Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bayern => Thema gestartet von: RR-E-ft am 20. Juni 2007, 12:43:55
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Stadtwerke müssen Strompreise senken. (http://www.pnp.de/lokales/news.php?id=42218)
Energiepreiserhöhungen aufgrund eines gesetzlichen Preisänderungsrechts unterliegen der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB. Eine Erhöhung des abgesenkten Preises kann nur dann der Billigkeit entsprechen, wenn bei effizienter Betriebsführung Kosten zu dem abgesenkten Preis hinzugetreten sind.