine Mahnung geschickt hätte.
Dem habe ich mit Kopie der Überweisung und kurzer Schilderung des Sachverhaltes per Einschreiben widersprochen, und darauf hingewiesen, dass ein Inkasso nur bei unbestrittener Forderung greifen würde, die Forderungen aber wegen einer nach wie vor fehlenden Abrechnung strittig sein.
Viel wird es nicht bringen.

In der Zwischenzeit habe ich bei der Staatsanwaltschaft anzeige wegen Betruges gegen A, bzw. dessen Geschäftsführer gestellt. Als die Staatsanwaltschaft ein Blick ins Internet geworfen hat, gab es schon vielsagende Blicke...
Die Unterlagen liegen jetzt bei der Staatsanwaltschaft Köln, die die Ermittlungen gegen A wegen Betruges aufnehmen wird.

soweit bei mir Stand der Dinge.
Ich gehe davon aus, dass bei dem mageren (veröffentlichten) Betriebsergebnis und angesichts der bevorstehenden Zahlungen an die Schiedsstelle und dem Dauerbeschuss durch verprellte Kunden A nicht mehr lange existieren wird, aber soclhe Firmen sind ja nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegt, (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...), was im Internet reichlich zu belegen ist.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 20. Juni 2014, 10:10:22
Zitat
Icvh habe mit Almado/365 vergleichbare Erfahrungen gemacht, Preiserhöhung unangekündigt nach bereits 5 Monaten ohne den Abschlag zu erhöhen,sowie die Berechnung einer Grundgebühr von ca. 20€, dann die Jahresabrechnung mit Fritzsetzungen angefordert, lediglich eine Anrechnung über "den aktuellen Versorgungszietraum"(15Monate) erhalten mit saftiger Preiserhöhung und geschätztem Verbrauch, obwohl Zählerstände bekannt waren, daraufhin habe ich sofort gekündigt mit 3 Monatiger Frist.
Minderverbrauch, Überzahlungen sowie der Bonus wurden selbstverständlich nicht berücksichtigt. Ich habe A daraufhin eine "Gegenrechnung" aufgemacht, die meinen Verbrauch, sowie mein Guthaben auf Vertragsbasis berücksichtigten.


In solch einem Fall könnte man möglicherweise von seinem Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Abschlagszahlungen etc. Gebrauch machen:


http://dejure.org/gesetze/BGB/273.html


Zitat
Nun kommt die EWD Inkasso ( ehemals wohl DTMI, jedenfalls ist der Geschäftsführer identisch...)



Höchst interessant ...


http://peoplecheck.de/handelsregister/NW-HRB_66326-1039673
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 20. Juni 2014, 10:24:05
Eben genau darauf beziehe ich mich.
Ich gehe auch davon aus, dass mir möglicherweise keine Böswilligkeit unterstellt werden kann, wenn ich die Vorjahresabschläge zahle, denn solange keine vertragsgemässe abrechnung vorliegt, kann ich mich ja auch nicht in Verzug befinden, ich habe im Gegenteil auf meine Gegenrechnung aufmerksam gemacht (einschreiben). Wenn A sich nicht rührt....
Es kann aber nicht sein, dass A einseitig Verträge nach Gutdünken gestaltet, meist zum Nachteil des Kunden, Fristen ignoriert, auf der anderen Seite aber Fristen setzt und auf deren Einhaltung pocht.
Ich habe sowohl A als auch dem EWD mitgeteilt, dass ich juristische Schritte einleiten werde, bzw. dem gerichtlichen mahnverfahren, dem ich auch begründet widerspreche, gelassen entgegensehe, denn dann läuft das ganze ja auf eine gerichtliche Klärung hinaus, und genau dann fällt A auf den Bart.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 20. Juni 2014, 11:26:11
Im Zweifelsfalle ist anwaltliche Hilfe ratsam. Der Verbraucherzentralen bieten neuerdings auch Hilfe in energierechtlichen Dingen an.

Interessant wäre auch zu erfahren, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft in Ihrem Falle gegen die 365 AG/Immergrün wegen des Verdachts auf Betrug/Betrug kommt.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 20. Juni 2014, 11:41:51
Ich habe mir einmal eine Beratung durch die Verbraucherzentrale geholt (kostenpflichtige Hotline), dort erfahren, dass ich alles soweit richtig gemacht habe, Fristen, einschreiben usw. und einem Inkasso entspannt entgegensehen kann. Ich werde da auf jeden Fall am Ball bleiben und solche Machenschaften nicht noch unterstützen, indem ich zähneknirschend zahle.
Wenn die Abrechnung korrekt gewesen wäre und auch nachvollziehbar, wie ich es auch A gegenüber angemahnt habe, hätten sie ja auch das Geld bekommen. Nur eben, wenn nun solche krummen Touren laufen, gibt es den normalen Anschlag bis zu meinem Vertragsende, dass ich durch Sonderkündigung im Juli auch wahrnehmen werde, dann gibt es nämlich kein Geld mehr, und dann können A und Konsorten gerne eine Klage anstrengen.

Das ganze Geschäftsmodell ist (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...), und funktioniert eben nur, wenn sich die Kunden das alles unwiedersprochen bieten lassen. Wie man im Netz sehen kann, werden es aber auch immer mehr, die gerade A eben nicht alles durchgehen lassen!
Die Geschäftsprktiken der anderen Geschäftsmodelle wie billige Vor-Vorwahlnummern, Klingeltöne, Servicenummern uns was man noch so findet, das Netz ist ja eine unglaubliche Informationsquelle, lässt ja solche Schlüsse durchaus zu. Ebenso findet man sehr schnell auch vergleichbare Energie"versorger", die eben  in ähnlicher Weise arbeiten.
Wir haben nun bei einem namhaften Versorger abgeschlossen, und eine Drohung des Inkassobüros, mir den Strom zu sperren, dürfte ins leere laufen....

Von der Staatsanwaltschaft werde ich jedenfalls irgendwann eine Mitteilung bekommen, was nun aus meinem Vorwurf des Betruges geworden ist.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 20. Juni 2014, 11:47:19
Zitat
Wenn die Abrechnung korrekt gewesen wäre und auch nachvollziehbar, wie ich es auch A gegenüber angemahnt habe, hätten sie ja auch das Geld bekommen. Nur eben, wenn nun solche krummen Touren laufen, gibt es den normalen Anschlag bis zu meinem Vertragsende, dass ich durch Sonderkündigung im Juli auch wahrnehmen werde, dann gibt es nämlich kein Geld mehr, und dann können A und Konsorten gerne eine Klage anstrengen.


Die Sonderkündigung wird der Verein mit Sicherheit nicht anerkennen wollen.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 20. Juni 2014, 12:09:02
Nur kommen sie darum nicht herum.
A hat einmal, natürlich ohne Ankündigung, bereit nach 5Monaten Laufzeit den Vertrag dahingehend geändert, dass eine Grundgebühr berechnet wurde, und den Arbeitspreis erhöht. Zusätzlich, auch ohne jegliche Ankündigung, im zweiten Jahr den Arbeitspreis angehoben. Sofort nach Kenntnis habe ich gekündigt.
<Nach A´s einschätzung hätte ich nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich VOR dem 2.1. 2014 gekündigt hätte.
Dazu bestand aber keine Notwendigkeit, da ja keine Erhöhung angekündigt waren, und auch keine (mehrfach angemahnte) Verbrauchsabrechnung 2013 vorlag.
also habe ich deren Äusserung widersprochen. Reaktion natürlich Null.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 21. Juni 2014, 10:21:02
Durch die Schlichtungsstelle Energie habe ich nun zumindest sehr schnell einen Teilerfolg gegen die 365 AG erzielt:


Zitat
Sehr geehrte Frau xxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit wurde der Beschwerdeführer zum 01.07.2014 aus dem
Vertrag entlassen. Die Abrechnung vom xxx wird inklusive Bonusgutschrift
korrigiert.


Die korrigierte Jahresabrechnung und die Schlussrechnung bleiben nun abzuwarten, da der Endzählerstand in der Jahresabrechnung seinerzeit einfach geschätzt wurde.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 21. Juni 2014, 11:34:30
Ich komme noch einmal zurück auf die in Antwort #20 zitierte Eingangsbestätigung von immergrün (gleichlautend wohl auch durch almado) über den Zugang der Verfahrenseröffnung durch die Schlichtungsstelle (SE), insbesondere auf nachstehende Passagen:

Zitat
[...]
Wie Ihnen die Schlichtungsstelle sicher schon mitgeteilt hat, tragen die an dem Verfahren beteiligten Unternehmen grundsätzlich die Kosten dieses Verfahrens. Soweit die Schlichtungsstelle jedoch Anhaltspunkte für eine offensichtlich missbräuchliche Anrufung erhält, behält sich die Schlichtungsstelle gemäß § 11 (2) ihrer Verfahrensordnung vor, Ihnen die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. Ein offensichtlicher Missbrauch kann beispielsweise dann vorliegen, wenn Sie einen Schichtungsantrag gestellt haben, obwohl Sie den von uns gelieferten Strom nicht ausschließlich privat nutzen oder genutzt haben.

Im Rahmen Ihrer Vorsorge teilen wir mit, dass selbst Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind, nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle fallen. Sollten wir im Rahmen unserer Überprüfung eine gewerbliche Nutzung Ihrer Abnahmestelle feststellen, setzen wir Ihr Verständnis voraus, dass wir diese Information an die Schlichtungsstelle weiterleiten werden. Dabei können Ihnen Kosten von bis zu € 450,00 entstehen.
[...]

Die in rot von mir hervorgehobenen Textteile sind (wieder einmal) Falschbehauptungen !

Die Verfahrensordnung der SE besagt nämlich zu deren Zuständigkeit:
Zitat
§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
(1) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern oder Messdienstleistern (Unternehmen) und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der gelieferten Energie kann die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden.

Und § 13 BGB definiert "Verbraucher" folgendermaßen:
Zitat
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sollte jemals ein Versorger wie die 365 AG versuchen, mich zum SE-Schlichtungsverfahren derart zu täuschen und zu verunsichern, würde ich ein solch dreistes Schreiben umgehend zur Kenntnis an die Schlichtungsstelle weiterleiten und mit einer weiteren Beschwerde verbinden >:( !

[Unterstreichungen in den Zitaten jeweils durch khh]
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 21. Juni 2014, 12:02:30
Dieses Schreiben werde ich an die Schlichtungsstelle weiterleiten. Und antworten werde ich der Schlichtungsstelle erst nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt. Die Kosten seiner Inanspruchnahme werden der 365 AG gegenüber geltend gemacht.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 21. Juni 2014, 12:07:17
... Die korrigierte Jahresabrechnung und die Schlussrechnung bleiben nun abzuwarten, da der Endzählerstand in der Jahresabrechnung seinerzeit einfach geschätzt wurde.

Dazu mal eine Anmerkung: Zumindest in den aktuell von immergrün für Neukunden verwendeten AGB heißt es 
Zitat
Ziff. 9 Bonusanspruch ...
(2) Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat.
und
Zitat
Ziff. 10 Abrechnung ...
(1) Der Energieversorger legt der Jahresverbrauchsabrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber bzw. vom Kunden gemeldeten Angaben, der Endabrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber letztgemeldeten Angaben zugrunde, wobei Ausgangspunkt der ersten Jahresverbrauchsabrechnung der vom zuständigen Netzbetreiber zum Lieferbeginn gemeldete Anfangszählerstand ist.

Das bedeutet, der Kunde hat (wie hier im Forum schon x-mal empfohlen) zu den vertraglich maßgeblichen Terminen jeweils unaufgefordert SELBST den Zählerstand abzulesen und dem Versorger sowie unbedingt AUCH dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen, andernfalls bleibt nur die Schätzung/rechnerische Ermittlung auf Basis des zuletzt vom Netzbetreiber turnusmäßig abgelesenen Zählerstandes ??? .
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 21. Juni 2014, 20:47:06
Wie bereits mitgeteilt nimmt der Netzbetreiber in meinem Fall gegen Jahresende die Ablesung vor! Man kann den aktuellen Zählerstand dann mitgeteilt bekommen und an den entsprechenden Anbieter weiterleiten.
Oder der Anbieter schickt rechtzeitig vor Erstellung der Jahresabrechnung eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung. Darüber hatte ich auch schon berichtet.

Sollte die "korrigierte" Abrechnung allerdings erneut fehlerhaft sein, wird eben erneut dagegen Widerspruch eingelegt.

Von mir sieht der unseriöse Laden 365 AG jedenfalls keinen Cent mehr ...
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 22. Juni 2014, 07:30:42
In meinem Fall war es so, dass ich selbst den Zählerstand 3 Tage vor Fälligkeit abgelesen habe, der Grundversorger aber auch noch jemanden zum ablesen geschickt hat. Trotzdem lage A eigenartigeweise keine Zählerstände vor. Auf Anfrage, wann denn nun die Jahresabrechnung kommt, antworteten sie immer gleichlautend: Vielen Dank für Ihre anfrage nach dem abrechnungszeitraum. sobald uns der Zählerstand vorliegt, könnnen sie mit der Abrechnung im ersten Quartal, wie vertraglich vereinbart,rechnen.
Nunja. ich rechne immer noch...

Meine Sonderkündigung wird nicht akzeptiert, der neue Versorger hat mir mitgeteilt, ich wäre noch bis 31.12. bei A.
Die machen einfach, was sie wollen.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 22. Juni 2014, 10:53:09
@winwood In Ihrem Fall wäre es ratsam, eine Beschwerde mit sämtlichen verfügbaren Unterlagen bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen! Auch mit Hinblick auf Ihre Sonderkündigung!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 22. Juni 2014, 14:12:37
Das werde ich tun. Morgen drüph habe ich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 22. Juni 2014, 19:33:05
In meinem Fall war es so, dass ich selbst den Zählerstand 3 Tage vor Fälligkeit abgelesen habe, der Grundversorger aber auch noch jemanden zum ablesen geschickt hat. ...

@winwood,
bei einer Ablesung 3 Tage vor Fälligkeit liegt nun mal kein Zählerstand zum vertraglich exakt maßgeblichen Zeitpunkt (= zum Ablauf des Lieferjahres, in Ihrem Fall anscheinend der 31.12. /24 Uhr) vor!

Und bitte die korrekten Bezeichnungen verwenden, um Irritationen anderer User zu vermeiden:
Der "Grundversorger" schickt NIE jemanden zur Zählerablesung; dafür ist allein der Netzbetreiber (ÜNB) bzw. Messstellenbetreiber zuständig (vgl. u.a. § 21 b Abs. 1 EnWG). In Ihrem „Fall“ dürfte das die (zufällig) zu dem Zeitpunkt anstehende turnusmäßige Jahresablesung des ÜNB gewesen sein.

Damit von den Versorgern nicht immer wieder Verbrauchsschätzungen abgerechnet werden (müssen!), sollten
die Energieverbraucher die bereits x-fach hier im Forum erfolgte Empfehlung gemäß Antwort #33 letzter Absatz unbedingt anwenden !!!   


@winwood In Ihrem Fall wäre es ratsam, eine Beschwerde mit sämtlichen verfügbaren Unterlagen bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen! Auch mit Hinblick auf Ihre Sonderkündigung!
und
Das werde ich tun. Morgen früh habe ich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.

Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle wird (zunächst mal) NICHT stattfinden ! 
- siehe Verfahrensordnung § 4 ( www.schlichtungsstelle-energie.de verlinkt unter „Ihre Beschwerde“):
Zitat
Abs. 3 d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegrundes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist.

@winwood,
mit Ihrer (emotional nachvollziehbaren) Strafanzeige, die vermutlich wie das „Hornberger Schießen“ ausgeht :( , blockieren Sie sich selbst bei der zivilrechtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen über die Schlichtungsstelle ??? ! 
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 24. Juni 2014, 12:19:50
Das war auch hier jetzt der Knackpunkt. Die anzeige verhindert eine Schlichtung.
Ich habe jetzt erstmal gegen das Inkasso einen anwalt eingeschaltet. Ich zahle lieber die Anwaltsgebühr, als das Inkasso >:(
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 24. Juni 2014, 21:02:05
@winwood Hatten Sie in Ihrem Fall übrigens schon Kontakt mit der zuständigen Verbraucherzentrale aufgenommen? Hier bieten neuerdings auch Rechtsanwälte Beratungen bei Problemen mit dem Energieversorger an.

Man kann nur hoffen, dass man irgendwann dieser 365 AG das Handwerk legt!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: winwood am 24. Juni 2014, 21:09:48
Sicher habe ich das.
Angesichts der Gepflogenheiten von A sah man dort wenig sinn, dort hinzuschreiben, weil eh nichts passiert.
Ich habe Kontakt zu einer Kanzlei aufgenommen, die sich in der Richtung profiliert hat.

Mir ist das mittlerweile recht wurscht, ob ich ein paar Peanuts draufzahle, aber ich bin es sehr satt, dass solche Unternehmen einen Versogungsauftrag wahrnehmen dürfen und die Kunden so derart ... können.
Je mehr sich wehren, desto besser.
PS: mittlerweile schaltet A ja den Inkasso EWD ein, um Abschläge zu kassieren. Lastschriftmandate werden nicht mehr ausgeführet, es kommt inkasso.
Sowas in Deutschland.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 25. Juni 2014, 09:56:36
In meinem Fall bin ich nun gespannt, mit welchem Ausgangszählerstand (letzter Zählerstand geschätzt) die 365 AG die sogenannte Schlussrechnung erstellen will ...  8)

Zum von der 365 AG/Immergrün-Energie  genannten Kündigungstermin habe ich meinen Netzbetreiber/Grundversorger schon jetzt um Zählerstandsmitteilung gebeten.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 25. Juni 2014, 10:03:23
@winwood Hier ein Beispiel der VZ aus meiner Region:

Zitat
Ab Donnerstag, 20. Februar, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihrer Beratungsstelle xxx regelmäßig Beratung zuu energierechtlichen Fragen. Der Anwalt Max Müller berät künftig rund um Strom- und Gasverträge und unterstützt Kunden, die Probleme mit ihrem Versorger haben.


Die 365 AG & Co. sind auch dort bestens bekannt!

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 25. Juni 2014, 14:41:30
Hier gibt es übrigens noch eine interessante Seite voller Beschwerden zu den Geschäftspraktiken der Almado/365 AG/DTMI/EWD-Inkasso:


http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/beschwerden-uber-almado-energy-ag-mahngebuhr-und-inkasso-fur-stromrechnung-bzw-stromabschlag-durch-dtmi/
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 25. Juni 2014, 20:01:07
Hallo zusammen.
Bin neu hier und habe leider gerade extrem wenig Zeit da allein mit 2 kleinen Jungs.

Hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen was ich tun soll.

Ich bin seit 26.05.13 Kunde bel almado. 6200kwh Tarif.
 ich habe eine Preiserhöhung erhalten per Email im November natürlich versteckt mit der Sepa Anfrage. Habe nix gemacht.

Sonder Kündigung am 28.05.14 dann wegen Preiserhöhung per Fax
2 Tage später Mail dass Fax Kündigung nicht mögl.
Gleiche Kündigung dann am 28.05 per Brief
Angeblich angekommen erst am 16.06 und somit zu spät für Sonderkundigung.

Muss ich die Verlängerung des 6200 Tarifs (brauche nur noch 5000 max) um ein Jahr mit Erhöhung des Grundpreises von 0 auf 20€ akzeptieren oder was kann ich tun?

Was soll ich dringend als nächsten Schritt veranlassen?

Danke
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 25. Juni 2014, 20:26:56
@Jensemann  Kündigungen grundsätzlich per Übergabe-Einschreiben! Beim Übergabeeinschreiben muss nämlich der Empfänger quittieren, dass er die Sendung erhalten hat.

Ein Einwurfeinschreiben reicht vor Gericht nicht als Beweis für die Zustellung eines Briefes. Dazu ist ein Übergabeeinschreiben nötig, das dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird (OLG Koblenz, 11 WF 1013/04)

Zum Thema Kündigung per Fax gibt es eine Vielzahl an Urteilen, in einigen wird eine Kündigung per Fax zugelassen, in vielen wird eine Kündigung per Fax aber als nicht rechtskräftig angesehen. Einer Kündigung bedarf es der Namensunterschrift im Original, nicht als Faxkopie.

Zur Schriftform: http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html

Ein Beispiel: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-Stromvertrag---f216640.html


WISO gibt hier gute Tipps, wie man richtig kündigt:

http://www.zdf.de/wiso/richtig-kuendigen-30671264.html

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 25. Juni 2014, 20:45:12
Danke für deine Antwort.
Aber dazu ist es ja jetzt zu spät. Almado hat die Kündigung ja erhalten aber eben angeblich erst 18 Tage später.

Kann mir jemand insofern helfen was ich tun kann?

Danke
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 25. Juni 2014, 21:07:12
Gilt das hier nicht für mich?

1. Versteckte Erhöhung
2. per Email ( nie erhalten)

 
Wann kann ich den Vertrag kündigen, wenn mein Versorger die Preiserhöhung versteckt hat?
 
Das Recht zur Sonderkündigung wegen Preiserhöhung haben Sie immer dann, sobald Sie über die bevorstehende Preiserhöhung für Strom oder Gas in gesetzlich korrekter Weise informiert worden sind. Das bedeutet, Sie müssen eine eindeutige, klare und verständliche Information über die Preiserhöhung erhalten haben. Dieses Schreiben muss Sie tatsächlich erreicht haben, das heißt, Sie müssen es erhalten haben, so dass Sie es lesen konnten.
 
Besteht Streit über die Frage, ob Sie das Preiserhöhungsschreiben tatsächlich bekommen haben, so trifft die Beweislast Ihren Gas/Stromversorger. Dieser muss beweisen, dass Sie die Information erhalten haben.
 
Geschieht die Info über die bevorstehende Preisanpassung beispielsweise per E-Mail, so müsste der Gas/Stromversorger beweisen, dass Sie die E-Mail erhalten haben und lesen konnten. Landet diese in Ihrem Spam-Filter, oder geht aus technischen Gründen unterwegs verloren, so haben Sie diese nie erhalten, die Preiserhöhung ist damit nicht wirksam geworden. Erhalten Sie die Preisinfo per normaler Post, so kann auch dieses Schreiben unterwegs verloren gehen, so das Sie es nicht erhalten. Ihr Gas/Stromversorger müsste aber beweisen, dass das Preiserhöhungsschreiben tatsächlich bei Ihnen angekommen ist.
 
In beiden Fällen, egal ob per E-Mail oder per Post, kann ein solcher Nachweis letztlich nur dann von Ihrem Versorger erbracht werden, wenn er sich den Erhalt der Preisanpassung von Ihnen schriftlich bestätigen lässt, oder wenn er einen Brief per Einschreiben versenden würde.
 
Lässt Ihnen Ihr Gas/Stromversorger also ein Preisanpassungsschreiben zukommen, das die Information über die Preiserhöhung für Strom oder Gas lediglich zwischen den Absätzen versteckt, so fehlt es bereits an einer gesetzlich vorgeschriebenen transparenten und eindeutigen Preiserhöhungsinformation. Ein solches Schreiben führt zu keiner wirksamen Preiserhöhung.
 
Zudem muss Ihr Strom/Gasanbieter beweisen, dass Sie dieses Schreiben tatsächlich erhalten haben. Ist das nicht der Fall, weil Sie beispielsweise keine E-Mail über die Preiserhöhung bekommen haben, so wird diese Preisanpassung nicht wirksam.
 
Es ergibt sich für den Versorger dann keine Möglichkeit, eine Preiserhöhung für Ihre Gas- oder Stromlieferung durchzusetzen. Erst wenn alle drei Voraussetzungen geben sind, also dass das Preiserhöhungsschreiben eindeutig und verständlich abgefasst ist, Sie dieses tatsächlich erhalten haben, und keine Kündigung erklärt haben, hat Ihr Gas/Stromanbieter das Recht zur Erhöhung der Preise.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 25. Juni 2014, 21:46:52
... Kündigungen grundsätzlich per Übergabe-Einschreiben! Beim Übergabeeinschreiben muss nämlich der Empfänger quittieren, dass er die Sendung erhalten hat.
Ein Einwurfeinschreiben reicht vor Gericht nicht als Beweis für die Zustellung eines Briefes. Dazu ist ein Übergabeeinschreiben nötig, das dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird (OLG Koblenz ...) ...

scooter44,

Ihre Ausführungen sind NICHT zutreffend! Das Thema hatten wir schon x-mal hier im Forum und Sie sollten sich besser informieren bevor Sie drauflosschreiben >:(:
Eine Kündigung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung und es bedarf weder einer Quittierung durch noch einer persönlicher Aushändigung an den Empfänger. Auch ein Einwurf-Einschreiben ist nach BGH-Rechtsprechung (Urteil v. 25.01.12 - VIII ZR 95/11) ein gerichtsfester Zugangsnachweis (der Nachweis des Einwurfes wird von der Post im Internet hinterlegt) und wenn es zwecks Einhaltung einer Kündigungsfrist zeitlich knapp wird sogar dringend zu empfehlen.

In welcher Form (§§ 126 ff BGB) gekündigt werden kann ist davon abhängig, was in den jeweiligen AGB eines Vertrages (wirksam) bestimmt ist.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 25. Juni 2014, 22:06:37
@Jensemann,

was in Ihrem Fall gilt oder auch nicht und was zweckmäßigerweise zu tun ist, wurde schon x-mal hier im Forum abgehandelt  -  Sie brauchen nur einige der heutigen Foren-Beiträge zu lesen ;) !

Gruß, khh
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 25. Juni 2014, 22:44:24
Zitat
Ihre Ausführungen sind NICHT zutreffend! Das Thema hatten wir schon x-mal hier im Forum und Sie sollten sich besser informieren bevor Sie drauflosschreiben

@khh Das muss ich mir so nicht sagen lassen.  :(

Selbstverständlich sind meine Ausführungen zutreffend.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/einwurfeinschreiben-kein-zugangsnachweis

Sicherlich gibt es aber auch Entscheidungen, die für den Nachweis des Zuganges genügen lassen, dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen und dies durch den Postzusteller dokumentiert wird.  Sie arbeiteten u.a. mit der Rechtsfigur des so genannten Anscheinsbeweis. Der Beleg des Zustellers lasse in der Regel darauf hindeuten, dass das Einschreiben ordnungsgemäß abgesandt und auch zugegangen sei.

Das Einwurfeinschreiben ist aus rechtlicher Sicht nur unzureichend zu gebrauchen. Zwar gibt es einige Gerichte, die das Einwurfeinschreiben aus verschiedenen Gründen als ausreichend ansahen. Aber nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes wird diese Zahl geringer werden.

Die besten Möglichkeiten:

   1. das Einschreiben mit Rückschein
   2. die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen und schriftlicher Empfangsbestätigung
   3. die Zustellung des Schreiben mit Gerichtsvollzieher

Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt, doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist: mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 25. Juni 2014, 22:58:54
Bitte nicht streiten.
Zurück zum Thena bitte. Kündigung ist ja leider schon durch wenn auch nur per Brief.

Meine fragen von oben bleiben allerdings.
ps: habe heute meine Endabrechnung bekommen. Diese scheint sogar inkl bonus (bekomme 300€ zuruck) zu stimmen.
Dennoch will ich nicht Kunde bleiben zu den neuen Konditionen mit 20€ Grundgebühr und ohne Bonus.

Also was kann/ soll ich jetzt schnell machen???
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 25. Juni 2014, 23:39:27
... Selbstverständlich sind meine Ausführungen zutreffend. ...

"Selbstverständlich" NICHT !  -  Ihre verlinkte Quelle ist ein Artikel aus 2006, das OLG-Urteil aus 2005 (also beides "Schnee von gestern"), das von mir benannte höchstrichterliche BGH-Urteil hingegen aus 2012 :D !

Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt, doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist: mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.

Und diese Frage stellt sich genau NICHT: Erst mit der Abholung ist das Einschreiben-Rückschein zugegangen :D !


@Jensemann,
es geht nicht ums "streiten", sondern um falsch oder richtig !

Zum Thema in Kurzform:
- m. E. besteht kein Recht für eine "nachträgliche" Sonderkündigung (diese hätte vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung bei der 365AG zugehen müssen, wofür Sie beweispflichtig sind) und folglich bleibt nur eine fristgerechte ordentliche Kündigung zum Ablauf des 25.05.2015 (fraglich könnte u. U. entgegen einer anderslautenden AGB-Bestimmung sein, ob eine rechtzeitig erfolgte Fax-Sonderkündigung nicht doch wirksam war/ist, wenn die gesamte Kommunikation in Textform/per Email abläuft);
- was bzgl. der Grundpreiserhöhung unternommen werden kann ist bspw. im Thread "AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung" in den Antworten #6 und 10 nachzulesen;
- wg. einer Änderung bzw. "Herabsetzung" des "6200 Tarifs" hätten Sie sich rechtzeitig mit dem Versorger in Verbindung setzen sollen; im Übrigen sollte man von vermeintlich besonders günstigen Paket-Tarifen besser die Finger lassen, wenn man den eigenen Verbrauch nicht wirklich annähernd genau kennt.

Gruß, khh

Nachtrag:
Prüfen Sie anhand der Vertrags- und Lieferbestätigung sowie der seinerzeitigen AGB noch einmal genau, ob das Lieferjahr jeweils vom Beginn des 26.05. bis zum Ablauf des 25.05. läuft !
 
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Eni am 26. Juni 2014, 01:50:06
Gilt das hier nicht für mich?

1. Versteckte Erhöhung
2. per Email ( nie erhalten)

.....[Auslassung Zitat]

@Jensemann

Sie zitieren hier offensichtlich irgendeine Fremdquelle. Die Informationen daraus sind ja durchaus interessant, aber völlig nutzlos, wenn keine Quelle genannt wird.

Ihr Worte müssen doch von Zitaten zu unterscheiden sein und Zitate daher auch entsprechend gekennzeichnet werden.

Mich interessieren diese Ausführungen aufgrund eigener Problemstellung.

Sind Sie daher bitte so freundlich und Zitieren erkenntlich, mit Quellenanageben?!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 26. Juni 2014, 07:18:56
Hallo und Sorry. Hab gerade kaum zeit.
Ich hab es hier
Forum gefunden. Suche nachher den passenden link.

Muss Ich einen Widerruf per Einschreiben an die Almado richten?

So wie Ich es sehe muss Ich mich wohl
An die Schlichtungsstelle wenden.

Was meint Ihr?
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 26. Juni 2014, 09:27:33
@khh Hier gibt es eine Textpassage aus dem zitierten Urteil, die ich jedoch in der eigentlichen Sache für wenig aussagekräftig halte, ob das Einwurfeinschreiben als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht.



Zitat
Zitat
[13] Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt diesen Anforderungen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II - Postfachanschrift). Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Die Belehrung hat ihn darüber zu informieren, dass und wie er seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung widerrufen kann. Dazu gehört auch die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten. Sie ist erforderlich, damit der Verbraucher, insbesondere wenn der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, keinem Zweifel unterliegt, an wen er den Widerruf zu richten hat. Diesen Anforderungen genügt auch die Angabe der Postfachanschrift des Widerrufsadressaten. Der Verbraucher wird dadurch in gleicher Weise wie durch die Mitteilung der Hausanschrift des Widerrufsadressaten in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen. Die Angabe der Postfachanschrift ist eindeutig, unmissverständlich und auch ansonsten nicht geeignet, den Verbraucher an der Ausübung seines Widerrufsrechts zu hindern. Der Umstand, dass dieser damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, aaO), zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden.

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: bolli am 26. Juni 2014, 09:34:06
@Jensemann
Ich hoffe Sie haben nun etwas mehr Zeit, denn Zeitnot ist ein schlechter Ratgeber, gerade in diesen vertraglichen Dingen.

Was wollen Sie von der Schlichtungsstelle ? Die wird Ihnen bei Ihrem Fall im derzeitigen Stadium kaum weiterhelfen. Sie haben aus meiner Sicht zwei Problemstellungen (falls die Rechnung, die Sie erhalten haben 1. tatsächlich einen Bonus enthalten sollte und 2. keine Endrechnung sondern eine Jahresrechnung sein sollte [Anmerkung: eine Endrechnung würde auf eine angenommene Kündigung hindeuten] ). Aber beides wäre für diesen Versorger sehr ungewöhnlich, daher bitte noch mal sorgfältig prüfen, ob alle Angaben stimmen !!!

Problem 1: Die Preiserhöhung.
Aus  dieser Sache sollten sie relativ einfach herauskommen, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig und somit unwirksam ist. Sie müssen aber ein paar Schritte vornehmen, die Sie in anderen Threads nachlesen können. z.B.  hier: Kündigung nicht akzeptiert (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18950.0) in meinem Beitrag #3


Problem 2: Die Vertragsbeendigung/Sonderkündigung
Maßgeblich für die Form der Kündigung sind die AGB (mal vorausgesetzt, sie sind wirksam in den Vertrag eingebunden worden und somit Vertragsbestandteil). Ist in Ihnen die Schriftform und nicht die Textform als Formerfordernis festgelegt, reicht ein Fax nicht aus (außer der Empfangende gibt zu erkennen, dass er die per Fax ausgesprochene Kündigung akzeptiert).
Falls die von Ihnen angegebenen Daten tatsächlich stimmen und auch die Überprüfungsanregung von @khh keine neuen Erkenntnisse bezüglich der Daten bringt, wird es mit einer Kündigung als auch mit einer Änderung des Pakettarifes möglicherweise problematisch werden.

Noch ein Tip in Sachen Kündigung, der Ihnen zwar heute nicht mehr hilft aber ggf. für die Zukunft.
1. Behalten Sie ALLE Verträge, die Sie haben im Blick (am besten fertigt man sich eine Liste an, in der alle Verträge enthalten sind mit Laufzeit und Kündigungsfristen und ggf. einem Datum, zu welchem jeweils gekündigt werden kann, also z.B. "jeweils zum 13.05. eines Jahres".
2. Wenn Sie ein wenig Geld sparen wollen, kündigen Sie sehr frühzeitig per Brief, bitten Sie um Bestätigung des Erhalts des Briefes  und setzen Sie eine Frist zur Reaktion, ggf. 14 Tage. Sollte dann noch keine Reaktion erfolgt sein, aus der der Empfang der Kündigung abgeleitet werden kann, haben Sie noch Zeit genug, eine erneute Zustellung (per Einschreiben/Rückschein oder auch per Einwurfeinschreiben) zu veranlassen. Bei kurzfristigen Kündigungen halte ich auch wie @khh das Einwurfeinschreiben für das zweckmäßigste.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: bolli am 26. Juni 2014, 09:55:43
@khh Hier gibt es eine Textpassage aus dem zitierten Urteil, die ich jedoch in der eigentlichen Sache für wenig aussagekräftig  halte, ob das Einwurfeinschreiben als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht.
Jetzt verstehe ich nicht, was Sie meinen. Die besagt doch gerade, dass auch ein Einwurfeinschreiben an eine Postfachadresse als Widerrufsadresse ausreicht. Ähnlich dürfte das Einwurfeinschreiben an die genannte Kündigungsadresse ausreichen. Was sollte daran nicht ausreichend sein ?

Ich gebe allerdings zu, dass es Konstellationen geben kann, in denen sich später herausstellt, dass in diesem speziellen Fall das Einwurfeinschreiben als nicht zugestellt gilt (wenn z.B. der Postzusteller aussagt, er kreuze den Einwurfbeleg immer schon vorab im Postamt an, bevor er das Einschreiben auch wirklich eingeworfen habe). Aber das sind Einzelfälle. Im Falle der Fristknappheit würde ich dieses Risiko in Kauf nehmen. Besser ist aus meiner Sicht eine rechtzeitige Absendung, die dann per Übergabe-Einschreiben oder per Einschreiben/Rückschein erfolgen kann. Kommt das Einschreiben dann als "nicht abgeholt" zurück, kann ich noch fristgerecht eine Ersatzzustellung veranlassen.

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 26. Juni 2014, 16:53:37
Danke erstmal für die vielen interessanten Infos.
@ bolli... Nee heute Vollstress  :-[
Deinen Beitrag hatte Ich "zitiert"
Wenn es so sein soll akzeptiere ich die Verlängerung aber dann nur mit Grundpreis 0€ also keine Erhöhung.

Die Abrechnung passt vom
Verbrauch als auch Berechnung inkl. Bonus.
Im selben schreiben ist aber auch die Rede von der neuen Grundgebühr als auch neuer monatlicher Beitrag.



Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 26. Juni 2014, 21:08:27
@bolli Meine Zählerstandsmitteilung an den Verein Immergrün-Energie für die sogenante "Schlussrechnung" sende ich jetzt mal per Einwurf-Einschreiben!   8)


Heute kam mal wieder Post von EWD-Inkasso, vormals DTMI ... Man nennt sich also auch hier gerne um. Schreiben zur Seite gelegt.


Und: Ein Schreiben des regionalen Grund- und Ersatzversorgers Eintritt in die Ersatzversorgung gemäß § EnWG.

Zitat
... wir als Ihr regionaler Grund- und Ersatzversorger lassen Sie nicht im Stich! Sie haben zwar keinen Energielieferungsvertrag mit uns abgeschlossen, dennoch beliefern wir Sie ab dem xxx mit Energie. Wir haben Sie in die sogenannte Ersatzversorgung aufgenommen, wie dies das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38) vorsieht, da kein anderer Lieferant Ihre Verbrauchstelle beliefert.

Hierfür sind unterschiedliche Ursachen denkbar, z.B. ein Fehler im automatisierten Wechselprozess oder der Ausfall Ihres Lieferanten. Durch die gesetzliche Ersatzversorgung ist gewährleistet, dass Sie dennoch weiter unterbrechungsfrei versorgt werden.
Für diese Ersatzversorgung gelten die allgemeinen Preise der Grundversorgung der xxx.


Also ein "Classic-Tarif".


Zitat
Die aufgeführten Preise bilden die Grundlage zur Berechnung des zu zahlenden Abschlags in Höhe von 80.00 Euro/Monat ( :o), welcher zu den folgenden Terminen fällig wird ...


Einen Vertrag zum bestätigten Kündigunstermin des Ladens Immergrün habe ich jedoch glücklicherweise ...  :P

Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 26. Juni 2014, 21:56:25
Ich glaub es garnicht :

Habe eben das hier bekommen.

Vertragsnummer: 113xxxxx
 
Sehr geehrter Herr XXX,
 
Ihr Vertrag mit o.a. Vertragsnummer endet kündigungsbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 08.07.2014.
 
.........
____________________________________________________________
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 26. Juni 2014, 22:09:25
@Jensemann,

beachten Sie die Fußnote !!!

Gruß, khh


Und bei der Wahl des neuen Anbieters die unseriösen "Billigheimer" meiden ;) !
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: Jensemann am 26. Juni 2014, 22:21:58
Welche Fußnote???

Und ich Wechsel zu Yello Strom. Hab nur positives gehört.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 27. Juni 2014, 10:24:56
@khh, @bolli Mein Rechtsanwalt hat mir die Korrektheit des Einwurf-Einschreibens aus rechtlicher Sicht bestätigt. Insoweit nehme ich alles zurück.  :-[
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 02. Juli 2014, 09:58:49
Ich auch davon aus, dass die 365 AG/Immergrün nun auch die sogenannte "Schlussrechnung" verschleppen und der Zeitraum von 6 Wochen von diesem Verein wieder nicht eingehalten wird. Es bestehen auch Zweifel, dass darin der nunmehr versprochene Bonus enthalten und die Abrechnung an sich korrekt sein wird. Ich bin da sehr gespannt. Der Zählerstand wird selbstverständlich per Einwurf-Einschreiben mitgeteilt!
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 09. Juli 2014, 12:01:21
Zwar hat die 365 AG die Jahresabrechnung nun um den Bonus korrigiert, jedoch die Abschlagszahlung Juli in der Abrechnung noch voll geltend gemacht, obwohl die Kündigung seitens dieses Vereins zum Anfang des Monats Juli bestätigt wurde ...
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 12. Juli 2014, 11:36:55
Auch in der sogenannten "Schlussrechnung" wurde der Juli unzulässigerweise noch voll berechnet, obwohl die Kündigungsbestätigung zum 01.07. vorliegt. Mich würde es nicht wundern, wenn dieser inkompetenten "Kundenbetreuer" auch eine Mahnung für den Abschlag Juli senden, oder sich gar EWD mit der Forderung meldet ...  >:(
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 26. Juli 2014, 20:23:35
Trotz dass der Vertrag zum Monatsanfang aufgelöst wurde, erhielt ich heute ein Schreiben der EWD-Inkasso wegen eines "offenstehenden Abschlags für Juli 2014" plus Inkassogebühren etc. Hat man da noch Worte ...?  ;D ;D ;D
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: findus14472 am 26. Juli 2014, 21:01:26
Das ist bei den Almados ganz normal. Nachdem sie bei mir mit  dubiosen Abrechnungen nicht weitergekommen sind haben sie mir eine neue Rechnung zugesagt. Eine Woche später kam jedoch schon wieder eine Mahnung.
Ich hab nun in meiner Sammlung schon 4 Mahnungen und 6 Inkassoschreiben. Ich denke da dürfen sich ein paar Lehrbuben im erstellen von Mahnungen üben. Dank dieses Forums weiß ich wie ich mich wehren kann.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 28. Juli 2014, 22:07:06
Das hier sagt ja alles über diesen ( ...vom Forenbetreiber aus rechtlichen Gründen geändert...) Verein aus!  >:(




Ich hoffe stark, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis dieser offensichtlich von (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...) "Anbieter" 365 AG in die Insolvenz geht ...
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: power35 am 31. Juli 2014, 22:27:55
hallo :)
will mit Almado nie was zu tun haben.

habe da nur schlechte Erfahrung :
Ich war Almado-Kunde seit März 2013. Am Anfang war alles gut. Aber Ende Dezember bekamm ich ein Angebot zur Vertragsverlängerung für das Jahr 2014 aber unter Umständen, dass alle Konditionen aus dem ursprünglichen Vertrag bleiben.
Und Anfang März sehe ich, das Almado den Grundpreis ab 03/2014 mehr als verdreifacht hat! >:( Ich habe mehrmals versucht dort jemanden zu erreichen aber wie immer niemand antwortete mir. Mitte März bekamm ich eine Antwort von der Hotline in der Richtung: "Ja und?" AB März müssen Sie ein höheren Grundpreis zahlen".
Ich hab zum 31.03.2014 gekündigt. Aber hatte natürlich keine Reaktion von Almado. Erst nach der Publikation meiner Beschwerde auf http://de.reclabox.com/firma/2069-almado-ENERGY-GmbH hatten sie mich aus dem Vertrag gelassen.

Deswege empfehle ich niemandem Almado.
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: khh am 31. Juli 2014, 23:54:04
... will mit Almado nie was zu tun haben. habe da nur schlechte Erfahrung : Ich war Almado-Kunde ...

@power35,

war für Ihren ursprünglichen Vertrag ein Bonus versprochen, haben Sie den für das 1. Lieferjahr auch bekommen ?

Und wurde für irgendeinen Zeitraum "ab 03/2014" der verdreifachte Grundpreis berechnet und von Ihnen bezahlt ?

Gruß, khh
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 19. August 2014, 21:08:04
Interessant ist das hier:


Zitat
Das Amtsgericht Trier hat die Firma Immergrün-Energie-GmbH im Verfahren 31 C 554/13 mit Urteil vom 13.08.2o14 rechtskräftig verurteilt, den mir vorenthaltenen Bonus auszuzahlen. Immergrün hatte versucht, sich hinter almado zu verstecken und geltend gemacht, nicht sie sondern almado sei mein Vertragspartner. Das Gericht hat aber die Masche von Immergrün durchschaut und der Klage stattgegeben. Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass eine von Immergrün ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam sei.


http://de.reclabox.com/beschwerde/82491-immergruen-energie-koeln-urteil-gegen-immergruen


Bin froh, dass ich mit diesem Abzocker-Verein nix mehr zu tun habe,  den Restbetrag aus der Schlussrechnung können sie in den Wind schreiben ...  >:(
Titel: Re: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
Beitrag von: scooter44 am 01. August 2017, 10:37:22
Ich wundere mich, dass dieses Unternehmen immer noch am Markt ist!