Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: UweEu am 17. September 2018, 12:24:10

Titel: Gassperre aus alten Vollstreckungsbescheid
Beitrag von: UweEu am 17. September 2018, 12:24:10
Hallo zusammen,
ich habe da ein gewaltiges Problem mit meinemnoch Gasanbieter. Die wollen morgen den Gasanschluss sperren aufgrund eines alten Vollstreckungsbescheides wegen einer Schlussrechnung. Ja es ist richtig das aus diedem VB noch ein Betrag offen ist. Aber in diesem VB ist kein Zutrittsrecht vermerkt. Die laufenden Abschläge sind gezahlt und ab 01.10. haben wir einen neuen Anbieter. Soweit wie ich mich erinnere hatte ich mal gelesen, dass die Versorger aufgrund eines VB keine Sperre durchführen können. Eine Kommunikation mit denen ist überhaupt nicht möglich. Alles probiert. Rein vorsorglich habe ich ein Haus und Grundstücksverbot ausgesprochen.

Liege ich richtig dass sie aufgrund eines alten VB nicht sperren können?

Sorry falls die Frage schon öfters kam, aber ich habe leider nichts gefunden!

VG
Titel: Re: Gassperre aus alten Vollstreckungsbescheid
Beitrag von: Netznutzer am 19. September 2018, 23:53:20
Nein,

dürfen Sie nicht,

denn zum einen hast du zum 01.10.2018 einen neuen Anbieter, somit ist nicht zu befürchten, dass in Zukunft die Rückstände grösser werdem, zum anderen darf der jetzige Versorgungsvertrag nicht als Druckmittel zum Erhalt alter Rückstände verwendet werden, der Versorger hätte den neuen Vertrag wg. Unzumutbarkeit ablehnen müssen. Der VB gilt für das alte Vertragskonto, nicht für das aktuelle. Gilt allerdings nur, wenn nach Gas-GVV geliefert wird und nicht evtl. Zusatzvereinbarungen unterzeichnet wurden, die dem Versorger sein Vorgehen erlauben.

Gruß

NN