Forum des Bundes der Energieverbraucher

Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 12. November 2015, 16:33:46

Titel: Urteil LAG SH: Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren
Beitrag von: Wolfgang_AW am 12. November 2015, 16:33:46
Kündigung am Sonntag gilt erst am Montag als zugestellt (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/kuendigung-am-sonntag-gilt-erst-am-montag-als-zugestellt-a-1062291.html)

Zitat
Ein Anwalt wirft seiner Mitarbeiterin die Kündigung in den Briefkasten - an einem Sonntag. Sie findet das Schreiben am nächsten Tag. Und da ist die Kündigungsfrist schon verstrichen. Welches Datum gilt? Das vom Montag, so das Arbeitsgericht
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: Re: Urteil LAG SH: Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren
Beitrag von: Der_Gärtner am 23. November 2015, 14:52:37
Tja, da hat der Arbeitgeber wohl Pech gehabt und muss die Mitarbeiterin noch länger bezahlen. Er hätte ihr die Kündigung ja auch am Freitag persönlich geben können. So wollte er es ganz unpersönlich auf den letzten Drücker machen. Gut, dass das nicht durchgeht. Was mich allerdings wundert: Der Arbeitgeber ist eine Anwaltskanzlei. Die sollten doch die gesetztlichen Fristen kennen...