Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Februar 2006, 17:43:15
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[ 4-C-360-02 20-12-2005 ]
Verbraucher klagte und unterlag in erster Instanz.
Das Urteil ist u.a. hier veröffentlicht:
http://www.raepower.de/PDF/20051220%20AG%20Goslar%20Urteil%204%20C%20360-05.pdf
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1752/
Das Gericht verkennt offensichtlich die vollständige Darlegungs- und Beweislast des EVU für die Billigkeit und zudem die wichtige Erkenntnis u.a. von Herrn Kollegen Dr. Kunth, dass immer nur der Gesamtpreis einer Billigkeitskontrolle unterfällt.
Die zugelassene Berufung hat aufgrund der bekannten landgerichtlichen Rechtsprechung Aussicht auf Erfolg.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt