Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Elbtal => Thema gestartet von: and.richter am 02. Juni 2008, 19:32:20
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Mein Gasversorger, Stadtwerke Elbtal kündigt zum 31.08.2008 den bisherigen Sondervertrag S-1 und macht mich darauf Aufmerksam, dass ich ab September einen neuen Vetrag zur Unterschrift erhalte(alternativ sofort FairErdgas-Vario).
Wie mir bekannt ist, gilt mein Widerspruch nur bei meinem alten Vertrag.
Habe ich eine Möglichkeit dem neuen Vertrag zu entgehen?
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@and.richter,
was liegt denn da für eine Begründung zur Kündigung vor?
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Die Begründung lautet komplett:
\"Die Erdgasversorgung in Deutschland hat in den letzten Jahren Änderungen erfahren, die auch den mit Ihnen bestehenden Sondervertrag S-1 betreffen. So ist das Energiewirtschaftsgesetz, das die Energieversorgung in Deutschland regelt, grundlegend neu gefasst worden. Zudem sorgen die bundesweite Diskussion über die Erdgaspreise sowie die Wirksamkeit von seit Jahrzehnten üblichen Vertragsgestaltungen für Unsicherheit. Diese Entwicklungen erfordern einen Anpassung unserer Erdgaslieferungsverträge. Deshalb kündigen wir hiermit Ihren Sondervertrag S-! zum 31.08.2008 bzw. zu dem nächstmöglichen im Vertrag genannten Zeitpunkt\"
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@and.richter,
ich vermag aus diesen Sätzen heraus keine Notwendigkeit einer Kündigung, geschweige eines Kündigungsgrund erkennen.
Diese Entwicklungen erfordern einen Anpassung unserer Erdgaslieferungsverträge.
Fragen Sie nach was das für Anpassungen sein sollen.
Und:
Legen Sie vorsorglich Widerspruch oder auch später ein.
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@and.richter,
Da die Stadtwerke Elbtal noch keinen eigenen Bereich hatten, habe ich den angelegt und Ihre Beträge aus den Enso-Thread abgehängt.
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Original von and.richter
Mein Gasversorger, Stadtwerke Elbtal kündigt zum 31.08.2008 den bisherigen Sondervertrag S-1 und macht mich darauf Aufmerksam, dass ich ab September einen neuen Vetrag zur Unterschrift erhalte(alternativ sofort FairErdgas-Vario).
Wie mir bekannt ist, gilt mein Widerspruch nur bei meinem alten Vertrag.
Habe ich eine Möglichkeit dem neuen Vertrag zu entgehen?
Machen Sie dem Versorger schriftlich klar, dass Sie auf die Fortführung des alten Vertrages bestehen, weil schon gar kein Recht zur Kündigung besteht.
Eine Vertragsanpassung ist schon begrifflich etwas völlig anderes, als eine Vertragskündigung, verbunden mit einem Neuabschluss.
Machen Sie ferner klar, dass Sie weder mit einem neuen Vertrag, noch ggf. mit der Einstufung in die Grundversorgung einverstanden sein werden.
Kontrollieren Sie Ihre künftigen Abrechnungen und werden Sie aktiv, wenn der Versorger sich nicht an Ihre Vorgaben, bzw. den alten Vertrag hält...
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@and.richter,
einerseits wird von Vertragsänderung gesprochen, andererseirts von einer Vertragskündigung.
Allein aus diesem Schreiben mit diesen Begriffen kann geschlossen werden, dass eine vertragswirksame Vertragskündigung nicht erfolgt ist.
Stellen Sie dies in einem Schreiben dem Versorger klar