Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GVW - Gasversorgung Westerwald => Thema gestartet von: wulfus am 30. April 2006, 10:51:20
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Die GVW teilt Ihren Kunden ("ihren Nachbarn"!) am letzten Werktag des April zum 1. Mai neue, abermals erhöhte Arbeitspreise mit!
Begründungen: "Leider sei die auch von ihr erhoffte Entspannung auf den Energiemärkten bis heute nicht eingetreten.
Die Gründe hierfür werden Sie sicherlich selbst täglich den Medien entnehmen.
Die zum 1. April gestiegenen Erdgaseinkaufspreise könne sie trotz vorgenommener Einsparmaßnahmen nicht vollständig kompensieren."
Lässiger, bequemer, ja verächtlicher geht´s wohl nicht mehr; Tenor etwa: Lieber (dummer) Kunde suche Dir die Gründe doch selbst in den Medien;
warum sollen wir uns noch anstrengen, Dir die vielen Preiserhöhungen zu erläutern.
Allen einen schönen 1. Mai!
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Hallo wulfus ....
lässig...bequem ...hätte ja noch etwas mit Niveau zu tun....
Stufe es persönlich unter "Kundenverachtende Lobby-Abzocke"
ein.
Es liegt jetzt an den Energie-Kunden zu beweisen, das nun Schluß mit
Volksverdummung ist.
Irgendwann würde ja ein Pups zwischen Euphrat, Tigris, Niger-Delta , bzw. Algerien, Katar oder Russland ausreichen, um hier die Preise zu erhöhen mit der Begründung:
Durch Pups kam es zu Lieferengpässen = Preiserhöhung ....da wir sehr "kundenfreundlich" :twisted: sind, haben wir gleichzeitig mit einem hohen Kostenaufwand den Stinkegeruch für sie neutralisiert.
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Also ....mir stinkt es auch ohne Pups gewaltig .... :lol:
Sonntagsgruß
FM
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@Wulfus
Wir haben keine Erklärung mehr, sucht Euch selber eine....
Da hatte man von den Stadtwerken Uelzen, Lingen, Munster u.a. etwas anderes erfahren. Deren Beschaffungskosten sollen bereits gesunken sein.
@FM
Biogas- Einspeisungen sind auch in der Diskussion.
Fraglich, ob und wieweit man mit Biogas Importe zukünftig ersetzen kann.
http://www.bgw.de/de/energiepolitik/biogas
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3722
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http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5509
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... senkt erneut Preise zum 1. Mai!
Siehe unter www.erdgas-ww.de/ --> Aktuelles --> "Ab 01. Mai einfachere Tarife - niedrigere Preise"
Na bitte, geht doch - trotz steigender Ölpreise!? - trotz gestiegener Beschaffungskosten!? - trotz sonstiger "märchenhafter" Begründungen!
Mal sehen, wie/ob es im Herbst so weitergeht.
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Verfasst am: 03.05.2007 09:04 Titel: aktuelle Vertragsänderung GV Westerwald zum 01.05.2007
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Hallo,
Habe gestern wie sicher viele andere auch Post von der GVW bzgl. der Vertragsänderung erhalten.
Hat sich jemand die Paragraphen und das Kleingedruckte näher angeschaut ?
Was, wenn man den Vertrag eigentlich nicht unterzeichnet und zurück sendet ?
Werde mir das Schreiben noch mal näher anschauen und wenn überhaupt, dann nur mit einem Verweis zu meinem Einspruch bzgl. der Unbilligkeit einreichen.
Die Frage ist nur wie man den Verweis am besten platziert.
Hierzu ein interessanter Link ins Forum: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=2021&content_news_detail=5726&back_cont_id=4043
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@Rainer67,
siehe hier
laut H. Fricke:
Nach dem Urteil des BGH vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 sollte man tunlichst nichts an den Versorger zurück schicken, sondern alles wie bisher laufen lassen
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Hallo,
bin auch Kunde der Gasversorgung Westerwald und habe wohl den gleichen Brief bekommen.
Die Verlockung durch günstigere Grundpreise ist schon verlockend, doch was passiert mit einer Zustimmung. Werden dann alle Einsprüche und Preiskürzungen hinfällig?
Was ist mit BGB §315?
Habe folgenden Text im Vertrag entdeckt:
" Dem Kunden steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den
Vertrag entsprechend der Frist des §20 Abs.1 GasGVV außerordendlich
auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."
Nach meinem Empfinden, entwerden Preis akzeptieren oder anderen Versorger finden. Nichts mehr mit Einspruck gem. BGB§315, oder?
javascript:emoticon(\':shock:\')
Shocked
Also ich werde nichts Unterschreiben und erstmal abwarten und Infos sammeln.
Über weitere Infos würde ich mich freuen.
Gruß
Bär1968
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Auch mir wurde der umfangreiche Packen Papier zu einem "neuen Erdgasliefervertrag" in´s Haus geschickt.
Schon das Anschreiben, übrigens eine Kopie, nicht original unterschrieben, läßt schon Argwohn aufkommen
mit dieser irreführenden Aussage:
"Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Verträge an die neue Verordnung anzupassen.
Wir bieten Ihnen deshalb zeitgleich mit unserer Preissenkung am 01. Mai 2007 an,
einen neuen Erdgasliefervertag (Sonderprodukt Erdgas) mit uns abzuschließen."
Ist das zutreffend? ... gesetzlich verpflichtet?
Und wieso nennt mein Gasversorger jetzt sein bisheriges Hauptprodukt "Sonderprodukt Erdgas"?
Weil man nun offensichtlich zwischen "Allgemeine Preise" (für eine Grundversorgung) und "Sonderpreise"
(für Sonderverträge mit 12 Monaten Vertragslaufzeiten) unterscheidet und
damit letztlich gutgläubige Kunden längerfristig binden, sowie lästige Gaspreiswidersprüchler
einfangen bzw. aushebeln will.
Na gut, man macht uns ja nur ein Angebot; muß ich ja nicht annehmen, oder?
In dem neuen "Erdgasliefervertrag" stehen dann solche Sätze wie:
"Es wird darauf hingewiesen, daß die GVW in entsprechender Anwendung des §5 Abs.2 GasGVV
zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der ergänzenden Bedingungen berechtigt ist..."
und
"Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu,
den Vertrag ... außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."
Das sind ja großartige, besonders den Vertragspartner beruhigende "Rechte"?
Wir sollten Cremer´s Rat befolgen;
und ... lest den von Rainer67 zitierten Link (Seite 2021) gut durch!
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@wulfus,
@Bär1968,
da immernoch ein Monopol besteht, Sie können ja garnicht zu einem anderen Gasanbieter wechseln, gilt, dass § 315 möglich ist.
Auch wenn Ihnen gekündigt wird, eine Einstellung der Versorgung wird im Falle des Widerspruchs nach § 315 nicht erfolgen.
Dann besteht einn mehr oder weniger vertragloser Zustand und Kosten/Abschläge sind zunächst überhaupt nicht fällig.
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass mein jetziger bestehender Vertrag weiterhin die Versorgung sichert, bis dieser vom Versorger gekündigt wird. Eine Gesetzesänderung tritt doch auch bei bestehenden Verträgen zu, oder?
Somit brauche ich den neuen Autrag für "Sonderprodukt Erdgas" von meinem Gasversorger (witzig => Sonderprodukt Erdgas als Produkt eines Gasversorgers) nicht zu unterschreiben.
Jedoch was ist zu tun, wenn bei einer Kündigung des Gasversorgers der Fall "vertragsloser Zustand" eintritt. Der Gasversorger ist doch zur Lieferung (bei Monopolstellung) verpflichtet !?
Auch bei neuen Verträgen müsste §315 berechtigt sein, da die Preise nur von dem Versorger, also einseitig vorgegeben werden, oder?
Weiterhin müsste der Versorger bei einer Preiserhöhung seine kompl.
Kalkulationsgrundlagen in verständlicher Form beilegen, oder?
Ich habe nochmal recherchiert und bin auf folgende Seiten gestoßen.
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGH_Urteile/site__1704/
http://www.raepower.de/DOC2006/20061108%20%7BUR%7D%20AVB%20Synopse%203.pdf
(GasGVV=>S.109-130)
Bis dahin, die nächste Jahresabrechnung wird kommen!!!
Gruß
Bär1968
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... hatte letzten Freitag mal bei der Gasversorgung Westerwald nach den "Konsequenzen" gefragt, sollte man keine unterschriebene Vertragsänderung einreichen.
Antwort "dann wird der Vertrag zu dem ungünstigen Tarif weitergeführt."
D.h. 5,81 anstelle der neuen 5,56 und Arbeitspreisänderung bzw. ich habe versäumt noch mal genau nach zu fragen aber für mich bedeutet dass:
Die neuen, etwas günstigeren Preise gelten nur in Verbindung mit der Vertragsänderung !? :roll:
[auf der Homepage ist ein Preisbeispiel aufgeführt, demnach wirkt sich die Preisänderung auf ca. 100 €/pro Jahr aus]
Da §315 in den neuen AGB\'s ausdrücklich unberührt bleibt, wäre die Änderung an sich nicht nachteilig (auch für den Fall, dass die Gasversorger bei der Einspruchsangelegenheit irgendwann Recht bekommen sollten). Daher stellt sich für mich nach wie vor die Frage:
Wie platziere ich meinen weiterhin geltenden Einspruch auf dem neuen "Vertrag" ?
Dachte schon mal daran eine entsprechende Anlage zum Einspruch beizufügen und diese unter "Anlagen:" auch im Vertrag hinein zu schreiben ?
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Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 (Rdn. 21) entschieden, dass es dem Energiversorgungsunternehmen nicht ohne weiteres gestattet ist, den Vertrag einfach in einem ungünstigeren Tarif fortzuführen.
Leitsung und Gegenleistung müssen von entsprechenden Einigungen bei einem Vertragsabschluss getragen werden.
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Nachdem er mir gerade ab 1. Mai einen neuer Liefervertrag für sein "Sonderprodukt Gas" angeboten hat
will mein Versorger bei mir noch den Gaszähler wechseln ("aufgrund eichrechtlicher Vorschriften").
Auf was -außer die Zähleranzeigen notieren- muß ich dabei noch achten?
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@wulfus,
Notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer, bzw. bestätigen Sie dem Handswerker diese Angaben.
Normalerweise werden solche Arbeiten auch schon von Fremdkräften durchgeführt.
Ach ja,
und achten Sie darauf, dass er Ihnen einen neuen Zähler montiert und nicht das Gas abstellt. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Hallo,
obwohl ich der Preiserhöhung vom Dezember 2004 und allen weiteren nach §315 mit dem Musterschreiben widersprochen hatte, wurde mir in der letzten Jahresabrechnung wieder der erhöhte Preis in Rechnung gestellt und noch eine kräftige Nachforderung für die Vorjahre draufgesetzt.
Jetzt kam ein weiteres Schreiben mit der Behauptung, der BGH hätte am 13.06.07 entschieden, daß eine gerichtliche Überprüfung des Anfangspreises ausscheidet und dieser als vereinbart gilt. Das Konkurrenzverhältnis zu anderen Energieträgern käme den Kunden zugute.
Wenn das EVU nur die gestiegenen Bezugskosten weitergibt entspricht es den Anforderungen des §315. Als Beweis liegt eine Kopie einer Bescheinigung einer angeblich \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesllschaft\" bei. Es ist mir vollkommen klar, daß ein \"unabhängiger\" Wirtschaftsprüfer seinem zahlenden Auftraggeber ein Wunschgutachten ausstellt und evtl. auch nicht alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden.
Meine Frage ist allerdings, wie ich angemessen reagiere, ohne mich ins Unrecht zu setzen und evtl. spätere Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich hoffe, die Experten im Forum können mir weiterhelfen.
Gruß Tanktourist
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Hallo Tanktourist,
hier ist ein Musterschreiben:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?st_id=1700&itid=1700
und der Thread zur \"Bedeutung von Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer\"
Welche Bedeutung hat eine Wirtschaftsprüfer- Bescheinigung (\"Testat\")? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7357)
Ich habe letzte Woche auf Basis des o.a. Musterschreibens widersprochen. Die Antwort steht noch aus.
Viele Grüße
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Hallo Miteinander,
ich habe auch ein Schreiben meines Energieversorgers mit dem Hinweis zum
BGH-Urteil vom 13.06.2007 erhalten.
Dort wird der Verweis eines \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsges.\" auf die Billigkeit hingewiesen, dass bei den Gaspreiserhöhungen nur die gestiegenen Einkaufspreise weitergegeben wurden. Diese Plausibilitätsprüfung wurde als Anhang beigelegt.
Meiner Meinung nach kann nicht durch ein einzelndes \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsges.\" die Billigkeit nachgewiesen werden, da die Grundlagen nicht für dritte offengelegt werden.
Ich würde auch gerne mit dem angegebenen Musterschreiben antworten, bin mir aber noch nicht schlüssig, ob dieses Musterschreiben nicht auch zum Bummerang werden könnte.
Jedenfalls ist doch klar, wenn jetzt klein bei gegeben wird, war alles umsonst.
Vielleicht hat ja noch jemand im Forum mehr Ahnung, ob genau dieses Schreiben für diese Belange richtig ist.
Viele Grüße
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Hallo,
habe das Schreiben natürlich auch erhalten und zwischenzeitlich per Mail geantwortet. Zwar nicht ganz so umfangreich wie in dem Musterschreiben aber zusätzlich noch mit dem Hinweis auf die ständigen Rekordgewinne der Energieversorger.
Zunächst wollte ich gar nicht darauf antworten, denke muss man auch nicht - habe mir aber dann doch die paar Minuten Zeit genommen....
PS: Finde es klasse, dass auf dieser Seite weiterhin die neuesten Infos zu finden sind und natürlich auch dass die Zahl der \"Verweigerer\" zunimmt !
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Die Antwort der GVW auf meinen Widerspruch (gem. BdEV-Musterbrief) zur Nachzahlungsaufforderung
gem. BGH-Urteil steht seit drei Wochen aus. Höchstwahrscheinlich brütet darüber jetzt ebenfalls ein Anwalt.
Ich vermute, wir alle werden einen ähnlichen Brief erhalten, wie unser Preisrebell in Willich;
siehe hier:
Versorger erhöht den Druck und hat einen Anwalt eingeschaltet (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=36330#post36330)
Übrigens, schon gesehen? Die GVW beginnt, Gaspreisproteste im Kundenjournal (4/2007) zu thematisieren,
bzw. solche im Keime zu ersticken! Siehe hier:
\"Erdgas-Preise rechtens
Preiserhöhungen sind dann gerechtfertigt, so der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil,
wenn das Gasversorgungsunternehmen nachweisen kann, dass es nur seine gestiegenen Bezugskosten weitergegeben hat.
Außerdem bemerkten die Richter, dass eine gerichtliche Prüfung des sogenannten Anfangspreises,
also des Preise bei Anfang des Gasbezugs, aussscheidet. Dieser gilt als vereinbarter Preis und ist damit nicht anfechtbar.
Die Gasversorgung Westerwald hat ihre Preise kundenfreundlich weniger erhöht, als die Steigerungsrate beim Gaseinkauf
betrug - das wird durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt. Damit sind alle vergangenen Preiserhöhungen rechtmäßig,
eine Klage nach Paragraph 315 Bundesgesetzbuch (Billigkeit) dagegen hat also wenig Aussicht auf Erfolg.\"
Ich finde die Aussage im vorletzten Satz bei mir nicht bestätigt! ...trotz des \"unabhängigen Gutachtens\"!!
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Hallo liebe Mitstreitenden,
auch ich warte seit 14 Tagen noch auf die Antwort der GVW.
Was ich interessant finde: Seit meinem ersten Widerspruch (zum 01.12.2004) bekomme ich in regelmäßig unregelmäßigen Abständen neue Tarifangebote durch die GVW. Geht es anderen auch so? In den ganzen Jahren vorher hat man nichts von denen gehört... :rolleyes:
Viele Grüße
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bekomme ich in regelmäßig unregelmäßigen Abständen neue Tarifangebote durch die GVW. Geht es anderen auch so?
Natürlich, consultant_1; werden immer mit Widerspruch beantwortet.
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@wulfus
Wieso sollte man denn einem Tarifangebot widersprechen.
Das kann man doch ganz elegant ohne weitere Arbeit in der Papiermülltonne ablegen, wie übrigens die ganze Werbebriefchen diverser Unternehmen die täglich in meinem Briefkasten einlaufen. ;)
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Hallo Miteinander,
nun soll einem erst einmal mit einem unabhängigen Gutachten die überhöhten Gaspreise plausible gemacht werden, dann kommt einige Tage später auch noch die nächste Gaspreiserhöhung in Haus geflattert.
Drin wird mittgeteilt, das die gestiegenen Einkaufspreise nicht länger aufgefangen werden können und somit eine Preisanpassung von 8% erhoben wird.
Weiterhin wird im mitgesanden Preisplatt noch klamm heimlich der Grundpreis um 1,00 Euro Netto erhoben.
Ich finde das eine Frechheit, wie sich die Energiekonzerne an den einzelnen Bürgern bereichern, nur weil wir von der Energieversorgung abhängig sind.
Da können die mir neue Tarifangebot oder -verträge zustellen, die direkt in die Mülltonne fliegen. Das Porto sollten die sich lieber sparen und für eine vernünftige Preispolitik verwenden.
Kann man eigendlich auch gegen die Grundpreise gem. §315 BGB Einspruch erheben?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Bär 1968
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@Bär1968
Der Widerspruch sollte sich, wie bereits mehrfach in diesem Forum erwähnt, immer gegen den Gesamtpreis richten.
Wie sich dieser zusammensetzt ist dann völlig egal.
Grundpreis?
Arbeitspreis?
Verrechnungspreis?
Zählermiete?
Alles völlig egal............................
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Hallo liebe Mitkämpfer,
ich bin auf dem gleichen Stand wie alle Vorposter. Na, warten wir mal ab, welche Keule als nächstes geschwungen wird.
Da man behauptet, in der Vergangenheit nur gestiegene Gestehungskosten - und diese nicht mal in voller Höhe - an die Kunden weitergegeben zu haben, wird sich unser Lieferant mit dem \"günstigen\" Festpreisangebot wohl völlig in die roten Zahlen manövrieren, falls wir das annehmen würden.
Vielleicht stehen dann demnächst Außendienstler des Unternehmens mit der Sammelbüchse neben den \"Wachturm\"-Verkäufern auf unseren Straßen und bitten um eine milde Gabe für die notleidende Firma!? :D (Ironie aus).
Über die Meldung in der Werbepostille \"Kundenjournal\" habe ich auch den Kopf geschüttelt, aber dort wurde ja auch vor einiger Zeit der 189. Platz beim Preisvergleich der Gasanbieter bejubelt, anstatt sich zu schämen.
Gruß an alle Tanktourist