Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Weiteres => Thema gestartet von: Ready XL am 21. Januar 2007, 16:31:26

Titel: Fragen zur MWSt.-Erhöhung
Beitrag von: Ready XL am 21. Januar 2007, 16:31:26
Hallo,

..... hier mal eine grundsätzliche Frage zu der MWSt.-Erhöhung zum 1.1.2007.

Meine EVU -Strom und Flüssiggas - rechnen ja nicht zum Jahresende ab, sondern zum 30.4. (Flüssiggas) eines Jahres bzw. irgendwann im August eines Jahres (Stromversorger). Wie verhält es sich hierbei mit der erhöhten MWSt.? Ich habe den beiden EVU\'s die Zählerstnde vom 31.12.2006 gegen 23:45 Uhr abgelesen und mitgeteilt.

Gehe ich recht in der Annahme, daß für den Verbrauch bis einschl. 31.12.2006 noch der alte MWSt.- Satz von 16 % gültig ist? Auch wenn die EVU\'s erst Monate später die Rechng erstellen?

Vielen Dank für die regen Antworten bereits im Voraus.

MFG
Ready XL
Titel: Fragen zur MWSt.-Erhöhung
Beitrag von: Ready XL am 24. Januar 2007, 17:25:41
.... hat sich wohl erledigt, oder es interessiert hier keinen !

Ready XL, der keine "blöden" Fragen mehr stellen wird
Titel: Fragen zur MWSt.-Erhöhung
Beitrag von: DieAdmin am 24. Januar 2007, 18:33:52
@Ready XL,

könnte mehrere Gründe haben, dass keiner auf den Thread geantwortet hat.

1. steht der im völlig falschen Bereich, da könnte er evtl übersehen worden sein
2. ist die Frage nach der Mehrwertsteuer hier schon behandelt worden.
bsp hier MwSt-Erhöhung und \"Restsumme\" (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5168)
oder hier
19 % Umsatzsteuer auch auf Energielieferungen aus 2006 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4710)

Ich werde es mal hier in die \"Flüssiggasbörse\" verschieben, da hier auch dieser Bereich angesprochen wird
Titel: Fragen zur MWSt.-Erhöhung
Beitrag von: Watzl am 25. Januar 2007, 13:46:47
Ab 1. Januar 2007 ist die Mehrwertsteuer in vielen Bereichen erhöht worden.

Wer am 31. Dez eigekauft hatte, der zahlte die 16% MwSt. Ab 1. Januar muss er für die gleichen Waren 19% MwSt zahlen.

Weshalb sollte das bei Flüssiggas nicht gelten. Alle Unternehmen hatten lange genug Zeit, ihre Abrechnungssysteme darauf einzustellen.

Sie haben richtig gehandelt und am 31.12.06 abgelesen.
Erst für den Verbrauch ab 1. Jan müssen sie die erhöhte MwSt bezahlen.

H. Watzl